Ethik

Beiträge aus dem Bereich Ethik.

Kirche, die nicht alles mitmacht

Nicht nur die Politik, auch Redaktionen und Journalisten, setzen Kirchen, die eine „Ehe für alle“ ablehnen, massiv unter Druck. Anders formuliert: Wer sich gegen den moralischen Mainstream in Europa und Nordamerika stellt, wird diffamiert.

Wie wird es weitergehen? Wird die „Elite“ Kirchen oder einzelne Pastoren, die sich dem Druck nicht beugen, sanktionieren? Das wäre ein deutlicher Übergriff, denn die Lehre der Kirche ist frei. Eine Kirche, die diesem Druck nachgibt, um relevant zu sein oder geliebt zu werden, verramscht nicht nur ihre Freiheit, sondern wird zum Spielball weltlicher Mächte. So eine Kirche darf sich dann vielleicht (kurzfristig) darüber freuen, den Segen der Welt zu empfangen. Den Segen Gottes verspielt sie. Und genau auf diesen Segen kommt es an.

Hier ein aktuelles Beispiel aus der Schweiz:

Die Reformierten [in der Schweiz, Anm. R.K.] haben sich stets dadurch ausgezeichnet, dass sie auf gesellschaftliche Öffnungsprozesse schneller reagieren als der Vatikan: Frauenordination oder Trauungen von Geschiedenen sind für sie eine Selbstverständlichkeit, ebenso wie Segnungsfeiern für Homosexuelle. Wenn sich der Schweizerische Evangelische Kirchenbund nun schwertut, den kleinen Schritt hin zu kirchlichen Trauungen für Lesben und Schwule zu tun, ist das alarmierend. Zu vermuten ist, dass nur eine überschaubare Anzahl von Homosexuellen überhaupt vor den Altar treten will. Doch darum geht es nicht. Wichtiger ist das Signal, das die Protestanten aussenden: Wollen sie Liberalisierungbestrebungen mitmachen, hinter denen deutliche Mehrheiten der Bevölkerung stehen – oder entscheiden sie sich für das Verharren in antiquierten Positionen?

Mehr: www.nzz.ch.

Organspende? Christlich-ethische Entscheidungshilfen

Die nachfolgende Rezension zu dem Buch:

  • Christoph Raedel. Organspende? Christlich-ethische Entscheidungshilfen. Gießen: Brunnen Verlag, 2019. ISBN 978-3-76554345-6. € 9,95.

erschien in der Zeitschrift GLAUBEN UND DENKEN HEUTE 1/2019 (Nr. 23), S. 54–55):

41hms3Ey4fL SX320 BO1 204 203 200Seitdem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) seinen Gesetzentwurf zur Organspende vorgelegt hat, wird im öffentlichen und privaten Raum wieder einmal intensiv über das Spenden von Organen debattiert. Die Gruppe um Spahn und den SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach will rechtlich eine sogenannte „Widerspruchslösung“ durchsetzen. Diese sieht vor, dass sich jeder Bürger ab 18 Jahren entscheidet, ob er zur Organspende im Fall des eigenen Hirntods bereit ist. Jugendliche ab 16 Jahren sollen die Möglichkeit bekommen, sich aktiv als Organspender zu melden. Widerspricht man nicht oder trifft keine Entscheidung, wird man automatisch als Spender registriert.

Professor Raedel liefert nun mit seinem Buch Organspende? einen eigenen, christlich motivierten Diskussionsbeitrag. Er setzt sich auf den knapp einhundert Seiten ausschließlich mit Verpflanzungen von Organen auseinander, die Menschen nach einer Todesfeststellung entnommen wurden. Bei so einer „postmortalen Organspende“ stellen verstorbene Spender die eigenen Organe für eine Übertragung (Transplantation) zur Verfügung. Diese Spenderorgane werden dann an die passenden Patienten, die auf ein Organ warten, vermittelt. Lebendspenden oder Blutspenden werden in dem Buch nicht verhandelt, da sie Spender und Empfänger vor andere ethische Herausforderungen stellen. Auch der kriminelle Handel mit Organen wird nicht explizit beleuchtet.

Zum Eingang liefert der Autor einen kurzen Rückblick auf die noch junge Geschichte der Organspende. Obwohl wahrscheinlich schon vor 2500 Jahren in Indien Heiler in der Lage waren, Haut zu verpflanzen, und schon im 19. Jahrhundert mit Organübertragungen experimentiert wurde, konnte sich das Verfahren erst im 20. Jahrhundert durchsetzen. Seit den 70er-Jahren zählen Organverpflanzungen zu den standardisierten Maßnahmen. Die erste Niere wurde 1954 in Boston (USA) verpflanzt, das erste Herz 1963 in Südafrika (wobei der Patient allerdings wenige Tage nach der OP starb). Die größte Herausforderung für die Transplantationsmedizin war und ist die Abstoßreaktion des Organismus. Erst mit der Einführung des Immunsuppressivums Cyclosporin A Anfang der 80er-Jahre konnten die Erfolgsraten bei Übertragungen deutlich gesteigert werden. Heute ist es durch die Immununterdrückung möglich, mit Transplantationen von Nieren, Lebern, Lungen, Herzen, Bauchspeicheldrüsen oder seltener Darmgewebe das Leben eines Spendenempfängers beträchtlich zu verlängern. Gegenwärtig werden etwa bei Leberübertragungen Einjahres-Überlebensraten von über 90%, 5-Jahres-Überlebensraten von über 80% und 10-Jahres-Überlebensraten von über 70% erreicht.

Der Autor erläutert anschließend die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen und den Ablauf von Transplantationen. Er erörtert das Transplantationsgesetz vom 5. November 1997 sowie den Organspendeausweis und die Patientenverfügung. Ausführlich referiert Raedel das Hirntodkriterium (S. 25–42). Pro- und Contraargumente werden gründlich abgewogen. Letzte Spannungen lassen sich gleichwohl nicht aufheben, da bei der Todesfeststellung neben medizinischen auch philosophische Vorstellungen hineinspielen. Folgendes Zitat deutet die Grenzen einer rein medizinischen Todesfestellung an:

„Ob man der Auffassung vom Gehirn als zentraler Steuerungsinstanz des Organismus folgt oder nicht, entscheidet wesentlich darüber, wie man die intensivmedizinisch-apparativ aufrechterhaltene [sic!] Lebensfunktionen beim Hirntoten interpretiert. Dass der Hirntote unter den Bedingungen lebenserhaltender Maßnahmen wie ein Lebender aussieht, steht außer Frage. Und doch kann er die Hauptfunktionen seines Körpers, wie Atmung und Blutkreislauf, nur mit Unterstützung eines externen Apparats wie dem Beatmungsgerät aufrechterhalten. Sicherlich ist der Hinweis eindrücklich, ‚dass bei Hirntoten noch eine Wundheilung stattfindet, dass sie Fieber entwickeln können, dass sie eine Immunabwehr haben, dass bei hirntoten Kindern eine sexuelle Reifung und ein Körperwachstum zu beobachten ist, dass Hirntote auf bestimmte Reize mit einer erhöhten Herzfrequenz und mit erhöhtem Blutdruck, ja mit der Ausschüttung von Stresshormonen reagieren‘. Und doch muss man deutlich sagen, dass der Körper dies aufgrund der maschinellen Aufrechterhaltung des Herz-Kreislauf-Systems tut und er diese Aktivitäten bei Abschalten der Beatmung unverzüglich einstellen würde.“ (S. 41)

Sehr informativ und erhellend sind die Überlegungen zur Machbarkeit. Dürfen wir alles, was wir tun können? „In den postchristlichen Gesellschaften des Westens, in denen der Gottesgedanke für gesellschaftliche Debatten keinen maßgeblichen Einfluss mehr beanspruchen darf, ist die Vorstellung eines ewigen Lebens weithin verblasst. Unter diesen Voraussetzungen wird ein möglichst langes, selbstbestimmt geführtes irdisches Leben zur Leitvorstellung der liberalen Gesellschaft“ (S. 41). In Deutschland wird die Aufklärung in Sachen Organspende von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) verantwortet. Allerdings entstünde der Eindruck, dass die Zentrale mehr Werbung für Organspende als Aufklärung betreibe. Eine Untersuchung von 32 Kurzfilmen der BzgA zum Thema belege, dass tendenziell Reklamefilme entstanden seien, mit denen für die Einwilligung zur Organspende geworben werde. Die medizinischen und ethischen Probleme seien fast vollständig ausgeklammert worden. Im Mittelpunkt „stehen Organempfänger, die größtenteils als junge, sportlich aktive, gesund lebende, familiär eingebundene und produktiv im Arbeitsleben stehende Personen inszeniert werden“ (S. 49).

Die von der Gruppe um Jens Spahn angestrebte Widerspruchslösung lehnt Raedel ab. Internationale Vergleiche zeigten, dass sich Spendenbereitschaft auch ohne Zwang erreichen lasse (vgl. S. 51–53). Vor allem aber gälte: Die Widerspruchslösung „macht die Organspende faktisch — wenn auch nicht dem Wortlaut des Gesetzes nach — zur Bürgerpflicht und greift damit in das Selbstbestimmungsrecht der Person ein, weil sie das Nichtvorliegen einer Willensbekundung als Einwilligung in die Organspende deutet. Auf diese Weise werden die Organe eines Menschen quasi als Eigentum der Gemeinschaft angesehen, die mit seinem (Hirn-) Tod zur Verwertung freigegeben sind. Das aber ist unzulässig, weil eine Spende grundsätzlich die Bereitschaft zu spenden voraussetzt, diese Bereitschaft aber nicht einfach unterstellt werden darf, nur weil keine Willensbekundung vorliegt“ (S. 54).

Ab Seite 57 rücken biblisch-theologische Überlegungen in den Fokus. Der Mensch habe – so schreibt der Autor – es verlernt, als Geschöpf zu leben. Das Kernproblem menschlichen Daseins läge „in der Unfähigkeit, sich in heilsamer Selbstbegrenzung zu üben“ (S. 59). Nur wer sein irdisches Leben im Horizont der Ewigkeit lebe, werde gleichermaßen frei von Lebensverachtung und Lebensvergötterung. Einerseits könne zwar die Theologie die medizinischen Unsicherheiten nicht verbindlich klären. Andererseits dürften ethische Fragen nicht einfach offengelassen werden. Zwar liefere so Raedel – die Bibel, wie auf anderen Gebieten moderner Wissenschaftspraxis auch, keine direkten Antworten. Sie gebe aber ein Orientierungswissen, eine „Einweisung in ein Leben der Christus-Nachfolge“ (S. 80). Der Verfasser spürt den verschiedenen Argumentationssträngen nach und wägt sie sachlich ab. Er will dem Leser die Verantwortung für die eigene Entscheidung nicht abnehmen, sondern helfen, gut informiert eigene Urteile zu fällen.

[asa]3765543454[/asa]

Deutschlands erster christlicher Sexshop

In Bielfeld haben es sich einige Leute vorgenommen, den Missionsbegriff zu erweitern. Es geht diesmal nicht um Umweltschutz oder soziale Gerechtigkeit, sondern um besseren Sex. Denn:

Sex sei nicht nur zum Kinderkriegen gemacht, erklären die vier die Philosophie, die sie antreibt. „Sex macht auch Spaß“, sagt Wellington Estevo: „Das Gefühl hat uns Gott mit der Schöpfung geschenkt. Gerade Christen müssen Vorreiter sein, wenn es um das Thema Sexualität geht.“ Es sei an der Zeit, offen über Lust und Liebe zu reden.

Dass beim 500. Reformationsjubiläum so einiges schief gelaufen ist, wissen wir.  Dass die Feier der Reformation den Anstoß dafür gab, einen christlichen Sexshop zu gründen, überrascht selbst mich. 

 Es bedürfe Zeit, mit den Tabus zu brechen, die die Kirche jahrhundertelang getragen habe. Die Idee der Shopgründung kam ihnen vor zwei Jahren beim 500. Reformationsjubiläum. „Morgens saßen wir mit Freunden zusammen und überlegten, dass wir etwas machen müssen“, erinnert sich Estevo: „Abends stand die Idee, das ging ganz schnell.“ Ein wenig wie die Jungfrau zum Kinde. Als Jugendliche hätten doch alle erlebt, dass Sexualität stiefmütterlich tabuisiert wurde, so die vier.

Da sehen wir also die Früchte der neuen „Sex-Perspektive“. Das ist leider keine Satire. Hier glauben Christen, Vorreiter zu sein. Tatsächlich springen sie nur auf einen Zug, der schon lange unterwegs ist und zu einer plastikhaltigen Konsumkultur einlädt. Dabei gäbe es so viele echte Möglichkeiten, in Sachen Sexualität Zeichen zu setzen. 

Hier mehr: www.lz.de.

VD: AM

Die Werteumkehr in den 1960er-Jahren

Michaela Huber weist auf folgende Analogie hin (Trauma und die Folgen, 2009, S. 180–181):

Anton LaVeys in den 1960er-Jahren verfasste „Satanische Bibel“ machte die Runde, viele interessierten sich seither für seine „Church of Satan“ (die auch in Deutschland Ableger hat); gleichzeitig stieg die Faszination für faschistisches Gedankengut. (Bücher wie „The Occult Reich“ oder „Hitler: The Occult Messiah“ wurden in den USA Bestseller.) Ebenfalls im gleichen Zeitraum veränderte sich die gesellschaftliche Akzeptanz nicht nur von Softporno, sondern auch von Kinderpornografie, Sadomasochismus, Horror- bis hin zu Snuff-Filmen – und alle, die sich dagegen wehren wollten, wurden massiv diffamiert. Plötzlich galt zum Beispiel die POR-NO!-Kampagne von EMMA (seit den 1990er-Jahren immer wiederholt) auch in der „linken“ und „alternativen“ Presse als „spießig“, ja es wurde den Aktivistinnen der Antiporno-Kampagne rechte Gesinnung unterstellt, sie wollten Zensur und einen Law-und-Order-Staat etc.

Hunderte Missbrauchsvorwürfe gegen Baptistenverband

Amerikanische Zeitungen berichten über Hunderte sexuelle Missbrauchsvorwürfe gegen den Baptistenverband. Der Präsident der Kommission für Ethik und Religionsfreiheit im Baptistenverband, Russell Moore, lobte die Enthüllungsartikel. Zurecht. Missbrauch gibt es nämlich auch in Freikirchen. Die FAZ schreibt:

In den vergangenen zwei Jahrzehnten seien 380 Pastoren und Kirchenhelfer beschuldigt worden, hieß es in den Zeitungsberichten. Die Vorwürfe gelten als glaubwürdig. Rund 200 Beschuldigte wurden den Angaben zufolge bereits verurteilt. Die Zeitungen sprachen von insgesamt 700 Missbrauchsopfern. Die Zeitungen berichteten zudem über zahlreiche Vorfälle, bei denen Verantwortliche in der Kirche Vorwürfe nicht ernst genommen und Beschuldigte gedeckt hätten.

Die Analyse von Al Mohler trifft den Nagel auf den Kopf. Ich hoffe, dass auch Gemeinden in Deutschland sich den Appell zu Herzen nehmen:

Unsere erste Sorge muss den Opfern gelten. Die dunkle Realität dieser Art von Missbrauch führt viele Opfer dazu, ihr Trauma zu verbergen – sie sitzen still in ihren Bänken, während ihre Täter öffentlich Gottes Wort predigen. Südliche Baptisten, ja alle Konfessionen, müssen sicherstellen, dass konfessionelle Strukturen und Politiken sichere Orte fördern, an denen die Opfer ihren Missbrauch bekannt machen können. Wenn dies nicht geschieht, wird nicht nur grobe Ungerechtigkeit für die Missbrauchten begangen, sondern es wird auch ein Umfeld geschaffen, in dem Missbraucher ihre sexuellen Gewaltakte in anderen unschuldigen Leben fortsetzen können. Wenn die Kirchen vor dieser dringenden Verantwortung kapitulieren, sind sie schuldig, den Kreislauf des Missbrauchs zu tolerieren, der die Kirchen Jesu Christi empört.

Dieser Bericht wirft eine Vielzahl von Fragen auf. Eine drängende Frage konzentriert sich auf das Versagen der südlichen Baptisten, die volle, ungemilderte Grausamkeit des sexuellen Missbrauchs zu sehen. Warum ist es nicht gelungen, die Auswirkungen dieses räuberischen Verhaltens zu erkennen? Die Schrift ist klar, dass ein solches Verhalten in keiner Weise das Volk Jesu Christi kennzeichnet.

Warum Pastorin Nadia Bolz-Weber für das Abtreibungsrecht kämpft

Nadia Bolz-Weber ist in Deutschland keine Unbekannte. Die lutherische Gemeindegründerin und Pastorin ist etwa mit Christina Brudereck aufgetreten, der Brendow Verlag hat eines ihrer Bücher veröffentlicht, die ZEIT sprach wohlwollend mit ihr über den Reformstau in der Kirche. Tobias Faix ist von dieser wortstarken und tollen Frau begeistert, das MEDIENMAGAZIN PRO berichtete sogar davon, dass laut Nadia Bolz-Weber deutlicher über Sünde gesprochen werden müsse.

Reden wir über Sünde.

Nadia Bolz-Weber hat ein neues Buch geschrieben und ich vermute, es wird demnächst in den christlichen Buchläden Europas landen. Es verkauft sich in den USA bereits blendend. Sex sells. In Shameless: A Sexual Reformation tritt sie als Sexualreformerin auf und beschreibt, wie konservative christliche Normen rund um die Sexualität die Gläubigen in jedem Aspekt ihres Lebens beeinflussen, sagen wir besser: „beschädigen“.

Die progressiven Rezensenten werden jubeln. Endlich stellt mal wieder jemand die „strenge“ christliche Sexualethik auf den Prüfstand und ermutigt zu mehr experimenteller Freiheit (vgl. Die „Neue-Sex-Perspektive“).

Die Freiheit, die Nadia Bolz-Weber einfordert, hat freilich ihren Preis. Gezahlt wird dieser von den Schwächsten, etwa von den Ungeborenen, die bei einem Schwangerschaftsabbruch getötet werden. Die grenzenlose Gnade, die Nadia Bolz-Weber so gern predigt, stößt an Grenzen, wenn es um die uneingeschränkte Selbstentfaltung sexuellen Begehrens geht. Den kleinen Kindern, die sich nicht wehren können, gilt sie nicht. Pastorin Bolz-Weber, die selbst abgetrieben hat und ihre Entscheidung nicht bereut, ist Aktivistin der Pro-Choice Bewegung und plädiert leidenschaftlich für das Recht auf Abtreibung.

Sie tut das bewusst als Christin und begründet ihre Position theologisch: In 1. Mose heißt es nämlich, dass der Mensch genau dann eine lebendige Seele wurde, als Gott ihm den Odem in seine Nase geblasen hat. Es muss also einen Zusammenhang zwischen Menschsein und Atem geben. „Diese Idee, dass Leben und Atem miteinander verbunden sind, ist etwas, woran die Menschen festhalten können, wenn sie immer noch eine Bindung an das jüdisch-christliche Denken haben.“ Der Mensch ist erst ein Mensch, wenn er atmet und so könne eine Frau bis zu dem Moment, in dem das Kind nach Luft schnappt, entscheiden, „ob sie die Schwangerschaft durchzieht oder nicht“, sagte sie im Januar 2019 in einem Interview mit NPR.

Miese Exegesen können fatale Konsequenzen haben. Oder: Wie gern instrumentalisieren wir doch die Heilige Schrift für unsere unheiligen Interessen.

Das ist die gleiche Argumentationslinie, mit der Hillary Clinton an die Öffentlichkeit ging: „Eine ungeborene Person hat keine verfassungsmäßigen Rechte“. Die Begründung ist freilich unchristlich. Um es mal mit Karl Barth zu sagen: „Das ungeborene Kind ist nämlich vom ersten Stadium an ein Kind, ein noch keimender, noch unselbständig lebender Mensch, aber ein Mensch, kein Etwas, nicht nur ein Teil des Mutterleibes“ (KD, § 55 Freiheit zum Leben, S. 473).

Warum die Befürwortung des Schwangerschaftsabbruchs nicht mit der Entmenschlichung eines Ungeborenen begründet werden sollte, erklären Jonathan Leeman und Matthew Arbo in ihrem Beitrag: „Why Abortion Makes Sense“.

Tod auf Verlangen liegt im Trend

Die Zeitschrift THE GUARDIAN meldet, dass 2017 in den Niederlanden weit über ein Viertel aller Todesfälle auf Formen der Sterbehilfe zurückzuführen ist.

Im Jahr 2002 legalisierte das Haager Parlament die Sterbehilfe für Patienten, die „unerträgliche Leiden ohne Aussicht auf Besserung“ erleiden. Seitdem werden die Euthanasie und assistierte Sterbehilfe, bei dem der eine den Selbstmord des anderen erleichtert, von Belgien und Kanada begrüßt, während die öffentlich zustimmende Meinung in vielen Ländern, in denen sie nicht im nationalen Recht steht, wie Großbritannien, den USA und Neuseeland, stark zugenommen hat.

Die Dynamik der Euthanasie scheint unaufhaltsam; nach Kolumbien im Jahr 2015 und dem australischen Bundesstaat Victoria im Jahr 2017 könnte Spanien die nächste große Gerichtsbarkeit für die Legalisierung des ärztlich unterstützten Todes sein, …

Hier das Essay „Death on demand: has euthanasia gone too far?“: www.theguardian.com.

Gefahren identitätsbasierter Medizin

Katherine Cave ist die Mutter eines trans-identifizierenden Teenagers. Gender-Kliniker überzeugten sie, den Übergang ihrer Tochter zu unterstützen, bis sie die Gefahren der identitätsbasierten Medizin und der Geschlechteridentitätsideologie erkannte. Katherine Cave ist übrigens ein Pseudonym zum Schutz der Privatsphäre ihrer Tochter.

Sie schreibt:

Was könnte an einem Gesetz, das „Gleichheit“ verspricht, falsch sein? Welche möglichen Verletzungen könnten sich aus dem Verbot diskriminierender Praktiken ergeben? Während diese Gesetze zunächst harmlos erscheinen mögen, haben sich die schädlichen Folgen der Missachtung der Realität geschlechtsspezifischer Unterschiede in Staaten und Ländern gezeigt, in denen Gesetze und Richtlinien der „geschlechtsspezifischen Identität“ bereits Auswirkungen auf Kinder, Gesundheitsversorgung und geschlechtsspezifische Räume haben. Kinder und Frauen haben am meisten gelitten.

Das ist keine Gleichheit.

Ich fordere alle auf, sich zu äußern und den Gesetzgeber zu bitten, die Auswirkungen der Einbeziehung der „geschlechtsspezifischen Identität“ in das Gleichstellungsgesetz kritisch zu hinterfragen. Wir müssen handeln, bevor mehr Menschen durch diese ideologisch getriebene „gender identity“-Bewegung geschädigt werden. Wir brauchen keine weiteren Opfer. Meine Tochter ist schon ein Opfer zu viel.

Mehr: www.thepublicdiscourse.com.

Vom Krieg der Worte in der Abtreibungsdebatte

Charles C. Camosy, Vorstandsmitglied bei den „Democrats for Life of America“, ist außerordentlicher Professor an der Fordham University und versucht, Abtreibungsgegner und -beführworter an einen Tisch zu bringen. In einem Beitrag für die NYT hat er auf die Bedeutung der Sprache in den Debatten um das Lebensrecht von Ungeborenen aufmerksam gemacht.

Er schreibt dort:

Der Kampf in der Abtreibungsdebatte ist in vielerlei Hinsicht ein Kampf um die Sprache. Ich bin zum Beispiel „Pro-Life“. Ich unterstütze nachdrücklich die Rechte und den Schutz von Müttern und Kindern, einschließlich pränataler Kinder und anderer gefährdeter Bevölkerungsgruppen. Ich möchte, dass die Gesetze unseres Landes auch diese Menschen schützen. Meiner Meinung nach macht mich das zu einem Lebensschützer. Deshalb benutze ich den Ausdruck „pränatales Kind“, wo andere Leute einfach „Fötus“ sagen würden.

Nach Ansicht dieser Menschen und der Mainstream-Nachrichtendienste bin ich allerdings kein Lebensschützer, sondern jemand, der gegen Abtreibung ist. Diese Sprache erlaubt es Kritikern, mich und andere Lebensschützer als von einem bestimmten Anliegen Besessene erscheinen zu lassen, was wir nicht sind.

In den letzten Jahren haben sich die Verteidiger von Abtreibungsrechten von der Verwendung neutraler Begriffe wie „Autonomie“ und „Wahl“ verabschiedet und nutzen eine positive, stigmatisierungstolerante Sprache. Gruppen wie „Planned Parenthood“ sprechen jetzt von „Abtreibungsfürsorge“ (engl. abortion care). … Plakate, die von Unterstützern der Abtreibungsrechte aufgestellt wurden, sagen stolz, dass Abtreibung ein „Familienwert“ ist.

Hier der Beitrag: www.nytimes.com.

Die Grenzen des Kulturrelativismus

Während der Universalismus davon ausgeht, dass es eine allgemein gültige Ethik oder ein Moralgesetz gibt, die oder das für alle Menschen und Situationen gilt, schränkt der Kulturrelativismus die Anwendbarkeit ethischer Kategorien auf die Kultur ein, die sie hervorgebracht hat.

Prominent wurde der Kulturrelativismus durch den deutschstämmigen US-amerikanischen Ethnologen Franz Boas. Seiner Meinung nach ist jede Kultur relativ und nur aus sich selbst heraus zu verstehen. Er entwickelte dementsprechend einen historischen Partikularismus. Danach hat jede Kultur ihre eigene Geschichte und Entwicklung. Man solle nicht versuchen, eine allgemeine Kulturtheorie zu entwerfen oder gar alle Ethnien usw. in das Korsett einer Kultur zwingen.

Boas hat mit seinen Forschungen und Thesen dem Postmodernismus Vorschub geleistet. Der Postmodernismus wendet sich gegen das Ideal der Einheit (Krieg dem Ganzen) und hat die Zersplitterung von moralischen Vorstellungen und Wahrheitskonzepten akzeptiert und gar befördert.

Der Kulturrelativismus ist ein wichtiger Bestandteil des Multikulturalismus. Oder anders ausgedrückt: Der Multikulturalismus beruft sich darauf, dass jede Kultur ihr eigenes Recht hat und widersteht der Gleichmacherei. Mit den Argumenten des Kulturrelativismus wurden etwa Forderungen nach einer Leitkultur dekonstruiert. Die Annahme oder Schaffung einer Leitkultur setzt nämlich voraus, dass bestimmte Überzeugungen, Regeln, Grundwerte usw. anderen überlegen sind.

Allerdings zeigt sich, dass der Kulturrelativismus gewisse Probleme schafft und sich kaum konsequent umsetzen lässt. So überrascht es nicht, dass Vertreter des Kulturrelativismus darauf drängen, bestimmte Werte für alle Kulturen verbindlich zu machen. In den Debatten zum Klimawandel wird beispielsweise eine Drohkulisse für die gesamte Menschheit aufgebaut, um globale Regeln zu legitimieren.

Ein anderes aktuelles Beispiel stammt aus der Ethnologie. In der Regel zählen Ethnologen zu den entschiedenen Verteidigern des Kulturrelativismus. Susanne Schröter, Professorin für Ethnologin und Leiterin des Forschungszentrums Globaler Islam in Frankfurt, erkennt aber an, dass es notwendig ist, dem Kulturrelativismus, den sie verteidigt, gewisse Grenzen zu setzen. In einem Interview mit der NZZ sagte sie kürzlich:

Viele fragen sich, ob sie sich überhaupt einmischen dürfen in andere Kulturen. Diese Haltung basiert unter anderem auf dem Kulturrelativismus, den die Ethnologie hervorgebracht hat. Franz Boas, einer der ethnologischen Gründungsväter, war Anfang des 20. Jahrhunderts einer der Ersten, die Europa nicht als Krönung der Zivilisation verstanden haben. Alle Kulturen seien gleichwertig. Das war eine revolutionäre Sichtweise, die dem herrschenden Rassismus und Überlegenheitsdünkel etwas entgegengesetzt hat – und letztlich eine wichtige und gute Entwicklung, denn die Ethnologie begann ja als Kolonialwissenschaft. Seitdem hat sich allerdings vieles getan. Die Menschenrechte wurden verabschiedet. Dazu gehören die Frauenrechte und die Rechte auf sexuelle Selbstbestimmung. Das setzt dem Kulturrelativismus Grenzen. Gewalt gegen Frauen kann und darf niemals gerechtfertigt werden.

Es geht darum, realistische Bedingungen zu schaffen für das Zusammenleben und über Regeln nachzudenken. Das haben wir ja bisher nicht gemacht. ‚Anything goes‘ war das Credo der freien Gesellschaft. Aber im Zusammenprallen mit Menschen aus autoritär-patriarchalischen Strukturen, in denen auch Gewalt legitimiert wird, hilft das nicht weiter. Wir müssen klar sagen, dass unsere Werte und emanzipativen Errungenschaften nicht verhandelbar sind. Wer sich daran nicht halten will, muss wieder gehen.

Solche Beobachtungen lassen mich darüber staunen, dass das jüdisch-christliche Weltbild sowohl vor einem Kollektivismus als auch vor dem Individualismus schützt, da es universalistisch ist und zugleich das partielle Recht von Kulturen schätzt. Ausgewogen eben.

Hier das vollständige Interview: nzzas.nzz.ch.

Nach oben scrollen
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner