Ethik

Beiträge aus dem Bereich Ethik.

Kultur des Todes (18): Strafbarkeit von Abtreibungen abschaffen

Es passt zur geistlichen Verfassung in Europa: Die grüne Bundesfamilienministerin Lisa Paus dringt auf eine Reform des Strafrechts und möchte den Paragrafen 218 des Strafgesetzbuchs, der Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, streichen (zur Lage in Frankreich vgl. hier). Die FAZ berichtet:

„Wer anders als die Schwangeren selbst sollte entscheiden, ob sie ein Kind austragen möchten oder können?“, fragte Paus. „Wer anders als die Frauen selbst sollte darüber entscheiden, wann und in welchen Abständen sie Kinder bekommen?“.

Grundpfeiler des Menschenrechts auf reproduktive Selbstbestimmung seien neben dem Zugang zu sicheren und erschwinglichen Verhütungsmitteln auch die Gewährleistung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie einer selbstbestimmten und sicheren Schwangerschaft und Geburt. „Frauen die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, dürfen nicht länger stigmatisiert werden“, sagte die Ministerin.

Die Einsetzung einer Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin wurde übrigens im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbart, ohne die Streichung des Paragrafen 218 zu erwähnen. Dort heißt es (S. 92):

Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Wir stellen Versorgungssicherheit her. Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung. Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen. Wir stellen die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicher. Schwangerschaftskonfliktberatung wird auch künftig online möglich sein. Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.

Mehr: www.faz.net.

Die „Twitter Files“

Jahrelang haben Regierungen weltweit beeinflusst, welche Informationen die Bevölkerung zu sehen bekommt und welche nicht. In Deutschland interessiert sich allerdings kaum jemand für die sogenannten „Twitter Files“. Dabei dürfen wir vermuten, dass diese Praxis auch hierzulande zum Einsatz kommt.

Jakob Schirrmacher hat für DIE WELT einige Erkenntnisse zusammengetragen und folgert: 

Transparenz. Die Glaubwürdigkeit verliert sich in der Verschleierung. User, die nicht wissen, ob und warum sie „geblacklistet“ wurden, oder der Ausschluss von Wissenschaftlern aus der Diskussion über global relevante Themen sind durchaus als demokratiegefährdend zu betrachten. Hier sollten aber vor allem auch regierungsnahe Organisationen dafür zur Rechenschaft gezogen werden, eine so stringente Content-Politik einzufordern. Nicht zuletzt hat die Europäische Kommission Elon Musk mit harten Sanktionen gedroht, falls dieser nicht härter gegen „Desinformationen“ im Kontext der Corona-Pandemie vorgeht. Doch wer bestimmt hier eigentlich, was Desinformation ist und was nicht?

Wir sollten hellhörig werden, wenn Big-Tech-Unternehmen auf Druck von Regierungsapparaten ihre Content-Politik anpassen müssen – vor allem, wenn die Grenzen des ethisch Vertretbaren immer weiter ausgereizt werden. 

Mehr (allerdings hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

Es ist ganz einfach – wir bleiben Mann und Frau

Die Schulbuchautorin Rieke Hümpel hat für DIE WELT auf gut verständliche Weise erklärt, warum es nur zwei Geschlechter gibt:

Sind Sie eine Frau oder ein Mann? Vermutlich brauchen Sie nicht allzu lange, um diese Frage zu klären. Doch mit schnellen Antworten soll künftig Schluss sein, wenn es nach den Anhängern der sogenannten Queer-Ideologie geht. Ihrem Glauben nach fährt nämlich ein Geist des Geschlechtes in den menschlichen Körper, der sich über das Gefühl ausdrückt. Der Körper wird zur Hülle, in dem das empfundene Geschlecht wie ein Flaschengeist in einer Flasche haust. Du bist, was du fühlst.

