Ethik

Beiträge aus dem Bereich Ethik.

Kultur des Todes (11): Gericht erlaubt aktive Sterbehilfe bei Demenzkranken

In einer Patientenverfügung hatte eine Frau erklärt, dass sie im Fall einer schweren Demenz sterben möchte. Als sie an Alzheimer erkrankt, leistet eine Ärztin aktive Sterbehilfe, obwohl die Frau diese inzwischen ablehnt. Für das höchste Gericht der Niederlande war das Vorgehen rechtens. Das Urteil gilt dem Land als wegweisend und wird wohl eine Kultur des Todes weiter fördern. Das passt irgendwie nicht zu einer Kultur, die derzeit (angeblich) Gesundheit und Selbstbestimmung über alles andere stellt.

Die FAZ berichtet kurz darüber:

Es geht um den Fall einer 74 Jahre alten Frau, die schriftlich erklärt hatte, dass sie im Fall unerträglichen Leidens sterben wolle, „wenn ich denke, dass die Zeit dafür reif ist“. Kurz darauf erkrankte die Frau schwer an Alzheimer’scher Demenz. Sie äußerte mehrmals den Wunsch, zu sterben, erklärte aber, der richtige Zeitpunkt sei noch nicht gekommen. Auf entsprechende Gespräche mit dem Hausarzt reagierte sie abweisend. Als die Frau in ein Pflegeheim umzog, bat der Ehemann einen Arzt der Einrichtung, sie auf Grundlage der Patientenverfügung zu töten. Die Frau lehnte das bei verschiedenen Gelegenheiten ab, so schlimm sei es noch nicht.

Zwei Ärzte äußerten, die Voraussetzungen für aktive Sterbehilfe seien erfüllt: Das Leiden sei unerträglich und nicht behandelbar, der Todeswunsch freiwillig und durchdacht. Die Familie der Patientin beschloss daraufhin, dass sie getötet werden solle. Ohne deren Wissen verabreichte eine Ärztin der Frau zuerst ein Beruhigungsmittel und dann ein tödliches Medikament. Dabei wachte die Patientin auf und wehrte sich, wurde von ihren Angehörigen aber festgehalten, bis sie starb.

Interessant, wie DER SPIEGEL das ablehnende Verhalten der Frau sprachlich abbildet:

Doch zum Zeitpunkt der Sterbehilfe war sie nicht mehr ansprechbar und schien sich gegen die Spritze zu wehren.

Die SZ erkennt „ein wegweisendes Urteil in einem Land, das schon seit Jahren Vorreiter bei dem Thema ist“ und gibt die Beurteilung eines ausführlichen Gutachtens wieder. Die Argumentation ist frappierend. Vorausgesetzt wird zunächst die Kontinuität einer Persönlichkeit. Das ist begrüßenswert, da damit einer Person eine Identität zugestanden wird. Dann wird freilich davon gesprochen, dass das „frühere Selbst“ gegenüber dem aktuellen Selbst einen Vorrang erhalte. Der Gesetzgeber spricht dem Arzt einen Spielraum zu. Er kann sorgfältig auswählen, welchem „Selbst“ er eine größere Autorität beimisst.

Das klingt dann so:

Das sehr ausführliche Gutachten des Generalstaatsanwalts liegt dem Urteil des Hohen Rats als nähere Ausführung bei. Es stützt sich auf das Konzept der „precedent autonomy“ bei Dementen. Es geht von einer Kontinuität der Persönlichkeit aus, wobei jene Phase, in welcher der Patient noch bei vollerem Verstand ist, den Vorrang erhält hinsichtlich der Beurteilung seines Schicksals. Das „frühere Selbst“ wache über die Belange des „gegenwärtigen Selbst“. Auf diese Weise könnten Menschen ihre „kritischen Interessen“, ihre Identität und die von ihnen bevorzugte Lebensgeschichte bestmöglich in eine Form bringen. Auch könne ein Mensch auf diese Weise am ehesten vermeiden, in eine Lage zu geraten, die absehbar aussichtsloses Leiden für ihn bedeute. Der Gesetzgeber lasse dem Arzt einen „Beurteilungsspielraum“, um den schriftlich geäußerten Wunsch nach Sterbehilfe zu interpretieren.

