Die nachfolgende Rezension zu dem Buch:
- Christian Stettler. Das Endgericht bei Paulus: Framesemantische und exegetische Studien zur paulinischen Eschatologie und Soteriologie. WUNT II, 371. TĂŒbingen: Mohr Siebeck, 2017. ISBN 978-3-16155007-2. 415 S. ⏠139,00.
erschien in der Zeitschrift GLAUBEN UND DENKEN HEUTE 1/2019 (Nr. 23), S. 69â73:
Bei der vorliegenden Untersuchung handelt es sich um die ĂŒberarbeitete Fassung der Habilitationsschrift, die im Jahr 2014 von der Theologischen FakultĂ€t ZĂŒrich angenommen wurde. Christian Stettler, Privatdozent fĂŒr Neues Testament an gleicher UniversitĂ€t und Titularprofessor an der STH Basel, hatte schon 2011 einen Teil seiner Forschungen zu den Endgerichtserwartungen vorgelegt (Das letzte Gericht: Studien zur Endgerichtserwartung von den Schriftpropheten bis Jesus. WUNT II, 299). FĂŒr seine Studie zum Endgericht bei Paulus wurde er 2018 mit dem Johann-Tobias-Beck-Preis ausgezeichnet.
Der Autor stellt zum Eingang fest, dass das Endgericht ein in der Exegese weithin vernachlÀssigtes und in seiner Bedeutung umstrittenes Problem darstellt. Sein Anliegen ist es, diese oft ausgeklammerte Thematik der paulinischen Soteriologie und Eschatologie umfassend und systematisch zu rekonstruieren.
Die Untersuchung ist in fĂŒnf Kapitel und vier AnhĂ€nge gegliedert.
Im ersten Kapitel wird die Forschungsgeschichte von Albert Schweitzer (Geschichte der Paulinischen Forschung, 1911, und Die Mystik des Apostels Paulus, 1930) bis Kevin W. McFadden (Judgment According to Works in Romans, 2013) dargestellt und ausgewertet. Das Kapitel enthĂ€lt ebenfalls einen Exkurs zur âNeuen Paulusperspektiveâ (NPP). Es ist das Verdienst der NPP, âdass sie durch ihre Kritik an einer langen Forschungstradition eine neue, intensive Erforschung des antiken Judentums ausgelöst hat, die in vielerlei Hinsicht entscheidend weitergefĂŒhrt hatâ (S. 22). Sie hat gezeigt, dass im FrĂŒhjudentum die Gnade Gottes und die ErwĂ€hlung Israels eine wichtige Rolle gespielt haben. Die pauschalisierende Annahme, das Judentum sei eine Religion der Werkgerechtigkeit gewesen, wurde so berichtigt. Nach Stettler ist allerdings die NPP ihrerseits auch mit Recht kritisiert worden. Als korrekturbedĂŒrftig nennt er konkret den Bundesnomismus (E. P. Sanders entfaltet die jĂŒdische Religionsstruktur des Bundesnomismus wie folgt: â1) Gott hat Israel erwĂ€hlt und 2) das Gesetz gegeben. Das Gesetz beinhaltet zweierlei: 3) Gottes VerheiĂung, an der ErwĂ€hlung festzuhalten, und 4) die Forderung, gehorsam zu sein. 5) Gott belohnt Gehorsam und bestraft Ăbertretungen. 6) Das Gesetz sieht SĂŒhnmittel vor, und die SĂŒhnung fĂŒhrt 7) zur Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung des BundesverhĂ€ltnisses. 8) All jene, die durch Gehorsam, SĂŒhnung und Gottes Barmherzigkeit innerhalb des Bundes gehalten werden, gehören zur Gruppe derer, die gerettet werden. Eine wichtige Interpretation des ersten und des letzten Punktes besteht darin, daĂ ErwĂ€hlung und letztliche Errettung nicht als menschliches Werk, sondern als Taten der Barmherzigkeit Gottes verstanden werden.