Ethik

Beiträge aus dem Bereich Ethik.

Karlsruhe hat die letzten Reste eines metaphysischen Schleiers entfernt

Edo Reents hat in der FAZ (06.08.2020, Nr. 181, S. 14) das Sterbehilfeurteil vom Februar 2020 als Konsequenz der Säkularisierung gedeutet.

Wenn das höchste deutsche Gericht Vorsorge dafür trifft, dass jedem Menschen, egal, welchen Alters und in welcher Lage, die Selbsttötung möglich sein muss, zur Not eben mit fremder Hilfe, dann kommt man vielleicht zu dem Schluss, dass dieses Urteil einerseits kühn, andererseits aber auch ernüchternd, ja, fast banal, flach wirkt, wie die Bestätigung anderer Selbstbestimmungsrechte auch, zum Beispiel des informationellen oder des sexuellen. Es ist die vielleicht letzte, auf jeden Fall aber gewichtigste Konsequenz, die aus dem Säkularitätsgebot gezogen wurde.

Reents zweifelt daran, dass sich diese von aller Metaphysik bereinigte Rechtssprechung bewährt und macht eine Verlustrechnung auf:

Ein Verfassungssystem, das auch in Gerichtssälen keine Kreuze mehr zulässt, kann sich um einen geistigen Überschuss, ob nun philosophischer oder religiöser Art, nicht mehr kümmern. Diese buchstäbliche Rücksichtslosigkeit, um von der gegenüber Hinterbliebenen oder an der Selbsttötung Beteiligten nicht zu reden, hat etwas (vielleicht ungut) Ernüchterndes. Ungerührt hat Karlsruhe die letzten Reste eines metaphysischen Schleiers entfernt, den die Menschen noch um Fragen des Lebens und des Sterbens gehüllt haben mögen.

Prof. Martin Teising aus Bad Hersfeld geht in seiner Kritik des Urteils noch weiter (FAZ vom 13.08.2020, Nr. 187, S. 25).

Aus der klinischen Forschung wissen wir, dass sich Suizidenten in der Regel verzweifelt und in großer seelischer Not nach Ruhe und Frieden sehnen. Sie wollen so nicht weiterleben. Das Urteil ist von dem Wunsch getragen, diesen Menschen helfen zu wollen, harte Suizidmethoden zu verhindern und ein „sanftes Einschlafen“ zu ermöglichen. Das Gericht blickt nicht der Tatsache ins Auge, dass mit der Selbsttötung, auch durch Medikamente, der Wunsch nach Ruhe und Frieden gerade nicht erfüllt werden kann. Die Empfindung von Ruhe und Frieden setzt Leben voraus.

Das Bundesverfassungsgericht folgt einem Autonomieverständnis, dass die Abhängigkeit von und das Angewiesensein des Einzelnen auf andere Menschen als basale Bedingung menschlicher Existenz verleugnet. Das spricht Reents indirekt an, wenn er die Rücksichtslosigkeit des Urteils gegenüber Hinterbliebenen benennt.

Wenn Bischof Meister von der hannoversche Landeskirche sogar davon spricht, dass der Mensch grundsätzlich ein theologisches Recht auf Selbsttötung habe, lässt dies erahnen, wie fortgeschritten die Selbstsäkularisierung innerhalb der Evangelischen Kirche bereits ist. Die Kirche als Vordenker eines gottlosen Lebens und Sterbens! Zumindest in diesem Sinne wird der missionarische Auftrag noch ernst genommen.

Die Haushalte mit mehr als zwei Eltern kommen

Debora L. Spar ist die Autorin des bald erscheinenden Buches Work Mate Marry Love: How Machines Shape Our Human Destiny (dt. etwa: Arbeiten, (sich) paaren, heiraten, lieben: Wie Maschinen unser menschliches Schicksal formen). In der New York Times erschien gestern ihr Artikel „The Poly-Parent Households Are Coming“ online, indem sie beschreibt, wie die technischen Errungenschaften in der Reproduktionsmedizin unser Verständnis von Familie verändern.

