Frauke Brosius-Gersdorf attackiert in einer Erklärung die Medien und sieht sich einer Kampagne ausgesetzt. Jan Philipp Burgard erkennt – meines Erachtens zutreffend – bei ihr ein fragwürdiges Demokratieverständnis und auch eine Unaufrichtigkeit.
Zitat:
Aus den Zeilen von Brosius-Gersdorf spricht ein fragwürdiges Verständnis von Pressefreiheit. Das wird umso deutlicher, wenn man sich im Detail mit ihrer „Anklageschrift“ gegen die Medien auseinandersetzt. So heißt es in der Erklärung, die Berichterstattung über ihre Position zur Reform des Schwangerschaftsabbruchs entbehre der Tatsachengrundlage. Der Hauptvorwurf in den Medien sei, dass sie dem ungeborenen Leben die Menschenwürdegarantie abspräche.
Fakt ist: Noch im Februar 2025 äußerte Brosius-Gersdorf als Sachverständige im Rechtsausschuss des Bundestags: „Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“ Ein Beleg für die umstrittene Position von Brosius-Gersdorf, den auch die WELT mehrfach zitierte – und kritisierte. Doch wo entbehrt hier die Berichterstattung der „Tatsachengrundlage“, wie Brosius-Gersdorf behauptet?
Die Juristin unternimmt nicht nur einen durchsichtigen Versuch, von der Kontroverse um ihre Person abzulenken, indem sie den Medien Diffamierung vorwirft. Brosius-Gersdorf zeigt unter Druck auch ein fatal fehlgeleitetes Demokratieverständnis. Ihr Vorwurf, die Berichterstattung sei „von dem Ziel geleitet, die Wahl zu verhindern“, impliziert die Annahme, die Bundestagsabgeordneten seien intellektuell nicht in der Lage, sich ein eigenes, umfassendes Bild von Brosius-Gersdorf als Person und Juristin zu machen. Folgt man ihrer Logik, ist ihre Wahl ausschließlich an den böswilligen Medien gescheitert. Doch in Wirklichkeit ist sie an ihrer eigenen, für eine Juristin extremen Politisierung gescheitert.
Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.
Die Ideo-Logik lautet folgendermaßen: Wer einen zu weit rechts stehenden Kandidaten verhindern will rettet die Demokratie. Wer eine zu weit links stehende Kandidatin verhindern will betreibt Hetze.
„Frauke Brosius-Gersdorf attackiert in einer Erklärung die Medien und sieht sich einer Kampagne ausgesetzt“ und zeigt, wie wenig geeignet sie für das höchste Gericht unseres Landes ist.
Meine Meinung ist:
1.
Leider macht Frau Frauke Brosius-Gersdorf das, was sie gut kann, nämlich sich dumm stellen.
https://www.facebook.com/markus.jesgarz.3/posts/pfbid027MR5ewc63nX86P3ZCSM5MUeredfSuvao613Y3AN2ExRttYsBhJprBMuSuPjeW6QMl
2.
Leider ist Frau Frauke Brosius-Gersdorf unaufrichtig.
Ebenfalls in der Welt (hinter Bezahlschranke) ist folgender Text zu lesen „Anders als der geborene Mensch sei das Ungeborene nicht allein lebensfähig, sondern bis zur Lebensfähigkeit außerhalb des Mutterleibs abhängig vom Organismus der Schwangeren. „Diese existenzielle Abhängigkeit des Ungeborenen vom Körper der Schwangeren legt es nahe, dass das Lebensrecht pränatal mit geringerem Schutz zum Tragen kommt als für den geborenen Menschen“, schrieb Brosius-Gersdorf im Februar in ihrer Stellungnahme für den Rechtsausschuss.“ Aus meiner (christlichen) Sicht trägt dieser Abschnitt nicht dazu bei, um die Dame als Richterin am BVG gerne zu sehen. Denn die Wertigkeit eines Menschen an dessen autarker Lebensfähigkeit festzumachen wäre nicht das, was ich vertreten würde. Zum Einen sollte der (noch) nicht allein lebensfähige Mensch genau aus diesem Grund verstärkt und nicht vermindert unter Schutz gestellt werden. Denn er kann nicht weglaufen, protestieren oder sich gar wehren. Darüber hinaus entsteht die Menschenwürde mit der Zuwendung Gottes zu einem Menschen. Diese ist während der Schwangerschaft (und davor) bereits vorhanden. Mir… Weiterlesen »
Die Ideologie dahinter, stammt von Herrn Singer
Ein nius Artikel lautet treffend dazu:
Causa Brosius-Gersdorf Wie mit der Singer-Philosophie die Tötung von kranken Kindern legal wird
https://www.nius.de/kommentar/news/causa-brosius-gersdorf-singer-philosophie/8245d768-14f2-474a-985e-861bb8c30cbc
Und s.a.
https://theoblog.de/hinter-brosius-gersdorf-lauert-peter-singer/44933/
Meine Meinung ist:
Leider ist Frau Brosius-Gersdorf nicht ehrlich.
https://www.facebook.com/share/p/1CJKAuyuj2/
Meine Meinung ist: Leider folgt Frau Frauke Brosius-Gersdorf einem utilitaristischen statt einem naturrechtlichen Denken. 1. Utilitarismus statt Prinzipientreue In ihrer Dissertation zur Autonomie der Deutschen Bundesbank rechtfertigt Frau Brosius-Gersdorf ausdrücklich ein Demokratiedefizit, wenn dies dem „größeren Nutzen“ dient – konkret der Sicherung der Währungsstabilität. Es geht ihr nicht um das Prinzip der Demokratie, sondern um das Ergebnis. Legitimität misst sie an Nützlichkeit, nicht an moralischer oder rechtlicher Richtigkeit. Dieses Denken ist klar konsequentialistisch und steht im direkten Widerspruch zu einem prinzipienbasierten Ansatz. 2. Verzicht auf naturrechtliche Argumentation Ein naturrechtlicher Ansatz hätte denselben Entscheidungsspielraum akzeptiert, jedoch aus einem fundamentalen Grund: Geldwertstabilität ist Teil des objektiv erkennbaren Gemeinwohls, das unabhängig von kurzfristigen Vorteilen geschützt werden muss. Naturrecht kennt keine „Abwägungen“, die Prinzipien relativieren. Frau Brosius-Gersdorf hingegen folgt strikt dem Nutzenkalkül. 3. Konsistenz auf Kosten des Prinzips Dieses utilitaristische Muster zeigt sich auch in ethischen Fragen wie der Abtreibung. Naturrecht betrachtet den Schutz unschuldigen Lebens als unverhandelbar. Ein utilitaristischer Ansatz hingegen erlaubt Eingriffe,… Weiterlesen »