â In: E.P. Sanders, Paulus und das palĂ€stinensische Judentum, Göttingen 1985, S. 400. Zitiert nach: C. Strecker. âPaulus aus einer âneuen Perspektiveââ, Kirche und Israel 11 (1996), S. 3â17, hier S. 7. Original: E.P. Sanders. Paul and Palestinian Judaism, 1977, S. 422. Siehe als komprimierte EinfĂŒhrung und Kritik der NPP auch: Ron Kubsch. Der neue Paulus: Handreichung zur âNeuen Paulusperspektiveâ, 2017.) , die angeblich soziologische bzw. ekklesiologische Struktur der Rechtfertigungslehre, das soteriologische RechtfertigungsverstĂ€ndnis und das VerhĂ€ltnis von Gesetz und Glaube (S. 23â26). Zur Soteriologie der NPP schreibt er resĂŒmierend:
âDie paulinischen Rechtfertigungsaussagen haben deshalb nicht nur mit der soziologischen bzw. ekklesiologischen Frage der âbadges of membershipâ zu tun, sondern eminent mit der soteriologischen Frage, wer weshalb Anteil an der ewigen Gottesherrschaft erhĂ€lt (und dadurch Glied im Volk der Gottesherrschaft wird). Bei der Rechtfertigung geht es also âum einen endzeitlichen Gerichtsaktâ, sie âhat ihren entscheidenden Ort im Endgerichtâ. NatĂŒrlich macht es im normalen forensischen Setting keinen Sinn, dass ein Richter seine eigene Gerechtigkeit dem Angeklagten anrechnet, wie N. T. Wright betont. Es ist aber gerade das Ungeheuerliche und nie Dagewesene der paulinischen Rechtfertigungsbotschaft, dass sie besagt, dass der gerechte Gottessohn seine Gerechtigkeit dem Gottlosen schenkt und diesen damit ârechtfertigtâ, d. h. gerechtspricht, und ihm damit Heil verschafft. Hier wird das forensisch Ăbliche völlig auf den Kopf gestellt. Gott selber begeht diesen ânon-senseâ (vgl. 1Kor 1,18â25), diesen âcategory mistakeâ.â (S. 25)
Aus der Auseinandersetzung mit der Forschungsgeschichte zieht Stettler drei Folgerungen: Er will klĂ€ren, ob (1) bei Paulus tatsĂ€chlich mehrere sich ausschlieĂende Gerichtskonzeptionen nebeneinanderstehen, ob (2) die Bedeutung von enzyklopĂ€dischen âFramesâ fĂŒr das Sprach- und Textverstehen dazu beitragen kann, das Endgericht bei Paulus systematisch zu rekonstruieren und ob (3) der Stellenwert von Gnade und Toragehorsam im Gericht anders oder genauer bezeichnet werden kann als bisher (S. 44â47).
In Kapitel 2 inspiziert der Autor die These, es gĂ€be bei Paulus verschiedene Gerichtskonzeptionen. So unterscheidet etwa Matthias Konradt zwischen einem âVernichtungsgerichtâ, das die UnglĂ€ubigen betreffe, und einem âBeurteilungsgerichtâ, welches die Christen tangiere (vgl. Gericht und Gemeinde, 2003). Wo Paulus auf das Letztere Bezug nehme, âtue er es nur aus einer bestimmten kontextgebundenen Aussageabsicht heraus und nicht, weil er hier seine theologische Ăberzeugung wiedergebe. So wende er den Gedanken des Beurteilungsgerichts in 2Kor 5,10 nur innerhalb der Apologie seines Apostolats â und nur darauf bezogen â anâ (S. 49). Das verbreitete Postulat, dass Paulus die feste Erwartung hegte, auch Christen mĂŒssten sich vor Gott als Richter verantworten, lĂ€sst sich nach Konradt âan den Texten nicht verifizierenâ (S. 49). Stettler prĂŒft dann maĂgebliche Paulustexte zum âGericht nach den Werkenâ (2Kor 5,10; Röm 14,10c; Röm 2,6â16 u. 1Thess 1,9f.) und kommt zu dem Ergebnis, dass ein die Werke beurteilendes Endgericht die unverzichtbare Grundvoraussetzung der paulinischen Soteriologie ist (vgl. S. 71).