Hier ein Auszug:

Schließlich wurden Familien in der gesamten westlichen Welt für den größten Teil der Menschheitsgeschichte weitgehend biblisch definiert: ein Mann, eine Frau mit Kindern, die durch Sex gezeugt und durch Heirat geheiligt wurden. Alle anderen waren nur ein Bastard.

Mit den sich ändernden Sitten in den 1960er Jahren und den immer leichter zugänglichen Verhütungsmitteln habe sich die Situation grundlegend geändert. Die Entwicklung neuer Fortpflanzungstechnologien in den 1990er Jahren brachte einen weiteren tiefen Einschnitt. Mit der Einführung der In-vitro-Fertilisation (also der künstlichen Befruchtung) wurde es möglich, die Fortpflanzung vom Sex abzukoppeln.

Auch alleinstehende Frauen können sich dafür entscheiden, Eizellen herzustellen, die mit Sperma von Freunden oder Familienmitgliedern übereinstimmen. Platonische Freundinnen können gemeinsam Eltern werden, die ein gemeinsames Leben und eine gemeinsame Familie führen, die nicht an das Geschlecht gebunden sind. Ältere Paare könnten eigene Enkelkinder zeugen und aufziehen.

Ihr Fazit: „Über einen bemerkenswert kurzen Zeitraum hinweg haben wir uns daran gewöhnt, dass die netten Eltern in unserer Nachbarschaft ein Paar Männer oder Frauen oder ein Einzelkind jeden Geschlechts sind. Wir werden uns daran gewöhnen, dass sie auch zu dritt oder zu viert zusammen leben. Und dann werden wir das neue Normale einfach als das Reale sehen und vergessen, dass es die Technologie war, die diese Welt verändert hat.“

Die Lektüre lohnt sich: www.nytimes.com.

Biblische Theologie und die Krise der Sexualität

Bei den aktuellen Debatten um die christliche Sexualethik hört man Argumente wie: Jesus hat nie über Homosexualität gesprochen. Ergo: Das scheint ihm überhaupt nicht wichtig gewesen zu sein. Solche „Argumente“ offenbaren substantielle Schwächen im theologischen Denken. Al Mohler zeigt in dem Artikel „Biblische Theologie und die Krise der Sexualität“, wie wichtig es ist, die Bibel „methodisch“ richtig zu lesen.

Zwei Zitate:

Die Biblische Theologie ist für die Gemeinde absolut unverzichtbar, um eine angemessene Reaktion auf die aktuelle Krise der Sexualität zu finden. Die Gemeinde muss lernen, die Bibel so zu lesen, dass wir dabei den Kontext, die Einbettung in die übergeordnete Erzählung (Metanarrativ) und die fortschreitende Offenbarung hinsichtlich Gottes Bund beachten. Wir müssen lernen jedes theologische Thema vor dem Hintergrund des biblischen Metanarrativs von Schöpfung, Sündenfall, Erlösung und neuer Schöpfung zu untersuchen. Wir brauchen als Evangelikale insbesondere eine Theologie des Körpers, die im biblischen, sich fortschreitend offenbarenden Erlösungsgeschehen verankert ist.

Die Krise der Sexualität zeigt uns, wo die theologische Methode, die von vielen Pastoren angewendet wird, zu kurz greift. Der oben erklärte „Konkordanzreflex“ ist einfach nicht in der Lage, die Art gründliches theologisches Denken zu leisten, das in der heutigen Situation von unseren Kanzeln kommen muss. Als Pastoren und Gemeinden müssen wir lernen, dass Biblische Theologie unabdingbar ist. Wir müssen üben, die Bibel gemäß ihrer eigenen inneren Logik zu lesen – die Logik einer Geschichte, die sich fortschreitend von der Schöpfung bis zur neuen Schöpfung offenbart. Die hermeneutische Aufgabe, die vor uns liegt, ist gewaltig, doch sie ist unabdingbar für eine treue evangelikale Auseinandersetzung mit unserer Gesellschaft.

Mehr: www.evangelium21.net.

