Religionsfreiheit

China: Pastor Wang Yi zu 9 Jahren Haft verurteilt

In China ist während der Weihnachtszeit der Pastor Wang Yi  von der Early Rain Covenant Church zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Amnesty International bezeichnet das Urteil als Schlag gegen die in China eigentlich garantierte Religionsfreiheit. Wang habe nur seinen Glauben praktiziert und sich friedlich für Menschenrechte in China eingesetzt, sagte Patrick Poon, der für Amnesty International in Hongkong arbeitet.

Die NZZ meldet (vgl. auch den Bericht der NYT): 

Das Urteil gegen Wang und das scharfe Vorgehen gegen Gläubige zeigen jedoch, dass Religionsfreiheit in China nur auf dem Papier besteht. Es ist Ziel der Kommunistischen Partei, dass die religiösen Gruppen sich der Partei und dem Staat unterordnen. Die Repressalien werden denn auch immer schärfer.

Mehr: www.nzz.ch.

Türkei: Aktive Christen unerwünscht

Der erneute Einmarsch der Türkei und mit ihr verbundener islamistischer Milizen in Syrien ist mit ungeheuerlichen Menschenrechtsverletzungen, insbesondere der Vertreibung von Kurden, Christen und Jesiden im türkischen Nachbarland verbunden. Fast unbemerkt „reinigt“ die Regierung Erdoğan aber auch das türkische Inland von Christen und anderen Minderheiten. Ausweisungen und Einreiseverbote für engagierte Christen nehmen ein immer größeres Ausmaß an, berichtet die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM).

Seit Beginn 2019 sind bereits insgesamt 25 Personen ausgewiesen worden, die inoffiziell als Bedrohung für die nationale Sicherheit dargestellt werden. Hinzu kommen Ehepartner und weitere Familienangehörige, so dass allein in diesem Jahr bereits 60 bis 70 Personen Opfer dieser Politik geworden sind. Die Opfer sind Ausländer, die sich zum Teil bereits vor Jahrzehnten in der Türkei niedergelassen hatten und die in ihren türkischen Gemeinden als besonders aktiv gelten. Sie stammen aus Deutschland, Großbritannien, Finnland, USA, Neuseeland, Kanada und Australien. Die meisten Betroffenen erfuhren von ihrer Ausweisung bei einer Ausreise aus dem Land, manche auch erst bei der Wiedereinreise.

„Die Religionsfreiheit einschließlich des Rechts auf Mission wird in der türkischen Gesetzgebung garantiert. Eine Ausweisung von missionarisch aktiven Gläubigen ist rechtswidrig. Die Anschuldigung, die Betroffenen seien eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit, ist lächerlich und empörend“, erklärt Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM. 

Die Ausgewiesenen sind in der Türkei integriert. Die allermeisten lebten und arbeiteten im Großraum Istanbul, Ankara und Izmir. Sie haben dort Familien und Beruf, besitzen Häuser oder haben Kinder in Ausbildung. Sie haben sich nie etwas zu Schulden kommen lassen, sind teilweise sogar Arbeitgeber für Einheimische. Die Ausgewiesenen erhalten gleichzeitig ein Einreiseverbot. Die türkische Regierung gibt keine schriftliche Erklärung ab, warum die Betroffenen plötzlich eine Bedrohung darstellen und ihnen der Code „N-82“ oder „G-82“ zugeordnet wird, der faktisch als Einreiseverbot wirkt. Etliche ausgewiesene Christen haben gegen diese Anordnung der Behörden Klage eingereicht.

Dazu IGFM-Sprecher Lessenthin: „Es ist notwendig, dass Vertreter der Bundesregierung diese Gerichtsverfahren, die ihr allesamt bekannt sind, beobachten und dafür Vertreter der Botschaften und Konsulate zu den Gerichtsverhandlungen entsenden. Das Auswärtige Amt sollte von der türkischen Regierung Erklärungen fordern, weshalb der Code N-82 oder G-82 angewendet wird.“

Die Serie der Ausweisungen begann im Juli 2017 und hat 2019 ihren bisherigen Höhepunkt erreicht. Es gibt bei diesen ausgewiesenen Personen keine Gemeinsamkeiten, außer der, dass sie alle protestantische Christen sind, die aktiv im Gemeindeleben stehen oder/und evangelistisch tätig sind.

Die Erklärung von Abu Dhab und ihre Probleme

Es wurde als historischer Moment markiert: am 4. Februar 2019 haben Papst Franziskus und der Kairoer Großimam Ahmad Mohammad Al-Tayyeb in Abu Dhabi das „Dokument über die Geschwisterlichkeit aller Menschen für ein friedliches Zusammenleben in der Welt“ unterzeichnet.

