Ethik

Beiträge aus dem Bereich Ethik.

Die Vergesellschaftung der menschlichen Organe

Wir stehen kurz vor der Abstimmung über die Neuregelung der Organspende im Deutschen Bundestag. Ich halte den von Gesundheitsminister Jens Span eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung für grundfalsch. Warum? Eine Mitteilung der Christdemokraten für das Leben (CDL) bringt das sehr schön auf den Punkt:

Bislang kann jeder Bürger ganz freiwillig entscheiden, ob er Organspender sein will. Mit der Widerspruchslösung generiert der Staat aber eine „Organabgabepflicht“, von der man sich quasi „loskaufen“ muss durch den aktiven Widerspruch zu Lebzeiten. Das ist für die CDL ein völlig inakzeptabler Verstoß gegen das garantierte Selbstbestimmungsrecht des Menschen und gegen sein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Darüber hinaus benötigt heute jede sonstige Datenweitergabe (DSGVO) inzwischen die explizite und aktive Zustimmung des Einzelnen. Aber wenn es um so etwas Ultimatives wie unseren Sterbeprozess geht, soll künftig ohne erklärte Zustimmung unser Leben künstlich verlängert oder möglicherweise auch vorzeitig beendet werden können, um unsere Organe entnehmen zu können. Schweigen soll ganz selbstverständlich als Zustimmung gewertet werden, wenn es um das Sterben und den Sterbeprozess geht. Das widerspricht deutlich der Würde des Einzelnen, die doch nach unserem Grundgesetz als „unantastbar“ definiert wird. (Art. 1)

Immer noch sind viele Bürger in unserem Land nicht ausreichend über den tatsächlichen Ablauf einer Organentnahme oder die damit zusammenhängenden vorbereitenden intensivmedizinischen Interventionen und organprotektiven Maßnahmen informiert. Jeder Organspender wird bis zum Zeitpunkt der Organentnahme künstlich weiter am Leben gehalten, bis die Organentnahme erfolgen kann. Mit der Widerspruchslösung würde der Staat für seine Bürger eine generelle Vorentscheidung treffen und damit völlig unzulässig am Lebensende in den Entscheidungsbereich und die Freiheit des Einzelnen eingreifen.

Besonders schwerwiegend ist für die CDL, dass die Angehörigen künftig keinerlei Mitsprachemöglichkeit mehr haben. Denn der Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung schließt explizit ein eigenes Entscheidungsrecht der nächsten Angehörigen aus. Auch der sogenannte „mutmaßliche Wille“ der final Erkrankten spielt keine Rolle. Die Angehörigen sollen künftig lediglich darüber befragt werden, ob sie Kenntnis von einem schriftlichen Widerspruch gegen die Organ- oder Gewebeentnahme haben. Ansonsten kann der Arzt/die DSO jederzeit und sofort auch gegen den von Angehörigen erklärten mutmaßlichen Willen entscheiden. Angehörige werden in dieser extrem belastenden Lebenssituation so lediglich zum „Boten“ ohne eigene Betroffenheit degradiert, haben ansonsten aber kein eigenes Widerspruchs- oder Entscheidungsrecht darüber, was mit ihrem schwerstkranken Familienmitglied geschieht. In Deutschland entscheiden angefragte Angehörige derzeit mehrheitlich gegen eine Organentnahme, was mit der vorgesehenen Regelung vollkommen ausgehebelt würde. Sie würden gezwungen in jedem Fall die Organentnahme hinzunehmen.

[mks_pullquote align=“right“ width=“300″ size=“20″ bg_color=“#ffffff“ txt_color=“#000000″]In einer offenen und freiheitlich-demokratischen Gesellschaft muss gerade der Sterbeprozess dem aktiven Handeln des Staates durch fremdnützige Verfügung entzogen bleiben.[/mks_pullquote]Für die CDL steht fest: In einer offenen und freiheitlich-demokratischen Gesellschaft muss gerade der Sterbeprozess dem aktiven Handeln des Staates durch fremdnützige Verfügung entzogen bleiben. Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende muss uneingeschränkt freiwillig bleiben. Schon jetzt sind freiwillig 39 % der Menschen in Deutschland Organspender. Dennoch reicht dies angeblich nicht aus, um mehr als 1000 Organspender pro Jahr zu „generieren“? Hier liegen dann offensichtlich ganz andere Probleme in der Umsetzung vor, die das neue Transplantationsgesetz vom April 2019 erst langsam verändern wird. Die Lösung darf jetzt  jedoch nicht in einer durch den Gesetzgeber entschiedenen Vergesellschaftung der Organe liegen, die zukünftig alle Bürger zwingen will, sich in der Frage der Organspende zu entscheiden oder ansonsten automatisch potentieller „Organlieferant“ zu sein.