Die Büchse der Pandora ist geöffnet. Wir werden uns eines Tages für diese lebensfeindliche Kultur vor Gott verantworten müssen!

Mehr: www.faz.net.

VD: TJ

Richtet nicht!

Mbstexte193 theo deu a Seite 1„Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet!“ (Mt 7,1), ist laut Erwin Lutzer der „meistzitierte Vers der Bibel“. Damit scheint klar zu sein, dass es Nachfolgern von Jesus Christus nicht erlaubt ist, andere oder anderes zu beurteilen. Doch so ganz einfach das mit dem Bedeutungsspektrum von „sondern, sichten“ (griech. κρίνω) jedoch nicht. Und der Kontext, in dem Jesus dieses Aussage macht, sollte ebenfalls beachtet werden.

Tanja Bittner schreibt:

Auf den ersten Blick scheint alles ganz klar. Jesus mahnt in der Bergpredigt: „Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet“ (Mt 7,1). Was kann das anderes bedeuten, als dass sich Christen tunlichst eines Negativurteils über andere enthalten sollen, um selbst einem solchen zu entgehen? Was für eine positive Atmosphäre würde in unseren christlichen Gemeinden herrschen, wenn unser Umgang miteinander von purer Ermutigung geprägt wäre! Jeder Einzelne – wer auch immer er sein mag – würde sich ohne den Schatten eines Vorbehalts ganz genau so, wie er nun mal ist, angenommen fühlen. Entspricht das nicht einem Idealbild von Gemeinde, wie man es sich nur wünschen kann? Klingt das nicht nach typisch Jesus: Liebe wird ganz groß geschrieben?

Doch schon auf den zweiten Blick wird die Sache holpriger: Denn bereits hier in der Bergpredigt scheint sich Jesus selbst nicht an seine eigenen Vorgaben zu halten. Im Gegenteil, er spricht deutliche Negativurteile aus (z.B. Mt 5,20; 6,5; 7,15). Auch seine Nachfolger verbreiten nicht nur Ermutigung pur. Bei Bedarf nehmen Petrus (z.B. 2Petr 2,12–14) oder Paulus (z.B. 2Tim 2,16–17) kein Blatt vor den Mund und tun ihr Urteil über das Leben anderer kund. Tatsächlich kritisiert Paulus die Korinther sogar, weil sie es unterlassen haben zu urteilen (1Kor 5,2f; 6,2). Die Sache scheint etwas widersprüchlich zu sein.

Noch verwirrender wird das Ganze, wenn man feststellt, dass im Urtext jeweils ein- und dasselbe Wort verwendet wird: κρίνω (krinō). Was nun? Einerseits ist es mir als Christ offenbar untersagt, zu κρίνειν (krinein) – andererseits kann es auch falsch sein, es zu unterlassen?

Die Sympathiepunkte dürften sich wohl klar dem Verbot zuneigen. Erwin Lutzer vermutet gar, dass Mt 7,1 „der meistzitierte Vers der Bibel“ ist, noch vor Joh 3,16. Natürlich: Wie attraktiv kann schon eine Gemeinde mit Stasi-Flair sein – jeder beobachtet jeden, jeglicher Regelverstoß wird sofort angeprangert? Und gebietet es nicht bereits die Toleranz, erst recht aber die Liebe, jedem das Recht zuzugestehen, so zu leben, wie er es für richtig hält? Schließlich möchte ich auch nicht, dass mir jemand dreinredet. Andererseits müssen wir so ehrlich sein, diesen Gedankengang zu hinterfragen: Klingt hier wirklich der Geist der Bibel an? Oder bringt sich bei dieser Überlegung vielleicht doch eher unsere individualistisch geprägte Kultur zu Gehör?