Der Kreis schließt sich

Als die Deutsche Evangelische Allianz im Jahr 2017 die Leitgedanken „Ehe als gute Stiftung Gottes“ verabschiedet hat, habe ich sie mit vier Glossen kommentiert. In der zweiten Anmerkung heißt es:

Dann ist unter Absatz 2 davon die Rede, dass die in der Bibel beschriebene homosexuelle Praxis „mit dem Willen Gottes und damit dem biblischen Ethos unvereinbar (3.Mose 18,22; 20,13; Römer 1,24–27; 1.Korinther 6,9; 1.Timotheus 1,10)“ ist. Ich befürchte, dass einige es so lesen und lesen wollen: Nur die in der Bibel beschriebene Praxis der Homosexualität ist mit dem Willen Gottes nicht vereinbar. Damals sei – so eine progressive Lesart – die homosexuelle Praxis ausbeuterisch und von Gewalt gezeichnet gewesen. Heute sei die homosexuelle Praxis von Liebe und Treue geprägt; sie beruhe auf Freiwilligkeit und habe mit dem, was in der Bibel beschrieben wird, nicht mehr viel zu tun.

Ich glaube inzwischen, dass ich mit meiner Vermutung völlig richtig lag. Die Formulierung „die in der Bibel beschriebene homosexuelle Praxis“ taucht wörtlich in der Handreichung „Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ noch einmal auf. Auf Seite 18 heißt es dort:

Die in der Bibel beschriebene homosexuelle Praxis ist mit dem Willen Gottes und damit dem biblischen Ethos unvereinbar (3. Mose 18, 22; 20, 13; Römer 1, 24 – 27; 1. Korinther 6, 9; 1. Timotheus 1, 10).

Wieder kann man den Text so lesen, als ob hier die Praxis der gleichgeschlechtlichen Sexualität als Sünde bezeichnet werden solle. Doch die andere Lesart ist ebenfalls möglich. Wer das Interview studiert, das Dr. Martin Grabe kürzlich dem Medienmagazin Pro gegeben hat, wird schnell erkennen, dass genau diese zweite Interpretation gesichert werden sollte.

Grabe unterscheidet zwischen destruktiven homosexuellen Beziehungen, wie sie in Orgien oder sexsüchtigem Verhalten ihren Ausdruck finden, und treuen, verbindlichen homosexuellen Beziehungen. Die verantwortlich gelebten homosexuellen Beziehungen stehen nicht unter dem verwerfenden Urteil Gottes. Sie werden in der Bibel gar nicht erwähnt. Der Apostel Paulus wäre wahrscheinlich mit der Situation, dass Menschen verbindlich homosexuell zusammenleben möchten, „überfordert gewesen, weil sie undenkbar war“. „Nach damaliger und jetziger Gemeindetheologie wäre ihre Beziehung aber auch deswegen nicht in Ordnung gewesen, weil die beiden ohne den Segen der Gemeinde in wilder Ehe zusammen gelebt hätten“, sagt Grabe. Wenn Gott Menschen mit einer nicht heterosexuellen Orientierung geschaffen habe, dann sei dies von den Betroffenen und der Kirche anzunehmen.

Dr. Martin Grabe leitet die Klinik Hohe Mark und ist 1. Vorsitzender der Akademie für Psychotherapie und Seelsorge (APS). Er hat an den Symposien, die die Evangelische Allianz in Deutschland zum Thema veranstaltet hat, mitgewirkt. Es liegt auf der Hand, dass die Formulierung „die in der Bibel beschriebene homosexuelle Praxis“ diese Interpretation biblischer Aussagen eingliedern soll.

Sein Buch Homosexualität und christlicher Glaube: Ein Beziehungsdrama ist in vielerlei Hinsicht bemerkenswert und ich gehe davon aus, dass die offensichtlichen und weniger offensichtlichen historischen, exegetischen und ethischen Schwachpunkte in den nächsten Monaten bei Besprechungen eingehend erörtert werden. Jedenfalls hoffe ich das!