Im Kapitel 3 versucht Stettler, das semantische Frame âEndgerichtâ bei Paulus zu rekonstruieren. DafĂŒr erörtert er zunĂ€chst die literaturwissenschaftlichen und linguistischen Grundlagen. Im 20. Jahrhundert wurde auf unterschiedliche Weise versucht (Strukturalismus, Russischer Formalismus, New Criticism, usw.), zu begrĂŒnden, âdass weder die Intention des Autors noch die emotionale Reaktion des Lesers fĂŒr die Interpretation maĂgeblich seien, sondern allein der vom Autor losgelöste, ein Eigenleben fĂŒhrende Text mit seinen immanenten Strukturenâ (S. 74). Zur RezeptionsĂ€sthetik (Reader Response Criticism) schreibt Stettler: âEin literarischer Text hat demnach keine (vom Autor intendierte) Bedeutung in sich selber, sondern die Leser(innen) geben einem Text Bedeutung, indem sie ihre Voraussetzungen an den Text herantragen und mit ihm verbindenâ (S. 75). FĂŒr postmoderne Dekonstruktivisten wie Derrida gibt es ĂŒberhaupt keine beschreibbare Rolle der Texte mehr im Verstehensprozess. âEs gibt keinen MaĂstab mehr, an dem man messen kann, ob die Interpretation eines Textes angemessen ist oder nicht. Folglich gibt es auch den feststellbaren Sinn eines Textes nicht mehrâ (S. 76â77). Bemerkenswerterweise ist jedoch die Literaturwissenschaft nicht bei der reinen Leserorientierung stehengeblieben. So weist etwa JĂŒrgen Schutte in seiner EinfĂŒhrung in die Literaturinterpretation auf die zentrale Stellung des Autors hin (vgl. S. 7879, im Text steht versehentlich âEinfĂŒhrung in die Literaturwissenschaftâ). Stettler nimmt die âRĂŒckkehr des Autorsâ, wie sie etwa von Eric D. Hirsch vorbereitet und von Theologen wie Kevin Vanhoozer in Anspruch genommen wurde, auf und verknĂŒpft sie mit der semantischen Theorie nach James Barrs sowie modernen kognitiven AnsĂ€tzen der Semantik. Demnach ergeben sich Bedeutungen nicht nur aus dem unmittelbaren Kontext, sondern vor allem aus den enzyklopĂ€dischen Wissenskonzepten (Frames), auf welche sprachliche Aussagen verweisen. Die kognitive Semantik habe erkannt, âdass die Bedeutung eines Wortes nicht in erster Linie vom unmittelbaren literarischen Kontext, sondern umgekehrt âdas TextverstĂ€ndnis weitestgehend von der Einsetzung der zugehörigen Szenographie [âŠ] bestimmt wirdââ (S. 120). Folglich werden wir den verstreuten Aussagen des Apostels zum Endgericht nicht gerecht, wenn wir nur nach ihrer Funktion im engeren Kontext fragen. âVielmehr sind sie Ausdruck âdes enzyklopĂ€dischen Wissensâ des Paulus ĂŒber das Endgericht. Durch seine Anspielungen âevoziertâ Paulus den Frame âEndgerichtâ und erwartet von seinen Adressaten, dass sie die Leerstellen entsprechend ausfĂŒllen.â Paulus setzte demnach âbei seinen Adressaten ein klar umrissenes Vorwissen ĂŒber das Endgericht vorausâ (S. 121).
Die nachfolgende Auswertung der eindeutigsten Gerichtspassagen bringt nach Stettler ein klares Ergebnis hervor: Paulus setzt in all diesen Texten einen einzigen Frame voraus, eine Konzeption vom Endgericht nach den Werken, die weithin konstant ist und einige zentrale Elemente beinhalte, nĂ€mlich: Zeitpunkt des Gerichts, einen Richter, die Gerichteten, die Unparteilichkeit des Gerichts, einen MaĂstab, ein Urteil und die entsprechende Vollstreckung sowie einige weniger gewichtige Bestandteile (vgl. S. 143).