Der erste und der zweite Blick reichen hier also nicht aus, wir müssen genauer hinsehen. Wenn man die ganze Bibel als Gottes Wort ernst nimmt, dann gilt uns offenbar wirklich beides. Wir sollen κρίνειν (krinein) und sollen es auch wiederum nicht. Unter welchen Vorzeichen ist aber was davon das Richtige? Wann ist κρίνειν (krinein) nötig, wann ist es zu unterlassen?

Die Untersuchung „Soll ich meines Bruders Hüter sein?: Vom Urteilen“ (MBS TEXTE, Theologische Akzente, 193, 2020, zuerst in;  Glauben und Denken heute, Nr. 24 (2/2019), kann hier heruntergeladen werden: mbstexte193_theo_deu_a.pdf.

Das Urteil vom 26. Februar 2020

Ich zitiere hier mal aus der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil vom 26. Februar 2020.

bb) Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist nicht auf fremddefinierte Situationen wie schwere oder unheilbare Krankheitszustände oder bestimmte Lebens- und Krankheitsphasen beschränkt. Es besteht in jeder Phase menschlicher Existenz. Eine Einengung des Schutzbereichs auf bestimmte Ursachen und Motive liefe auf eine Bewertung der Beweggründe des zur Selbsttötung Entschlossenen und auf eine inhaltliche Vorbestimmung hinaus, die dem Freiheitsgedanken des Grundgesetzes fremd ist. Die Entscheidung des Einzelnen, dem eigenen Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, entzieht sich einer Bewertung anhand allgemeiner Wertvorstellungen, religiöser Gebote, gesellschaftlicher Leitbilder für den Umgang mit Leben und Tod oder Überlegungen objektiver Vernünftigkeit. Sie bedarf keiner weiteren Begründung oder Rechtfertigung, sondern ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.

cc) Das Recht, sich selbst zu töten, kann nicht mit der Begründung verneint werden, dass sich der Suizident seiner Würde begibt, weil er mit seinem Leben zugleich die Voraussetzung seiner Selbstbestimmung aufgibt. Die selbstbestimmte Verfügung über das eigene Leben ist vielmehr unmittelbarer Ausdruck der der Menschenwürde innewohnenden Idee autonomer Persönlichkeitsentfaltung; sie ist, wenngleich letzter, Ausdruck von Würde.

b) Das Recht, sich selbst zu töten, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen. Das Grundgesetz gewährleistet die Entfaltung der Persönlichkeit im Austausch mit Dritten, die ihrerseits in Freiheit handeln. Ist die Wahrnehmung eines Grundrechts von der Einbeziehung Dritter abhängig und hängt die freie Persönlichkeitsentfaltung an der Mitwirkung eines anderen, schützt das Grundrecht auch davor, dass es nicht durch ein Verbot gegenüber Dritten, im Rahmen ihrer Freiheit Unterstützung anzubieten, beschränkt wird.

Da fehlen mir echt die Worte. Carsten Schütz und Thomas Sitte urteilen in der FAZ zu Recht (leider hinter der Bezahlwand):

Der Maximalindividualismus des Bundesverfassungsgerichts hält auch Suizide aus Liebeskummer für unbedingt schützenswert. Die Entscheidung ist nur mit Zynismus zu ertragen.

Kultur des Todes (10): Stirb zur rechten Zeit, lehrte es Zarathustra

Es ist schon bemerkenswert, mit welcher Wucht der Geist des Zarathustra letzte Rückbindungen an das christliche Erbe in Europa durchschneidet. Das Bundesverfassungsgericht erlaubt nun in einem Grundsatzurteil die geschäftsmäßige Sterbehilfe. Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, und dieses Recht schließe „die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen – in jeder Phase menschlicher Existenz“ (siehe hier).

