Postmoderne: „Jeder hat recht“ ist unlogisch

Der Religionsphilosoph Professor Daniel von Wachter hat in einem Interview dem Medienmagazin pro über das Denken der Postmoderne den Wahrheitsrelativismus scharf kritisiert:

Daniel von Wachter: Postmodernismus ist nicht eine Analyse des Denkens der Mehrheit der heutigen Menschen, sondern besteht aus bestimmten Behauptungen bestimmter Autoren. Zum Beispiel: Es gibt keine objektive Wahrheit; es gibt keine Wirklichkeit, die von uns unabhängig ist; Vernunft und Wissenschaft sind nur Herrschaftsinstrumente; Texte haben keine zu entdeckende Bedeutung. Interessant ist, dass die vier Hauptautoren dieser Art von Rhetorik – Lyotard, Derrida, Rorty, Foucault – alle einen sozialistischen Hintergrund haben.

Wie denken Postmodernisten über den christlichen Glauben?

Die Postmodernisten greifen die bloße Tatsache an, dass das Christentum eine Lehre hat; eine Botschaft, die wahr sein soll. Sie greifen die christliche Lehre nicht so an, wie es redlich und sinnvoll wäre, indem sie ihr Argumente entgegenhalten und sagen: Das ist falsch aus den und den Gründen. Stattdessen behaupten sie, Wahrheit und Wirklichkeit gebe es gar nicht. Zweitens greifen die Postmodernisten die Lehre der Christen an, dass die Bibel Gottes Wort und verbindliche Quelle der Lehre sei. Wieder geben sie keine Argumente, sondern sie sagen: Ein Text hat gar keine zu entdeckende Bedeutung. Jeder schafft sich seine eigene Bedeutung.

Wenn es keine Wahrheit gäbe, wäre jede Meinung gleichermaßen richtig?

Es hat keinen Sinn, zu sagen: „Wenn jemand das anders sieht als ich, dann hat er ebenfalls recht.“ Das ist ein Widerspruch, es ist unvernünftig, so etwas zu sagen. Die Idee, dass man so einen Widerspruch „aushalten soll“, wird oft als menschlich und liebevoll dargestellt. Es ist aber unlogisch, wenn ich etwas glaube und das Gegenteil auch für richtig halte. Das bringt niemanden weiter. Wir wollen doch wissen, was richtig ist, und uns entsprechend entscheiden. Man darf die Wahrheit nicht gegen die Liebe ausspielen. Daher sollte man nicht sagen: Damit ich mehr Liebe übe, darf ich niemandem mehr widersprechen. Es ist sogar liebevoller, wenn ich versuche, ihn zu überzeugen, weil ich ja will, dass der andere auch die Wahrheit, also die richtige Auffassung erlangt. Manchmal ist es zum Beispiel in einer Gemeinde richtig zu sagen: „Wegen dieser Meinungsverschiedenheit trennen wir uns nicht“. Aber es ist töricht zu sagen: „Ich meine X, aber ich will nicht sagen, dass Nicht-X falsch wäre.

Mehr: www.pro-medienmagazin.de.

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Siehe dazu auch: Ron Kubsch: „Warum das Christentum für François Lyotard eine Emanzipationserzählung ist“, mbstexte085.pdf sowie „Vom Ende der großen Erzählungen Jean François Lyotard und das Das postmoderne Wissen“, mbstexte003.pdf.

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Josia-Konferenz: Vereint – jetzt und für immer

Josia Konferenz 2016 Facebook Banner

Mitte September startet die diesjährige Josia-Konferenz für junge Leute. Hier einige Informationen zur Veranstaltung:

Jesus hat kurz vor seinem Tod am Kreuz – kurz vor dem wichtigsten Ereignis der ganzen Geschichte – seinen Jüngern die vielleicht tiefsten und wichtigsten Lehren seines ganzen Dienstes weitergegeben. Er sprach von übernatürlichem Frieden, echter Hingabe, wahrer Freude, ewigem Leben, unvergleichlicher Herrlichkeit und vor allem von einer unauflösbaren Einheit – mit dem Vater, mit den Jüngern und mit ihm selbst. „Vereint – jetzt und für immer“, unter diesem Thema wollen wir die Abschiedsworte Jesu in fünf textauslegenden Predigten studieren und darüber hinaus die Zeit nutzen, um gemeinsam zu singen, zu beten, herausfordernde Seminare zu besuchen und Gemeinschaft zu genießen. Hauptreferent ist Pastor Waldemar Justus.

Sonstige Eckdaten:

Datum: 16. bis 18. September 2016
Ort: Freie Christliche Bekenntnisschule Gummersbach
Thema: Vereint – jetzt und für immer (Johannes Kapitel 13 bis 17)
Zielgruppe: 14-30 Jährige
Kosten: 60 Euro für das ganze Wochenende

Es werden zudem vielfältige Seminare angeboten:

  • Being Busy – Zeitmanagement und Prioritäten (Jörn Hägele)
  • Bibelstudium intensiv: Das Buch Habakuk (Simon Mayer)
  • Christozentrische Seelsorge (Ron Kubsch)
  • Das Grauen der Götzen (Lars Reeh)
  • Das große Ganze (Jonathan de Oliveira)
  • Evangelisation mit Herz und Verstand (Johan Hong)
  • Gemeinden gründen: Gaben einsetzen und geistlich wachsen neben Studium oder Beruf (Frank Liesen)
  • Georg Müller – Ein gewöhnlicher Mensch und sein außergewöhnliches Leben mit Gott (Robin Dammer)
  • Gottes gute Ordnung: Frauen in der Gemeinde (Seminar für Frauen) (Alena Heistermann)
  • Heiligung in Christus (Mathias Penatzer)
  • Ich bin es LEID! Wie kann Gott mich lieben und gleichzeitig leiden lassen? (Jochen Klautke)
  • Ich wachte auf und griff zum Smartphone (Hanniel Strebel)
  • Jesus und dein Geld (Ludwig Rühle)
  • Mann Gottes sein (Seminar für Männer) (Alex Heistermann)
  • Mehr als 1000 Goldstücke – Teens und Jugendliche für Gottes Wort begeistern (Rudi Tissen)
  • „Spieglein, Spieglein, an der Wand,…“ – Wie erlebe ich wahre Zufriedenheit? (Seminar für Frauen) (Elke Rühle)
  • Warum erlebe ich so wenig mit Jesus? (Boris Giesbrecht)

Einen Flyer gibt es hier: Josia_Konferenz_2016_Flyer.pdf.

Frauen in der Gemeinde

Das Buch Frauen in der Gemeinde ist in einer 3. Auflage erschienen als:

  • Andreas J. Köstenberger u. Thomas R. Schreiner (Hg.), Women in the Church: An Interpretation and Application of 1 Timothy 2:9–15, 3. Aufl., Wheaton, IL: Crossway, 2016.

Was ist neu? In der Einleitung steht:

9781433549618

Initially, we planned simply to update each of the chapters in the second edition and to replace the single-author chapter on application with a virtual roundtable in order to express the diversity of ways Christians apply the teaching of 1 Timothy 2:9–15.

Then, developments ensued in rapid fashion. First off, Henry Scott Baldwin gently but firmly declined revising his chapter, suggesting that Al Wolters, who has engaged in cutting-edge research on the term αὐθεντεῖν for the past decade, be pressed into service. After initial hesitation due to other commitments, Al kindly agreed to write for the current volume what we are convinced is now the definitive essay on αὐθεντεῖν. While building on Baldwin’s work, Al powerfully sharpens his argument and engages all the recent scholarship on the meaning of αὐθεντεῖν judiciously and compellingly. The inclusion of Al’s chapter alone warrants the production of this third edition.

Also, one by one, the other contributors decided against giving their chapters a mere “face lift” and opted instead to write a fresh piece that is congruent with their work in earlier editions but presents the material in light of developments in the past two decades and in keeping with current research and cultural dynamics. S. M. Baugh and Robert Yarbrough, in particular, spent a considerable amount of time, with much careful thought, presenting the background of 1 Timothy 2:9–15 to apply it to our cultural context in a fresh, new light that is sure to connect both with readers of previous editions and with those new to the debate.

I, too, decided not merely to touch up my chapter but to completely rerun all my searches of the Thesaurus Linguae Graecae (TLG) database in an effort to isolate the most pertinent syntactical parallels for the grammatical construction found in 1 Timothy 2:12. More detailed search parameters and a more robust database now available have allowed me to narrow my investigation from its previous four-century span to include only authors who wrote in the first century AD, while simultaneously adding thirty-one examples. I also decided to integrate my interaction with the scholarly literature on the subject throughout my essay rather than collecting responses at the end as in the second edition.

Finally, we asked Denny Burk to write a brand-new chapter on Bible translation. This addition seemed necessary since the NIV 2011 translation committee retranslated αὐθεντεῖν in a rendering that went against the NIV 1984 and even the TNIV 2002.

Die ersten 28 Seiten können hier heruntergeladen werden: women-in-the-church-excerpt.pdf. Außerdem gibt es ein Interview mit Köstenberger: www.crossway.org.

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Die Heilige Schrift als Buch der Kirche?!

Der Bischof der Landeskirche Sachsen, Dr. Carsten Rentzing, hat in einem Vortrag zur Auslegung der Bibel an der Theologischen Fakultät Leipzig die radikale Subjektivierung der Bibelauslegung problematisiert und für eine kirchengemeinschaftliche Auslegung der Schrift geworben.

Ich stelle nachfolgend mal einige erstaunliche Zitate aus dem Vortrag zusammen:

Von da ab steht die Heilige Schrift Alten und Neuen Testaments in der Kirche in höchster Autorität. Die Entstehung des neutestamentlichen Kanons ist dabei kein Akt der Willkür. Keine kirchliche Einzelautorität hat aus der Unzahl von Schriften ausgewählt. In einem langjährigen Prozess haben sich vielmehr die Schriften herausgehoben, die von einer Unmittelbarkeit, einer „Erstlichkeit“ des Zeugnisses gekennzeichnet waren, die die ganze Wucht der Christusoffenbarung zum Ausdruck brachte.

Insoweit die historischkritische Methode den Blick auf die historische Einbettung und Bedingtheit von Texten gelegt hat, hat sie zu einem vertieften Verständnis der Worte der Heiligen Schrift beigetragen. Darin liegt ihre bleibende Bedeutung. Da allerdings, wo sie in epigonaler Verflachung zum Instrument dafür wird, die Geltung der Bibel nicht mehr so genau nehmen zu müssen, ist durchaus Kritik der historisch-kritischen Methode angebracht. Es sind vor allem die einst von Ernst Troeltsch in seinem berühmten Aufsatz von 1898 „Über historische und dogmatische Methode in der Theologie“ reklamierten Grundprinzipien, die einer Ideenkritik bedürfen. Zu diesen Prinzipien gehört die Kritik. Danach gibt es mit Blick auf die Geschichtsforschung nur Wahrscheinlichkeitsurteile und keine Gewissheiten. Dies gilt dann auch für Leben, Wirken und Lehre von Jesus. Als zweites Prinzip nennt Troeltsch die Analogie. Allem historischen Geschehen liegt demnach ein Kern von Gleichartigkeit zugrunde. So gibt es keine analogielosen Ereignisse. Was heute unmöglich ist, war und ist auch zu jedem anderen Zeitpunkt unmöglich, z. B. so etwas wie Totenauferstehung. Schließlich das Prinzip der Korrelation. Alles Geschehen im Kosmos läuft in einer Kette von Ursache und Wirkung ab. Damit gibt es keine direkte Einwirkung Gottes auf innerweltliche Vorgänge und Zusammenhänge.

Wahrscheinlich haben wir als Verkündiger in der evangelischen Tradition zu lange versäumt, die kirchlichen Bekenntnisse in unserer Kirche zu pflegen. Das aber wäre ein Versäumnis, das zu Lasten dessen geht, was man kirchliche Gemeinschaft nennt. Auf diese Art und Weise hätte man in der evangelischen Kirche zwar das Papsttum eines Einzelnen abgeschafft aber zugleich das Papsttum von Millionen einzelner Subjekte eingeführt. Und ich scheue mich nicht, das unlutherisch zu nennen!

Auch für Verkündigung und Auslegung hat dies wieder unmittelbare Auswirkungen. Wir haben in der Verkündigung deutlich zu unterscheiden, ob wir vom Gesetz oder vom Evangelium reden. Wir dürfen vom Gesetz nicht so reden als sei es das Evangelium und umgekehrt. In der Verkündigung gibt es keine Möglichkeit beim Gesetz stehen zu bleiben. Es gibt auch keine Möglichkeit ein „reines“ Evangelium ohne Gesetz zu predigen. Denn erst durch das Gesetz erhält das Evangelium seinen wahren Glanz. Ohne Gesetz bleibt es eine „Allerweltsbotschaft“.

Ad fontes (zurück zu den Quellen), communio sanctorum (Gemeinschaft der Heiligen) und magnus consensus (kirchlicher Konsens über Raum und Zeit hinweg) sind Eckpfeiler einer Suchbewegung, die auf Erkenntnis der Wahrheit und Erhalt der kirchlichen Einheit hin ausgerichtet ist. Und eine solche Suchbewegung ist der Kirche zu allen Zeiten nur zu wünschen!

Der Vortrag wurde in der soeben erschienenen Ausgabe Nr. 151 der Online-Publikation VELKD-Informationen herausgegeben und kann hier heruntergeladen werden: www.velkd.de.

Zehn Dinge, die du über Francis Schaeffer wissen solltest

Bei Evangelium21 ist ein Beitrag von William Edgar, Professor für Apologetik am Westminster Theological Seminary in Philadelphia (USA), erschienen. Es heißt dort:

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In den frühen 50er Jahren erlebte Francis eine tiefe, aufwühlende geistliche Krise. Während er beständig für die richtige Lehre eingetreten war und sie verteidigt hatte, sah er, wie sein eigenes geistliches Leben mit der Zeit verdorrte. Das brachte ihn dazu, angefangen bei den Grundlagen, alles noch einmal zu durchdenken.

Er ging aus der Krise hervor mit einem neuen Bewusstsein dafür, dass der christliche Glaube wirklich Realität ist. Er fragte seine Frau Edith einmal, ob es in ihrem Leben irgendeinen Unterschied machen würde, wenn alle Stellen in der Bibel über den Heiligen Geist und das Gebet gestrichen würden. Sie kamen zu der Einschätzung, dass es keinen Unterschied machen würde. Deshalb entschlossen sie sich zu einer neuen Abhängigkeit von der Realität des Geistes Gottes und des lebendigen Gebets.

Mehr: www.evangelium21.net.

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Christliche Fundamentalisten in den USA

Deutschlandradio Kultur hat wieder einmal kräftig ausgeholt und den evangelikalen Fundamentalismus in den USA einer Fundamentalkritik unterzogen. Leider werden dabei etliche Sachen durcheinander geworfen, so dass die Aussagekraft der Sendung bescheiden bleibt. Aus Bill Clinton wird, weil er hin und wieder eine Gemeinde der Südlichen Baptisten besuchte, ein Evangelikaler und natürlich wird aus jedem, der sich gegen das Recht auf Abtreibung ausspricht, ein problematischer Fundamentalist.

Schade, es  gibt es ja tatsächlich allerlei Gründe, die Evangelikalen zu kritisieren und andere Gründe dafür, sie zu loben.

Hier der Beitrag als Audiodatei:

 

Eine Mitschrift gibt es hier: www.deutschlandradiokultur.de.

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Die Herausforderung des Neues Atheismus

Wir freuen uns auf den Vorlesungstag mit Prof. Dr. Harald Seubert im MBS-Studienzentrum in München.

Nach akademischen Stationen als Privatdozent, Gastprofessor und Lehrbeauftragter an den Universitäten Erlangen, München, Bamberg ist Harald Seubert seit 2012 Professor für Philosophie und Religionswissenschaften und Fachbereichsleiter an der Staatsunabhängigen Theologischen Hochschule Basel. Über 200 internationale Aufsatzpublikationen, ca. 30 selbständige Veröffentlichungen. Jüngste Buchpublikationen: Philosophie: Was sie ist und was sie sein kann, Basel: Schwabe, 2015; Gesicherte Freiheiten. Politische Philosophie für das 21. Jahrhundert, Baden-Baden: Nomos, 2015; Weltphilosophie. Ein Entwurf, Baden-Baden 2016.

Die Vorlesung zur Herausforderung des Neuen Atheismus wird über die wesentlichen Elemente einer christlichen Apologetik unterrichten und diese in eine Typologie zusammenführen und am Paradigma neuer Herausforderungen, vor allem des Neuen Atheismus, erproben.

Die Vorlesung findet im Münchner Studienzentrum des Martin Bucer Seminars statt. Gasthörer sind herzlich eingeladen, dabei zu sein. Hier mehr: seubert_b_3.pdf.

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Russland: Missionarische Aktivitäten massiv eingeschränkt

Die neuen Bestimmungen über Missionstätigkeit, die am 20. Juli in Russland in Kraft treten, schränken die Mission deutlich ein. Nachfolgend der bedrückende Meldung von Forum 18 (Oslo), die freundlicherweise vom Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA übersetzt wurde:

Russland: Gesetzesänderung schränkt Weitergabe von Glaubensüberzeugungen und missionarische Aktivitäten massiv ein, neue Bestimmungen über Extremismus

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(Bild: Pixabay)

Russlands Präsident Vladimir Putin hat ein Paket von Gesetzesänderungen unterschrieben, darunter auch Bestimmungen über „Missionstätigkeit“, durch die die öffentliche Ausübung der Religionsfreiheit auch in den Medien und Online weiter beschränkt wird. Die in aller Eile eingebrachten Gesetzesänderungen haben zu verbreiteten Protesten geführt, wurden aber am 6. Juli unterschrieben und am 7. Juli Mittag Moskauer Zeit auf der Website des Präsidenten bekannt gegeben. Sie werden am 20. Juli in Kraft treten.

Juristen, die sich für den Schutz der Religions- und Glaubensfreiheiten engagieren, bereiten bereits eine Berufung an den Verfassungsgerichtshof vor, die allerdings erst nach Inkrafttreten des Gesetzes eingebracht werden kann. Gleichzeitig bereiten sie Ratschläge für Einzelpersonen und Religionsgemeinschaften zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes vor. Ein protestantischer Leiter hat jedoch bereits gewarnt, dass „ein guter Christ einige der Bestimmungen nicht einhalten kann“.

Entgegen internationalen Menschenrechtsverpflichtungen beschränkt die Abänderung des Religionsgesetzes das Recht auf Weitergabe von Glaubensüberzeugungen auf Personen, die über eine Erlaubnis staatlich registrierter religiöser Gruppen bzw. Organisationen verfügen. Dadurch werden Mitglieder von Gemeinschaften, die sich entschlossen haben, ohne staatliche Registrierung zu wirken, wie etwa ein erheblicher Teil der Baptistengemeinden, von ihrem legitimen Recht auf Weitergabe ihrer Glaubensüberzeugungen ausgeschlossen. Die Gesetzesänderungen verbieten auch die informelle Mitteilung religiöser Überzeugungen, z.B. das Beantworten von Fragen oder Stellungnehmen durch Privatpersonen.

Die Gesetzesänderungen schränken auch die Inhalte ein, die weitergegeben werden dürfen, enthalten eine Liste von Orten, an denen dies gestattet ist, sowie ein ausdrückliches Verbot, religiöse Überzeugungen in Wohngebäuden weiterzugeben. Ein angeblich gegen „Terrorismus“ gerichteter Teil der neuen Bestimmungen verbietet die Umwidmung von Wohnraum für religiöse Zwecke.

Für die Verletzung der neuen Bestimmungen sind hohe Geldstrafen von bis zu 50.000 Rubel (700 Euro) für Einzelpersonen und bis zu 1 Million Rubel für Organisationen vorgesehen. Eine Strafe von 50.000 Rubel entspricht etwa sechs landesüblichen Wochenlöhnen. Durch einen anderen Teil des Gesetzespakets werden die Strafen nach Artikel 282.2 des Strafgesetzbuchs für Personen, die des „Extremismus“ für schuldig gesprochen werden, massiv verschärft. Die letzte Verschärfung dieser Strafen erfolgte erst im Februar 2014. Insbesondere Muslime, die die Werke des Theologen Said Mursi lesen, und Zeugen Jehovas wurden in der Vergangenheit häufig aufgrund von Artikel 282.2 zu hohen Strafen verurteilt.

Der Gesetzesentwurf wurde am 29. Juni 2016 vom Oberhaus des Parlaments gebilligt und zur Unterzeichnung an Präsident Putin übermittelt. Er unterzeichnete diesen trotz verbreiteter Proteste, dass durch die Gesetzesänderung die Verfassung und internationale Menschenrechtsstandards verletzt werden.

Mikhail Fedotov, der Vorsitzende des Präsidialrats für Entwicklung der Zivilgesellschaft und Menschenrechte, protestierte am 1. Juli direkt bei Putin, dass die Empfehlungen des Menschenrechtsrats über andere Teile des Gesetzespakets nicht berücksichtigt worden wären und betonte, dass die Änderungen ungerechtfertigte und exzessive Einschränkungen der Gewissensfreiheit von Gläubigen aller Religionen schaffen und das grundlegende Verfassungsprinzip der Nichteinmischung des Staates in die internen Regelungen von Religionsgesellschaften verletzen.

Bis jetzt enthielt das (ursprünglich 1997 verabschiedete) Religionsgesetz keine ausdrücklichen Einschränkungen der Weitergabe von Glaubensüberzeugungen in der Öffentlichkeit, auch wenn es solche Einschränkungen auf regionaler Ebene gab. 2012 trat ein vage formuliertes Gesetz in Kraft, durch das das „Verletzen religiöser Gefühle“ kriminalisiert wird, aufgrund dessen es jedoch kaum zu Strafverfolgungen kam.

Die nunmehrige Gesetzesänderung, durch die die Weitergabe von Glaubensüberzeugungen eingeschränkt wird, fügt dem Religionsgesetz ein vollständig neues Kapitel hinzu. Sie wurde Mitte Juni mit dem umstrittenen Paket von Gesetzesänderungen über die öffentliche Sicherheit und Maßnahmen gegen den Terrorismus zu einem Gesamtpaket kombiniert, in aller Eile beschlossen und unterzeichnet.

Der Inhalt der Gesetzesänderungen, wie etwa das Verbot der Weitergabe von Glaubensüberzeugungen in Wohngebäuden verstößt direkt gegen die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Russlands. Eine Zusammenfassung dieser Verpflichtungen ist in den Richtlinien für die Überprüfung von Gesetzen über Religion der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa bzw. der Venedig Kommission des Europarats unter anderem in englischer und französischer Sprache verfügbar unter http://www.osce.org/odihr/13993. Russland ist Teilnehmerstaat der OSZE und Mitglied der Venedig Kommission.

„Heute ist tatsächlich ein schwarzer Tag auf dem Kalender“ schrieb Rechtsanwalt Vladimir Ryakhovsky vom Slavic Centre for Law and Justice am 7. Juli auf Facebook. „Wir hofften, dass Vladimir Putin das Gesetz am Ende nicht unterschreiben würde. Ein Gesetz, das in direktem Widerspruch zum Missionsbefehl im Evangelium ‚Geht hin und macht zu Jüngern‘ steht und darüber hinaus noch die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger verletzt. Ryakhovsky merkte an, man müsse vorerst nach dem Gesetz leben, bis es abgeändert wird bzw. eine Berufung vor dem Verfassungsgerichtshof eingebracht werden kann. „Finden wir heraus, wie man es umgehen kann und dann werden wir versuchen, eine Abänderung zu erwirken. Geratet nicht in Panik wenn sie euch mit Horrorgeschichten aller Art bedrohen“, erklärte er und kündigte für den 19. Juli ein Seminar zum Umgang mit dem neuen Gesetz an. Der stellvertretende Bischof des Bundes der Pfingstgemeinden Konstantin Bendas brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass die Abgeordneten der im September neu zu wählenden Duma das Gesetz abändern werden. Besonders wichtig ist die Abänderung der Bestimmungen über die Verwendung von Privaträumen für Gottesdienste. „Die Weigerung des Staates, protestantischen Gemeinschaften Grundstücke für den Bau von Kirchen zuzuteilen, hat uns gezwungen, als Wohnbauten gewidmete Gebäude zu kaufen oder zu errichten und darin unsere Gottesdienste und karitativen Aktivitäten abzuhalten“, erklärte Bendas. Er betonte, dass Hausgemeinden ein integrierender Bestandteil der protestantischen Gemeinschaft sind und berichtete von der Belästigung einer Gemeinde bereits vor Verabschiedung der neuen Bestimmungen: „Der Polizeibeamte kam in die Wohnung, in der sich eine Gruppe der Pfingstgemeinde jeden Sonntag versammelt. Mit zufriedener Miene sagte er zu den Versammelten: ‚Jetzt, wenn sie das Gesetz verabschieden, werde ich euch alle von hier vertreiben‘. Ich rechne mit dieser Art der vehementen Durchsetzung.“ Bendas erklärte weiters, dass der Bund der Pfingstgemeinden bereits an Empfehlungen zum Umgang mit dem neuen Gesetz arbeitet. „Ich rechne damit, dass es darin auch einen Abschnitt über Forderungen, die ein guter Christ nicht erfüllen kann, geben wird.

Eine Sprecherin des Rats der (nicht registrierten) Baptistengemeinden zeigte sich betroffen über das neue Gesetz. „Wir betrachten es als repressiv für die Gläubigen in unserem Land, denn dieses Gesetz steht im Widerspruch zur Bibel“. Sie kann derzeit die Auswirkungen auf die Aktivitäten der Baptisten noch nicht abschätzen, rechnet jedoch mit Unterdrückung und Verfolgung. Die Baptisten würden sich wie bisher zum Gottesdienst versammeln, was jedoch im Falle eines konsequenten Vollzugs des Gesetzes zu Problemen führen würde. Der Bischof der evangelisch lutherischen Kirche, Konstantin Andreyev, der auch Anwalt beim Slavic Centre for Law and Justice ist, erklärte am 7. Juli, dass sein Telefon heiß lief mit Anrufen mit Fragen zu dem neuen Gesetz. „Wir beginnen uns für den Verfassungsgerichtshof vorzubereiten und arbeiten gleichzeitig Richtlinien und Empfehlungen für die Religionsgemeinschaften aus, wie sie unter dem neuen Gesetz leben können“, erklärte Andreyev.

Einige Glaubensgemeinschaften, darunter Baptisten und verschiedene andere protestantische Gemeinschaften, Zeugen Jehovas und manche muslimische Gruppen, sowie Mitglieder der Hare Krishna Bewegung sind besonders verwundbar, was die Strafverfolgung nach den neuen Bestimmungen betrifft, da die öffentliche Weitergabe ihres Glaubens für sie eine religiöse Verpflichtung bzw. ein entscheidender Teil ihrer Lehre ist.

Der Rat der Baptistengemeinden hat bereits am 4. Juli ein offenes Protestschreiben an Präsident Putin veröffentlicht, in dem er darauf hingewiesen wurde, dass der Gesetzesentwurf, der seither unterzeichnet wurde, die verfassungsmäßigen Rechte der russischen Bürger, ihre religiösen oder sonstigen Überzeugungen frei zu wählen, zu haben und zu verbreiten, verletzt. Dieser Protest und auch die über change.org lancierte Petition des Rechtsanwalts und Mitglieds einer Pfingstgemeinde Igor Yanshin, die bis zum 4. Juli von 37.000 Personen unterzeichnet wurde, blieben erfolglos. „Du fährst mit dem Zug und möchtest mit einem Mitreisenden über Gott sprechen? Vergiss es! Du könntest den Rest deiner Reise auf der nächsten Polizeistation verbringen. Du hast eine E-Mail mit einer Einladung zu einem Gottesdienst an einen Freund geschickt. Warte auf den Besuch der Polizei“, hieß es unter anderem in dem Petitionstext. Eine andere, nicht mit Religionsfreiheit zusammenhängende Petition gegen die in den inzwischen beschlossenen Gesetzesänderungen vorgesehene Überwachung des elektronischen Datenverkehrs wurde bis 8. Juli von fast 370.000 Personen unterzeichnet.

Im neuen Kapitel 24 des Religionsgesetzes heißt es: „Für die Zwecke dieses Bundesgesetzes wird Missionstätigkeit als Aktivität einer religiösen Vereinigung anerkannt, die es zum Ziel hat, Informationen über ihre Glaubensüberzeugungen an Personen zu verbreiten, die keine Teilnehmer (Mitglieder, Anhänger) dieser religiösen Vereinigung sind mit dem Ziel, dass diese Personen Teilnehmer (Mitglieder, Anhänger) werden. Sie wird direkt von den religiösen Vereinigungen oder von durch diese bevollmächtigten Staatsbürgern bzw. juristischen Personen öffentlich, mit Hilfe der Medien, des Internet oder anderer gesetzeskonformer Mittel durchgeführt.“ In seiner Petition auf change.org argumentiert Rechtsanwalt Yanshin, dass jetzt jedes Gespräch über Gott mit einem Ungläubigen Missionstätigkeit ist und der Regulierung unterliegt. Die Definition im neuen Kapitel des Religionsgesetzes scheint die Möglichkeit einer Bestrafung für die Verbreitung atheistischer Ansichten auszuschließen. Allerdings hat die Verbreitung atheistischer Ansichten und Kritik an der russisch orthodoxen Kirche in der Vergangenheit bereits zu Strafverfolgung geführt.

Unklare Rechtslage

Die Weitergabe von Glaubensüberzeugungen in Wohngebäuden ist nicht gestattet „ausgenommen nach den Bestimmungen von Artikel 16, Teil 2“ (des Religionsgesetzes). In Artikel 16, Teil 2 heißt es, dass Gottesdienste und andere religiöse Riten und Zeremonien in Wohngebäuden frei abgehalten werden können, ebenso in Gebäuden, die Eigentum einer religiösen Organisation sind oder von dieser gemietet werden.

„Ich fürchte, dass nicht einmal die Autoren des Gesetzestexts hier durchblicken“, erklärte Rechtsanwalt Yanshin gegenüber Forum 18. Es scheint, dass die Weitergabe von Glaubensüberzeugungen in Form von Hausbesuchen Tür zu Tür aufgrund des neuen Gesetzes verboten ist, aber es ist unklar, inwieweit andere Formen der Weitergabe betroffen sind. Der protestantische Bischof Bendas meinte in diesem Zusammenhang: „Wir folgen der biblischen Praxis der Hausgemeinden. Die Gläubigen kommen nicht nur am Sonntag zum Gottesdienst, sondern versammeln sich während der Woche zu Hauskreisen in den Wohnungen. Dabei werden manchmal auch Außenstehende eingeladen. Ich glaube, dass sich allein in Moskau über Tausend solcher Hausgruppen jede Woche treffen“. Während Gottesdienste in Wohngebäuden erlaubt sind, könnte die Teilnahme von nicht religiösen Personen oder Angehörigen anderer Religionen als „Missionstätigkeit“ ausgelegt werden.

Quelle: Forum 18, Oslo

Facebook ist das neue Fernsehen

Das geschriebene Wort verliert an Bedeutung, im Internet dominieren Videos. Das nervt. So verlernen wir das Denken.

Hier ein Beitrag von Hossein Derakhshan, erschienen in der SZ:

Noch alarmierender ist eine andere Entwicklung: Nachdem Print-Journalismus an Bedeutung verloren hat, ist das Internet der letzte öffentliche Raum, in dem das Wort im Vordergrund steht – und ausgerechnet das Netz kapituliert gerade vor dem Format des Fernsehens. Das Verständnis des „Streams“, wie es Facebook, Twitter & Co. pflegen, tötet das Netz und damit den Journalismus in Textform. Facebook ähnelt mittlerweile eher der Zukunft des Fernsehens als dem, wonach das Internet mehr als zwei Jahrzehnte aussah.

Forscher der Universität Oxford zeigten vor kurzem, dass der Konsum von Online-Videos in den USA und den meisten anderen Teilen der Erde steigt. Die Ausnahme ist Nordeuropa. Das liegt vielleicht daran, dass die Menschen dort ein gesünderes Verhältnis von Leben und Arbeit pflegen und ihr öffentliches Bildungssystem nach wie vor Lesen und kritisches Denken fördert.

Mehr: www.sueddeutsche.de.

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Makoto Fujimura bei Artsy

Vor 5 Jahren habe ich hier ein Interview mit dem christlichen Künstler Makoto Fujimura veröffentlicht. Bei Artsy können nun viele seiner Werke eingesehen und auch erworben werden. Es heißt dort über ihn:

Makoto Fujimura fuses traditional Nihonga painting with the techniques of Western abstraction. He has a particular affinity for using stone-ground minerals such as gold, platinum, malachite, azurite, and cinnabar. Fujimura believes that the minerals—particularly gold—allow for a fuller exploration of the interstice between the essential flatness of abstraction and the interior space of representation. “Gold is that paradox: it creates space (by being semi-transparent) and remains flat (by being mirror-like) at the same time,” he says. Fujimura’s deep religious faith attracts him to the metaphysical aspects of Abstract Expressionism and Color Field Painting. In The Four Holy Gospels Project (2009), Fujimara was commissioned to illustrate the Four Holy Gospels in commemoration of the 400th anniversary of the publication of the King James Bible.

Hier geht es zur Artsy-Seite: www.artsy.net.

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