Das 4. Kapitel bringt exegetische Vertiefungen zu drei groĂen Fragen: dem MaĂstab des Gerichts (S. 179â206), den Konsequenzen des Gerichts fĂŒr die Christen (S. 207â241) und dem VerhĂ€ltnis von Gericht nach den Werken und Rechtfertigung aus Gnade (S. 242â277). Jesus selber bleibt als der Richter auch der MaĂstab des Gerichts, âeinerseits in seiner eigenen Liebe und Hingabe bis zum Tod und andererseits in seiner Tora, die die Mosetora vollendet. Die Mosetora bleibt gĂŒltig fĂŒr die Heilsgemeinde des Neuen Bundes aus Juden und Heiden, jedoch nicht nach dem âBuchstabenâ, sondern in einem âerfĂŒlltenâ Sinnâ (S. 206). Es gibt â so Stettler â bei den Dienern Gottes nach 1. Korinther 3,5â4,5 verschiedene Grade von Einsatz (ÎșÏÏÎżÏ) und eine unterschiedliche QualitĂ€t des Ergebnisses der Arbeit (áŒÏÎłÎżÎœ). Allein der HERR ist zur Beurteilung dieser Werke und einer âLohnfestlegungâ berechtigt, die schlieĂlich im Endgericht stattfinden wird (vgl. S. 239). Das Lohnmotiv soll die korinthischen Christen nicht âzu einer rĂŒckschauenden Beurteilung des eignen Lebenswerks bringen, sondern dazu anhalten, wo nötig umzukehren und fortan auf die gute QualitĂ€t ihres Beitrags zum Aufbau der Gemeinde zu achtenâ (S. 239â240).
Glaubende sind nach Stettler dem Gericht nach den Werken nicht enthoben. Was sie im Gericht rettet, ist zweierlei: Erstens sind ihnen ihre SĂŒnden vergeben und zweitens sind sie mit dem Heiligen Geist dazu begabt, ein Gott wohlgefĂ€lliges Leben zu fĂŒhren (vgl. S. 276). âBeides, Vergebung und Geist, haben sie aus Gottes Gnade empfangen, aufgrund ihres Glaubens an den gekreuzigten und auferstandenen Gottessohn. Also ist auch das neue Handeln aus dem Geist eine Wirkung des Auferstandenen, eine Wirkung der Gnade. Das neue Handeln ist ganz die Verantwortung des Menschen und zugleich ganz die Wirkung Gottes. Es ist deshalb kein Widerspruch, dass nach Paulus die Rettung und Rechtfertigung im Endgericht einerseits ganz Geschenk, ganz âGnadeâ ist und denen gilt, die glauben, und andererseits eine Antwort auf das Werk der Christen, ihren Glaubensgehorsamâ (S. 276).
Wie aber kann es sein, dass Christen im Gericht bestehen, obwohl sie nicht sĂŒndlos leben? âObwohl Verharren in SĂŒnde von der Teilhabe am Reich Gottes ausschlieĂt, bedeutet das Vorkommen von SĂŒnde in den Gemeinden nicht, dass diese Glaubenden definitiv des Heils verlustig gegangen wĂ€ren, denn Umkehr und Vergebung ist auch fĂŒr Glaubende möglich. Ohne diese Umkehr gibt es freilich kein Heilâ (S. 276).