Nietzsche würde jubeln. Er schrieb in seinem Zarathustra: „Noch klingt fremd die Lehre: ‚stirb zur rechten Zeit!‘“. Jetzt ist diese Lehre auch in Deutschland Gesetz. Nietzsche machte das Christentum für die Verneinung des Lebens verantwortlich. Unsere Kultur bejaht im Namen des Lebens den Tod.

Hier Nietzsche im Kontext ( Also sprach Zarathustra, KSA, Bd. 4, 1999, S. 93–94):

Viele sterben zu spät, und Einige sterben zu früh. Noch klingt fremd die Lehre: „stirb zur rechten Zeit!“
Stirb zur rechten Zeit; also lehrt es Zarathustra.
Freilich, wer nie zur rechten Zeit lebt, wie sollte der je zur rechten Zeit sterben? Möchte er doch nie geboren sein! – Also rate ich den Überflüssigen.
Aber auch die Überflüssigen tun noch wichtig mit ihrem Sterben, und auch die hohlste Nuß will noch geknackt sein.
Wichtig nehmen Alle das Sterben: aber noch ist der Tod kein Fest. Noch erlernten die Menschen nicht, wie man die schönsten Feste weiht.
Den vollbringenden Tod zeige ich euch, der den Lebenden ein Stachel und ein Gelöbnis wird.
Seinen Tod stirbt der Vollbringende, siegreich, umringt von Hoffenden und Gelobenden.
Also sollte man sterben lernen; und es sollte kein Fest geben, wo ein solcher Sterbender nicht der Lebenden Schwüre weihte!
Also zu sterben ist das Beste; das zweite aber ist: im Kampfe zu sterben und eine große Seele zu verschwenden.
Aber dem Kämpfenden gleich verhaßt wie dem Sieger ist euer grinsender Tod, der heranschleicht wie ein Dieb – und doch als Herr kommt.
Meinen Tod lobe ich euch, den freien Tod, der mir kommt, weil ich will.

Noch 1975 hießt es im Katechismus der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands:

Nach christlicher Auffassung hat der Mensch kein Recht zu einem solchen zerstörerischen Eingriff (dem Selbstmord), da er sich das Leben auch nicht selbst gab, sondern mit seinem Lebensauftrag von Gott geschenkt bekam.

Ich bin ja fast schon überrascht (und erfreut), dass die beiden großen Kirchen das heutige Urteil kritisch sehen und erklären:

„Mit großer Sorge haben wir zur Kenntnis genommen, dass das Bundesverfassungsgericht am heutigen Tag (26. Februar 2020) das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) aufgehoben hat. Dieses Urteil stellt einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur dar. Wir befürchten, dass die Zulassung organisierter Angebote der Selbsttötung alte oder kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzen kann, von derartigen Angeboten Gebrauch zu machen. Je selbstverständlicher und zugänglicher Optionen der Hilfe zur Selbsttötung nämlich werden, desto größer ist die Gefahr, dass sich Menschen in einer extrem belastenden Lebenssituation innerlich oder äußerlich unter Druck gesetzt sehen, von einer derartigen Option Gebrauch zu machen und ihrem Leben selbst ein Ende zu bereiten.

Bonhoeffer hatte das gut durchschaut. Durch das „Ja“ zum Selbstmord wird verleugnet, dass Gott lebt (Ethik, Werke, Bd. 6, S. 194):

Gott hat sich das Recht über das Ende des Lebens selbst Vorbehalten, weil nur er weiß, zu welchem Ziel er das Leben führen will. Er allein will es sein, der ein Leben rechtfertigt oder verwirft. Vor ihm wird Selbstrechtfertigung zur Sünde schlechthin und darum auch der Selbstmord. Es gibt keinen anderen zwingenden Grund, der den Selbstmord verwerflich macht als die Tatsache, daß es über dem Menschen einen Gott gibt. Diese Tatsache wird durch den Selbstmord geleugnet.