In einem Interview hat Bischof Athanasius Schneider Probleme in der vom Vatikan unterstützten Erklärung deutlich benannt:

Der Papst bezog sich hier leider nicht auf den objektiv falschen Satz aus dem Abu Dhabi-Dokument, der besagt: „Der Pluralismus und die Vielfalt der Religionen, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Rasse und der Sprache werden von Gott in seiner Weisheit gewollt.“ Dieser Satz ist in sich selbst falsch und widerspricht der Göttlichen Offenbarung, weil Gott uns geoffenbart hat, dass Er keine verschiedenen Religionen will, sondern nur die eine Religion, die er im ersten Gebot des Dekalogs befohlen hat: „Ich bin der Herr, dein Gott, der dich herausgeführt hat aus dem Land Ägypten, aus dem Haus der Sklaverei. Du sollst keine anderen Götter neben mir haben. Du sollst dir kein geschnitztes Bild oder eine Abbildung von irgendetwas machen, das sich im Himmel oder auf der Erde oder im Wasser oder unter der Erde befindet. Du sollst dich nicht vor ihnen verneigen und ihnen nicht dienen“ (Ex. 20, 2-5). Unser Herr Jesus Christus bestätigte die beständige Gültigkeit dieses Gebotes und sagte: „Es steht geschrieben:“ Du sollst den Herrn, deinen Gott, anbeten und Ihm allein dienen“ (Mt. 4,10).

Mehr: www.kath.net.

Der Lügendetektor

Pastor Gottfried Martens hat tausend Iraner und Afghanen getauft. Nun prüfen Richter, ob sie wirklich fromm sind – oder nur ihre Chancen im Asylverfahren verbessern wollen. Doch wie soll man Religiosität beweisen? Ein heißen Thema. DIE ZEIT hat sich damit beschäftigt:

Martens’ Dreieinigkeits-Gemeinde gilt als eine der Gemeinden Deutschlands mit dem größten Anteil an Flüchtlingen, die nach ihrer Ankunft hier zum Christentum übergetreten sind. Aber die Fälle der nachträglichen Konversion beschäftigen die Verwaltungsgerichte in ganz Deutschland. Wie viele Fälle es genau sind, das weiß man auch beim Bamf in Nürnberg nicht. Hierzu würden keine Zahlen erfasst, teilt man auf Anfrage von Christ&Welt mit. Martens schätzt, dass es sich um eine vierstellige Zahl an Fällen handelt, allein in seiner Gemeinde gebe es Hunderte Gerichtsfälle.

Hier: www.zeit.de.

Das Reformationsdenkmal in Genf wurde beschädigt

Das Internationale Reformationsdenkmal in Genf erinnert an die Wirkung der Reformation auf die Welt. Das große Monument mit den Darstellungen von Calvin, Farel, Beza und Knox wurde wahrscheinlich am 15. Juli 2019 beschädigt. Die Stadt lässt nach den Tätern ermitteln. Die Tatsache, dass Regenbogenfarben auf das Denkmal geworfen wurden, deutet in eine bestimmte Richtung. Der Regenbogen ist ein Symbol der LGBT-Gruppen.

Mehr Informationen und Fotos gibt es hier: evangelicalfocus.com.

Rede frei! Mit Recht über das Evangelium sprechen

2019 RedeFreiWie können und dürfen Christen in ihrem Beruf, in der Schule und in der Öffentlichkeit über ihren Glauben reden? Fragen wie diese beantwortet eine 60-seitige Orientierungshilfe unter dem Titel „Rede frei! Mit Recht über das Evangelium sprechen“. Herausgeber sind die Deutsche Evangelische Allianz, die Juristenvereinigung „Christ und Jurist“ sowie die christliche Menschenrechtsorganisation ADF International (Allianz zur Verteidigung der Freiheit). Vertreter dieser drei christlichen Verbände haben die 60-seitige Broschüre auf der Bundestagung von „Christ und Jurist“ am 24. Mai in Wiesbaden erstmals vorgestellt.

Hier die Broschüre: 2019_RedeFrei.WEB.pdf.

Die „vergessene Verfolgung“

Christen sind bei weitem die am meisten verfolgte religiöse Gemeinschaft und erleben derzeit etwas, was in einigen Teilen der Welt einem Völkermord gleichkommt, dies ergebe ein Bericht, der vom Auswärtigen Amt Großbritanniens in Auftrag gegeben wurde. Außenminister Jeremy Hunt habe gemäß einem Artikel von DAILY MAIL Anfang Mai die „politische Korrektheit“ kritisiert. Sie habe nämlich dazu geführt, dass man sich mit der Unterdrückung der Christen, die er die „vergessene Verfolgung“ nannte, nicht auseinandergesetzt habe.

Hier der Beitrag: www.dailymail.co.uk.

Todesurteil gegen Asia Bibi in Pakistan aufgehoben

Neun Jahre lang saß Asia Bibi in einem pakistanischen Gefängnis, weil sie angeblich den Propheten Mohammed beleidigt hatte. Mehrmals wurde verbreitet, sie sei wieder auf freiem Fuß, auch hier im TheoBlog. Jetzt ist sie, falls die Agenturen korrekt berichten, tatsächlich frei.