Deshalb erwartet die CDL von der Mehrheit des Bundestages die Beachtung und Stärkung des Bürgerrechtes auf Selbstbestimmung, den Verzicht auf übergriffige, paternalistische Staatsanmaßung bei Sterbenden und ein klares Nein zur Widerspruchslösung. Es ist mehr als erstaunlich, dass derzeitig im Kabinett ausgerechnet die Justizministerin, Christine Lambrecht (SPD), die Verfassungsmäßigkeit der Widerspruchslösung deutlich bezweifelt. Auch die evangelische und die katholische Kirche kritisieren die Anmaßung der vorgeschlagenen Widerspruchslösung: Sie würde eine höchstpersönliche, lebenswichtige Entscheidung durch einen autoritären staatlichen Verfügungsanspruch ersetzen.“

Ihr Männer, liebt eure Frauen

Brad Merchant gibt in einem Beitrag für Evangelium21 sechst Tipps für Ehemänner:

  1. Stelle gute Fragen
  2. Diene
  3. Nimm dir Zeit
  4. Lerne sie immer besser kennen
  5. Lernt und wachst gemeinsam
  6. Berausche dich an ihrer Liebe

Hier mehr: www.evangelium21.net.

Calvin: Die Fäulnis des Fleisches in den guten Werken

Johannes Calvin über die gute Werke der wiedergeborenen Christen (Institutio, 1559, III,14,9):

Wir bekennen: Wenn uns Gott durch das Eintreten der Gerechtigkeit Christi für uns mit sich versöhnt, uns aus lauter Gnaden die Vergebung der Sünden schenkt und uns so als gerecht ansieht, dann ist mit solcher Barmherzigkeit zugleich die Wohltat verbunden, daß er durch seinen Heiligen Geist in uns wohnt. Durch die Kraft dieses Geistes wird alle Begehrlichkeit unseres Fleisches von Tag zu Tag mehr ertötet, wir aber werden geheiligt, das heißt: Wir werden dem Herrn zu wahrhaftiger Reinheit des Lebens geweiht, und zwar dadurch, daß unser Herz so gestaltet wird, daß es dem Gesetz Gehorsam leistet. Unser Wille soll also darin sein vornehmstes Ziel haben, seinem Willen zu dienen und seinen Ruhm auf alle Weise zu fördern. Allein, selbst wenn wir unter der Leitung des Heiligen Geistes auf den Wegen des Herrn wandeln, bleiben noch immer Reste von Unvollkommenheit an uns, die uns allen Grund zur Demut geben, damit wir uns nicht selbst vergessen und unser Herz aufblähen! „Es gibt keinen Gerechten“, sagt die Schrift, „der Gutes täte und nicht sündigte!“ (1. Kön. 8,46; nicht genau). Was für eine Gerechtigkeit wollen die Gläubigen also noch aus ihren Werken erlangen? Zunächst behaupte ich: Auch das Beste, das sie Vorbringen können, ist noch immer von der Unreinigkeit des Fleisches benetzt und verderbt und es ist gewissermaßen stets mit irgendwelchem Bodensatz untermischt. Ein heiliger Knecht Gottes, sage ich, soll einmal aus seinem ganzen Leben das auswählen, was nach seiner Meinung die hervorragendste Tat seines Lebenslaufs gewesen ist, er soll alle Einzelheiten genau überdenken. Er wird dann ohne allen Zweifel an irgendeiner Stelle etwas vorfinden, das die Fäulnis des Fleisches empfinden läßt. Denn unsere Freudigkeit, Gutes zu tun, ist nie, wie sie sein sollte, sondern unser Lauf ist gehemmt, und daran offenbart sich viel Gebrechlichkeit! So sehen wir, daß die Makel, mit denen die Werke der Heiligen befleckt sind, nicht verborgen sind. Aber nehmen wir trotzdem an, diese Flecken seien ganz, ganz klein – werden sie darum auch Gottes Augen keinen Anstoß geben, vor denen doch nicht einmal die Sterne rein sind? (Hiob 25,5). Wir kommen also zu dem Ergebnis, daß von den Heiligen nicht ein einziges Werk ausgeht, das nicht, an sich selbst betrachtet, als gerechten Lohn die Schmach verdiente!