Polyamore Christen

Vor Jahren las ich einmal, dass der emergente Tony Jones an einer christlichen Ethik für Polyamorie arbeitet (Bezeichnung für eine Form des Liebeslebens, bei der eine Person mehrere Partner liebt und zu jedem einzelnen eine Liebesbeziehung pflegt, vgl. auch hier). Heute wurde ich auf einen Artikel der Zeitschrift CHRISTIANITY TODAY aufmerksam gemacht, indem darlegt wird, dass das Thema längst in den christlichen Gemeinden angekommen ist. Die Frage lautete nicht mehr, ob wir uns in den Gemeinden mit dem Thema beschäftigen, die Frage ist: Was geben wir für Antworten?

Zitat:

Wie können sich Pastoren und Leiter auf die Behandlung von Fragen im Zusammenhang mit der Polyamorie vorbereiten? Mehrere Pastoren sagen uns, dass es immer häufiger vorkommt, dass Menschen, die sich als Polyamore identifizieren, nach der Meinung ihrer Gemeinde zu diesem Thema fragen. Werden sie akzeptiert und bestätigt werden? Die Diskussion ist noch jung genug, so dass die meisten Pastoren noch etwas Zeit haben, um eine robuste, mitfühlende und durchdachte Antwort auf die Frage zu geben: „Schließt ihre Gemeinde Menschen ein, die als polyamor bezeichnet werden?“

Hier der interessante Beitrag: www.christianitytoday.com.

VD: AW

Die gefährliche Verweigerung des Geschlechts

In einem Beitrag im Wall Street Journal erklären die Biologen Colin Wright und Emma Hilton, dass es wissenschaftlich gesehen nur zwei Geschlechter gibt, nämlich männlich und weiblich. Es gäbe dem aktuellen Forschungsstand nach kein „Geschlechtsspektrum“. Sie betonen zudem, dass „Biologen und Mediziner“ aufhören müssen, politisch korrekt zu sein und „für die empirische Realität des biologischen Geschlechts einzutreten“ haben.

In dem Phänomen, dass einige Männer sagen, sie identifizieren sich als Frauen und einige Frauen sagen, sie identifizieren sich als Männer oder irgendeiner Kombination, „sehen wir einen gefährlichen und wissenschaftsfeindlichen Trend zur völligen Verleugnung des biologischen Geschlechts“, so die Biologen Wright und Hilton.

Die Vorstellung, dass es ein „Geschlechtsspektrum“ gibt, bei dem Menschen unabhängig von ihrer Anatomie sich „als männlich oder weiblich identifizieren“ können, sei irrational und habe „keine Grundlage in der Wirklichkeit“.

Colin Wright und Emma Hilton schreiben:

Beim Menschen, wie bei den meisten Tieren oder Pflanzen, entspricht das biologische Geschlecht eines Organismus einer von zwei verschiedenen Arten der reproduktiven Anatomie, die sich für die Produktion kleiner oder großer Geschlechtszellen – Sperma und Eier – und die damit verbundenen biologischen Funktionen bei der sexuellen Reproduktion entwickeln. Beim Menschen ist die reproduktive Anatomie bei der Geburt in mehr als 99,98% der Fälle eindeutig männlich oder weiblich. Die evolutionäre Funktion dieser beiden Anatomien besteht darin, die Fortpflanzung durch die Verschmelzung von Spermien und Eizellen zu unterstützen. Beim Menschen gibt es keinen dritten Typ von Geschlechtszellen, und daher gibt es kein „Geschlechtsspektrum“ oder zusätzliche Geschlechter über das männliche und weibliche hinaus. Das Geschlecht ist binär.