Herausstreichen will ich deshalb nur das theologische Hintergrundargument: Gottes Kirche braucht einen Transformationsprozess. So etwas wie ein neues „Apostelkonzil“, in dem sich Gemeinde Jesu von alten Traditionen und der Angst vor Außenseitertum verabschiedet. Das klingt dann etwa so (S. 87–88):

Ein gutes Beispiel für solch einen Vorgang findet sich in der Apostelgeschichte. In Kapitel 10 wird beschrieben, wie Petrus in einer Vision lauter kultisch unreine Tiere gezeigt bekommt. Gottes Stimme weist ihn an, diese zu essen, aber Petrus wehrt sich als guter Jude standhaft: »Auf gar keinen Fall, Herr! In meinem ganzen Leben habe ich noch nie etwas Unheiliges und Unreines gegessen!« (10,14, NGÜ) Gott antwortet ihm: »Was Gott für rein erklärt hat, das behandle du nicht, als wäre es unrein!« Insgesamt bekommt er drei Mal diese Aufforderung, bis das Bild verschwindet. Kurz darauf stehen drei Abgesandte eines römischen Hauptmanns vor seiner Haustür. Gottes Geist macht ihm klar, dass er mit diesen mitgehen darf. Petrus wagt es. Er geht gegen alle religiösen Verbote als frommer Jude in dieses heidnische Haus. Und er erlebt dort staunend mit, wie nicht nur der Hauptmann, sondern auch dessen ganze Familie zum Glauben kommt. Später zeigte sich, dass dieser Schritt des Petrus der Anfang einer großartigen Entwicklung war, die irgendwann das ganze römische Reich erfassen sollte.

Ich glaube, dass sich das Thema Homosexualität für viele Christen ein bisschen so anfühlt wie die Vision, die Petrus hatte. Und die Frage ist jetzt, ob wir bei unserer tief angelegten Abwehr bleiben.

Hören Sie, was Gott Ihnen sagt.

Ist das suggestiv formuliert? Wer so eine Frage stellt, durchschaut wahrscheinlich seine (sündhafte) innere Abwehr noch nicht! Mit so einer simplen Argumentationsfigur kann man sich gegenüber sachlicher Kritik schützen. Wer mir nicht zustimmt, hat Angst oder klammert sich an alten Traditionen fest. Wirklich?

Im Ernst: Die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau ist eben keine Tradition, sondern eine Ordnung, die Gott zum Schutz der Menschen eingesetzt hat und die wir nicht einfach durch einen neuen Konsens (z.B. die kirchliche Segnung oder Trauung  gleichgeschlechtlicher Paare) ändern können (vgl. Mt 19,3–6). Ich befürchte, dass heutzutage – zumindest in der westlichen Welt – genau diejenigen Außenseiter bleiben, die das so sehen.

VD: CV

Die Didache und der Schwangerschaftsabbruch

Die Didache, auch „Die Lehre des Herrn durch die zwölf Apostel für die Heiden“ genannt – ist eine frühchristliche Schrift, die wahrscheinlich im 1. Jahrhundert nach Christus entstanden ist. Sie gibt Einblick in das Gemeindeleben und die Ethik der ersten Christen. Ich zitiere das 2. Kapitel: 

2.1. Das zweite Gebot der Lehre aber: 2. Du sollst nicht töten, du sollst nicht ehebrechen, du sollst nicht Knaben schänden, du sollst nicht huren, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht Zauberei treiben, du sollst nicht Gift mischen, du sollst nicht ein Kind durch Abtreibung morden, und du sollst das Geborene nicht töten. 3. Du sollst nicht begehren das (Eigentum) deines Nächsten, du sollst nicht falsch schwören, du sollst nicht falsches Zeugnis ablegen, du sollst nicht schmähen, du sollst Böses nicht nachtragen. 4. Du sollst nicht wankelmütig sein und nicht doppelzüngig; denn eine Schlinge des Todes ist die Doppelzüngigkeit. 5. Dein Wort soll nicht erlogen sein, nicht leer, sondern voller Tat. 6. Du sollst kein Habgieriger sein, auch kein Räuber, auch kein Heuchler, auch nicht boshaft, auch nicht hochmütig. Du sollst keinen bösen Entschluß fassen wider deinen Nächsten. 7. Du sollst keinen Menschen hassen; vielmehr sollst du die einen zurechtweisen, für die anderen sollst du beten, wieder andere sollst du lieben mehr als dein Leben.

J.K. Rowling unter Druck

Auch wenn ich mich wiederhole und damit einige Leute langweile: Es ist bedrückend, mit welchen Methoden die neuen Toleranten Andersdenkende diffamieren und mitunter kriminalisieren. Dies lässt sich an den jüngsten Ereignissen rund um die Autorin Joanne K. Rowling zeigen. Die Frau, die Harry Potter erfunden hat, bricht ein Tabu, indem sie darauf besteht, dass es wirklich Frauen und Männer gibt. Sie pocht darauf, dass Frauen als Frauen bezeichnet werden, nicht als „Personen, die menstruieren“. All das passt der Transgender-Lobby überhaupt nicht. Nun gibt es sogar in ihrem Verlag Hachette Probleme.

Die FAZ berichtet:

Erst wenden sich die Schauspieler gegen Joanne K. Rowling, denen sie mit ihren „Harry Potter“-Büchern eine Weltkarriere ermöglicht hat, nun britische Mitarbeiter der Verlagsgruppe, der sie immer wieder ein kräftiges Umsatzplus beschert hat und in der ihr nächstes Kinderbuch „The Ickabog“ erscheinen soll: Bei Hachette, so berichtet die „Daily Mail“, weigern sich junge, politisch linksliberal und „woke“ eingestellte Angestellte, weiter an der Print-Publikation der von Rowling angekündigten, in Teilen als Pandemie-Trost schon online erschienenen Geschichte mitzuarbeiten – als Zeichen des Protests gegen die als vermeintlich transphob gebrandmarkten Äußerungen der Autorin.

Das hat alles mit Diskursen und dem Ringen um Wahrheit und den richtigen Weg nichts mehr zu tun. Dieser Aktivismus der „pressure groups“ treibt einen Keil zwischen die Menschen, die trotz ihrer unterschiedlichen Meinungen friedlich und ganz gut miteinander auskommen könnten.

Mehr: www.faz.net.

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Bundesregierung übernimmt Forderungen der Abtreibungslobby

Es ist beschämend. Die Abtreibungslobby zieht inzwischen auch die C-Parteien über den Tisch. Die Regierungsfraktionen von Union und SPD haben im Bundestag im Mai 2020 einen Antrag eingebracht, der die Agenden der Abtreibungsbefürworter enthält. Im Antrag „Engagement für die Globale Gesundheit ausbauen – Deutschlands Verantwortung in allen Politikfeldern wahrnehmen“ heißt es (Drucksache 19/19491):

Die Bundesregierung legt einen besonderen Fokus auf die Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte (SRGR). Selbstbestimmte Familienplanung ist ein wesentliches Element von Frauenförderung und beeinflusst die Gesundheit, aber auch die soziale und wirtschaftliche Stellung von Frauen weltweit. Die Verbesserung des Zugangs zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit trägt maßgeblich zur Reduktion von Mütter- sowie Senkung der Neugeborenen- und Kindersterblichkeit bei und ermöglicht es Frauen, selbstbestimmt über ihre Familienplanung zu entscheiden. Darüber erhöhen sich die Chancen auf Bildung und eine gleichberechtige Beteiligung am Arbeitsmarkt und die Möglichkeiten von Frauen, ihre Lebensplanung selbst in die Hand zu nehmen. Gerade in Krisenzeiten ist der Zugang von Frauen zu elementaren Dienstleistungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit besonders stark eingeschränkt; zwei Drittel der weltweiten Fälle von Müttersterblichkeit finden in diesen Kontexten statt.

Hinter dieser Formulierung verbirgt sich die freie Verfügung der Frau über ein ungeborenes Kind, einschließlich seiner Tötung. Und das völlig unabhängig von Fristen und/oder Indikationen – bis zur Geburt. Die Kirchen – es überrascht leider nicht – schweigen bisher.

