Abraham Booth über Rechtfertigung und Heiligung

Der englische Apologet Abraham Booth (1734–1806) ordnete Rechtfertigung und Heiligung im Leben des Christen wie folgt:

Obwohl beide, Rechtfertigung und Heiligung, untrennbare Segnungen der Gnade sind, handelt es sich doch um unterschiedliche Werke Gottes. In mancherlei Hinsicht gibt es einen großen Unterschied zwischen ihnen. Diesen Unterschied könnte man so beschreiben: Die Rechtfertigung sieht die Person im rechtlichen Sinne, ist ein einmaliges Gnadenwerk und endet mit einer rechtlichen Statusänderung; das heißt, Straffreiheit und Recht auf Leben. Die Heiligung sieht den Menschen im leiblichen Sinne, es handelt sich um ein fortdauerndes Gnadenwerk. Es mündet in einer echten Veränderung bezüglich der Qualität von Gewohnheiten und Handlungen. Die Erstere geschieht durch eine Gerechtigkeit außerhalb von uns, die Letztere durch die Heiligkeit, die in uns wirkt. Das eine geht als Ursache voran, das andere ist eine natürliche Folge daraus. Rechtfertigung geschieht durch Christus als Priester und hat die Schuld der Sünde im Blick. Heiligung geschieht durch ihn als König und bezieht sich auf die Herrschaft der Sünde. Die erste befreit von der verurteilenden Macht der Sünde, die letzte von ihrer Herrschaft. Rechtfertigung geschieht sofort und vollständig auf allen Gebieten; die Heiligung schreitet voran und vervollkommnet schrittweise.

Ähnliche Beiträge:

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

7 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments
Schandor
5 Jahre zuvor

Die beiden Großtaten Gottes im begrifflichen Kausalnexus von Ursache und Wirkung gedacht – eine durchaus gelungene Abstraktion!

toblog
5 Jahre zuvor

Selbst wenn die Heiligung etwas ist, was sich erst nach unserer Bekehrung/Versöhnung mit Gott nach und nach entfaltet, denke ich nicht, dass die Erlösungslehre Rechtfertigung und Heiligung in einen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang bringen sollte. Beides läuft parallel und gründet in unserem Eingepflanzsein/imputatio/Identifikatation/Eigentumsübergang mit dem Leben des Auferstandenen.

Sehr hilfreich finde ich, dass hier einerseits die Rechtfertigung mit dem juristischen Status/dem Vertrag auf Leben oder Tod in Verbindung gebracht wird und die Heiligung mit dem „Menschen im leiblichen Sinne“, seinen Gewohnheiten und Handlungen, der Befreiung von der Macht der Sünde.

Bei der Rechtfertigung handelt es sich m. E. um die Blut/Wein-Dimension unserer Erlösung, bei der Heiligung um die Leib/Brot-Dimension unserer Erlösung. Beides haben wir jedoch nur in IHM.

Mehr dazu Punkte 59-71 der m. E. alten Paulus-/Erlösungsperspektive:
https://churchinbalance.de/99-punkte-zur-alten-erloesungsperspektive/

Helge Beck
5 Jahre zuvor

Glaubwürdiger wäre ebenfalls eine vollständige“instant-Heiligung“. Gerechter auf jeden Fall, begeht der/die Gerechtfertigte doch weiterhin Sünden, unter denen die Mitmenschen ggfs. leiden müssen. Während der/die fortdauernd unvollständig geheiligte MissetäterIn garantiert straffrei ist, bleiben die Nicht-Gerechtfertigten doppelt bestraft. Erscheint ungerecht.

toblog
5 Jahre zuvor

@Helge Beck: Ich denke, dass wenn wir als von Jesus angenommene noch sündigen – und das tun wir – erzeugt das jedes Mal wieder einen Konflikt mit Gott mit allen negativen Folgen. Damit Jesus uns aber in seinem Eigentums-/Machtbereich behalten kann, setzt er sich ständig beim Vater für uns ein, dass dieser uns vergibt (1. Joh. 2,1.2). Die Rechtsgrundlage ist das NT in seinem Blut, der stellvertretende Sühnetod, der die Fluchseite des Gesetzes erledigt hat. Auf dieser Rechtsgrundlage kann uns Gott ständig vergeben, während er aufgrund des Gesetzescharakters im AT nur in festgesetzen Ausnahmefällen vergeben konnte. Sich erbarmen inkl. vergeben an sich tut Gott aber immer bedingungslos/unbedingt. Daher dient m. E. das vergossene Blut auch nur indirekt zur Vergebung der Sünden, indem es die Rechtsgrundlage vom AT zum NT verändert, auf deren Basis Gott vergeben kann. (Wobei Vergebung natürlich nicht die ganze Erlösung ist.)

Helge Beck
5 Jahre zuvor

toblog: Vielen Dank für deine Antwort, aber ich sehe nicht, dass sie auf das skizzierte Problem der weiter bestehenden Unglaubwürdigkeit und Ungerechtigkeit den „Ungerechtfertigten“ gegenüber eingeht.

Helge Beck
5 Jahre zuvor

@toblog: Noch was. „Die Rechtsgrundlage ist das NT in seinem Blut, der stellvertretende Sühnetod, der die Fluchseite des Gesetzes erledigt hat.“ Wer soll sowas verstehen?

toblog
5 Jahre zuvor

Alle Strafe aus dem Gesetz wurde von Jesus getragen, da er sich dafür zum Tod verteilen ließ und in den Tod gegangen ist (Einmalopfer). Wenn Jesus jetzt für uns bittet, dass uns der Vater vergibt, steht dieses Gesetz grundsätzlich nicht mehr im Wege (vgl. Gal. 3,13). Das „es ist vollbracht“ hat einen neuen Vertrag zwischen Gott und den Menschen in Kraft gesetzt. Mit Rechtsgrundlage/Bund/Testament/Vertrag meine ich allesamt juristische Begrifflichkeiten für dasselbe Thema.

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner