Ethik

Beiträge aus dem Bereich Ethik.

Kollektive Illusion

Aktuell wird in Politik und Gesellschaft über die rechtliche Einführung einer so genannten Homo-„Ehe“ diskutiert. Worum geht es? Was steht auf dem Spiel? Was sind die Unterschiede zwischen Ehe und homosexueller Partnerschaft? Was sind die Auswirkungen solch eines neuen Familienkonzepts auf die nächste Generation?

Christl R. Vonholdt, Fachärztin für Kinder und Jugendmedizin, erklärt in der TAGESPOST, weshalb durch die Einführung der „neuen Ehe“ die männlich-weibliche Struktur als Grundpolarität allen Lebens untergraben würde.

Zwei Merkmale unterscheiden die Mann-Frau-Beziehung von jeder homosexuellen Partnerschaft: Die leiblich-körperliche Vereinigung und das Potenzial zur Weitergabe des Lebens. Beides gehört zusammen. Ein leiblich-körperliches Einssein ist nur in der sexuellen Beziehung zwischen Mann und Frau möglich. Während in jeder anderen Form von Beziehung ein Einssein in seelischer oder geistiger Hinsicht möglich ist, bezieht die Ehe in einmaliger Weise die Leiblichkeit des Menschen ein: In der Mann-Frau-Beziehung passen die Genitalien perfekt zueinander und ineinander – und bilden gleichzeitig die schöpferische Einheit, aus der neues Leben entstehen kann. Die Ehe beruht damit auf der einzigartigen leiblichen Komplementarität von Frau und Mann – letztlich auf der biologischen Disposition eines jeden Menschen zur Heterosexualität.

Wie keine andere Gemeinschaft verbindet die Ehe die Geschlechter und Generationen miteinander. So trägt sie in einzigartiger Weise zum Zusammenhalt, zur Integration, zur Stabilität und Solidarität (zwischen Mann und Frau und zwischen den Generationen) und zum Frieden einer Gesellschaft bei. Eugen Rosenstock schreibt: „In der Ehe werden nicht nur leibliche Kinder gezeugt, es wird auch eine Leistung vererbt: der Friedensschluss der Geschlechter. Dieser Friedensschluss wird die Weltanschauung der Kinder bestimmen.“ Die Kulturleistung der Ehe ist einmalig. Wir können sie nicht hoch genug einschätzen.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Wie sterben wir im Jahr 2030?

Noch im Juli meldete SPIEGEL Online, dass die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden nicht dazu geführt habe, dass mehr Menschen durch die Hand eines Arztes sterben. Unter Berufung auf eine niederländische Studie schrieb das Magazin:

In den Niederlanden hat die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe zufolge nicht dazu geführt, dass mehr Menschen auf diese Weise sterben. Das berichten Wissenschaftler der Universitätskliniken in Rotterdam und Amsterdam im britischen Medizinjournal „Lancet“. Weniger als drei Prozent aller Menschen, die im Jahr 2010 in den Niederladen starben, kamen demnach durch aktive Sterbehilfe oder ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung ums Leben – in absoluten Zahlen waren das 475 von 6861 Todesfällen. Dies entspreche dem Verhältnis vor der Legalisierung im Jahr 2002.

Am 25. September 2012 deutet die Dutch News das Ergebnis der Studie anders. Im letzten Jahr gab es 3695 Mal Beihilfe beim Sterben und damit hat sich die Zahl seit 2006 fast verdoppelt. Die Euthanasie-Rate liegt insgesamt bei 2,8 Prozent. Die Entwicklung sie so aus (siehe dazu auch hier):

2006 = 1923 gemeldete Fälle von Sterbehilfe
2007 = 2120 gemeldete Fälle von Sterbehilfe
2008 = 2331 gemeldete Fälle von Sterbehilfe
2009 = 2636 gemeldete Fälle von Sterbehilfe
2010 = 3136 gemeldete Fälle von Sterbehilfe
2011 = 3695 gemeldete Fälle von Sterbehilfe

In den Niederlanden kommt also das Sterben auf Verlangen in Mode. Wie werden wir in Deutschland im Jahre 2030 sterben? Oliver Tolmein hat ein Szenario für den schlimmsten Fall entworfen. Aus der Perspektive der einen klingt das alles vorzüglich: mehr Selbstbestimmung, weniger leidende Patienten und eine beachtliche Kostenersparnis. Aus einer anderen Perspektive klingt das alles sehr nach einer gewollten Kultur des Todes.

Hier: www.faz.net.

Rückfall in mittelalterliche Forschungsethik

In Zukunft möchte die EU bei medizinischen Tests an Menschen auf die ethische Prüfung verzichten. Der Schutz des einzelnen Probanden gehört für die Europäische Kommission anscheinend nicht zum Gemeinwohl. Stephan Zahm warnt:

Wissenschaft bedarf der externen Kontrolle, wie es der amerikanische Medizinrechtler George Annas im Gefolge der Nürnberger Ärzteprozesse formulierte. Damals wurden Regeln für die Forschung am Menschen entwickelt, die der Weltärztebund schließlich in seiner wegweisenden Erklärung von Helsinki aus dem Jahr 1964 als verbindlich erklärte. Etwas salopp könnte man die Zeit davor als forschungsethisches Mittelalter bezeichnen.

Just dahin will die Europäische Kommission wieder zurück. Sie möchte die bislang in Europa gültige Richtlinie 2001/20/EG für Experimente am Menschen, in der die Helsinki-Prinzipien umgesetzt sind, in wesentlichen Punkten aushebeln. Bisher war es den Wissenschaftlern auferlegt, vor Beginn einer klinischen Prüfung eine unabhängige Ethikkommission zu konsultieren, die den Schutz der Patienten und Probanden sicherstellen soll. Im Vorschlag der Kommission zu einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln vom 17. Juli kommt das Wort Ethikkommission nicht mehr vor.

Schwerer noch wiegt die stillschweigende Verschiebung der Kriterien, die bei der Bewertung der Zulässigkeit einer Studie beachtet werden sollen. Während das deutsche Arzneimittelgesetz den potentiellen Nutzen auch für die Patienten hervorhebt, wird im Entwurf aus Brüssel jetzt ausschließlich sozialethisch argumentiert. So sollen nun „insbesondere der erwartete therapeutische Vorteil und Nutzen für die öffentliche Gesundheit gegen das Risiko und die Unannehmlichkeiten der Probanden abgewogen werden“. Die Kommission will nur noch den Gemeinnutzen zu Buche schlagen lassen.

Morgen soll der Gesundheitsausschuss des Bundestags übrigens den Vorschlag der Kommission durchwinken.

Mehr: www.faz.net.

Vom Nazi zum Pastor – eine Wende?

Im Mai hatte ich hier über Johannes Kneifel berichtet, der mit 17 einen Mann so brutal zusammenschlug, dass er starb. Im Gefängnis bekehrte sich Johannes zum christlichen Glauben und entschied sich für Theologiestudium.

Der Fall hat jetzt eine möglicherweise bedeutsame Wende genommen:

Im Frühjahr wurde eine TV-Dokumentation über seine Geschichte ausgestrahlt. Im Anschluss habe sich ein Mann bei ihm gemeldet, so Kneifel. Der Anrufer war nach eigenen Angaben Augenzeuge in jener verhängnisvollen Nacht im August 1999 – und er erzählte laut Kneifel eine ganz neue Version. Peter Deutschmann sei ansprechbar gewesen, als die Rettungssanitäter in seiner Wohnung eingetroffen seien. Er habe sich sogar selbst das Blut abgewaschen. Im Krankenhaus sei er dann mit einem Arzt derart in Streit geraten, dass der Mediziner ihn nicht behandelt habe. Die Prügelverletzungen seien, so behauptet der angebliche Zeuge, normalerweise nicht tödlich gewesen. Deutschmann sei gestorben, weil er zu spät behandelt worden sein soll.

