Religionsfreiheit

Der Gläubige ist immer schon schuldig

Bei den Wiener Festwochen konnte man am Wochenende in Echtzeit verfolgen, wie der ideologische Relativismus über den Gottesglauben zu Gericht sitzt – und am Ende zu dem von Anfang an postulierten Urteil kommt: der Gottesglaube ist gefährlich! Besonders bedrückend fand ich den Vortrag von Michel Friedman (ab 1:24 im Videomitschnitt), der mit dem Gestus eines Aufklärers demagogischen Unsinn verbreitete. Ich denke, er sollte selbst noch mal nachhören, was er da gesagt hat. Herr Friedman, lesen Sie mal Demokratie braucht Religion – gerade jetzt! (#ad) von Hartmut Rosa! 

Zum Beispiel im O-Ton: 

Ich bin Gott nicht dankbar. Und ich lasse mich dafür auch nicht bewerten. … Ich will mit meinen Büchern keine Allgemeinwahrheiten verkünden und erst recht keine Macht haben. Religionen, Gottesreligionen und Menschenrechte und Demokratie sind nicht miteinander vereinbar. 

Diese Aussage bezeugt nicht nur einen Selbstwiderspruch, sie ist auch historisch untauglich. DIE TAGESPOST kommentiert zutreffend: 

Polemisch und mit unbelegten Unterstellungen durften dann Intellektuelle unterschiedlichen Formats undifferenziert über die Religion an sich herziehen – besonders aggressiv der Chefredakteur von „Charlie Hebdo“, Gérard Biard, der deutsche Talkmaster Michel Friedman und der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon. Ihr Tenor: „Religion ist gefährlich“ (Biard), „Glaube ist eine Waffe der Macht … und irrational“ (Friedman), „Wir sind mit einer Internationale der religiösen Fundamentalisten konfrontiert“ (Schmidt-Salomon). Gewiss, auch einige wenige kluge Christen kamen zu Wort, wurden skeptisch bis kopfschüttelnd befragt. Der Grundduktus jedoch war: Die Errungenschaften der Aufklärung, nämlich Freiheit und Menschenrechte, sind durch „eine Resakralisierung“ (Schmidt-Salomon) in Gefahr und müssen gegen die Gläubigen verteidigt werden.

Der Beitrag des Christentums zur Idee der Menschenwürde und damit zur Entwicklung der Menschenrechte blieb da natürlich gänzlich unter dem Radar. Beharrlich ausgeblendet blieb ebenso, dass die größten Massenmörder der Weltgeschichte – Mao, Stalin und Hitler – keine Männer der Religion, sondern ideologische Atheisten waren. All das passt wohl nicht ins Weltbild eines ideologischen Relativismus, der sich als unfähig erwies, zwischen den Religionen und ihren Menschenbildern zu differenzieren oder die blinden Flecken der glaubensfernen Ideologien ins Scheinwerferlicht zu rücken.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Christliche Psychologen in Brasilien wollen ihren Glauben leben dürfen

Der Bundesrat für Psychologie (CFP), die oberste Regulierungsbehörde für Psychologen in Brasilien, verabschiedete 2023 eine Resolution, in dem er den Berufsstand als säkular definierte. Diesen Beschluss nutzt er nun als rechtliche Verteidigung in Verfahren gegen christliche Psychologen, die sich zu ihrem Glauben bekennen wollen. Auch die Psychologin Larissa Lima wurde ins Visier genommen, weil sie sich in den sozialen Medien offen zum christlichen Glauben bekannte. Erica Neves berichtet für CT über die Lage in Brasilien: 

Lima stimmt zwar Teilen der Resolution zu, ist jedoch der Ansicht, dass diese zu weit geht und die Sichtbarkeit von Christen in diesem Berufsfeld einschränkt. „Wenn wir uns nicht als Christen bezeichnen dürfen, werden wir weniger sichtbar. Das erschwert es sogar für Patienten, die sich an einen christlichen Psychologen wenden möchten“, sagte Lima. „Manche Christen fühlen sich nur bei Psychologen wohl, die ihren Glauben respektieren, und sie haben das Recht, dies zu suchen.“

Lima merkte an, dass es Fälle gibt, in denen christliche Patienten das Gefühl hatten, ihre Werte würden in der Sprechstunde lächerlich gemacht, selbst wenn sie ihre Moralvorstellungen klar zum Ausdruck gebracht hatten – beispielsweise wenn Psychologen ihnen raten, Sexualpartner außerhalb der Ehe zu suchen oder zu masturbieren. „Viele Psychologen halten es für in Ordnung, eine Person über ihre Werte hinaus zu drängen“, sagte sie.

Limas Rüge erfolgte nicht wegen irgendetwas, das sie in der Praxis getan hatte, sondern wegen ihrer Social-Media-Aktivitäten. Im März 2023 erhielt Lima erstmals eine Beschwerde, die bei ihrem Regionalen Psychologierat (CRP) eingereicht wurde, weil sie auf Instagram offen über ihren Glauben gesprochen hatte. Der CRP erteilte eine Verwarnung und forderte sie auf, alle religiösen Inhalte aus ihrem Social-Media-Profil zu löschen. Sie weigerte sich.

„Es ist ein persönliches Profil“, sagte Lima. „Ich hätte alles löschen müssen.“ Stattdessen verhandelte sie: Sie würde einen separaten beruflichen Instagram-Account einrichten und ihr persönliches Profil unverändert lassen. Der Rat akzeptierte dies. Doch dann erließ der CFP die Resolution Nr. 7. Lima sah sich einer neuen Welle von Beschwerden gegenüber, und diesmal forderte der CRP sie auf, einen bestimmten Beitrag aus ihrem persönlichen Profil zu löschen, in dem sie christlichen Patienten Ratschläge gab, wie sie einen psychologischen Ansatz wählen könnten, ohne ihren Werten untreu zu werden. Sie weigerte sich erneut und wies darauf hin, dass der Beitrag auf ihrem persönlichen Profil stand, das sie nicht dazu nutze, Patienten zu gewinnen, und das keinen Terminbuchungslink enthielt. „Wenn ich diesen Beitrag lösche“, sagte sie, „sage ich der CRP damit, dass sie die Macht hat, mein Privatleben und meine persönlichen sozialen Medien zu regulieren. Was kommt als Nächstes?“

 

Es bräuchte mehr mutige Christen, die sich gegen ungerechtfertigte staatliche Bevormundung zur Wehr setzen.

Mehr: www.christianitytoday.com.

„Christenfeindliche Straftaten in Deutschland stark gestiegen“

Anja Tang vom „Observatory on Intolerance and Discrimination against Christians in Europe“ (OIDAC) zufolge nehmen christenfeindliche Straftaten in Deutschland stark zu. Der christliche Glaube komme in den Medien ganz allgemein nicht gut weg. 

Zitat aus einem Interview mit Frau Tang: 

Ein Großteil der medialen Öffentlichkeit ist dem Christentum gegenüber tendenziell negativ eingestellt oder zumindest verständnislos gegenüber öffentlicher Präsenz engagierter Christen. Hinzu kommt, dass einflussreiche Agitateure zunehmend christenfeindliche Haltungen verbreiten. Direkte Aufrufe zu Gewalt sind eher selten, aber auch hierfür gibt es Beispiele.

Im Februar wurde bei einer linken Demonstration in Hamm ein Schild mit dem Slogan „Die einzige Kirche, die erleuchtet sei, ist die, die brennt“ geschwenkt – also ein mehr oder weniger unverhohlener Aufruf, Brandanschläge auf Kirchen zu verüben. Es handelte sich um einen Protest gegen ein katholisches Krankenhaus, das aus Gewissensgründen Abtreibungen ablehnt. Solch ein Spruch ist angesichts der Rekordzahl an Brandanschlägen auf deutsche Kirchen nicht nur geschmacklos. Es muss nicht immer einen direkten Zusammenhang zu Gewalthandlungen geben, aber man sieht, dass eine christenfeindliche Rhetorik auch das gesellschaftliche Klima prägt.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

Der „Chilling-Effekt“

In seinem Vortrag mit dem Titel „Meinungsfreiheit vor Gericht – Der ‚Fall Latzel‘ und der ‚Fall Räsänen‘“, den er am Dienstag im Rahmen eines Online-Forums der „Tagespost“ hielt, warnte der Jurist Felix Böllmann vor einer zunehmenden Einschränkung von Meinungs- und Religionsfreiheit in Europa. Im Mittelpunkt seines Vortrags standen die Gerichtsverfahren gegen den Bremer Pastor Olaf Latzel und die finnische Politikerin Päivi Räsänen, in denen christlich begründete Äußerungen Gegenstand strafrechtlicher Auseinandersetzungen wurden.

Unter anderem hält Böllmann es für möglich, dass es eine Art „Chilling-Effekt“ geben wird. Zitat:

Als eine Folge dieser Entwicklung sieht Böllmann einen sogenannten „Chilling-Effekt“. Die öffentliche Aufmerksamkeit und die langwierigen Verfahren könnten dazu führen, dass Menschen ihre Überzeugungen künftig zurückhaltender äußern. „Dann kann es ja jedem passieren“, sagte er mit Blick auf die betroffenen Personen.

Diese Entwicklung betreffe nicht nur prominente Persönlichkeiten, sondern könne auch Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft haben. Wenn selbst bekannte Politiker oder Geistliche juristisch belangt würden, könne dies abschreckend auf den öffentlichen Diskurs wirken. Zudem verwies Böllmann auf ähnliche Entwicklungen in anderen Ländern Europas, die aus seiner Sicht auf eine breitere rechtliche und gesellschaftliche Dynamik hindeuten.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Päivi Räsänen und das Scheitern der Gesetze gegen Hassreden

Weltweit sind Beobachter entsetzt, was das Urteil gegen Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola anbetrifft. Verteilt wurden die beiden für Formulierungen in einer Broschüre, die im Jahr 2004 erschienen ist. Das Gesetz, auf dessen Grundlage das Urteil gesprochen wurde, stammt allerdings aus dem Jahr 2011. Da das Gesetz nicht rückwirkend angewandt werden kann, wurde vom Gericht hervorgehoben, dass die Verbreitung der Broschüre als Straftatbestand angesehen wird, nicht das Verfassen des Textes im Jahr 2004.

Robert Clarke holt in seinem Kommentar weiter aus und zeigt, dass an dem Fall deutlich wird, wie problematisch die Gesetze gegen Hassrede allgemein sind. 

Zitat: 

Am 26. März fällte der Oberste Gerichtshof Finnlands sein Urteil im Fall von Päivi Räsänen, einer Ärztin, Großmutter und langjährigen Abgeordneten des finnischen Parlaments. Das Gericht befand sie wegen einer von ihr im Jahr 2004 verfassten kirchlichen Broschüre, in der sie ihre Ansichten zur Sexualmoral darlegte, der „Beleidigung“ für schuldig. Aufgrund dieser jahrzehntealten Broschüre wurde sie strafrechtlich verurteilt, weil sie „einen Text der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat, der eine Gruppe beleidigt“.

Finnlands oberstes Gericht verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro – wodurch sie vorbestraft wurde – und ordnete an, die beanstandeten Passagen zu vernichten und aus dem Internet zu entfernen. Glücklicherweise sprach das Gericht Räsänen einstimmig von einem Vorwurf aus, der sich auf einen Tweet aus dem Jahr 2019 bezog, in dem sie die Unterstützung einer Pride-Veranstaltung durch ihre Kirche kritisiert und aus dem Römerbrief zitiert hatte – der Auslöser für ihre gesamte Tortur. Der Fall hat sich fast sieben Jahre lang durch die finnischen Gerichte gezogen, seit die Polizei nach ihrem Tweet erstmals Ermittlungen gegen Räsänen aufgenommen hatte.

Die christliche Abgeordnete war Gegenstand polizeilicher Ermittlungen, drei Strafanzeigen, drei Gerichtsverfahren und nun einer Verurteilung wegen „Hassrede“ gemäß dem Abschnitt „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ des finnischen Strafgesetzbuchs. All dies, weil sie ihre Überzeugungen friedlich in der Öffentlichkeit zum Ausdruck gebracht hatte.

Das zentrale, implizite Versprechen von Gesetzen gegen „Hassrede“ ist, dass es eine klar definierbare Grenze zwischen zulässiger und strafbarer Äußerung gibt. Der Fall Räsänen macht dieses Versprechen zunichte. Elf Richter auf drei Ebenen der finnischen Justiz versuchten über sechs Jahre lang, die Grenze zu ziehen. Sie konnten sich nicht einigen. Das Bezirksgericht Helsinki sprach Räsänen 2022 einstimmig von allen Anklagepunkten frei. Dasselbe tat das Berufungsgericht im Jahr 2023. Dann war das Oberste Gericht mit 3:2 Stimmen gespalten. Sein eigener Berichterstatter, der leitende Anwalt, der den Richtern eine formelle Empfehlung unterbreitet, kam zu dem Schluss, dass alle Anklagepunkte abgewiesen werden sollten. Zwei der fünf Richter stimmten zu; drei taten dies nicht.

Mehr: firstthings.com. Siehe auch den Kommentar „Finland’s Top Court Split on Christian Politician’s Hate Speech Charges“ von Ken Chitwood.

Die Axt an der Religionsfreiheit

Der Jurist David Wengenroth hat das Urteil des finnischen Obersten Gerichtshofes gegen Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola kommentiert. Ich zitiere: 

Die Verurteilung kommt überraschend, weil die Staatsanwälte ihre Anklage auf eine abwegige Begründung gestützt hatten: Es sei „Hassrede“ gegen Homosexuelle, dass die Angeklagten öffentlich erklärt hatten, praktizierte Homosexualität sei nach dem Urteil der Bibel Sünde. Mit dieser Argumentation legten die Ankläger die Axt an die Wurzel der Religionsfreiheit: Von ihr bliebe nicht viel übrig, wenn staatliche Gerichte den Bürgern vorschreiben dürften, was man „Sünde“ nennen darf und was nicht.

Der Oberste Gerichtshof schloss sich dieser Argumentation nicht an, aber auch seine Begründung hinterlässt einen fiesen Nachgeschmack. Er verurteilte Räsänen und Pohjola für ein paar Sätze aus einer 22 Jahre alten Broschüre. Dabei stellten die Richter nicht auf die theologischen Aussagen des Textes ab, sondern auf einen Randaspekt: An einigen Stellen werde Homosexualität als „Störung“ bezeichnet – und das sei eine Beleidigung für homosexuelle Menschen.

Diese Begründung sieht – um es ganz vorsichtig auszudrücken – einem Winkelzug verstörend ähnlich. Sie nährt den Verdacht, dass es den Richtern eher um das unbedingte Bestrafenwollen einer unliebsamen Meinung ging als um objektive Rechtsanwendung. Der Geschäftsführer der christlichen Menschenrechtsorganisation ADF International, Paul Coleman, brachte die Unwucht des Urteils auf den Punkt: Das finnische „Hassrede“-Gesetz wurde ursprünglich erlassen, um gegen Nazi-Propaganda, Drohungen und Gewaltaufrufe im Netz zu kämpfen – jetzt dient es als Keule gegen ein paar politisch inkorrekte Sätze in einer alten christlichen Broschüre.

Auch wenn es keine direkten Auswirkungen auf die deutsche Rechtspraxis hat, wird dieses Urteil auch bei konservativen Christen in Deutschland zur Verunsicherung beitragen – zumal es Parallelen zum fragwürdigen Gerichtsverfahren gegen den Bremer Pastor Olaf Latzel gibt. Auch in seinem Fall legten Richter und Staatsanwälte einen irritierenden Verfolgungseifer an den Tag, obwohl die angeklagten Äußerungen eindeutig keine Aufrufe zu Hass und Gewalt waren.

Mehr: www.idea.de.

Finnlands Oberster Gerichtshof spricht Päivi Räsänen in einem Punkt für schuldig

Es sind beunruhigende Nachrichten: Finnlands Oberster Gerichtshof spricht Abgeordnete zwar wegen des Bibel-Tweets frei, verurteilt sie jedoch wegen „Beleidigung“ in einer 20 Jahre alten Kirchenbroschüre in einem separaten Verfahren. 

Ich zitiere ADF International:

HELSINKI (26. März 2026) – In einer knappen 3:2-Entscheidung hat der finnische Oberste Gerichtshof die Abgeordnete Päivi Räsänen wegen „Hassrede“ in einem Anklagepunkt für schuldig befunden, der sich auf die Äußerung ihrer Überzeugungen zu Ehe und Sexualethik in einer zwanzig Jahre alten kirchlichen Broschüre bezog. Räsänen wurde strafrechtlich verurteilt, weil sie 2004 gemeinsam mit dem lutherischen Bischof Juhana Pohjola die Broschüre für ihre Kirche veröffentlicht hatte. Die Verurteilung erfolgte wegen „der Erstellung und öffentlichen Zugänglichmachung eines Textes, der eine Gruppe beleidigt“.

Der Oberste Gerichtshof sprach Räsänen einstimmig von ihrem Tweet mit einem Bibelvers aus dem Jahr 2019 frei. Räsänen war zuvor von zwei Vorinstanzen einstimmig in allen Anklagepunkten freigesprochen worden. Die langjährige Abgeordnete und ehemalige Innenministerin wurde wegen „Hassrede“ gemäß einem Abschnitt des finnischen Strafgesetzbuchs mit dem Titel „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ verurteilt.

Die Ärztin und Großmutter von zwölf Enkelkindern wurde Anfang 2022 und erneut 2023 vor Gericht gestellt, weil sie ihre Überzeugungen in einem Tweet aus dem Jahr 2019, der einen Bibelvers enthielt, sowie in einer Radiodebatte aus dem Jahr 2019 und einer Kirchenbroschüre aus dem Jahr 2004 zum Ausdruck gebracht hatte. Nachdem die Staatsanwaltschaft zum dritten Mal Berufung eingelegt hatte, hat der Oberste Gerichtshof, der den Fall im Oktober 2025 verhandelte, nun über zwei der drei ursprünglichen Anklagepunkte entschieden: den Tweet und die Kirchenbroschüre. Der Oberste Gerichtshof wurde nicht gebeten, über die Radiodebatte zu entscheiden, da die Staatsanwaltschaft dagegen keine Berufung eingelegt hatte; somit bleibt Räsänens Freispruch für die Debatte bestehen.

Päivi Räsänen sagte: „Ich bin schockiert und zutiefst enttäuscht, dass das Gericht mein grundlegendes Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung nicht anerkannt hat. Ich stehe zu den Lehren meines christlichen Glaubens und werde weiterhin mein Recht und das Recht jedes Einzelnen verteidigen, seine Überzeugungen in der Öffentlichkeit zu äußern.“

Mehr: adfinternational.org.

Simone Beck: christliche Märtyrerin im Jahr 2017

In dem von Helmut Moll veröffentlichten Booklet Christliche deutschsprachige Märtyrer (2000–2024), das 2025 im Dominos-Verlag erschienen ist, wird auch die Ermordung von Simone Beck geschildert. Simone ist eine ehemalige Studentin, vgl. dazu die Rezension „Ermodet in Kabul“

Ich zitiere aus dem Booklet (S. 33):

Im Jahre 2003 begann ihr Einsatz in Afghanistan. Ihr Alltag war eine Herausforderung: In Nordafghanistan wurde die Kälte auf 3.000 Metern Höhe zu einer seelischen und körperlichen Belastung. Ihr Tagesablauf war minutiös geplant: Sie stand von Frühling bis Herbst gegen 4.30 Uhr auf und hielt sich durch einen Morgenlauf körperlich fit. Im März 2004 hatte sie einen Sprachkurs erfolgreich abgeschlossen. In Afghanistan sind etwa 30 bis 40 Sprachen geläufig. Die Landessprache war die sog. „Mittel-Sprache“, die sie beherrschen musste, wenn sie die Heilige Schrift in diese Sprache übersetzen wollte. Im Anschluss daran wurde Simone Beck Leiterin der Schule in Kabul.

Von Oktober bis Dezember 2006 nahm sie an einer Weiterbildung für Spracherkundung teil. Ab 2007 war sie Mitglied einer Gruppe, die sich in Faizabad niederließ, um an einem Spracherkundungsprojekt mitzuarbeiten. Gleichzeitig arbeitete sie als Entwicklungshelferin, um den Einwohnern die Schriftsprache beizubringen. Träger dieser Aktivitäten war eine christliche Organisation, um die Botschaft von Jesus Christus zu verkünden. Ein Mitarbeiter befürchtete, das offene Zeugnis für den christlichen Glauben können [sic!] Unfrieden in dem politisch zerrissenen Land fördern.

Ab dem Jahre 2015 pendelte Simone zwischen Deutschland und Kabul hin und her. Sie antwortete auf die Frage, warum sie sich bei dieser schier gefährlichen Lage für Jesus einsetzte, mit dem Bekenntnis:

„Weil Jesus Christus alles in allem ist und weil es sich lohnt, mit ihm zu leben und mit ihm zu sterben – egal wo.“

Am 20. Mai 2017 machten sich die Mitarbeiterinnen Sorgen, weil sie Simone telefonisch nicht erreichten. Als sie beschlossen, zu ihrer Wohnung zu gehen, stand die Eingangstür offen. Simone lag leblos auf dem Boden in ihrem Blut. Sie war von Islamisten brutal ermordet worden. Eine Kollegin, die von den Tätern verschleppt wurde, aber später freikam, bekundete, Simone habe vor ihrem Tod dreimal den Namen Jesus ausgerufen. Sie wurde nur 44 Jahre alt. Nach dem Wort des Evangeliums wurde sie zu einem „Weizenkorn“, das „in die Erde fällt und stirbt“, damit es „reiche Frucht bringt“ (Joh 12,24).

Säkularisierung und Toleranzschwund

Christen erleben in Deutschland zunehmend Feindseligkeiten. Die Menschenrechtsorganisation ADF International hat die Gründe analysiert. Hier ein Auszug aus einem IDEA-Beitrag dazu:

Die Ursachen sind vielfältig. Die fortschreitende Säkularisierung entzieht christlichen Werten Rückhalt; zugleich wächst die Intoleranz gegenüber Überzeugungen, die von der Mehrheitsmeinung abweichen. Christlich basierte Positionen zu Lebensschutz oder Sexualethik werden heute oft als Provokation empfunden. Dabei vertreten Christen diese Werte bereits seit 2.000 Jahren.

Politik und Medien reagieren häufig zurückhaltend, wenn Christen zur Zielscheibe von Angriffen oder Ausgrenzung werden. Religiöse Anliegen gelten in einem säkular geprägten Umfeld schnell als rückständig. Das erzeugt ein Klima stiller Duldung. Die Folge: Täter fühlen sich bestätigt und bleiben meist unbehelligt. Ähnliche Muster gibt es auch gegenüber anderen Religionen, besonders dem Judentum und teils dem Islam – jedoch trifft die geringe gesellschaftliche Sensibilität vor allem das Christentum.

Ob „normale“ Bürger oder prominente christliche Fußballer und Rapper: Glaubensbasierte Äußerungen werden zunehmend als „Belästigung“ gewertet. Schnell folgt der Vorwurf, „rechts“ oder „radikal“ zu sein – und damit per se gefährlich. Wichtige Debatten werden so von vornherein tabuisiert.

Auch Gesetze gegen sogenannte „Hassrede“ schränken die offene Diskussion oder Meinungsäußerung ein. Aus menschenrechtlicher Sicht ist das höchst problematisch. ADF International stand in den letzten Jahren wiederholt Christen in Deutschland juristisch zur Seite, die aufgrund zunehmender Anfeindungen rechtliche Herausforderungen meistern mussten.

Clara Ott, Vorsitzende der Gruppe „ProLife Europe“ an der Universität Regensburg, kennt diese Dynamik: Seit 2021 verweigerte die Bildungseinrichtung ihrer Gruppe mehrfach die Akkreditierung. Sie sei „allgemein schädlich“, so die Begründung. Tatsächlich setzt sich die Gruppe für eine wertschätzende Kultur ungeborenen und geborenen Lebens ein.

Ohne die Zulassung kann ProLife Europe weder Broschüren an der Universität auslegen noch deren Räume nutzen. Erst eine Klage und ein folgender Vergleich 2024 erlaubte den Lebensrechtlern die Teilnahme am Campusleben. Eine offizielle Entschuldigung oder Kostenübernahme blieb aus. Heidelberger Lebensschützer mit ähnlichen Problemen hoffen auf eine Signalwirkung durch den Fall.

Mehr: www.idea.de.

Märtyrer Pastor August Eckhardt

Professor Karl Heim beschreibt in seiner Autobiografie Ich gedenke der vorigen Zeiten die Christenverfolgung durch die Bolschewiken in Riga (im heutigen Lettland). Zum Märtyrertod von August Eckhard sagt er (Hamburg: Furche Verlag, 1957, S. 79–80):  

Ich wurde dort im Hause von Pastor August Eckhardt gastlich aufgenommen. Aber es lag damals schon über der Stadt Riga die unheimliche „Stille vor dem Gewitter“, das wenige Jahre darauf 1905 bis 1906 mit der baltischen Revolution beginnen sollte, um dann in der ersten und zweiten bolschewistischen Welle 1918/19, die durch den Namen des Märtyrers Traugott Hahn in der ganzen Christenheit bekannt ist, seine blutige Fortsetzung zu finden, und schließlich mit den schweren Opfern, die die Monate März bis Mai 1919 in Riga gekostet haben, zu seinem vorläufigen Abschluß kam. Pastor Eckhardt, der mich damals so freundlich in sein Haus ausgenommen hatte, sollte der letzten Welle der Verfolgung zum Opfer fallen, die im Mai 1919 über Riga ging. Schon in den Tagen, die ich in seinem Hause verbringen durfte, merkte ich ihm an, welche Stellung er zu der Frage einnehmen werde, vor die in der Zeit der drohenden Verfolgung jeder Geistliche gestellt wurde. Es war die Frage: Bleiben oder fliehen? Er sagte schon damals, was er ein Jahrzehnt später, als die drohende Verfolgung näherrückte, in einem Brief so ausdrückte: „Ich als Pastor halte das Bleiben für meine Pflicht sind Schuldigkeit … Was soll aus den andern werden, wenn alle die, welche ihnen noch Führer und Halt sein konnten, das Hasenpanier ergreifen?“

Er sollte dieses tapfere Wort bald genug in die Tat umsetzen müssen, als er während eines Gottesdienstes nach einer bedrückenden Stille auf die Kanzel eilte und der Gemeinde mitteilte, er sei verhaftet. Damals stimmte eine Frau das Lied „Ein feste Burg“ an, in das die Gemeinde einstimmt, während bewaffnete Männer durch das Seitenschriff des Doms eindrangen, um Eckhardt in das Zentralgefängnis abzuführen. Wenn ich recht berichtet bin, trat Eckhardt, als sein Name aufgerufen wurde, an der Spitze der Gemeinde seiner Getreuen in den Gefängnishof und stimmte mit ihnen den Vers an:

Laßt mich gehn,
laßt mich gehn, daß ich Jesum möge sehn.
Meine Seel ist voll Verlangen, ihn auf ewig zu umsangen
und vor seinem Thron zu stehn.

Die Mörder, die im Gefängnishof schon schußbereit hinter ihren Maschinengewehren standen, waren von diesem Gesang so beeindruckt, daß sie erst zu schießen wagten, als der Vers ausgesungen war. Dann erst krachten die Schüsse, die den Gefängnishof in eine Stätte des Todes verwandelten. Am Vorabend dieser gewaltigen Ereignisse durfte ich in der gastlichen Pfarrwohnung von Pastor Eckhardt weilen, in deren stillem Frieden kurz vorher ein Kind angekommen war.

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