Pornophobie

Seit Jahren erleben wir in den öffentlichen Diskursen, dass Kritiker der sexuellen Vielfalt durch Eliten und Medien psychopathologisiert werden. Wer diese bunte Leitkultur ablehnt, wird als homophob oder transphob hingestellt. Hat jemand Rückfragen an die Genderforschung mit ihrer Dekonstruktion der Geschlechter, ist er für eine offene Gesellschaft gefährlich. Wer die Freigabe der Adoption für unverheiratete Partner beanstandet, wird wahrscheinlich demnächst als intolerant hingestellt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Bundestag 2019 den Antrag gestellt, die Kultur der sexuellen Vielfalt zu immunisieren. Kritiker sollen aktiv bekämpft werden. Die GRÜNEN fordern deshalb einen bundesweiten Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt. Das darf dann jährlich 35 Millionen Euro kosten. In dem Antrag heißt es:

Um eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von LSBTI zu ermöglichen, ist die Stärkung der Zivilgesellschaft in der Auseinandersetzung mit LSBTIFeindlichkeit und Mehrfachdiskriminierung notwendig. Dafür braucht es eine langfristige Strukturförderung für Verbände, die seit Jahren komplett oder zum Teil nur dank des ehrenamtlichen Engagements ihrer Mitglieder funktionieren. Für Selbstorganisationen von LSBTI sind zudem Fördermittel zum Strukturaufbau und für Empowerment-Strategien zur Verfügung zu stellen. Die Medien stehen in besonderer Verantwortung, LSBTI-Diskriminierung aktiv entgegenzuwirken. Die Gesellschaft sollte dabei in ihrer Vielfalt abgebildet sein, sowohl in den Redaktionen als auch bei der Besetzung von Aufsichtsgremien. Die Bekämpfung von LSBTI-Feindlichkeit ist Teil der meisten Programmgrundsätze und muss weiter mit Leben gefüllt werden.

Ich befürchte, dass auch für Kritiker der Pornographie bald eine passende Zuschreibung gefunden wird. Wie wäre es mit „pornophob“? Die Botschaft lautet: Das Problem ist nicht die Pornographie. Das Problem ist eine Gesellschaft, die ein Problem mit der Pornographie hat.

Es gibt an einigen Universitäten und in avantgardistischen Zirkeln bereits erste Veranstaltungen, in denen für eine gesellschaftliche Akzeptanz und Förderung von Pornographie geworben wird. Die Pornoregisseurin Paulita Pappel erklärte kürzlich in so einem Forum, warum es einen politischen Auftrag gibt, Pornos unters Volk zu bringen:

Pornos sind für mich eine politische Sache, weil in den meisten Gesellschaften Sex ein Tabuthema ist. Als ich anfing Pornos zu drehen, habe ich das nicht für das Geld gemacht, sondern rein für die Botschaft. Also für die Idee, andere Körper, andere Sexualitäten darzustellen, als die, die man sonst sieht. Anfangs dachte ich noch, nur das sind dann auch gute Pornos, aber davon habe ich mich entfernt … Die Einteilung in Gut und Böse ergibt für mich keinen Sinn mehr. Das Problem der Pornografie ist doch, dass in der Gesellschaft nicht offen über Sex geredet wird und nicht die Pornografie selbst. Wenn es um Sexualität geht, ist das Schlimmste, was man verbreiten kann, Schuldgefühle. Die schaden uns mehr als irgendein superbrutaler Porno.

An dem Gespräch der ICONIST-Veranstaltungsreihe „Sex Education“ nahm auch der Sexualwissenschaftler Alexander Korte teil. Der sagte übrigens etwas sehr Interessantes:

Gerade für sexuelle Minderheiten könnte Pornografie hilfreich sein für die Selbstfindung, eine Art virtuelles Probehandeln. Homosexuelle Jugendliche, und zwar sowohl Mädchen als auch Jungs, konsumieren nachweislich mehr Pornografie.

Mann kann ja die Korrelation auch anders deuten als Herr Korte.

Also, wer nicht damit überrascht werden möchte, dass seine Kinder in den Schulen staatlich subventionierte Pornofilme konsumieren, um eine Erweiterung ihres Lustrepertoires zu stimulieren, der sollte jetzt nicht still abwarten, sondern sich einmischen. Die sexuelle Verwahrlosung hat Gründe!

Hier das Interview mit Paulita Pappel und Alexander Korte: www.welt.de.

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Die Kreuzzüge

Erst kürzlich hatten wir auf dem Blog eine kleine Diskussion über das „compelle intrare“ bei Augustinus. Der Kirchenvater deutete nach vielem hin und her Lukas 14,23 („Und der Herr sprach zu dem Knecht: Geh hinaus auf die Landstraßen und an die Zäune und nötige sie hereinzukommen, dass mein Haus voll werde.“) als Rechtfertigungsgrund für die Anwendung von Zwang in geistlichen Dingen. Eine verhängnisvolle Entscheidung. Die Gewalt hat bei der Verbreitung des christlichen Glaubens nichts zu suchen. Die Kreuzzüge, die sich zu Unrecht auch auf Augustinus beriefen, haben später großen Schaden angerichtet.

Robert Godfrey erklärt das in einem Artikel genauer:

Die Bibel kann ein gefährliches Buch sein, wenn sie falsch angewendet und missbraucht wird. In der Geschichte der Kirche hat ein falsches Verständnis der Bibel zu vielen ernsthaften Problemen geführt, angefangen von falscher Lehre über gesetzliche Bräuche bis hin zu einem fehlgeleiteten Leben. Eines der offensichtlicheren Beispiele dafür sind die Kreuzzüge: eine Reihe von Kriegen, die im Mittelalter von den Europäern im Namen Christi gegen die islamischen Staaten im Nahen Osten geführt wurden.

Die Vorstellung, dass Christen das Schwert gebrauchen können, um ihre Sache voranzubringen, kann durch Bibelstellen wie die folgenden gerechtfertigt erscheinen: „Alle Könige werden sich vor ihm niederwerfen, alle Heidenvölker werden ihm dienen“ (Ps 72,11); „Erbitte von mir, so will ich dir die Heidenvölker zum Erbe geben und die Enden der Erde zu deinem Eigentum. Du sollst sie mit eisernem Zepter zerschmettern, wie Töpfergeschirr sie zerschmeißen“ (Ps 2,8–9) und „Der Herr zu deiner Rechten zerschmettert Könige am Tag seines Zorns. Er wird Gericht halten unter den Heiden, es wird viele Leichen geben; er zerschmettert das Haupt über ein großes Land“ (Ps 110,5–6).

Mehr: www.evangelium21.net.

Ich empfehle zu dem Thema ein Buch von Lutz von Padberg:

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Original Play

Vor einigen Monaten wußte kaum jemand, was sich hinter der Spielmethode „Original Play“ verbirgt. Erst nachdem das ARD Magazin Kontraste (ab Minute 5:50) über sexuelle Gewalt an zwei Kitas in Berlin und Hamburg im Zusammenhang mit „Original Play“ berichtete, entwickelte sich eine Debatte über das „pädagogische Konzept“.

Wikipedia beschreibt das Anliegen von „Original Play“ so:

Die Basis des Konzeptes ist, dass Erwachsene „spielerisch“ mit nichtverwandten und -bekannten Jugendlichen und Kindern, aber auch laut Eigenangaben anderen Erwachsenen, in engem Körperkontakt vorzugsweise auf dem Boden agieren. Sprich: Sich herumwälzen, aufeinander reiten, kuscheln oder anderweitig physisch aktiv werden. Die Initiative dazu soll laut Donaldson vom Kind bzw. Gegenüber des Original-Play-Spielleiters ausgehen. Andererseits wird aber auch angegeben, dass die Kinder und Jugendlichen von den Spielleitern auch aktiv aufgefordert werden mitzumachen und dann selbst „entscheiden sollen“, ob sie teilnehmen wollen.

