Die Verfassung wird verbogen

Ein starker Text von Reinhard Müller:

Wer kann eine Ehe eingehen? Was den Willen der Verfassungsmütter und -väter angeht, so gibt es keinen Zweifel. Und nicht nur das: Bis in die jüngste Vergangenheit hat das Bundesverfassungsgericht stets hervorgehoben, dass die Ehe ein „allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut“ ist. Die Karlsruher Richter haben freilich das Kunststück fertiggebracht, die nahezu vollständige Angleichung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft an die Ehe mitzutragen, obwohl im Grundgesetz von einem „besonderen Schutz“ der Ehe die Rede ist.

Doch darf nicht vergessen werden: Die Lebenspartnerschaft ist, auch nach dem Willen des damaligen rot-grünen Gesetzgebers, etwas anderes, sie ist ausdrücklich keine Ehe. So hat der Bundesgerichtshof erst im vergangenen Jahr hervorgehoben, dass Lebenspartner keinen Ehenamen führen können: Die Verfassung gebiete es nicht, dass gleichgeschlechtlichen Partnern auch die Ehe offenstehen müsse. Deshalb ist jetzt der Gesetzgeber gefragt – der verfassungsändernde Gesetzgeber, wohlgemerkt. Er müsste mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit von Bundestag und Bundesrat das Grundgesetz ändern, um die „Ehe für alle“ zu etablieren.

Mehr: www.faz.net.

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Jutta
6 Jahre zuvor

Heute ist ein großer Tag.
Sagen sie.
http://www.n-tv.de/politik/Bundestag-beschliesst-Ehe-fuer-alle-article19913631.html

Oja, heute ist ein großer Tag. Aber anders als diese denken.
GOTTes Gerichtshandeln beginnt.

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