Gleichgeschlechtliche Elternschaft auf dem Prüfstand

In der Debatte über die sogenannte Homo-Ehe und deren mögliche Auswirkungen auf die Gesetzgebung zu Adoptionsrecht, Samenspende, Ei-Spende und Leihmutterschaft behaupten ihre Befürworter meist, es mache für das Kindeswohl keinen Unterschied, ob ein Kind bei einem gleichgeschlechtlich lebenden Paar oder bei Mutter und Vater bzw. einem Frau-Mann-Paar aufwächst.

Jeppe Rasmussen hat sich einige bedeutende Studien zum Thema näher angeschaut. Fazit:

Fast alle Studien, die nach eigenen Angaben keinen Unterschied zwischen den Familienformen feststellen konnten, zeigen erhebliche methodische Schwächen, verwenden keine repräsentativen Daten und ziehen häufig unzulässige Schlussfolgerungen. Manche der „Kein-Unterschied“-Studien weisen – nach einer erneuten Analyse der Daten – auf deutliche Unterschiede hin.

Die jüngsten Studien, die mit den größten Datensätzen arbeiten und repräsentative Stichproben nutzen, zeigen allesamt auf, dass das Kindeswohl in gleichgeschlechtlichen Familien gefährdeter ist als in anderen Familienformen. Der größte Unterschied besteht dabei zwischen Kindern in homosexuellen Haushalten und Kindern, die bei ihren gemeinsamen, leiblichen Eltern aufwachsen.

Was mögliche Auswirkungen einer rechtlich anerkannten „Ehe“ für homosexuell lebende Paare betrifft, sind zudem alarmierende Ergebnisse aufgetaucht: Die Untersuchung von Sullins zeigt, dass es Kindern bei gleichgeschlechtlich-verheirateten Paaren schlechter geht als bei gleichgeschlechtlich lebenden, aber nicht miteinander verheirateten Paaren. Die Resultate korrelierten statistisch mit der Dauer, die ein Kind bei einem homosexuell lebenden Paar verbracht hat: Je länger, desto schlechter ging es dem Kind. Der explorative Charakter dieser Ergebnisse legt nahe, dass weitere Untersuchungen notwendig sind.

Festzuhalten ist:

Kinder sind immer zu unterstützen, unabhängig davon, in welchen Beziehungskontexten sie aufwachsen. Nicht alle Beziehungskonstellationen aber sind gleich förderlich für ein Kind.

Es gehört zur Natur jedes Menschen, dass er einen Vater und eine Mutter hat. Zum Wohl der Kinder sollten wir das als Gesellschaft und als Einzelne im Blick behalten.

Hier mehr: www.dijg.de.

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8 Jahre zuvor

[…] Gleichgeschlechtliche Elternschaft auf dem Prüfstand – theoblog.de […]

Nina Wedemeyer
3 Jahre zuvor

Vor kurzem habe ich ein ukrainisches Gesetz über Leihmutterschaft gefunden, das ins Deutsche übersetzt wurde. Sehr nützliche Informationen, ich rate allen, die an diesem Thema interessiert sind, sie zu lesen. https://leihmutterschaft-zentrum.de/pdf/leihmuttershaft_law.pdf

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