Der SPIEGEL schreibt:

Das oberste Gericht in Pakistan hat das Todesurteil gegen eine Christin wegen Gotteslästerung aufgehoben. Die Richter sprachen Asia Bibi, deren Fall international für Aufsehen gesorgt hatte, frei. „Sie wurde von allen Vorwürfen freigesprochen“, sagte der Richter Saqib Nisar. Sie werde sofort aus der Haft entlassen.

Das Gericht befand, dass die Vorwürfe gegen die Frau juristisch schwach begründet seien und es keinen Grund gebe, sie zu bestrafen. Die Entscheidung löste Proteste von Islamisten in mehreren Städten des Landes aus. Die Behörden hatten schon vor dem Urteil die Sicherheitsmaßnahmen rund um das Gericht verstärkt.

Bibi war 2010 in der Provinz Punjab wegen Beleidigung des Propheten Mohammed zum Tode verurteilt worden – als erste Frau in Pakistan. Muslimische Frauen aus ihrem Dorf hatten der mehrfachen Mutter vorgeworfen, sich im Streit beleidigend über Mohammed geäußert zu haben.

Mehr: www.spiegel.de.

Allerdings ist das nur die eine Seite. IGFM informiert in einem Newsletter darüber, dass islamische Extremisten in Pakistan bereits Rache fordern:

Islamische Extremisten und Vertreter islamistischer Organisationen haben unterdessen die christliche Minderheit und die Regierung Pakistans mit Gewalt und Ausschreitungen bedroht. Die Behörden reagierten mit einem großen Aufgebot an Sicherheitskräften und Straßensperren. Nach Informationen der IGFM fürchten viele Christen und Angehörige anderer Minderheiten, dass in den kommenden Tagen Islamisten ihre Gewaltdrohungen in die Tat umsetzen. In der Erwartung von Übergriffen und Pogromen bereiten sich manche Christen darauf vor, vorübergehend unterzutauchen.

 

Auch Politiker können sich irren

Recep Tayyip Erdogan hat die Eröffnung der großen Moschee in Köln-Ehrenfeld als Bühne für sich benutzt. Politiker zeigten sich überrascht und enttäuscht. Allen voran der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU), der sich vor rund 10 Jahren vehement für den Bau der Moschee ins Zeug gelegt hatte.

Musste er wirklich überrascht sein? Als der jüdische Schriftsteller Ralph Giordano vor 10 Jahren auf das Problempotential der Ditib aufmerksam machte und – wie wir im Nachhinein festellen können – in vielen Punkten schlicht und einfach richtig lag, fiel dem damaligen Integrationsminister Armin Laschet nichts anderes ein, als den Juden Giordano in die rechte Ecke zu stellen.

Laschet hätte lieber auf die Argumente Giordanos hören sollen. Die Kölnerin Hildegard Stausberg, die beim Einkaufen hin und wieder mit Giordano klönen konnte, erinnerte im Februar 2017 in DER WELT an den 2014 verstorbenen Schriftsteller:

Auch zeigt sich immer klarer, dass enge strukturelle Verflechtungen zwischen Ditib und den türkischen Generalkonsulaten einen direkten Zugriff Ankaras hier in Deutschland ermöglichen. Was für ein Horrorszenario: Moscheen in Deutschland als servile Unterstützungszentren für die Machtfantasien eines Recep Tayyip Erdogan. Musste das alles so kommen? Mussten wir so blauäugig sein?

Giordano hat das Problempotenzial mit schonungsloser Weitsicht prognostiziert. Schon Mitte 2006 sagte er in Richtung Ditib, es gebe in den islamischen Verbänden in Deutschland Funktionäre, „die den liberalen Rahmen und die Toleranz der freiheitlichen Verfassung nutzen, um totalitäre Ansichten von Staat und Religion in ihren Enklaven durchzusetzen“.

Hier mehr: www.welt.de.

Sieg der Vernunft: Konditor muss nicht

Der Oberste Gerichtshof in den USA hat einem Konditor rechtgegeben, der sich geweigert hat, eine Torte für eine schwule Hochzeit zu backen. Somit hat die Vernunft sich durchgesetzt. Kaum auszudenken, was passiert wäre, wenn sich die LGBT-Lobby durchgesetzt hätte. Der DLF meldet:

Die Entscheidung fiel mit 7 gegen 2 Richterstimmen. Das Urteil betont das Recht auf Religionsfreiheit. Der Fall reicht sechs Jahre zurück. Damals hatte ein schwules Paar seine Hochzeitstorte beim dem Konditor in Denver im US-Bundesstaat Colorado in Auftrag geben wollen. Der lehnte aber ab, mit dem Hinweis, zu einer Ehe gehörten laut Bibel Mann und Frau. Eine gleichgeschlechtliche Hochzeit wolle er nicht unterstützen. Das Paar legte Beschwerde bei der Bürgerrechtkommission von Colorado ein, die erklärte, das Verhalten des Bäckers sei diskriminierend.

Mehr hier und hier.

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