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Ein Junge in Mädchenkleidern

Die FAZ berichtet in der Ausgabe vom 2. Januar 2020 über Bemühungen in den USA, unter Kindern die Geschlechteridentität gezielt zu dekonstruieren. In dem Artikel „Ein Junge in Mädchenkleidern“ schildert Christiane Heil die missionarischen Aktivitäten von Dragqueens (eine Dragqueen ist ein Mann, der sich wie eine Frau kleidet und verhält) in Spiel- und Lesestunden unter zwei- bis ungefähr fünfjährigen Kindern (FAZ, Nr. 1, 02.01.2010, S. 9). Ausführungen dieser sogenannten „Drag Queen Story Hour“ gibt es inzwischen in etwa 30 Bundesstaaten.

Was soll damit erreicht werden?

Das Ziel des Projekts „Drag Queen Story Hour“? „Vorstellungskraft und Spiel der kindlichen Gender-Fluidität zu unterstützen und Kindern glamouröse, positive und unverfrorene queere Vorbilderzu präsentieren“ , heißt es im Programm des im Jahr 2015 in San Francisco gegründeten Vereins. Seit zwei Jahren ist auch Harmonica Sunbeam dabei. In den Zeiten von Identitätspolitik und Diversität will sie einen Beitrag für mehr Toleranz leisten. Die Dragqueen tritt seit fast 30 Jahren in Nachtclubs, Bars und Fernsehserien wie „Law & Order“ oder „The Deuce“ auf. Zu Vorlesungsstunden in Frauenkleidern war es eher ein kleiner Schritt: „Dragqueens wissen, wie man mit Publikum umgeht. Kleine Kinder sind betrunkenen Erwachsenen nicht unähnlich.“

Durch solche Verstörungen wird die intuitive Identität von Kindern geschwächt, um sie auf die Annahme konstruierter sozialer Identitäten vorzubereiten. Ein verunsichertes Kind ist nämlich offener für eine Neuformatierung. Vor 13 Jahren schrieb ich dazu (Die Postmoderne, 2007, S. 54–55):

Auch die geschlechtliche Polarität, die in der Bibel mit dem göttlichen Schöpfungsakt begründet wird (vgl. 1. Mose 1,27) und die in der Neuzeit noch selbstverständlich akzeptiert wurde, löst sich allmählich auf. Die Zweigeschlechtlichkeit wird unmerklich durch ein multiples Geschlechterkonzept ersetzt, das die Fixierung auf die Pole „männlich“ und „weiblich“ fallen lässt.

Möglich wird dies durch die Unterscheidung zwischen biologischen und sozial erlernbaren Geschlechterrollen. Sprachlich differenziert man im Englischen zwischen biologischem (engl. sex) und soziokulturellem Geschlecht (engl. gender). Die biologischen Anlagen sind nicht determinierend, sondern lassen eine Geschlechterentwicklung entlang eines Spektrums zwischen männlich und weiblich zu. Die geschlechtsspezifischen Verhaltensweisen werden sozial erlernt. Die Politik der Zukunft habe sich an diesem erlernten Geschlecht zu orientieren, die Genderaspekte und -perspektiven hätten in das Zentrum der Gleichstellungspolitik zu rücken.

Schon mehrere Feministinnen hatten die Orientierung am biologischen Geschlecht kritisiert. Allerdings akzeptierten sie das biologische Geschlecht als naturgegeben. Die in der Tradition Michel Foucaults stehende amerikanische Literaturwissenschaftlerin Judith Butler (*1956) hat die moderne feministische Kritik an den Geschlechterrollen weiter radikalisiert und sich gegen eine „Zwangsheterosexualität“ gestemmt. Durch eine Neubesetzung der Sprache müssten die bestehenden Kategorien von Mann und Frau verwischt werden. Konstantin Mascher schreibt über Butler: „Durch Parodie und Travestie (Verkleidung) werde, so schreibt sie, die Brüchigkeit der Zuordnungsmuster am deutlichsten entlarvt. Die offensichtliche Unnatürlichkeit der Maskerade hinterfrage die ‚Natürlichkeit‘ jeglicher ‚Geschlechtsidentität‘. Nach diesen Maßstäben wird die medienträchtige karnevalistische ‚Gay Pride‘ oder ‚Gay Parade‘ zur politisch wirksamsten Demonstration einer sich neu formierenden ‚fließenden Identität‘.“

Das Geschlecht wird nach Meinung führender Gender-Propagandisten durch soziale Interaktionen erzeugt. Die Art und Weise, wie sich Menschen mit ihren Körpern zueinander verhalten, gestaltet das Geschlecht (Doing Gender). Das Geschlecht ist also nicht fixiert, sondern fließend und grenzüberschreitend. Menschen können es im Verlauf ihres Lebens (mehrmals) wechseln, und die Festlegung auf nur zwei Geschlechter ist obsolet. Geschlechtliche Identität ist keine Frage der biologischen Statik, sondern der dynamischen Performanz.

Auch die staatlich und europäisch geförderte Politik des Gender Mainstreaming ist von gemäßigten Versionen dieses Ansatzes beeinflusst. Es handelt sich dabei um eine „Strategie, um alle Akteure in allen Handlungsfeldern, wie z.B. Rechtsetzung, Berichtswesen oder Forschung, sowie in allen Sachgebieten, wie z.B. Wirtschaft, Finanzen oder Familie, zu befähigen, gleichstellungsorientiert zu handeln“. „Jeder soll ein neues so genanntes kulturelles, ‚soziales Geschlecht‘ bekommen, ein Gender, das er selbst bestimmen kann, und dies völlig unabhängig von seinem biologischen Geschlecht.“

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„Marriage Story“: Scheiden tut weh

Josh Panos hat Noah Baumbachs Film „Marriage Story“ besprochen. Fazit:

Es ist nicht relevant, wie sehr die Gesellschaft versucht, die Ehe kleinzureden, sie umzudefinieren oder den Prozess der Scheidung zu vereinfachen. Menschen werden immer instinktiv wissen, dass Ehe wichtig und Scheidung furchtbar ist. Diese Wahrheit finden wir in der Bibel, wir finden sie aber auch in den Büchern, die wir lesen, und den Filmen, die wir schauen. Wenn Filme wie Noah Baumbachs Marriage Story entstehen – die die Wichtigkeit der Ehe erfassen und das Trauma der Scheidung lebendig werden lassen –, sollten Christen das begrüßen. Auch wenn es hart ist, diesen Film zu schauen, bietet er doch eine notwendige, ernüchternde und unnachgiebige Sicht auf einen Schrecken, von dem die Gesellschaft versucht, den ihm innewohnenden Horror zu entkräften.

Mehr bei Evangelium21: www.evangelium21.net.

Bullinger über die Unzucht

Heinrich Bullinger befasst sich in seiner Schrift Der christliche Ehestand (1540) sehr ausführlich mit der Unzucht und formuliert schließlich folgendes Fazit (Schriften I, S. 434–435): 

Die Unzucht zieht das Gemüt von Gott weg, macht, dass wir den Bund brechen, schmäht die Gnade Gottes und die Glieder Christi, sie raubt Gott das, was ihm gehört, entheiligt den Tempel Gottes und drückt uns mit Geist und Fleisch in den Dreck und allen Schmutz, macht viehische Menschen aus uns, befleckt Leib und Seele, bringt uns um all unsere Ehre und unser Hab und Gut, macht uns zu Schanden, verdirbt uns und führt uns mit Elend, Kummer und Not zur Hölle. Dagegen erlöst uns die Ehe ein für allemal von diesem ganzen Jammer. Und deshalb ist es eine Schande, dass man all das nicht erkennen will und sogar alte Leute findet, die Unzucht nicht für Sünde halten und so leichtfertig und übermütig vor jungen Leuten davon reden, dass diese in ihren bösen Absichten angestachelt werden und dadurch hartnäckig darin fortfahren. Liebe Söhne, hört stattdessen den von Gott auserwählten Menschen Paulus [vgl. Apg 9,15], der aus dem Heiligen Geist redet [Eph 5,5f.]: »Ihr sollt wissen, dass kein Unzüchtiger oder Unkeuscher Erbteil hat im Reiche Christi und Gottes. Lasst euch darum nicht durch leere Worte verführen; denn um dieser Dinge willen kommt der Zorn Gottes über die Kinder des Unglaubens.« Hört zu und denkt daran: Gott beurteilt die leichtfertigen, groben Reden nicht so, wie jene meinen. Wenn ihr also dem Zorn Gottes ausweichen wollt, so flieht vor der Unzucht.

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Mehr Rechte für den Staat, weniger für die Eltern?

Mehr Kinderrechte. Das klingt irgendwie gut. Tatsächlich stärken mehr Kinderrechte jedoch die Entmachtung der Eltern. Das ist keine gute Entwicklung. Reinhard Müller kommentiert das Bestreben treffend für die FAZ:

Die altehrwürdige aktuelle Fassung des Grundgesetzes stellt Ehe und Familie, also mit Kindern, unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Pflege und Erziehung der Kinder sind demnach „das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“, über deren Betätigung die staatliche Gemeinschaft „wacht“. Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten, so fährt die Verfassung fort, „dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen“.

Das heißt also: Die Eltern sind zuständig – und nur im Notfall ist es der Staat. Das kann in einem freiheitlichen Land auch nicht anders sein. Es stimmt bedenklich, wenn vor allem SPD und Grüne, aber auch Menschenrechtsorganisationen den Eindruck erwecken, Deutschland komme seinen internationalen Verpflichtungen nicht nach oder missachte Kinderrechte gar bewusst. Sollte mit einer Grundgesetzänderung letztlich beabsichtigt sein, die Wächterrolle des Staates zu stärken, dann sollte man von ihr absehen. Denn mehr Rechte für den Staat bedeuten weniger Rechte der Eltern.

Siehe dazu auch das Gutachten des Bundesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ): GutachtenBACDJ_201910.pdf.

Ideen haben Konsequenzen

Mehrfach habe ich hier über Nadia Bolz-Weber und ihr Buch Unverschämt schamlos berichtet. Ihr Werk, das in deutscher Sprache im Brendow Verlag erschienen ist, ruft zu einer christlichen „Sexuellen Revolution“ auf (vgl. hier).

Der demokratische Präsidentschaftskandidat Pete Buttigieg argumentiert nun genau in denen Bahnen, die Nadia Bolz-Weber gezeichnet hat. Er besteht darauf, dass er als Christ die Abtreibung auf Verlangen unterstützen kann. Er begründet seine Haltung ganz ähnlich wie Bolz-Weber. Im Gespräch mit einer Zeitschrift versuchte der Bürgermeister von Indiana seine Haltung zu rechtfertigen, indem er behauptete, die Bibel verbinde „den Beginn des Lebens mit dem Atem“. Ungefähr so: In 1. Mose hieße es, dass der Mensch genau dann eine lebendige Seele werde, wenn Gott ihm den Lebensodem in seine Nase einblase. Es müsse also einen Zusammenhang zwischen Menschsein und Atem geben. Der Mensch sei erst dann ein Mensch, wenn er atme. Deshalb könne eine Frau bis zu dem Moment, in dem das Kind nach Luft schnappt, entscheiden, ob sie das Kind haben möchte oder nicht.

Lifenews berichtet:

Zum Thema Abtreibung sagte Buttigieg, er glaube, dass die Bibel den Beginn des Lebens nicht anerkennt, bis der erste Atemzug getan ist.

„Es gibt so viele Teile der Bibel, die den Beginn des Lebens mit Atem verbinden“, sagte er und wiederholte eine ähnliche Aussage, die er im September machte. Damals sagte er dem „The Breakfast Club“, dass Abtreibung „für viele Menschen offensichtlich ein schwieriges Thema ist, wenn sie moralisch durchdenken. Andererseits gibt es viele Teile der Bibel, die darüber sprechen, wie das Leben mit dem Atem beginnt. Und selbst das ist etwas, das wir anders interpretieren können.“

Buttiegieg meint übrigens auch, Abtreibung dürfe schon deshalb nicht für eine Echtheitsprüfung des Glaubens herangezogen werden, da Jesus nie darüber gesprochen habe.

Die Argumentation ist haarsträubend. Das Kleinkind im Mutterleib ist bereits ein lebendiger Mensch. Die Bibel lehrt, dass das menschliche Leben bei der Empfängnis beginnt und dass der Fötus zu diesem Zeitpunkt nach Gottes Ebenbild erschaffen wird. Psalm 139 spricht von Gottes Werk am ungeborenen Kind.

„Denn du bist es, der meine Nieren geschaffen, der mich im Leib meiner Mutter gewoben hat. Ich preise dich, dass ich so herrlich, so wunderbar geschaffen bin; wunderbar sind deine Werke, meine Seele weiß dies wohl. Mein Gebein war dir nicht verborgen, als ich im Dunkeln gemacht wurde, kunstvoll gewirkt in den Tiefen der Erde. Noch bevor ich geboren war, sahen mich deine Augen, in deinem Buch war alles verzeichnet, die Tage waren schon geformt, als noch keiner von ihnen da war.“

Ideen haben Konsequenzen. Es ist brandgefährlich, das Wort Gottes so schaurig zu verdrehen. In dem Fall wird die unrechtmäßige Tötung unschuldiger Menschen vermeintlich biblisch gerechtfertigt.

Hate Speech anonym anzeigen?

Ich finde es furchtbar, wenn Menschen Hass verbreiten. Gleichzeitig bin ich ein leidenschaftlicher Verteidiger der Meinungsfreiheit, auch der Meinungsfreiheit des Andersdenkenden. Da gibt es natürlich oft Interessenskonflikte und Grauzonen. Hass wird man aber nicht los, indem man ihn verbietet. Er lebt weiter und sucht sich neue Räume. Fällt die Debatte über Wahrheitsansprüche unter den Tisch, stärkt das den Hass und potenziert oft Gewalt. Deshalb muss man sich mit den Argumenten und Ängsten, die hinter dem Hass stecken, auseinandersetzen.

Initiativen zur Hassverfolgung, die nun in einigen Bundesländern zur Anwendung kommen, sehe ich sehr skeptisch. Denn sie können dafür missbraucht werden, bestimmte Meinungen, die nicht dem Mainstream entsprechen, als Mikroaggressionen oder gar Hetze einzustufen und strafrechtlich verfolgen zu lassen. Einige Bundesländer wollen anonyme Anzeigen gegen Hate Speech (dt. Hassreden) enorm erleichtern oder haben das bereits getan. Die SZ, die diese Entwicklung unterstützt, schreibt:

Der Schlüssel zum Erfolg, das zeigen alle Initiativen, liegt in einer radikal vereinfachten, internetbasierten Strafanzeige. Das bayerische Justizministerium hat einen Meldeweg via die Plattform „Bayerncloud“ geschaffen. Die Ansprechpartner in den zahlreichen teilnehmenden Medienhäusern verfügen über einen Zugangslink und ein Passwort, so können sie ein Formular hochladen und einen Screenshot des mutmaßlich strafbaren Posts beifügen. Das landet dann direkt bei einem der zwei zuständigen Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft München I. Das gibt es erst seit wenigen Wochen, das erste Verfahren wegen Volksverhetzung läuft – freilich gegen unbekannt. Angestoßen wurde es von der Zuschauerredaktion der ARD.

Nun ist es natürlich einerseits ein Vorteil, wenn die Entscheidung, was Hassrede ist und was nicht, nicht Medienhäusern, sondern Gerichten überlassen wird. Andererseits ist davon auszugehen, dass der Gesetzeskanon noch erweitert wird und Meinungen, die einer bestimmten Gruppe unliebsam sind, unter Strafe gestellt werden.

Das lässt sich mit einer Debatte illustrieren, die wir derzeit in der Schweiz erleben. Dort soll die Anti-Rassismus-Strafnorm auf Homo- und Bisexuelle ausgeweitet werden. Kurz: Wer sich kritisch zur Bisexualität äußert, muss mit einem Rassismusvorwurf rechnen (obwohl Bisexualität nun wirklich nichts mit Rassismus zu tun hat). Initiativen wie oben würden es kinderleicht machen, jemanden anonym anzuzeigen, der zwar Bisexualität toleriert, aber nicht affirmiert und das öffentlich so sagt. Auf diese Weise könnten Leute, die  sich etwa kritisch mit der „Ehe für alle“ auseinandersetzen, zum Schweigen gebracht werden.

Denken wir einmal an die Zeit zurück, in der es noch keine „Ehe für alle“ gab (es ist ja nicht so lang her). Wurde damals den Kämpfern für die Öffnung der Ehe das Wort verboten? Wurde jemand angezeigt, nur weil er die traditionelle Familie für idiotisch und prüde hielt? Nein. Die Befürworter der Familie haben ihre Position immer wieder verteidigt, oft auch gegen aggressive Druckmittel. Sollten wir es begrüßen, dass die Befürworter der „Ehe für alle“ sich nun gegen Kritik immunisieren, indem sie ihre Gegner als Rassisten einstufen und das Denunziantentum fördern? Hoffentlich nicht!

Ehe für alle: „Habt ihr nicht gelesen…?“

Noch gibt es in der Schweiz keine „Ehe für alle“ (Efa). Voraussichtlich im Frühjahr 2020 wird im Nationalrat über eine Gesetzesvorlage diskutiert werden, die auf eine parlamentarische Initiative der Grünliberalen zurückgeht. Vieles deutet darauf hin, dass mit Ausnahme der SVP und der EVP alle Parteien für die Einführung der Efa stimmen werden. Die Reformierte Kirche in der Schweiz unterstützt die Öffnung der Ehe und will gleichgeschlechtlichen Paaren eine kirchliche Trauung ermöglichen, auch wenn die letzte Kompetenz bei den Kantonalkirchen liegen soll (vgl. hier).

Über 200 reformierte Amtsträger haben allerdings eine Erklärung unterschrieben, die auf ein sehr grundlegendes Problem der Debatten- und Entscheidungskultur verweist und das christliche Eheverständnis verteidigt. Ich zitiere:

Im Hören auf das Wort Gottes gemäss der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testaments, im Wissen um unsere eigene Begrenztheit und in der Bereitschaft, uns durch das Zeugnis der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testaments und Gründe der Vernunft korrigieren zu lassen, unterzeichnen wir diese Erklärung, weil wir das Vorgehen und die Verlautbarungen kirchlicher Leitungsgremien rund um die kirchliche Diskussion zur «Ehe für alle» nicht akzeptieren.

1. Radikaler Bruch. Im radikalen Bruch mit der jüdisch-christlichen Tradition und der Gemeinschaft aller Konfessionen zu allen Zeiten und an allen Orten schlagen der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) sowie die Räte verschiedener Kantonalkirchen vor, die kirchliche Trauung auch für gleichgeschlechtliche Paare einzuführen.

2. Kirche nicht über der Schrift. Wo die Grundlage einer solchen Entscheidung nicht die biblischen Schriften sind, wird der Boden der christlichen Theologie verlassen. Die Kirche steht unter der Schrift und nicht über ihr. Sie verliert ihre Legitimation, wo sie nicht die Schrift zum Massstab ihrer Entscheidungen macht.

3. Gesellschaftlicher Mainstream wird nicht hinterfragt. Wo die Kirche gegenüber dem Wort Gottes nicht mehr eine hörende und gehorsame Kirche ist, bestimmen Veränderungen im gesellschaftlichen Mainstream sowie staatliche Entscheidungen und Definitionen in einer unhinterfragten Selbstverständlichkeit die kirchlichen Entscheidungen. Der Schöpferwille Gottes kann niemals aus dem gesellschaftlichen Mainstream abgeleitet werden. Ein gesellschaftlicher Mainstream kann auch nicht als Rahmen benutzt werden, um die biblischen Schriften zu interpretieren.

4. Keine theologische Diskussion mehr. Anstelle einer echten theologischen Diskussion zwischen verschiedenen Auffassungen tritt ein zunehmend absolutes Auftreten derjenigen, die eine kirchliche «Ehe für alle» etablieren möchten.

Hier mehr zur Erklärung zur „Ehe für alle“ in der Kirche: mt194.ch.

VD: LZ

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