Donaldson unterscheidet „Original Play“ als ursprüngliches Spiel, in dem Erwachsene sich Kindern anpassen, von „cultural play“, das Kindern beigebracht werde, um sie an die Kultur der Erwachsenen anzupassen.

Es soll laut Eigenangabe Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen (mit und ohne Beeinträchtigungen) helfen, instinktiv zu spielen, dabei friedlich Freude und Vertrauen zum Ausdruck zu bringen, statt um einen Sieg zu kämpfen, und ihren Körper genauer kennenzulernen. Durch Original Play solle ein psychologischer und physiologischer Prozess in Gang gesetzt werden, der eine Kombination aus kognitivem, emotionalem und sensorisch-motorischem Lernen ermögliche. So erlebe das Individuum eine Zugehörigkeit zur Gruppe ohne Angst und Konkurrenz.

Jeder kann sich gegen eine Gebühr als Spielleiter bewerben. Eine Prüfung auf Straffälligkeit oder anderweitige Auffälligkeiten findet nicht statt.

Für manche Fachleute, etwa für die Therapeutin Michaela Huber oder den Kinderpsychiater Karl-Heinz Brisch, ist „Original Play“ eine Einladung zur Übergriffigkeit an Kindern. Damit werden sie richtig liegen. Fabienne Becker-Stoll, Leiterin des bayerischen Staatsinstituts für Frühpädagogik, hat sehr grundsätzliche Anfragen an die Spielmethode, die auch in Deutschland in mehreren Kindergärten eingeführt wurde. An ihrem SZ-Interview gefällt mir besonders, dass sie über die Kritik an „Original Play“ hinausgeht und die Bedeutung der frühkindlichen Bindung unterstreicht.

Auch in einem Kindergarten gibt es Gruppendynamiken und Spiele, die von den Erziehern unterstützt werden, denen müssen sich Kinder auch erst einmal aktiv entgegensetzen. Aber, für mich als Wissenschaftlerin viel entscheidender: Alle Babys fangen um den achten Monat an zu fremdeln. Das ist ein Schutzmechanismus, den die Natur eingerichtet hat. Ja, Kinder haben Sehnsucht nach Körperkontakt. Aber nur zu vertrauten Personen, bei denen sie sich geborgen fühlen. Es ist vollkommen widersinnig, als fremde Person das aus dem Nichts anzubieten. Wenn Sie einen Fahrradunfall haben, dann freuen Sie sich, wenn Fremde den Notarzt anrufen, aber sie wollen von denen nicht in den Arm genommen werden. Weil es sich falsch anfühlt. Weil es, ja, übergriffig ist.

Mehr: www.sueddeutsche.de.

Gewisser Spielraum

Wie soll die Kirche mit gleichgeschlechtlichen Paaren umgehen? Kardinal Reinhard Marx hat in einem Radiointerview mit BR5 eine Antwort gegeben, die in der weltweiten Katholischen Kirche für viele Diskussionen sorgen dürfte. DOMRADIO meldet:

Der Münchner Kardinal Reinhard Marx sieht in Einzelfällen Spielraum bei der Segnung homosexueller Paare. Neue Lebensumstände und neue Erkenntnisse stellten die Kirche vor Herausforderungen, sagte der Erzbischof von München und Freising am Samstag im „Interview der Woche“ des Bayerischen Rundfunks (BR 5).

Es folgt ein Plädoyer für die Situationsethik:

Er betonte allerdings, dass jeder Einzelfall in den Kirchen vor Ort entschieden werden müsse – eine generelle Freigabe für eine kirchliche Segnung homosexueller Paare lehnt er weiterhin ab. „Es gibt keine generellen Lösungen, das halte ich nicht für richtig, weil es hier um Seelsorge für Einzelfälle geht“, sagte Marx dazu.

Hier die Meldung: www.domradio.de. Siehe auch die Meldung von katholisch.de.

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