EKD will Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren
Die Evangelische Kirche in Deutschland will den Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren, lehnt ihn ethisch aber weiter ab. Das ist widersprüchlich, meint der Theologe Ulrich Körtner aus Wien. Er geht mir in senier Kritik nicht weit genug, bringt aber doch einige katastrophale Positionen gut auf den Punkt.
Zum Beispiel hier:
Während das für die EKD unter anderem bedeutet, ihr Augenmerk auf eine strikte Beratungspflicht zu legen, bedeutet es für die Diakonie das Gegenteil. Ihr Argument: Frauen würden durch die Beratungspflicht im Grunde bevormundet. Genauso argumentiert auch die Evangelische Frauenarbeit Deutschland. Mit derart widersprüchlichen Wortmeldungen nimmt man sich politisch aus dem Spiel.
Am meisten hat aber die verblüffende Theologieabstinenz beider Papiere für Kritik und Irritationen gesorgt. Man kann den Stellungnahmen zu Gute halten, dass es sich nicht um kircheninterne Schreiben, sondern um Voten im rechtspolitischen Raum handelt. Aber auch zwischen den Zeilen ist selbst für Eingeweihte von theologischer Reflexion kaum etwas zu erkennen. Mehr noch: Die Diakonie kritisiert in ihrer Stellungnahme ausdrücklich, der jetzige § 218 entspreche „einer unausgesprochen religiösen Setzung“, die in einer pluralistischen Gesellschaft nicht verbindlich gemacht werden könne. Auch so kann eine Kirche dazu beitragen, ihren ohnehin schwindenden öffentlichen Einfluss weiter zu minimieren.
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