Wahr oder falsch – der Anruf wühlte Kneifel jedenfalls auf. War er vielleicht doch nicht allein für den Tod von Peter Deutschmann verantwortlich? Zumindest Kneifel hält die Schilderung des Anrufers für glaubwürdig. Er kennt dessen Identität, doch sie soll nicht öffentlich gemacht werden. Auch für SPIEGEL ONLINE war die Person nicht zu sprechen. Die Person wäre wohl bereit, die Angaben vor Gericht zu wiederholen, sagt Kneifel.

Mehr: www.spiegel.de.

„Sozialismus und Christentum passen nicht zusammen“

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist elementar von christlichen Werten geprägt. Dies äußerte der frühere Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung beim 6. „Forum Politik“ in Gießen. Jung kritisierte dabei auch Bundesfamilienministerin Kristina Schröder.

Der Sozialismus sei in seiner Geschichte immer mit Unterdrückung einhergegangen, sagte Jung. „Eine Politik auf Grundlage des christlichen Menschenbildes gibt den Bürgern dagegen Freiheit und Verantwortung. Sie entscheidet sich im Zweifel für die Freiheit, weil das Individuum meistens eine bessere Entscheidung trifft als der Staat.“ In diesem Zusammenhang lobte Jung, der nach seiner Zeit als Bundesverteidigungsminister auch kurz als Bundesarbeitsminister in Merkels Kabinett diente, das Betreuungsgeld. „Zu DDR-Zeiten haben wir uns kritisch damit auseinandergesetzt, dass Eltern gezwungen wurden, ihre Kinder schon früh in eine Krippe abzugeben.“

Hier der vollständige Beitrag des Medienmagazins pro: www.pro-medienmagazin.de.

Die globale sexuelle Revolution

201209171234.jpgHeute ist das Buch Die globale sexuelle Revolution von Gabriele Kuby erschienen. Über das umfangreiche Werk, das übrigens ein Geleitwort von Robert Spaemann enthält, schreibt der Verlag:

Die globale sexuelle Revolution in all ihren Varianten hat sich zunächst hinter dem Rücken der Öffentlichkeit in Politik, Institutionen und Ausbildungseinrichtungen eingeschlichen. Inzwischen ist daraus längst ein gewaltiges gesellschaftliches Umerziehungsprogramm geworden, das das Wertefundament unserer Gesellschaft zerstört und immer totalitärer wird.

Gabriele Kuby hat den Mut, die Bedrohung unserer Freiheit durch eine antihumanistische Ideologie beim Namen zu nennen. Ihr faktenreiches Buch ist ein erschütterndes Zeugnis nicht nur für den lebensgefährlichen Kulturzerfall, sondern auch für die systematische Zerstörung unserer Freiheit im Namen der Freiheit. Nie zuvor hat ein Autor dem Leser die Diktatur des Relativismus, die Gender-Ideologie und die Sackgassen der modernen Gesellschaft schonungsloser vor Augen gestellt. Dieses Buch schockiert und zeigt auf, was auf uns zukommt, wenn wir uns nicht wehren.

Das Buch:

  • Gabriele Kuby: Die globale sexuelle Revolution: Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit, Geleitwort von Prof. Dr. Robert Spaemann, Fe-Medien, 2012, 456 S., Euro 19,95

kann hier bestellt werden:

 

 

Homosexualtität: Rob Bell bezieht Stellung

Rob Bell, 2011 Hauptredner auf dem Jugendplus-Kongress von Willow Creek Deutschland, hat inzwischen seine Pastorenstelle aufgegeben und arbeitet in Hollywood an einer eigenen TV-Show. Kürzlich hat er in einer Unterhaltungssendung seine Position zur Frage der Homosexualität erläutert.

Einen Mitschnitt seines Statements gibt es hier.