Mit Sven Lehmann hat die Bundesrepublik nun sogar einen Queer-Beauftragten. Die Regenbogenfahne (die zuvor erfolgreich den Homosexuellen aus der Hand genommen wurde) weht mittlerweile hart am Wind, adoptiert von den Instanzen dieser Gesellschaft. Wer es jetzt noch wagt, an der Geschlechter-Geist-Idee zu zweifeln und etwa Männer nicht aufgrund ihrer Gefühle als Frauen anerkennen will, wird sofort mit dem Vorwurf der Transphobie niedergebügelt.

Das Geschlecht ist biologisch. Es ist definiert als Hinentwicklung eines Organismus auf die Produktion eines bestimmten Keimzelltypus. Es gibt zwei Keimzelltypen. Beim Menschen heißen die, die sich auf die Eizellenproduktion hin entwickeln, Frauen. Diejenigen, die sich auf die Spermienproduktion hin entwickeln, sind die Männer. Frauen können Männerkleider tragen, Männer Frauenkleider. Doch ein Wechsel des Geschlechts ist beim Menschen nicht möglich. Das ist eine bestätigte Erkenntnis der Biologie. Menschen sind keine Clownfische. Die Biologie ist keine Ideologie, sondern eine anerkannte Naturwissenschaft – sie ist die Lehre des Lebens.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

Schottland debattiert über das Geschlechtsanerkennungsgesetz

Das schottische Parlament führt heute seine letzte Debatte über Änderungen am umstrittenen Geschlechtsanerkennungsgesetz, das die regierende schottische Nationalpartei (SNP) noch vor Weihnachten verabschieden möchte. Die Reform soll es Transsexuellen leichter machen, ihre Geschlechts­angleichung amtlich bestätigt zu bekommen. 

J.K. Rowling, die „Harry Potter“-Erfinderin, kämpft leidenschaftlich gegen diese Gesetzesänderung. Das sie davon ausgeht, dass Menschen ein unveränderbares biologisches Geschlecht besitzen, wird sie von der Szene als TERF bezeichnet (die Abkürzung steht für „Trans-Exclusionary Radical Feminism“).

Die FAZ berichtet

Rowling sieht die Gesetzesvorlage als „den größten Angriff auf die Rechte schottischer Frauen und Mädchen zu meinen Lebzeiten“. Ihre Empörung über die Äußerung der Trans-Leiterin eines Zentrums für vergewaltigte Frauen, wonach es gelte, die Vorurteile von Opfern infrage zu stellen, die nicht von einem als Mann geborenen Helfer beraten werden wollten, hat Rowling veranlasst, in Edinburgh eine eigene Anlaufstelle für solche Fälle zu finanzieren. Die Widersprüche in der Argumentation von Verfechtern geschlechtlicher Selbstbestimmung, die gleichzeitig behaupteten, das Geschlecht sei angeboren, aber auch eine Frage der eigenen Wahl, machten sie „verrückt“, bemängelt Rowling. Obwohl sie ständig in den sozialen Netzwerken ge­mobbt wird und Morddrohungen er­hält, bezeichnet sie sich als einen der be­günstigtsten Menschen der Welt, weil sie dank ihres Erfolges in der privilegierten Lage sei, die Stimme zu er­heben, ohne um ihre Existenz fürchten zu müssen.

[asa]3986650229[/asa] 

KentlerGate

Fast zwei Monate später als ursprünglich angekündigt, erschien am 19. Dezember 2022 der Zwischenbericht zur Studie „Helmut Kentlers Wirken in der Berliner Kinder- und Jugendhilfe – Aufarbeitung der organisationalen Verfahren und Verantwortung des Berliner Landesjugendamtes“. Die Studie wird erneut von Wissenschaftlern der Universität Hildesheim im Auftrag der Berliner Senatsverwaltung durchgeführt. Bis zum 30.09.2023 soll die Studie abgeschlossen werden.

Der vorliegende Zwischenbericht belegt erstmals, dass Helmut Kentler selbst Kinder sexuell missbraucht hat: Eine betroffene Person berichtet den Forschern, dass sie und andere junge Menschen in den 1970er Jahren in der Berliner Wohnung von Helmut Kentler lebten und dort „massiven Übergriffen und sexualisierter Gewalt durch Helmut Kentler selbst ausgesetzt waren. Insbesondere junge Menschen im Alter von 10 bis 14 Jahren bezeichnete Helmut Kentler als ‚seine Favoriten‘“ (S. 9).

Außerdem besagt der Zwischenbericht, „dass jenes Netzwerk, mit dem Helmut Kentler verwoben war, bis in die Gegenwart wirkt“. Zu dem Netzwerk gehören laut den Autoren auch Wissenschaftler, die „die Schriften Helmut Kentlers weiterhin rezipiert haben bzw. rezipieren und sich somit weder eindeutig von der Figur Kentler und seinen Positionen und Handlungen distanziert, die über ihr Wissen über sexualisierte Übergriffe in diesem Kontext und darüber hinaus nicht berichten, noch sich kritisch mit seinen Positionen und Handlungen auseinandergesetzt haben“ (S. 5).

Hedwig v. Beverfoerde, Sprecherin von DemoFürAlle, erklärt dazu: „Die Ergebnisse des Zwischenberichts bestätigen unsere schlimmsten Einschätzungen: Das Netzwerk um Helmut Kentler ist weiterhin aktiv. Dazu müssen auch die Vertreter der ‚Sexualpädagogik der Vielfalt‘ gezählt werden, die sich bis heute auf die ‚emanzipatorische Sexualpädagogik‘ von Kentler stützen.

Zum Hintergrund dieser Studie zu Helmut Kentler empfehle ich die Dokumentation KentlerGate: Kindesmissbrauch in staatlicher Verantwortung:

Ursula von der Leyen will Rechte der LGBTIQ+-Community europaweit stärken

Einige Mitgliedstaaten der EU könnten sich bald gezwungen sehen, die Rechtsfolgen aus Leihmutterschaft und der Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare auch dann zu akzeptieren, wenn beides in ihrer eigenen Rechtsordnung nicht verankert ist. Darauf zielt eine Initiative der EU-Kommission, mit der die Vorschriften des internationalen Privatrechts in Bezug auf die Elternschaft auf EU-Ebene harmonisiert werden sollen. Ein entsprechender Vorschlag wurde von der EU-Kommission kürzlich angenommen.

Die Initiative begründet die Regelung mit dem Rechtsschutz der Kinder. Eigentlich geht es darum, die Rechte von Schwulen, Lesben, Trans-, Bi- und Intersexuellen zu supporten. Der Hauptanwendungsbereich der angestrebten Verordnung wird die Anerkennung der Elternschaft durch Leihmutterschaft und „Ehe für alle“ sein.

Stephan Baier kommentiert für DIE TAGESPOST (15.12.2022, S. 8):

Leihmutterschaft ist in der Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten aus gutem Grund verboten. Sie beruht auf der Instrumentalisierung und Ausbeutung armer Frauen durch reiche Paare sowie auf der Missachtung der Würde des Kindes. Auch die Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare ist längst nicht in allen EU-Mitgliedstaaten legalisiert. Ebenfalls aus guten Gründen, denn die These, dass Kinder sowohl Mutter als auch Vater – also weibliches und männliches Gegenüber – brauchen, ist erfahrungsgesättigtes Wissen und keineswegs durch irgendwelche Wissenschaften widerlegt.

Über solche Erwägungen setzt sich die EU-Kommission nun ebenso hinweg wie über das Recht der EU-Mitgliedstaaten, das Personenstandsrecht zu regeln. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gab bereits 2020 die Parole aus: „Wenn Sie in einem Land Eltern sind, sind Sie in jedem Land Eltern.“ Ausdrücklich bekannte sie sich in diesem Zusammenhang zur „Stärkung der LGBTIQ-Rechte“. Es geht ihr also gar nicht um das Kindeswohl, wie die EU-Kommission jetzt behauptet, sondern um die Interessen der LGBTIQ-Community. Wenn die EU-Kommission mit ihrem Plan durchkommt, kann jeder EU-Bürger das Verbot der Leihmutterschaft in seinem Heimatstaat unterlaufen, indem er befristet in einem „liberaleren“ EU-Staat Wohnsitz nimmt. Jedes homosexuelle Paar kann dann Kinder adoptieren, indem es sich befristet andernorts wohnhaft meldet.

[asa]3986650229[/asa]

Bullinger: Ein Lob auf die Ehe

Heinrich Bullinger lobt die Institution der Ehe in den höchsten Tönen (Schriften, Bd. 3, 418):

[Der Apostel Paulus mahnt], die Ehe stehe bei allen, nämlich: allen Völkern, in Ehren. Man findet nämlich nur ganz wenige Völker, die die Ehe nicht überaus gelobt haben. Xenophon ist der Meinung, dass sich unter allen Einrichtungen Gottes kaum eine schönere und nützlichere als die Ehe finden lasse. Musonius, Hierokles und andere Weise des Altertums halten die Ehe für so notwendig für ein gutes und angenehmes Leben, dass das menschliche Leben außerhalb der Ehe mangelhaft zu sein scheint. Sie sind der Meinung, dass das Böse und Beschwerliche in der Ehe nicht aus der Ehe selbst, sondern von den Eheleuten komme.

Die Ehe ist nämlich gut, aber viele gehen mit diesem Gut nicht recht um und erleiden deshalb die verdiente Strafe für ihren Missbrauch. Wer wüsste nicht, dass das Böse, das aus Trunkenheit entsteht, nicht auf den Wein zurückzuführen ist, der eine zuträgliche Schöpfung Gottes ist, sondern vielmehr auf das übermäßige Trinken und die böse Begierde des Menschen, der diese gute Schöpfung Gottes missbraucht? Der Herr sagt im Evangelium [Mt 15,11.18]: „Was aus dem Herzen des Menschen herauskommt, verunreinigt ihn, nicht was in den Mund hineinkommt.“ Hierauf zielt auch Paulus, der Apostel Christi, ab, wenn er der Ehe heilende Wirkung zuschreibt.

Das Selbstbestimmungsgesetz: Folgen für Frauen und Kinder

Während sich das Phänomen der Geschlechtsdysphorie und Transsexualität in der amerikanischen Jugend weiter ausbreitet, gibt es gleichzeitig einen verwandten, aber viel weniger beachteten Trend: Neue Studien zeigen, dass die „Detransitioner“-Bewegung weitaus größer ist, als gemeinhin angenommen wird, und dass die Detransitionsrate in Teilen vielleicht bei fast 30 Prozent liegt (vgl. dazu hier).

In Deutschland soll freilich durch das Selbstbestimmungsgesetz die Personenstandsänderung deutlich erleichtert werden. Die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wirbt etwa leidenschaftlich für neue Regelungen

Wir wollen nicht tatenlos zusehen, sondern stoßen eine grundlegende Reform an. Mit einem Selbstbestimmungsgesetz wollen wir die persönliche Freiheit zum Leitbild machen und nicht irgendwelche Ordnungsvorstellungen über die Geschlechter. Es ist höchste Zeit, dass die tatsächliche Vielfalt von Identitäten akzeptiert wird, anstatt trans- und intergeschlechtliche Menschen in vorgegebene Raster zu pressen und ihnen das Leben schwer zu machen.

Problemfelder, von denen es sehr viele gibt, werden von solchen Initiativen ausgeblendet. Dankenswerter Weise werden einige Probleme von der Aktion Ehe & Familie – DemoFürAlle in dem Positionspapier „Das Selbstbestimmungsgesetz: Folgen für Frauen und Kinder“ angesprochen. Das Positionspapier bietet eine wissenschaftlich fundierte und umfassende Analyse der zu erwartenden negativen Auswirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes.