Stettler lehnt die klassische reformierte Interpretation von guten Werken als Erweis der Echtheit des Glaubens ab und rechnet mit einem möglichen Heilsverlust durch das Festhalten an der SĂŒnde. Er stimmt der Lehre von der âdoppelten Rechtfertigungâ, der zufolge die âAnfangsrechtfertigungâ allein aus Glauben geschieht, jedoch in der âEndrechtfertigungâ beim Letzten Gericht die guten Werke (nicht Gesetzeswerke) in irgendeiner Form eine Rolle spielen, im GroĂen und Ganzen zu (vgl. S. 253). Er denkt hier wohl in den Bahnen, die im Tridentinum als Antwort auf die Reformation vorgezeichnet wurden und die einige protestantische Exegeten (z. B. Adolf Schlatter, Karl Donfried, Kent Yinger, Paul Rainbow, vgl. S. 254) und die meisten Vertreter der NPP Ă€hnlich weitergezeichnet haben. Im Dekret ĂŒber die Rechtfertigung beim Konzil von Trient heiĂt es im Kapitel 10: âDie so also Gerechtfertigten und zu âFreunden Gottesâ sowie âHausgenossenâ Gewordenen âschreiten von Tugend zu Tugendâ und âwerden (wie der Apostel sagt) von Tag zu Tag erneuertâ, indem sie nĂ€mlich die Glieder ihres Fleisches abtöten und sie zu Waffen der Gerechtigkeit machen fĂŒr die Heiligung, durch die Beachtung der Gebote Gottes und der Kirche; in dieser durch Christi Gnade empfangenen Gerechtigkeit wachsen sie âŠâ (DS 1535).
âDurch die Gabe des Heiligen Geistes sind die Christen in der Lage, Gott so zu âgefallenâ, wie es die Tora vorsieht. Konsequenz dieses âLebens nach dem Geistâ ist die Rettung im Endgericht. [âŠ] Nach Kol 3,22â24 werden diejenigen, die dem Herrn ungeteilt dienen, (im Gericht) als âVergeltungâ (áŒÎœÏαÏÏÎŽÎżÏÎčÏ) das (ewige) Erbe empfangenâ (S. 257). WĂ€hrend fĂŒr reformatorisch geprĂ€gtes Denken durch Aussagen wie diese möglicherweise eine Rechtfertigung sola fide und sola gratia preisgegeben wird, âbewegt sich Paulus in Römer 8 offenbar vollkommen im Rahmen seiner Aussagen ĂŒber die Endrechtfertigung aufgrund von Glauben, aus Gnade und durch Christus. [âŠ] Der Heilige Geist ist also die Gabe, die Gott den Christen in ihrer Anfangsrechtfertigung geschenkt hat, und dies durch die den Glauben wirkende Botschaft, nicht aus Werken des Gesetzes, ja, nach 1Kor 6,11 ist es der Geist, der sowohl Rechtfertigung als auch Heiligung bewirktâ (S. 258). âSomit ist es fĂŒr Paulus kein Widerspruch, wenn er einerseits die Endrechtfertigung als aus Gnade durch Glauben geschehend erwartet und andererseits das ewige Leben als Vergeltung fĂŒr das Handeln aus dem Geistâ (S. 262).
Welche Auswirkungen haben aber Verfehlungen von Christen im Endgericht? Stettler versucht diese Spannung zu lösen, indem er einerseits die Annahme ablehnt, im FrĂŒhen Judentum habe es keine Notwendigkeit des vollstĂ€ndigen Toragehorsams gegeben, sondern nur die Forderung eines auf Gott ausgerichteten Lebens. Diese Annahme lehnt er auch als unpaulinisch ab, da der Apostel Gehorsam gegenĂŒber dem âganzen Gesetzâ einfordert (Gal 5,3, vgl. S. 255). Dennoch dĂŒrfe Paulus nicht so verstanden werden, als sei SĂŒndlosigkeit eine Vorbedingung fĂŒr das ewige Leben. Denn mehrere Texte âzeigen klar, dass fĂŒr Paulus nicht das Vorkommen von SĂŒnde an sich ein Problem fĂŒr das Endgericht darstellt, sondern ein unbuĂfertiges Verharren in SĂŒnde [âŠ] Die ewige Rettung (im Endgericht!) hĂ€ngt also direkt mit der Umkehrbereitschaft der Glaubenden zusammenâ (S. 267). Ein Christ lebt im Geist, wenn auch nur unvollkommen. Stettler geht sogar davon aus, dass GlĂ€ubige errettet werden, wenn kein positiver Gehorsam erkennbar ist. Er formuliert:
âPaulus hat offensichtlich gelehrt, dass jemand im Extremfall sogar dann gerettet werden kann, wenn er zwar keine unvergebenen SĂŒnden (vgl. 1Kor 6,9f.), aber auch keinen positiven Gehorsam vorzuzeigen hat (1Kor 3,15), also keine noch so geartete ErfĂŒllung des Liebesgebots, keine Frucht des Geistes. Die Rettung geschieht dann, wie wir oben aufgrund anderer Aussagen des 1. Korintherbriefs festgestellt haben, allein aufgrund des Vertrauens einer Person auf das Rettungswerk Jesu Christi in seinem Tod und seiner Auferstehung und aufgrund der dadurch erfahrenen SĂŒndenvergebung. Rechtfertigung geschieht also nie aufgrund des Glaubensgehorsams oder aufgrund der durch Gottes Gnade gewirkten Werke, sondern allein aus Glauben im Sinne eines vertrauenden Sich-zu-eigen-Machens von Christi Heilswerk.
Die Aussage, dass im Endgericht ein Christ nicht aufgrund seines Gehorsams gerechtfertigt wird, wird auch bestĂ€tigt durch den Umgang des Paulus mit seinen Gemeinden. Paulus ist sich nicht nur der in den Gemeinden vorhandenen Frucht des Geistes bewusst, die er unumschrĂ€nkt loben kann, sondern auch der immer noch vorhandenen SĂŒnde von Christen. Die ParĂ€nese seiner Briefe tritt auf weite Strecken der ChristensĂŒnde entgegen und macht ohne die faktische Existenz von SĂŒnde in den Gemeinden keinen Sinn. Paulus erklĂ€rt das Vorkommen von SĂŒnde nach der Taufe mit dem Kampf zwischen dem Geist Gottes und dem noch nicht erneuerten Leib, dem âFleischâ, dessen Begierden dem Geist Gottes entgegenstehen.â (S. 240â241)
Wenn Christian Stettler an anderer Stelle behauptet, dass âChristen im Endgericht aufgrund ihrer Werke gerettet und gerechtfertigt werdenâ (S. 276, vgl. S. 253), zeigt sich hier m. E. eine gewisse Spannung, die sich auch nicht dadurch auflösen lĂ€sst, dass man die guten Werke als Folge oder Wirkung des Glaubens deutet (vgl. S. 254â255) und darauf beharrt, dass diese nicht mit SĂŒndlosigkeit in Verbindung gebracht werden dĂŒrfen (vgl. S. 276).
Die AnhĂ€nge zur Untersuchung enthalten die framesemantische Analyse der paulinischen Aussagen zum Endgericht, den Inventar des Frame âEndgerichtâ bei Paulus, den Inventar zum proleptischen Gerichts- und Rettungshandeln Gottes sowie eine Liste der mit dem Frame âEndgerichtâ verbundenen Frames.
Christian Stettler hat mit Das Endgericht bei Paulus eine grundsolide Untersuchung vorgelegt, die das Studium von Soteriologie und Eschatologie bei Paulus stimuliert. Sein VerstĂ€ndnis der doppelten Rechtfertigung (als Anfangsrechtfertigung und Endrechtfertigung) und der Stellung der guten Werke im Gericht ĂŒberzeugt mich gleichwohl nicht. Hier finde ich etwa die exegetischen Untersuchungen von Kevin W. McFadden, die Stettler durchaus wĂŒrdigt (vgl. S. 42â44), ĂŒberzeugender. McFadden wurde 2013 unter dem Neutestamentler Thomas Schreiner zum Thema Judgment According to Works in Romans: The Meaning and Function of Divine Judgment in Paulâs Most Important Letter (Fortress Press, 2013) promoviert. Seiner Auffassung nach ist die Rechtfertigung durch den SĂŒhnetod von Jesus Christus, die (instrumental) durch den Glauben empfangen wird, ein âGegenentwurfâ zum Gericht nach den Werken. âWeil das Kreuz Christi zur ErfĂŒllung des Gesetzes durch den Geist fĂŒhrt, sind Werke ein notwendiger und wichtiger Faktor fĂŒr das endgĂŒltige Gericht. Gleichwohl ist das Ergebnis dieses Gerichts bereits durch das Kreuz Christi garantiert. FĂŒr Paulus sind der Grund der gegenwĂ€rtigen und zukĂŒnftigen Rechtfertigung letztlich derselbe â das rettende Werk Gottes in Christusâ (Judgment According to Works in Romans, S. 137). (Ich empfehle auĂerdem das Kapitel âJustification and the Final Judgmentâ in: J. V. Fesko, Justification, Phillipsburg (New Jersey): P & R, 2008, S. 299â311.)  