VD: AM

Sterbehilfe soll künftig für Ärzte straffrei sein

Die Teilnahme an der Sterbehilfe soll in Zukunft auch für Ärzte und Freunde der Betroffenen straffrei sein. Das sieht ein Gesetzentwurf der Justizministerin vor. DIE WELT online schreibt:

Die nicht gewerbsmäßige Teilnahme an der Sterbehilfe soll künftig neben Angehörigen auch für Ärzte, Pflegekräfte und Freunde der Betroffenen straffrei sein. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hervor, wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet. „In Betracht kommen etwa Lebensgefährten, langjährige Hausgenossen oder nahe Freude. Auch Ärzte oder Pflegekräfte können darunter fallen, wenn eine persönliche Beziehung entstanden ist“, heißt es demnach in dem Referentenentwurf.

Mehr: www.welt.de.

Landgericht Köln verbietet Judentum

Der Arzt, der die Beschneidung vornahm, wurde vom Vorwurf der Körperverletzung zwar freigesprochen. Doch nach dem Urteil des Landgerichts Köln sind Beschneidungen von Kindern aus religiösen Gründen künftig strafbar. Die FAZ berichtet über den Rechtsstreit:

Ein vom Gericht bestellter medizinischer Gutachter kam zu dem Schluss, es gebe „jedenfalls in Mitteleuropa keine Notwendigkeit, Beschneidungen vorbeugend zur Gesundheitsvorsorge vorzunehmen“. Entscheidend aber ist, dass das Landgericht eine Beschneidung, die ein Arzt nach Einwilligung der Eltern ordnungsgemäß an einem „nicht einwilligungsfähigen Knaben“ vornimmt, als Körperverletzung wertet. Anders als das Amtsgericht kommt das Landgericht zu dem Ergebnis, dass das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit die Grundrechte der Eltern überwiege.

Die Beschneidung sei insbesondere nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt, weil sie „weder unter dem Blickwinkel der Vermeidung einer Ausgrenzung innerhalb des jeweiligen religiös gesellschaftlichen Umfelds noch unter dem des elterlichen Erziehungsrechts“ dem Wohl des Kindes entspreche. Der Körper des Kindes werde durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert. „Diese Veränderung läuft dem Interesse des Kindes, später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu können, zuwider. Umgekehrt wird das Erziehungsrecht der Eltern nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie gehalten sind abzuwarten, ob sich der Knabe später, wenn er mündig ist, selbst für die Beschneidung als sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam entscheidet.“

Hier der vollständigen FAZ-Beitrag zum Beschneidungsverbot: www.faz.net.

Der katholische Philosoph Josef Bordat macht in einem Kommentar darauf aufmerksam, dass der Entscheid des Landgerichts für Juden einem Religionsausübungsverbot gleichkommt (VD: TL):

Wer sich nicht beschneiden lässt bzw. wer nicht dafür sorgt, dass seine männlichen Nachkommen nach Gen 17, 12 ordnungsgemäß beschnitten werden, hat – nach jüdischem Verständnis – den Bund mit Gott gebrochen und wird für andere Juden untragbar. Damit kommt das Beschneidungsverbot für Juden einem vollständigen Religionsausübungsverbot gleich, denn die jüdische Religion ist ohne „Bund mit Gott“ und ohne die Identifikation mit dem „Stammesverband“ nicht denkbar. In der Konsequenz stellt das Landgericht Köln also nicht die Beschneidung als traditionelles, im Grunde aber lässliches „Ritual“ unter Strafe, sondern einen ganz wesentlichen Aspekt der jüdischen Identität, ohne den es schlicht und einfach nicht möglich ist, Jude zu sein. Das Landgericht Köln verbietet mit seinem Urteil in letzter Konsequenz das Judentum selbst. In Deutschland. Das sollte man wissen, bevor man das Urteil „fortschrittlich“ nennt.

Hirndoping

Experten gehen davon aus, dass in Deutschland bereits 100.000 Studierende ihrem Leistungsvermögen durch Medikamente und Drogen auf die Sprünge helfen. Welcher Schüler oder Studenten wünscht sich nicht ein Wundermittel, das bei Prüfungen hilft, die Leistungsfähigkeit zu steigern.

Hier ein aufrüttelnder und geglückter Bericht über den Trend zum Hirndoping:

Nach oben scrollen
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner