Luther sagte 1515/1516 in seiner Vorlesung zu Römer 9,3:
Einer über die Maßen herrlichen und wahrhaft apostolischen Liebe entstammt also dies Wort: »Ich habe gewünscht« usw., einer Liebe sowohl zu Christus als zu den Juden. Denn er wünscht Christus aus dieser überschwänglich großen Liebe zu ihm großen Ruhm von den Juden. Und damit er diesen Ruhm habe, wollte er selber gerne von ihm geschieden sein, ohne ihn aber zu hassen. Diese unter ihrem Gegenbild verhüllte Liebe ist die allerstärkste und größte, wo einer durch das Zeichen des höchsten Hasses gegen sich selbst die höchste Liebe zum andern offenbar macht. So wünscht er auch den Juden höchstes Heil, und damit sie dieses Heil erlangten, wollte er gerne seines Heils verlustig gehen. So tut er es auch an einer anderen Stelle (2.Kor 12,15), wo er sagt: »Ich aber will sehr gerne hingeben und hingegeben werden für eure Seelen.«
Merke: Diese Worte kommen denen wunderlich, ja töricht vor, die sich heilig dünken und Gott mit der Liebe sündigen Begehrens lieben, d.h. um ihres Heils und um der ewigen Ruhe willen oder um der Hölle zu entgehen, d. h. nicht um Gottes, sondern um ihrer selbst willen. Sie schwätzen davon, dass die »geordnete« Liebe bei sich selbst beginne, und jeder müsse zunächst sich selbst das Heil wünschen, danach wie sich, so auch dem Nächsten. So denken sie, weil sie nicht wissen, was das heißt: selig und erlöst sein. Es sei denn, sie verstehen darunter ein vergnügliches Dasein führen und es sich gutgehen lassen, wie es sich ihre Phantasie ausmalt, wo doch »Seligsein« heißt, den Willen Gottes und seinen Ruhm in allen Dingen wollen und nichts Eigenes wünschen weder hier noch im zukünftigen Leben.
Für die aber, die Gott wahrhaft lieben mit der Liebe eines Kindes und Freundes, die nicht von Natur da ist, sondern allein vom Heiligen Geist kommt, sind diese Worte wunderschön und Zeugnisse eines Vorbildes von vollkommener Art. Solche fügen sich freiwillig in jeglichen Willen Gottes, auch in die Hölle und den ewigen Tod, wenn es Gott so will, dass sein Wille völlig geschehe. So sehr suchen sie nichts von dem, was das Ihre ist.
Die Vorlesung zum Römerbrief 1515/16 wurde von Evangelium21 neu aufgelegt und kann über den 3L Verlag wahrscheinlich bereits auf der E21-Konferenz in Hamburg erworben werden.
Am kommenden Wochenende werde ich am ITG-Studienzentrum in Innsbruck über das christliche Sühneverständnis sprechen. Das Thema wird heute kontrovers diskutiert. Besonders der Gedanke eines stellvertretenden Sühneopfers wird häufig bestritten. Schon 1986 schrieb John Stott in seinem wahrscheinlich wichtigsten Buch Das Kreuz: „Keine Begriffe des theologischen Wortschatzes rund um das Kreuz haben mehr Kritik hervorgerufen, als ‚Genugtuung‘ und ‚Stellvertretung‘.“
Während wir daran gewöhnt sind, davon zu sprechen, dass Gott Jesus von den Toten auferweckt hat (vgl. Apg 4,10; 5,30), macht es uns gewisse Schwierigkeiten, zu akzeptieren, dass die Kreuzigung ebenso Gottes Bestimmung war. Dabei spricht die Bibel durchaus davon, dass in der Kreuzigung Gott seinen Sohn in den Tod gegeben hat und er sterben musste. Während wir auf der einen Seite daran festhalten, dass die Menschen durch ihre Sünde den unschuldigen Sohn ans Kreuz gebracht haben und Jesus sich freiwillig hingab, halten wir Golgatha zugleich für eine Heilstat Gottes.
Einige Beispieltexte:
Ein sehr starker Text ist Röm 8,32:
„Er [Gott, vgl. V. 31], der seinen eigenen Sohn nicht verschont, sondern für uns alle dahingegeben hat, wie sollte er uns mit ihm nicht alles schenken?“
Apg 2,23 spricht davon, dass Jesus von Nazaret gemäß Gottes „unumstößlichem Ratschluss“ (griech. ὡρισμένῃ βουλῇ, ōrysmenē boulē) getötet werden musste. Jesus starb folglich, weil Gott es so geplant hat. In Apg 2,22–24 lesen wir:
„Israeliten, hört diese Worte: Jesus von Nazareth, einen Mann, der sich vor euch als Gesandter Gottes ausgewiesen hat durch machtvolle Taten und Wunder und Zeichen, die Gott – wie ihr selbst wisst – mitten unter euch durch ihn getan hat, ihn, der nach Gottes unumstößlichem Ratschluss und nach seiner Voraussicht preisgegeben werden sollte, habt ihr durch die Hand gesetzloser Menschen ans Kreuz geschlagen und getötet. Ihn hat Gott auferweckt und aus den Wehen des Todes befreit, denn dass er in dessen Gewalt bleiben könnte, war ja unmöglich.“
In Apg 4,28 erklärt gemäß dem lukanischen Bericht die Gemeinde in einem gemeinsamen Gebet, dass Herodes und Pontius Pilatus zusammen mit den Heiden und dem Volk Israel getan haben, was Gottes Hand und „Ratschluss zuvor bestimmt hatte, damit es geschehen sollte“. Auch die Leidensankündigungen in den Evangelien sprechen davon, dass Jesus leiden musste. In Mk 8,31 schreibt der Evangelist über Jesus:
„Und er begann sie zu lehren: Der Menschensohn muss vieles erleiden und von den Ältesten und den Hohen Priestern und den Schriftgelehrten verworfen und getötet werden und nach drei Tagen auferstehen.“
Markus gebraucht für das „Muss“ seines Totes das griechische δεῖ (dei), welches eine Notwendigkeit bezeichnet. Das Verbum steht für eine göttliche, unabwendbare Bestimmung (vgl. Bauer, WB6, Sp. 343 u. EWNT, Bd. 1, Sp. 668–671; siehe auch die Untersuchung: W. J. Bennett, „The son of man must …“, in: Novum Testamentum 17 (1975), Nr. 2, S. 113–129). In den dann folgenden Leidensankündigungen gebraucht Markus das passivum divinum und drückt damit aus, dass Jesus von Gott dahingeben wurde (vgl. Mk 9,31; 10,33).
Bei Lukas ist die Rede von der Notwendigkeit des Leidens und Sterbens Jesus ebenfalls zu finden. Bevor der Menschensohn wiederkommt, „muss [griech. δεῖ, dei] er viel leiden und verworfen werden von diesem Geschlecht“ (Lk 17,25). „Der Menschensohn muss [griech. δεῖ, dei]“ – lesen wir in Lk 24,7 – „in die Hände von sündigen Menschen ausgeliefert und gekreuzigt werden und am dritten Tag auferstehen.“
Im Johannesevangelium ist ähnlich von einem „Muss“ des Erhöhtwerdens des Menschensohnes die Rede. Joh 3,13–15 sagt beispielsweise:
„Und niemand ist in den Himmel hinaufgestiegen außer dem, der aus dem Himmel herabgestiegen ist, der Menschensohn. Und wie Mose in der Wüste die Schlange erhöht hat, so muss [griech. δεῖ, dei] der Menschensohn erhöht werden, damit jeder, der glaubt, in ihm ewiges Leben hat.“
Eine zutreffende Beobachtung von Ulrike Jureit aus ihrem Artikel „Wer schützt Luther vor seinen Lobrednern?“ (FAZ vom 17.03.2017, Nr. 65, S. 14):
Die aktuellen Anstrengungen zum Reformationsjubiläum 2017 verdeutlichen hinlänglich den Wunsch, sich identifikatorisch auf den 31. Oktober 1517 zu beziehen. Es scheint kaum noch möglich, historische Großereignisse zu vergegenwärtigen, ohne danach zu fragen, welches Identitätsangebot diese Vergangenheit für uns heute bereithält. Das überrascht nicht, wenn man sich vor Augen hält, dass unsere Erinnerungskultur, vor allem in Deutschland aufgrund der Geschichte des Nationalsozialismus, bereits seit Jahrzehnten zu einer von Identitätsfragen gesteuerten Naherinnerung neigt. Sie macht es überaus beschwerlich, historische Bezugsereignisse früherer Epochen in ihrer zeitgenössischen Komplexität jenseits vorschneller Skandalisierangen und affektgesteuerter Mitmachangebote zu vergegenwärtigen. An den zunehmend touristisch und kommerziell gestalteten, gleichwohl als authentisch deklarierten Orten will Geschichte offenbar weniger erlernt, reflektiert oder verstanden, sie will vor allem erlebt und gefühlt werden.
Deshalb stimme ich Timothy Kellers These im Prinzip und auch aus eigener Erfahrung zu. Man muß erstmal eine gesunde, auf das Evangelium ausgerichtete, Gemeinde gründen, die dann als Anschauungsobjekt für andere Gemeinden in der Region dienen kann. Dadurch werden bestehenden Gemeinde herausgefordert aber auch ermutigt, biblische Prinzipien in ihrem eigenen Gemeindekontext einzubauen.
Wenn wir uns eine Rückkehr zum Evangelium in Deutschland wünschen und Gemeinden, die aus der Kraft dieses Evangeliums leben, dann kann es durchaus sinnvoll sein, zu versuchen bestehende Gemeinden zu verändern. Es wird aber darüber hinaus nötig sein, auch an Orten wo es schon protestantische Gemeinden gibt, neue Gemeinden zu gründen, die sowohl eine Außenwirkung auf Menschen haben, die noch keine Christen sind, die aber auch ein Ansporn und ein Vorbild für bestehende Gemeinde am Ort sein können.
Die STH in Basel (Schweiz) organisiert 2017 eine Ringvorlesung zum Thema „500 Jahre Reformation“. Es heißt dazu:
Im Jahr 2017 werden 500 Jahre Reformation gefeiert: am 31. Oktober 1517 hat Luther seine Ablassthesen in Wittenberg veröffentlicht. Die Reformation von Luther, Zwingli, Menno Simons und vielen anderen war keine rein akademische Angelegenheit. Sie wollte eine Erneuerung von Kirche und Gemeinde durch Rückbesinnung auf die Bibel. Was ist daraus heute geworden? Die STH Basel versteht die Anliegen der Reformatoren als aktuellen Auftrag. Was würden die Reformtoren heute, auf der Grundlage der Bibel stehend, zu sagen haben? Die Dozenten der STH Basel stellen sich diese Frage in einer Ringvorlesung und an einem Studientag, dem «STH-Reformationstag». Und sie wollen, wie die Reformatoren, für die Gemeinde und vor Menschen aus den Gemeinden sprechen. Dazu laden wir herzlich ein.
Gina Thomas beschreibt in „Es wird eng mit der Denkfreiheit auf dem Campus“ (FAZ vom15.03.2017, Nr. 63, S. 11) die zunehmende Kontrolle der Sprache an den britischen Universitäten. Sowohl linke als auch konservative Beobachter registrieren eine exzessive Gleichmacherei an den Hochschulen. Durch Verbote werden umstrittene Redner, Stoffe und Ideen einfach verbannt.
Das Adam Smith Institute ist eine neoliberale Denkfabrik, die sich für die freie Marktwirtschaft einsetzt. Sie konstatiert eine linksliberale Überrepräsentanz im britischen Hochschulwesen und warnt, dass die in den Geistes- und Sozialwissenschaften besonders vorhandene ideologische Homogenität nicht nur die freie Rede auf dem Campus gefährde, sondern konservative Regierungen auch veranlassen könne, Forschungsgelder zu kürzen. Als Grundlage für die Feststellung eines deutlichen Linkstrends seit den sechziger Jahren dienen Auskünfte über das jüngste Wahlverhalten von Akademikern. Diese werden neben ältere Bestandsaufnahmen des Oxforder Soziologen A.H. Halsey gestellt, dessen Ermittlungen in dem Zeitraum zwischen 1964 und 1992 bereits eine deutliche Abkehr von den Konservativen verzeichneten.