Was noch hinter dieser Redensart steckt und wer alles sich für diese Anliegen einsetzt, beschreibt der Lebensrechtler Hubert Hüppe in der Tagespost:

Dass ist unfassbar! Allerdings kommt das für mich auch nicht völlig überraschend. Schon im letzten Jahr wurden im Bundeshaushalt mehr Mittel für die International Planned Parenthood Federation (IPPF) eingestellt. Das ist das Flagschiff der internationalen Abtreibungslobby, welches sich allerdings offiziell als Gesundheitsdienstleister ausgibt. Man muss einfach zur Kenntnis nehmen, dass die Abtreibungslobby tatsächlich eine sehr professionelle Lobbyarbeit machen. Sie sind ständig im Bundestag unterwegs. Mit der Bundestagsabgeordneten und Staatssekretärin Maria Flachsbarth hat die Organisation „She Decides“ (dt.: „Sie entscheidet“) jetzt eine Protagonistin für die Abtreibungslobby gewonnen, von der man das gar nicht vermuten würde. Wer hält schon für möglich, dass die Präsidentin des Katholischen Frauenbundes, also gewissermaßen die oberste katholische Frau in Deutschland, das deutsche Gesicht einer Organisation ist, die die Freigabe der Abtreibung bis zur Geburt ganz oben auf ihrer Agenda stehen hat?

Mehr hier: www.die-tagespost.de.

Kultur des Todes (11): Gericht erlaubt aktive Sterbehilfe bei Demenzkranken

In einer Patientenverfügung hatte eine Frau erklärt, dass sie im Fall einer schweren Demenz sterben möchte. Als sie an Alzheimer erkrankt, leistet eine Ärztin aktive Sterbehilfe, obwohl die Frau diese inzwischen ablehnt. Für das höchste Gericht der Niederlande war das Vorgehen rechtens. Das Urteil gilt dem Land als wegweisend und wird wohl eine Kultur des Todes weiter fördern. Das passt irgendwie nicht zu einer Kultur, die derzeit (angeblich) Gesundheit und Selbstbestimmung über alles andere stellt.

Die FAZ berichtet kurz darüber:

Es geht um den Fall einer 74 Jahre alten Frau, die schriftlich erklärt hatte, dass sie im Fall unerträglichen Leidens sterben wolle, „wenn ich denke, dass die Zeit dafür reif ist“. Kurz darauf erkrankte die Frau schwer an Alzheimer’scher Demenz. Sie äußerte mehrmals den Wunsch, zu sterben, erklärte aber, der richtige Zeitpunkt sei noch nicht gekommen. Auf entsprechende Gespräche mit dem Hausarzt reagierte sie abweisend. Als die Frau in ein Pflegeheim umzog, bat der Ehemann einen Arzt der Einrichtung, sie auf Grundlage der Patientenverfügung zu töten. Die Frau lehnte das bei verschiedenen Gelegenheiten ab, so schlimm sei es noch nicht.

Zwei Ärzte äußerten, die Voraussetzungen für aktive Sterbehilfe seien erfüllt: Das Leiden sei unerträglich und nicht behandelbar, der Todeswunsch freiwillig und durchdacht. Die Familie der Patientin beschloss daraufhin, dass sie getötet werden solle. Ohne deren Wissen verabreichte eine Ärztin der Frau zuerst ein Beruhigungsmittel und dann ein tödliches Medikament. Dabei wachte die Patientin auf und wehrte sich, wurde von ihren Angehörigen aber festgehalten, bis sie starb.

Interessant, wie DER SPIEGEL das ablehnende Verhalten der Frau sprachlich abbildet:

Doch zum Zeitpunkt der Sterbehilfe war sie nicht mehr ansprechbar und schien sich gegen die Spritze zu wehren.

Die SZ erkennt „ein wegweisendes Urteil in einem Land, das schon seit Jahren Vorreiter bei dem Thema ist“ und gibt die Beurteilung eines ausführlichen Gutachtens wieder. Die Argumentation ist frappierend. Vorausgesetzt wird zunächst die Kontinuität einer Persönlichkeit. Das ist begrüßenswert, da damit einer Person eine Identität zugestanden wird. Dann wird freilich davon gesprochen, dass das „frühere Selbst“ gegenüber dem aktuellen Selbst einen Vorrang erhalte. Der Gesetzgeber spricht dem Arzt einen Spielraum zu. Er kann sorgfältig auswählen, welchem „Selbst“ er eine größere Autorität beimisst.