Diese Sichtweise des Endgerichts streitet den Wert von guten Werken nicht ab. Im Gegenteil: Sie kann darauf bestehen, dass ein guter Baum gute FrĂŒchte hervorbringt (vgl. Mt 12,33). Allerdings bleibt im letzten Gericht allein das Erlösungswerk von Jesus Christus am Kreuz Grund der Rechtfertigung. âDie Werke der Christen, die im Endgericht Thema sind, versteht McFadden in klassisch reformierter Weise als âevidenceâ der Rechtfertigung und Geistbegabung der Christenâ (S. 44). McFadden selbst schreibt: âPaulus begrĂŒndet, dass Christen dem Herrn in ihren Werken gefallen mĂŒssen, aber dass ihre guten Werke die grundlegendere Tatsache beweisen, dass Gott sie in Christus angenommen hat und sie gewiss im Endgericht bestehen werden (Röm 14,1â9)â (Judgment According to Works in Romans, S. 163). Das passt auch besser zu den neutestamentlichen Befunden, die von einer prĂ€sentischen Erlösung sprechen.
Johannes kann ja durchaus schreiben, dass wir durch den Glauben schon jetzt am ewigen Leben teilhaben (vgl. Joh 3,36; Joh 5,24; 1Joh 5,13). Auch der Epheserbrief beleuchtet unsere Erlösung nicht als eine bevorstehende Möglichkeit, auf die sich der treue Christ zubewegt, sondern als ein bereits empfangenes Geschenk, das ihn zu guten Werken motiviert: âDenn aus Gnade seid ihr selig geworden durch Glauben, und das nicht aus euch: Gottes Gabe ist es, nicht aus Werken, damit sich nicht jemand rĂŒhme (Eph 2,8â9, vgl. a. 2,4â7.10, 2Tim 1,9).
Dem Exegeten Christian Stettler liegt viel daran, die Spannung zwischen einer gegenwĂ€rtigen und zukĂŒnftigen Rechtfertigung nicht vorschnell zugunsten einer systematischen Auskunft einzuebnen. Er will jene Texte ernst nehmen, die von einer noch ausstehenden Seligkeit in Christus sprechen. Das ist ihm hoch anzurechnen. Meiner Meinung nach ist es allerdings McFadden gelungen, diese HeilsverheiĂungen mit einer Errettung âallein aus Glaubenâ in Einklang zu bringen, wenn er die Werke als Erweise (âevidenceâ) oder Frucht des Glaubens versteht. Mit der Offenbarung der Gerechtigkeit Gottes in Jesus Christus gibt es âeinen alternativen Grund der Rechtfertigung â nicht Gehorsam gegenĂŒber dem Gesetz (3,20.21), sondern Glauben (3,22), Gnade (3,24a) und das Kreuz von Jesus Christus (3,24bâ26). Dies ist die gute Nachricht gemÀà Paulus â Erlösung vom endgĂŒltigen Gericht Gottes durch Christus (5,1.9â10; 8,33â34)â (Rudiment According to Works in Romans, S. 156).
Obwohl ich manche Befunde zum Endgericht anders interpretiere, empfehle ich die BeschĂ€ftigung mit der Studie gern. Christian Stettler liefert einen substantiellen, deutschsprachigen Beitrag zur aktuellen Debatte um die angemessene Paulusdeutung. Das Endgericht bei Paulus wird gewiss in weiteren Studien zur Theologie des Apostels BerĂŒcksichtigung finden.
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