Die Vergesellschaftung der menschlichen Organe

Wir stehen kurz vor der Abstimmung über die Neuregelung der Organspende im Deutschen Bundestag. Ich halte den von Gesundheitsminister Jens Span eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung für grundfalsch. Warum? Eine Mitteilung der Christdemokraten für das Leben (CDL) bringt das sehr schön auf den Punkt:

Bislang kann jeder Bürger ganz freiwillig entscheiden, ob er Organspender sein will. Mit der Widerspruchslösung generiert der Staat aber eine „Organabgabepflicht“, von der man sich quasi „loskaufen“ muss durch den aktiven Widerspruch zu Lebzeiten. Das ist für die CDL ein völlig inakzeptabler Verstoß gegen das garantierte Selbstbestimmungsrecht des Menschen und gegen sein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Darüber hinaus benötigt heute jede sonstige Datenweitergabe (DSGVO) inzwischen die explizite und aktive Zustimmung des Einzelnen. Aber wenn es um so etwas Ultimatives wie unseren Sterbeprozess geht, soll künftig ohne erklärte Zustimmung unser Leben künstlich verlängert oder möglicherweise auch vorzeitig beendet werden können, um unsere Organe entnehmen zu können. Schweigen soll ganz selbstverständlich als Zustimmung gewertet werden, wenn es um das Sterben und den Sterbeprozess geht. Das widerspricht deutlich der Würde des Einzelnen, die doch nach unserem Grundgesetz als „unantastbar“ definiert wird. (Art. 1)

Immer noch sind viele Bürger in unserem Land nicht ausreichend über den tatsächlichen Ablauf einer Organentnahme oder die damit zusammenhängenden vorbereitenden intensivmedizinischen Interventionen und organprotektiven Maßnahmen informiert. Jeder Organspender wird bis zum Zeitpunkt der Organentnahme künstlich weiter am Leben gehalten, bis die Organentnahme erfolgen kann. Mit der Widerspruchslösung würde der Staat für seine Bürger eine generelle Vorentscheidung treffen und damit völlig unzulässig am Lebensende in den Entscheidungsbereich und die Freiheit des Einzelnen eingreifen.

Besonders schwerwiegend ist für die CDL, dass die Angehörigen künftig keinerlei Mitsprachemöglichkeit mehr haben. Denn der Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung schließt explizit ein eigenes Entscheidungsrecht der nächsten Angehörigen aus. Auch der sogenannte „mutmaßliche Wille“ der final Erkrankten spielt keine Rolle. Die Angehörigen sollen künftig lediglich darüber befragt werden, ob sie Kenntnis von einem schriftlichen Widerspruch gegen die Organ- oder Gewebeentnahme haben. Ansonsten kann der Arzt/die DSO jederzeit und sofort auch gegen den von Angehörigen erklärten mutmaßlichen Willen entscheiden. Angehörige werden in dieser extrem belastenden Lebenssituation so lediglich zum „Boten“ ohne eigene Betroffenheit degradiert, haben ansonsten aber kein eigenes Widerspruchs- oder Entscheidungsrecht darüber, was mit ihrem schwerstkranken Familienmitglied geschieht. In Deutschland entscheiden angefragte Angehörige derzeit mehrheitlich gegen eine Organentnahme, was mit der vorgesehenen Regelung vollkommen ausgehebelt würde. Sie würden gezwungen in jedem Fall die Organentnahme hinzunehmen.

In einer offenen und freiheitlich-demokratischen Gesellschaft muss gerade der Sterbeprozess dem aktiven Handeln des Staates durch fremdnützige Verfügung entzogen bleiben.
Für die CDL steht fest: In einer offenen und freiheitlich-demokratischen Gesellschaft muss gerade der Sterbeprozess dem aktiven Handeln des Staates durch fremdnützige Verfügung entzogen bleiben. Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende muss uneingeschränkt freiwillig bleiben. Schon jetzt sind freiwillig 39 % der Menschen in Deutschland Organspender. Dennoch reicht dies angeblich nicht aus, um mehr als 1000 Organspender pro Jahr zu „generieren“? Hier liegen dann offensichtlich ganz andere Probleme in der Umsetzung vor, die das neue Transplantationsgesetz vom April 2019 erst langsam verändern wird. Die Lösung darf jetzt  jedoch nicht in einer durch den Gesetzgeber entschiedenen Vergesellschaftung der Organe liegen, die zukünftig alle Bürger zwingen will, sich in der Frage der Organspende zu entscheiden oder ansonsten automatisch potentieller „Organlieferant“ zu sein.

Deshalb erwartet die CDL von der Mehrheit des Bundestages die Beachtung und Stärkung des Bürgerrechtes auf Selbstbestimmung, den Verzicht auf übergriffige, paternalistische Staatsanmaßung bei Sterbenden und ein klares Nein zur Widerspruchslösung. Es ist mehr als erstaunlich, dass derzeitig im Kabinett ausgerechnet die Justizministerin, Christine Lambrecht (SPD), die Verfassungsmäßigkeit der Widerspruchslösung deutlich bezweifelt. Auch die evangelische und die katholische Kirche kritisieren die Anmaßung der vorgeschlagenen Widerspruchslösung: Sie würde eine höchstpersönliche, lebenswichtige Entscheidung durch einen autoritären staatlichen Verfügungsanspruch ersetzen.“

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2 Kommentare
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Jutta
4 Jahre zuvor

Soll das eine wirklich gute Lösung sein ?
https://www.n-tv.de/politik/Bundestag-beschliesst-moderate-Organspende-Reform-article21513227.html

Ich empfehle auch diese Seite:
https://initiative-kao.de

Manche Berichte sind so gespenstisch und bedrückend.
Wie auch Berichte über Krankenhäuser, in denen OPs und Dinge vor sich gehen, das ist unfassbar.
Leider konnte ich diese Zeitschrift nicht mitnehmen, da sie bei meiner Ärztin auslag.
Aber im Stern war das auch zu lesen, es wurde zitiert aus dem Stern Bericht, wenn ich mich richtig erinnere. Ich mache mich gleich noch mal auf die Suche.

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