Das klingt dann so:

Das sehr ausführliche Gutachten des Generalstaatsanwalts liegt dem Urteil des Hohen Rats als nähere Ausführung bei. Es stützt sich auf das Konzept der „precedent autonomy“ bei Dementen. Es geht von einer Kontinuität der Persönlichkeit aus, wobei jene Phase, in welcher der Patient noch bei vollerem Verstand ist, den Vorrang erhält hinsichtlich der Beurteilung seines Schicksals. Das „frühere Selbst“ wache über die Belange des „gegenwärtigen Selbst“. Auf diese Weise könnten Menschen ihre „kritischen Interessen“, ihre Identität und die von ihnen bevorzugte Lebensgeschichte bestmöglich in eine Form bringen. Auch könne ein Mensch auf diese Weise am ehesten vermeiden, in eine Lage zu geraten, die absehbar aussichtsloses Leiden für ihn bedeute. Der Gesetzgeber lasse dem Arzt einen „Beurteilungsspielraum“, um den schriftlich geäußerten Wunsch nach Sterbehilfe zu interpretieren.

Die Büchse der Pandora ist geöffnet. Wir werden uns eines Tages für diese lebensfeindliche Kultur vor Gott verantworten müssen!

Mehr: www.faz.net.

VD: TJ

Richtet nicht!

Mbstexte193 theo deu a Seite 1„Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet!“ (Mt 7,1), ist laut Erwin Lutzer der „meistzitierte Vers der Bibel“. Damit scheint klar zu sein, dass es Nachfolgern von Jesus Christus nicht erlaubt ist, andere oder anderes zu beurteilen. Doch so ganz einfach das mit dem Bedeutungsspektrum von „sondern, sichten“ (griech. κρίνω) jedoch nicht. Und der Kontext, in dem Jesus dieses Aussage macht, sollte ebenfalls beachtet werden.

Tanja Bittner schreibt:

Auf den ersten Blick scheint alles ganz klar. Jesus mahnt in der Bergpredigt: „Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet“ (Mt 7,1). Was kann das anderes bedeuten, als dass sich Christen tunlichst eines Negativurteils über andere enthalten sollen, um selbst einem solchen zu entgehen? Was für eine positive Atmosphäre würde in unseren christlichen Gemeinden herrschen, wenn unser Umgang miteinander von purer Ermutigung geprägt wäre! Jeder Einzelne – wer auch immer er sein mag – würde sich ohne den Schatten eines Vorbehalts ganz genau so, wie er nun mal ist, angenommen fühlen. Entspricht das nicht einem Idealbild von Gemeinde, wie man es sich nur wünschen kann? Klingt das nicht nach typisch Jesus: Liebe wird ganz groß geschrieben?

Doch schon auf den zweiten Blick wird die Sache holpriger: Denn bereits hier in der Bergpredigt scheint sich Jesus selbst nicht an seine eigenen Vorgaben zu halten. Im Gegenteil, er spricht deutliche Negativurteile aus (z.B. Mt 5,20; 6,5; 7,15). Auch seine Nachfolger verbreiten nicht nur Ermutigung pur. Bei Bedarf nehmen Petrus (z.B. 2Petr 2,12–14) oder Paulus (z.B. 2Tim 2,16–17) kein Blatt vor den Mund und tun ihr Urteil über das Leben anderer kund. Tatsächlich kritisiert Paulus die Korinther sogar, weil sie es unterlassen haben zu urteilen (1Kor 5,2f; 6,2). Die Sache scheint etwas widersprüchlich zu sein.

Noch verwirrender wird das Ganze, wenn man feststellt, dass im Urtext jeweils ein- und dasselbe Wort verwendet wird: κρίνω (krinō). Was nun? Einerseits ist es mir als Christ offenbar untersagt, zu κρίνειν (krinein) – andererseits kann es auch falsch sein, es zu unterlassen?

Die Sympathiepunkte dürften sich wohl klar dem Verbot zuneigen. Erwin Lutzer vermutet gar, dass Mt 7,1 „der meistzitierte Vers der Bibel“ ist, noch vor Joh 3,16. Natürlich: Wie attraktiv kann schon eine Gemeinde mit Stasi-Flair sein – jeder beobachtet jeden, jeglicher Regelverstoß wird sofort angeprangert? Und gebietet es nicht bereits die Toleranz, erst recht aber die Liebe, jedem das Recht zuzugestehen, so zu leben, wie er es für richtig hält? Schließlich möchte ich auch nicht, dass mir jemand dreinredet. Andererseits müssen wir so ehrlich sein, diesen Gedankengang zu hinterfragen: Klingt hier wirklich der Geist der Bibel an? Oder bringt sich bei dieser Überlegung vielleicht doch eher unsere individualistisch geprägte Kultur zu Gehör?

Der erste und der zweite Blick reichen hier also nicht aus, wir müssen genauer hinsehen. Wenn man die ganze Bibel als Gottes Wort ernst nimmt, dann gilt uns offenbar wirklich beides. Wir sollen κρίνειν (krinein) und sollen es auch wiederum nicht. Unter welchen Vorzeichen ist aber was davon das Richtige? Wann ist κρίνειν (krinein) nötig, wann ist es zu unterlassen?

Die Untersuchung „Soll ich meines Bruders Hüter sein?: Vom Urteilen“ (MBS TEXTE, Theologische Akzente, 193, 2020, zuerst in;  Glauben und Denken heute, Nr. 24 (2/2019), kann hier heruntergeladen werden: mbstexte193_theo_deu_a.pdf.

Das Urteil vom 26. Februar 2020

Ich zitiere hier mal aus der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil vom 26. Februar 2020.

bb) Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist nicht auf fremddefinierte Situationen wie schwere oder unheilbare Krankheitszustände oder bestimmte Lebens- und Krankheitsphasen beschränkt. Es besteht in jeder Phase menschlicher Existenz. Eine Einengung des Schutzbereichs auf bestimmte Ursachen und Motive liefe auf eine Bewertung der Beweggründe des zur Selbsttötung Entschlossenen und auf eine inhaltliche Vorbestimmung hinaus, die dem Freiheitsgedanken des Grundgesetzes fremd ist. Die Entscheidung des Einzelnen, dem eigenen Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, entzieht sich einer Bewertung anhand allgemeiner Wertvorstellungen, religiöser Gebote, gesellschaftlicher Leitbilder für den Umgang mit Leben und Tod oder Überlegungen objektiver Vernünftigkeit. Sie bedarf keiner weiteren Begründung oder Rechtfertigung, sondern ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.

cc) Das Recht, sich selbst zu töten, kann nicht mit der Begründung verneint werden, dass sich der Suizident seiner Würde begibt, weil er mit seinem Leben zugleich die Voraussetzung seiner Selbstbestimmung aufgibt. Die selbstbestimmte Verfügung über das eigene Leben ist vielmehr unmittelbarer Ausdruck der der Menschenwürde innewohnenden Idee autonomer Persönlichkeitsentfaltung; sie ist, wenngleich letzter, Ausdruck von Würde.

b) Das Recht, sich selbst zu töten, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen. Das Grundgesetz gewährleistet die Entfaltung der Persönlichkeit im Austausch mit Dritten, die ihrerseits in Freiheit handeln. Ist die Wahrnehmung eines Grundrechts von der Einbeziehung Dritter abhängig und hängt die freie Persönlichkeitsentfaltung an der Mitwirkung eines anderen, schützt das Grundrecht auch davor, dass es nicht durch ein Verbot gegenüber Dritten, im Rahmen ihrer Freiheit Unterstützung anzubieten, beschränkt wird.

Da fehlen mir echt die Worte. Carsten Schütz und Thomas Sitte urteilen in der FAZ zu Recht (leider hinter der Bezahlwand):

Der Maximalindividualismus des Bundesverfassungsgerichts hält auch Suizide aus Liebeskummer für unbedingt schützenswert. Die Entscheidung ist nur mit Zynismus zu ertragen.

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