Zentrales Argument ist die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, die mitten in der Pubertät mit ihrem Geschlecht hadern. Durch eine voraussetzungslose Personenstandsänderung, wie sie das Selbstbestimmungsgesetz vorsieht, würden sie zu weiterführenden medizinischen Maßnahmen verleitet: Pubertätsblocker, gegengeschlechtliche Hormonpräparate und Operationen rufen Nebenwirkungen und irreversible Folgeschäden hervor, die im Erwachsenenalter oft bitter bereut werden.

Außerdem würden mit dem Selbstbestimmungsgesetz die Schutzräume für Frauen und Mädchen faktisch abgeschafft. Der voraussetzungslose Geschlechtswechsel könnte vorsätzlich auch mißbräuchlich von männlichen Straftätern für sexuelle Übergriffe genutzt werden. Die Verfolgung solcher Straftaten würde zudem durch das geplante Offenbarungsverbot des Personenstandswechsels noch massiv erschwert.

Hedwig v. Beverfoerde, Sprecherin von DemoFürAlle, erklärt dazu:

Es ist gut, daß in der medialen Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz mehr und mehr Stimmen qualifizierte Kritik üben. Allerdings werden noch immer wichtige Fakten verschwiegen: Etwa dass in den vergangenen Jahren die Zahl der Kinder, die sich unvermittelt als Transgender outen, sprunghaft angestiegen ist. Vor allem Mädchen sind betroffen. Das Selbstbestimmungsgesetz würde diese besorgniserregende Entwicklung weiter anheizen. Unser Positionspapier schließt diese Informationslücke zum richtigen Zeitpunkt: Es soll den Bundestagsabgeordneten einen Überblick über die gefährlichen Folgen dieses neuen Gesetzes verschaffen und sie überzeugen, dagegen zu stimmen.

Jüngsten Medienberichten zufolge soll ein Gesetzentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz im ersten Quartal 2023 vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Laut dem Eckpunktepapier, das die Bundesregierung im Juni 2022, veröffentlichte, soll das Selbstbestimmungsgesetz Kindern ab 14 Jahren ermöglichen, ihren Geschlechtseintrag in amtlichen Dokumenten zu ändern – mittels Selbstauskunft auf dem Standesamt, und notfalls mit Hilfe von Familiengerichten gegen den Willen ihrer Eltern.

Das Positionspapier kann hier heruntergeladen werden: Positionspapier_DemoFuerAlle_SBG.pdf.

EctoLife

Manchmal sind allein die Phantasien unerträglich. Da hilft dann auch die Klimaneutralität nicht mehr weiter.

Warum werden Kinder abgetrieben?

Mehr als 100.000 Abtreibungen gibt es jährlich in Deutschland. Eine Beratung ist Pflicht, Gründe nennen dagegen nicht. Genau mit diesen Gründen hat sich aber ein Heidelberger Arzt beschäftigt. Die Untersuchung von Florian M. Dienerowitz kommt zu dem Ergebnis: Druck durch das familiäre Umfeld spielt eine große Rolle (vgl. hier).

Eine Zusammenfassung der Studie gibt es in dem Aufsatz: Gründe für den Schwangerschaftskonflikt in Deutschland – ein Untersuchungsansatz. Das Fazit:

Um Frauen im Schwangerschaftskonflikt in ihren jeweiligen Lebenssituationen effektiv zu helfen, müssten vermehrt Anstrengungen unternommen werden, detailliert die Gründe für den Konflikt zu ergründen – sowohl im individuellen Fall als auch auf breiter wissenschaftlicher Basis. Ressourcen, die helfen könnten, ein Kind trotz vorliegender Widrigkeiten auszutragen, könnten so besser ergründet und gefördert werden. Die vorliegende Untersuchung liefert hierzu einen Ansatz und erste Ergebnisse.

Nach oben scrollen
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner