Ethik

Beiträge aus dem Bereich Ethik.

Gefahren identitätsbasierter Medizin

Katherine Cave ist die Mutter eines trans-identifizierenden Teenagers. Gender-Kliniker überzeugten sie, den Übergang ihrer Tochter zu unterstützen, bis sie die Gefahren der identitätsbasierten Medizin und der Geschlechteridentitätsideologie erkannte. Katherine Cave ist übrigens ein Pseudonym zum Schutz der Privatsphäre ihrer Tochter.

Sie schreibt:

Was könnte an einem Gesetz, das „Gleichheit“ verspricht, falsch sein? Welche möglichen Verletzungen könnten sich aus dem Verbot diskriminierender Praktiken ergeben? Während diese Gesetze zunächst harmlos erscheinen mögen, haben sich die schädlichen Folgen der Missachtung der Realität geschlechtsspezifischer Unterschiede in Staaten und Ländern gezeigt, in denen Gesetze und Richtlinien der „geschlechtsspezifischen Identität“ bereits Auswirkungen auf Kinder, Gesundheitsversorgung und geschlechtsspezifische Räume haben. Kinder und Frauen haben am meisten gelitten.

Das ist keine Gleichheit.

Ich fordere alle auf, sich zu äußern und den Gesetzgeber zu bitten, die Auswirkungen der Einbeziehung der „geschlechtsspezifischen Identität“ in das Gleichstellungsgesetz kritisch zu hinterfragen. Wir müssen handeln, bevor mehr Menschen durch diese ideologisch getriebene „gender identity“-Bewegung geschädigt werden. Wir brauchen keine weiteren Opfer. Meine Tochter ist schon ein Opfer zu viel.

Mehr: www.thepublicdiscourse.com.

Vom Krieg der Worte in der Abtreibungsdebatte

Charles C. Camosy, Vorstandsmitglied bei den „Democrats for Life of America“, ist außerordentlicher Professor an der Fordham University und versucht, Abtreibungsgegner und -beführworter an einen Tisch zu bringen. In einem Beitrag für die NYT hat er auf die Bedeutung der Sprache in den Debatten um das Lebensrecht von Ungeborenen aufmerksam gemacht.

Er schreibt dort:

Der Kampf in der Abtreibungsdebatte ist in vielerlei Hinsicht ein Kampf um die Sprache. Ich bin zum Beispiel „Pro-Life“. Ich unterstütze nachdrücklich die Rechte und den Schutz von Müttern und Kindern, einschließlich pränataler Kinder und anderer gefährdeter Bevölkerungsgruppen. Ich möchte, dass die Gesetze unseres Landes auch diese Menschen schützen. Meiner Meinung nach macht mich das zu einem Lebensschützer. Deshalb benutze ich den Ausdruck „pränatales Kind“, wo andere Leute einfach „Fötus“ sagen würden.

Nach Ansicht dieser Menschen und der Mainstream-Nachrichtendienste bin ich allerdings kein Lebensschützer, sondern jemand, der gegen Abtreibung ist. Diese Sprache erlaubt es Kritikern, mich und andere Lebensschützer als von einem bestimmten Anliegen Besessene erscheinen zu lassen, was wir nicht sind.

In den letzten Jahren haben sich die Verteidiger von Abtreibungsrechten von der Verwendung neutraler Begriffe wie „Autonomie“ und „Wahl“ verabschiedet und nutzen eine positive, stigmatisierungstolerante Sprache. Gruppen wie „Planned Parenthood“ sprechen jetzt von „Abtreibungsfürsorge“ (engl. abortion care). … Plakate, die von Unterstützern der Abtreibungsrechte aufgestellt wurden, sagen stolz, dass Abtreibung ein „Familienwert“ ist.

Hier der Beitrag: www.nytimes.com.

Die Grenzen des Kulturrelativismus

Während der Universalismus davon ausgeht, dass es eine allgemein gültige Ethik oder ein Moralgesetz gibt, die oder das für alle Menschen und Situationen gilt, schränkt der Kulturrelativismus die Anwendbarkeit ethischer Kategorien auf die Kultur ein, die sie hervorgebracht hat.