Die „Konformismus-Falle“ ist längst von den Universitäten in die breite Öffentlichkeit durchgesickert:
Das Wechselspiel von Reglementierung und Konformismus, das die Denkfreiheit auf dem Campus einschränkt, sickert naturgemäß in die Öffentlichkeit durch. Wie in den Hochschulen haben die Denkpolizisten auch bei anderen Institutionen wie dem Schulsystem und der BBC bewirkt, dass sich bestimmte Vorstellungen schleichend durchsetzen und zur Norm werden. Genau dies beabsichtigte das Engsoz-Regime von Orwells Ozeanien mit der Einführung des Neusprech. „Sie hatte nicht nur den Zweck, ein Ausdrucksmittel für die Weltanschauung und geistige Haltung zu sein, die den Anhängern des Engsoz allein angemessen war, sondern darüber hinaus jede Art anderen Denkens auszuschalten.“
Harald Martenstein hat des Ministers Kampf gegen „Hatespeech“ trefflich kommentiert:
In Zukunft sollen Facebook, Twitter, Youtube, WhatsApp et cetera verpflichtet werden, alle „offensichtlich rechtswidrigen Inhalte“ zu löschen, und zwar zum Teil schon innerhalb von 24 Stunden. Ansonsten drohen den Internetfirmen Strafgelder von bis zu 50 Millionen Euro. Aber was, zum Teufel, ist „offensichtlich rechtswidrig“? Gerichte brauchen oft mehrere Instanzen, um es herauszufinden. Nun sollen diese Firmen entscheiden, sie werden zu Hilfssheriffs ernannt. Sie sind Fahnder und Richter in einem. Wenn sie zu milde urteilen, sind sie selber dran, Millionenstrafen.
Ich halte das für einen Angriff auf das Prinzip der Gewaltenteilung, für Erdoganismus in Reinkultur. Renate Künast von den Grünen ist sogar das noch zu wenig Diktatur. Sie will „Diskriminierung“ aus dem Netz löschen lassen, und zwar ausdrücklich auch solche, die „noch nicht strafbar“ ist. Irre, oder? Ein Tweet oder eine Nachricht auf WhatsApp, die nicht strafbar sind, sollen einfach gelöscht werden, nur, weil der Text nach Ansicht von Renate Künast „diskriminierend“ sein könnte. Meinungsfreiheit? Vergesst es. Renate, wann kommt eigentlich die gute alte Briefzensur wieder?
Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. Dieser Satz ist von George Orwell.
Empfohlen sei zusätzlich die Analyse von Markus Reuter. Er schreibt:
Der Gesetzentwurf ist sehr weit gefasst und betrifft deutlich mehr Dienste als die großen marktdominanten und meinungsbildenden sozialen Netzwerke Facebook und Twitter, die in der bisherigen Debatte immer als Grund für das Gesetz herhalten mussten. In der weiten Definition des Gesetzentwurfes sind auch Messenger wie WhatsApp enthalten. Zudem könnten laut Gesetzestext kommerzielle Maildienstleister sowie Datenspeicherdienste wie Dropbox betroffen sein, selbst wenn das Justizministerium sowohl in der Begründung wie auch uns gegenüber sagt, dass diese nicht darunter fielen. Am Ende zählt aber nur der Gesetzestext.
Würde der Entwurf Gesetz werden, macht man die betroffenen Netzwerke ohne vorhergehende richterliche Überprüfung zu Ermittler, Richter und Henker über die Meinungsfreiheit. Nutzer könnten sich nur noch im Nachhinein gerichtlich gegen eine Löschung ihrer Inhalte wehren. Dass sich die Nutzer prinzipiell gegen Löschentscheidungen wehren können ist gut, doch eine zeitliche Verschiebung bis zum Gerichtstermin kann dazu führen, dass ein Inhalt dann nicht mehr relevant ist.
Gleichzeitig würde das Gesetz zu einer Ausweitung automatischer und gefährlicher Zensurmechanismen führen. Diese können die beanstandeten Inhalte auf der kompletten Plattform aufspüren und löschen, sowie ein erneutes Hochladen verhindern. Diese Filter existierten schon gegen Kinderpornografie und neuerdings gegen nicht näher-definierte „Terrorpropaganda“. Nun werden diese Filter mit dem Gesetzentwurf auf weitere Straftatbestände ausgeweitet.
Der Untertitel lautet „Identitätsfindung in der Postmoderne und das christliche Menschenbild“. Der Inhalt basiert auf zwei Vorträgen, die Ron Kubsch 2010 und 2011 gehalten hat. In der Einleitung geht es um die Frage nach dem Subjekt. Wer bin ich? Diese Frage ist in unserer Zeit sehr wichtig geworden. Lange Zeit war die Identität keine so große Frage. Sie wurde durch die Einbettung in die Familie, den Ort und die Kirche von außen vorgegeben. Durch die Industrialisierung und später die Globalisierung wurde das Leben in immer mehr Teile aufgespalten, und an jedem dieser Teile, wie Beruf, Gemeinde, Familie, Vereine, und so weiter, wurde (und wird) erwartet, dass jeder eine bestimmte Rolle spielt. So stellt sich halt schon immer mehr diese Frage: Wer bin ich? Die Persönlichkeit wird plötzlich als etwas „Flüssiges“ gesehen, was sich ständig verändern kann, und der Gestalter dieser Persönlichkeit ist das einzelne Subjekt.
Im zweiten Teil beschreibt Ron Kubsch „Postmoderne Identitätserfahrungen“. Hier schreibt er von einer „Bastel-Mentalität“, also dass Menschen anfangen, ihre Identität zu basteln und im Laufe der Jahre ständig überarbeiten. Er zitiert den Leiter des Berliner Jugendkultur-Archivs, welcher schreibt, dass junge Menschen immer wieder zwischen den verschiedenen Subkulturen wechseln. Zygmunt Bauman, einer der wichtigsten Soziologen der Postmoderne, spricht von einem „Nomadentum“, also dem ständigen Umherreisen zwischen verschiedenen Subkulturen und Identitäten. Es werde jegliche Festlegung bewusst vermieden, so Bauman.
Birgit Schmid setzt sich in der NZZ mit der Macht der Gender Studies auseinander:
Das Geschlecht sei politisch, sagte die Gender-Forschung weiter und erhob diesen Satz zum Programm. Und gerade deshalb wird ihr wissenschaftlicher Anspruch heute immer öfter infrage gestellt. Man wirft ihr vor, die Wissenschaft zur Kampfzone zu machen und die Vorlesung zur Predigt. Darf sich etwas Wissenschaft nennen, dessen Vertreterinnen eher eine Gesinnung eint, statt dass sie für ihre Theorie Beweise liefern? Zumal sich die Theorie – die Unterschiede zwischen den Geschlechtern hätten nichts mit Biologie zu tun – aus der Verneinung naturwissenschaftlicher Standardtheorien ergibt. So sagt der deutsche Biologe Hans Peter Klein, die Vorstellungen der Gender-Studies beruhten auf einer rein sozialwissenschaftlichen Deutung, was sie «in den Zustand einer Ideologie» erhebe. In der «NZZ am Sonntag» schrieb er: Eine Lehre, die selbst hinter der Biologie patriarchalisches Denken vermute, müsse damit rechnen, dass sie von führenden Evolutionsbiologen als «universitäre Pseudowissenschaft» bezeichnet werde oder diese sie «mit dem Kreationismus, der biblischen Schöpfungslehre, vergleichen, der ebenfalls aus weltanschaulichen Gründen biologische Tatsachen leugnet».
Was er mit dem Glauben meint, wird klar, wenn man Aussagen von Judith Butler liest, deren Name in jeder Gender-Vorlesung fällt. Aussagen wie: «Anatomie ist ein soziales Konstrukt.» Butler findet es willkürlich, dass Frauen und Männer nach Brüsten oder Penis sortiert werden. Statt mit Geschlechtsmerkmalen könne man das geradeso gut mit der Haarfarbe tun oder der Grösse. Für sie ist alles dasselbe.