Prominent wurde der Kulturrelativismus durch den deutschstämmigen US-amerikanischen Ethnologen Franz Boas. Seiner Meinung nach ist jede Kultur relativ und nur aus sich selbst heraus zu verstehen. Er entwickelte dementsprechend einen historischen Partikularismus. Danach hat jede Kultur ihre eigene Geschichte und Entwicklung. Man solle nicht versuchen, eine allgemeine Kulturtheorie zu entwerfen oder gar alle Ethnien usw. in das Korsett einer Kultur zwingen.

Boas hat mit seinen Forschungen und Thesen dem Postmodernismus Vorschub geleistet. Der Postmodernismus wendet sich gegen das Ideal der Einheit (Krieg dem Ganzen) und hat die Zersplitterung von moralischen Vorstellungen und Wahrheitskonzepten akzeptiert und gar befördert.

Der Kulturrelativismus ist ein wichtiger Bestandteil des Multikulturalismus. Oder anders ausgedrückt: Der Multikulturalismus beruft sich darauf, dass jede Kultur ihr eigenes Recht hat und widersteht der Gleichmacherei. Mit den Argumenten des Kulturrelativismus wurden etwa Forderungen nach einer Leitkultur dekonstruiert. Die Annahme oder Schaffung einer Leitkultur setzt nämlich voraus, dass bestimmte Überzeugungen, Regeln, Grundwerte usw. anderen überlegen sind.

Allerdings zeigt sich, dass der Kulturrelativismus gewisse Probleme schafft und sich kaum konsequent umsetzen lässt. So überrascht es nicht, dass Vertreter des Kulturrelativismus darauf drängen, bestimmte Werte für alle Kulturen verbindlich zu machen. In den Debatten zum Klimawandel wird beispielsweise eine Drohkulisse für die gesamte Menschheit aufgebaut, um globale Regeln zu legitimieren.

Ein anderes aktuelles Beispiel stammt aus der Ethnologie. In der Regel zählen Ethnologen zu den entschiedenen Verteidigern des Kulturrelativismus. Susanne Schröter, Professorin für Ethnologin und Leiterin des Forschungszentrums Globaler Islam in Frankfurt, erkennt aber an, dass es notwendig ist, dem Kulturrelativismus, den sie verteidigt, gewisse Grenzen zu setzen. In einem Interview mit der NZZ sagte sie kürzlich:

Viele fragen sich, ob sie sich überhaupt einmischen dürfen in andere Kulturen. Diese Haltung basiert unter anderem auf dem Kulturrelativismus, den die Ethnologie hervorgebracht hat. Franz Boas, einer der ethnologischen Gründungsväter, war Anfang des 20. Jahrhunderts einer der Ersten, die Europa nicht als Krönung der Zivilisation verstanden haben. Alle Kulturen seien gleichwertig. Das war eine revolutionäre Sichtweise, die dem herrschenden Rassismus und Überlegenheitsdünkel etwas entgegengesetzt hat – und letztlich eine wichtige und gute Entwicklung, denn die Ethnologie begann ja als Kolonialwissenschaft. Seitdem hat sich allerdings vieles getan. Die Menschenrechte wurden verabschiedet. Dazu gehören die Frauenrechte und die Rechte auf sexuelle Selbstbestimmung. Das setzt dem Kulturrelativismus Grenzen. Gewalt gegen Frauen kann und darf niemals gerechtfertigt werden.

Es geht darum, realistische Bedingungen zu schaffen für das Zusammenleben und über Regeln nachzudenken. Das haben wir ja bisher nicht gemacht. ‚Anything goes‘ war das Credo der freien Gesellschaft. Aber im Zusammenprallen mit Menschen aus autoritär-patriarchalischen Strukturen, in denen auch Gewalt legitimiert wird, hilft das nicht weiter. Wir müssen klar sagen, dass unsere Werte und emanzipativen Errungenschaften nicht verhandelbar sind. Wer sich daran nicht halten will, muss wieder gehen.

Solche Beobachtungen lassen mich darüber staunen, dass das jüdisch-christliche Weltbild sowohl vor einem Kollektivismus als auch vor dem Individualismus schützt, da es universalistisch ist und zugleich das partielle Recht von Kulturen schätzt. Ausgewogen eben.

Hier das vollständige Interview: nzzas.nzz.ch.

Dietrich Bonhoeffer: Das Recht werdenden Lebens

Dietrich Bonhoeffer (Ethik, Werkausgabe, Bd. 6, S. 203–204):

Mit der Eheschließung ist die Anerkennung des Rechtes des werdenden Lebens verbunden, als eines Rechtes, das nicht in der Verfügung der Eheleute steht. Ohne die grundsätzliche Anerkennung dieses Rechtes hört eine Ehe auf Ehe zu sein und wird zum Verhältnis. In der Anerkennung aber ist der freien Schöpfermacht Gottes, der aus dieser Ehe neues Leben hervorgehen lassen kann nach seinem Willen, Raum gegeben. Die Tötung der Frucht im Mutterleib ist Verletzung des dem werdenden Leben von Gott verliehenen Lebensrechtes. Die Erörterung der Frage, ob es sich hier schon um einen Menschen handele oder nicht, verwirrt nur die einfache Tatsache, daß Gott hier jedenfalls einen Menschen schaffen wollte und daß diesem werdenden Menschen vorsätzlich das Leben genommen worden ist. Das aber ist nichts anderes als Mord. Daß die Motive, die zu einer derartigen Tat führen, sehr verschiedene sind, ja daß dort, wo es sich um eine Tat der Verzweiflung in höchster menschlicher oder wirtschaftlicher Verlassenheit und Not handelt, die Schuld oft mehr auf die Gemeinschaft als auf den Einzelnen fällt, daß schließlich gerade an diesem Punkt Geld sehr viel Leichtfertigkeit zu vertuschen vermag, während bei den Armen auch die schwer abgerungene Tat leichter ans Licht kommt, dies alles berührt unzweifelhaft das persönliche, seelsorger[liche] Verhalten gegenüber dem Betroffenen ganz entscheidend, es vermag aber an dem Tatbestand des Mordes nichts) zu ändern. Gerade die Mutter, der dieser Entschluß zum Verzweifeln schwer wird, weil er gegen ihre eigenste Natur geht, wird die Schwere der Schuld am wenigsten leugnen wollen.

Erweiterter Religionsfreiheitsbegriff bei evangelikalen Dachverbänden in den USA

Das WORLD MAGAZINE meldete am 12. Dezember 2018, dass zwei große evangelikale Dachorganisationen formell Prinzipien gebilligt haben, die die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität (SOGI) als Diskriminierungsmerkmale akzeptieren. Die Vorstände des Rates für christliche Hochschulen und Universitäten (CCCU) und der National Association of Evangelicals (NAE) haben in den letzten Monaten vergleichbare Anträge angenommen und damit eine mehrjährige Arbeit vorangetrieben, die ihrer Meinung nach notwendig ist, um die Religionsfreiheit zu wahren.

In dem Beitrag heißt es:

„Als christliche Hochschullehrer sind wir zunehmend davon überzeugt, dass die praktikabelste politische Strategie darin besteht, einen umfassenden Schutz der Religionsfreiheit mit der ausdrücklichen Unterstützung der grundlegenden Menschenrechte für Mitglieder der LGBT-Gemeinschaft zu verbinden“, schrieb Shirley Mullen, Präsidentin des Houghton College, eine von mehreren Personen, die in beiden Boards sitzt, in einem Positionspapier, das den NAE-Vorständen zur Verfügung gestellt wird.

Mehr hier: world.wng.org.

Die Legalisierung der Abtreibung

Valerie Höhne läßt die Katze aus dem Sack. Es geht dem politischen Establishment letztlich um die Abschaffung von Paragraph 218. Nicht nur die Werbung für den Schwangerschaftsabbruch, sondern die Legalisierung der Abtreibung, ist beabsichtigt. Das Ziel ist eine neue, und ich betone, eine heidnische, Ethik. Wer nicht bemerkt, dass es um eine grundlegende Neuformatierung der Moral geht, ist naiver als die Polizei erlaubt. Bald diskutieren wir über das Menschenrecht auf Abtreibung.

Im SPIEGEL ist zu lesen:

Der Paragraf 218 stammt aus dem Jahr 1871, damals regierte Kaiser Wilhelm I. Erst seit 1918 dürfen Frauen wählen gehen. Bis 1977 mussten Frauen ihre Ehemänner um Erlaubnis bitten, wenn sie arbeiten gehen wollten. Bis 1997 war Vergewaltigung in der Ehe nicht strafbar. Die Rechte, die Frauen heute haben, sind über lange Jahre von vielen Frauen und Männern hart erkämpft worden.

Gleichzeitig ist der Paragraf 218 aber nicht einfach ein weiteres Gesetz, das Frauen diskriminiert. Denn selbstverständlich kann ein Fötus von einem bestimmten Entwicklungsstadium an etwas spüren, und es ist ethisch nicht verantwortbar, den Fötus dann nicht zu schützen. Das muss eine Gesellschaft unter ethischen Gesichtspunkten klären.

Schon von der 24. Schwangerschaftswoche an gelten Föten als außerhalb des Mutterleibs lebensfähig, vom sechsten Schwangerschaftsmonat an. Eine Fristenregelung ist also notwendig, und sie sollte selbstverständlich schon vor dem sechsten Monat greifen.

Dennoch ist die Abschaffung des Paragrafen 218 in seiner jetzigen Form sinnvoll. Viele Frauen werden nach einer Abtreibung stigmatisiert. Das darf nicht sein.

In einer liberalen Gesellschaft darf es keinen Zweifel daran geben, dass eine ungewollt schwangere Frau sicher, legal und bezahlbar abtreiben kann – wenn sie sich aus freien Stücken dafür entscheidet.

Hier mehr: www.spiegel.de.

Heiligung als Werk des Geistes

Sinclair B. Ferguson schreibt über die aktive und passive Heiligung (Devoted to God, 2016, S. 213):

Von Anfang bis Ende ist Christsein gleichbedeutend damit, heilig zu sein. Wir sind schließlich „berufen, Heilige zu sein“. Das Evangelium ruft uns zu einem neuen und veränderten Leben in Christus auf. Es macht es möglich, uns den [unangemessenen] Anpassungsprozessen an die Gegenwartskultur, zu widersetzen. Stattdessen werden wir durch die Erneuerung unseres Geistes verwandelt.

Ein wesentliches Element dieser Erneuerung ist das Paradoxon, das wir zuerst in Paulus‘ Ermahnung aus in Römer 12,1–2 festgehalten und dann in seinen Briefen auf verschiedene Weise dargestellt sahen. Er spricht in einem aktiven Modus, wir werden aufgefordert, uns Gott zu weihen. Doch die Transformation, die sich daraus ergibt, drückt sich in einem passiven Modus aus. Wir sollen uns verpflichten, von Gott geformt zu werden.

Damit meint das Neue Testament allerdings nicht, dass wir das Feld der Heiligung in Abschnitte aufteilen und sagen können: „Das ist mein Teil, und das ist Gottes Teil“ – als ob wir alle für fünfzig Prozent der Aufgabe verantwortlich wären (oder vielleicht fünfundsiebzig Prozent als Gottes Werk und fünfundzwanzig Prozent unseres oder dergleichen). Nein! Vielmehr sollen wir unsere Erlösung in unserem Leben ausarbeiten, denn der Geist wirkt „nach dem Willen und nach seinem Wohlgefallen“.

Kultur des Todes (8): „Diese pathetische Rhetorik“

Die Jusos, also die jungen Leute in der SPD, sind sozialistisch, feministisch und internationalistisch (siehe hier). Sie wollen nun im Eiltempo den § 218 komplett streichen lassen, was auch die Abtreibung jenseits der 12. Woche erlauben würde.

Zwei junge Frauen haben sich getraut, die Freigabe der Spätabtreibung auf dem Bundeskongress zu kritisieren. Es lohnt, mal zu hören, was diese beiden, die für den Schutz des fortgeschrittenen Lebens im Mutterleib eingetreten sind (immerhin), für eine Standpauke bekommen haben. Die Fratze der sexuellen Selbstbestimmung zeigt sich.

Karl Barths verlorener Kampf gegen die Frauenordination

Barth 1956 in Wuppertal (Bild CC BY-SA).

Karl Barth engagierte sich in den Nachkriegsjahren vielfältig ökumenisch. Als 1948 die konstituierende Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen stattfand, hielt er sogar am 23. August den Eröffnungsvortrag.

Auch in der ökumenischen Kommission „Leben und Arbeit der Frauen in der Kirche“, die überwiegend von Frauen besetzt war und für die Frauenordination kämpfte, wirkte er mit. Barth lehnte jedoch die Frauenordination auf Grundlage des biblischen Befundes ab. Christiane Tietz schreibt in ihrer Barth-Biographie dazu:

Außer Barth arbeiteten in dieser Kommission nur wenige Männer mit, unter ihnen der amerikanische Theologe Reinhold Niebuhr (1892–1971) und Martin Niemöller. Die Frauen in der Kommission setzten sich für die generelle Zulassung von Frauen zum Pfarramt und zu anderen Führungsämtern ein. Barth sah in ihren Argumenten eine Tendenz wirksam, die er in seinem Einleitungsreferat kritisiert hatte: dass man nicht von biblischen Texten, sondern von humanistischen Gedanken aus argumentiere. Er habe, so erklärte er bei jenem Treffen der Reformierten, „aufrichtige … Sympathie“ für die Sache der Frauen. Aber die biblischen Texte sprächen von einer „Unterordnung der Frau unter den Mann, die Paulus der Unterordnung der Gemeinde unter Christus zur Seite stellt“. Bei Paulus sei nicht nur der Satz „in Christus ist nicht Mann noch Weib“ (Galater 3,27) zu finden, auf den sich die Frauen in der Kommission beriefen, sondern auch manches andere, das eben von diesen Ordnungsstrukturen spreche. Gegen das Argument, Paulus rede hier zeitgebunden und man müsse die Texte im „Geiste Jesu“ verstehen, polemisierte Barth heftig: „Wer sich wirklich und mit Recht auf den Geist Jesu beruft, darf sich keine Freiballonfahrten in den Himmel einer humanistischen Theologie gestatten. Der wirkliche Geist Jesu ist vom Wort der Apostel und Propheten nicht zu trennen.“

Freilich kommentiert Prof. Tietz diesen Vorfall eindeutig:

Man wird sich hier kritisch fragen müssen, ob Barth an dieser Stelle nicht doch der Vorstellung von einer wortwörtlichen Autorität der Bibel verfällt, die seine Schrifthermeneutik eigentlich zu vermeiden hilft. Wie wenig Barth die Anliegen der Frauen damals überhaupt nachvollziehen konnte, belegt ein Brief an Charlotte von Kirschbaum [Barths Sekretärin und Geliebte, Anm. von mir] vom 31. August 1948 über seine Teilnahme in dieser Kommission: „Ich habe mir die Lippen franzig geredet, um ihne um ihnen Gen. 1–2, 1.Kor. 11, Eph 5 etc. einleuchtend und annehmbar zu machen … Aber die women fallen immer noch zähnefletschend auf ihre equality zurück, wollen für Alles und Jedes ‚ordiniert‘ werden, auf Münsterkanzeln predigen und was noch Alles.“

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