In der dunklen Herzkammer des Corona-Staates

Jürgen Habermas hat in den Blättern für deutsche und internationale Politik den Aufsatz „Corona und der Schutz des Lebens“ veröffentlicht. Er ist in der für ihn typischen Sprache verfasst. Schwer zu lesen und noch schwerer zu verstehen. Enthalten ist etwa der auf den ersten Blick harmlose Satz:

Die asymmetrische Beanspruchung der Bürgersolidarität auf Kosten gleichmäßig gewährleisteter subjektiver Freiheiten kann durch die Herausforderungen einer Ausnahmesituation gerechtfertigt sein. Legitim ist sie somit immer nur auf Zeit. Wie diese außerordentliche Autorisierung auch ohne weitere Notstandsregelungen rechtsdogmatisch mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen ist, soll am Ende dieser Erörterung stehen.

Andreas Rosenfelder hat den Aufsatz gründlich gelesen und ist alles andere als begeistert:

Wer sich auf diese Verdrehung unserer Rechtsordnung einlässt, landet in einer verkehrten Welt, die man nur als Horrorszenario umschreiben kann. Die nun plötzlich behauptete „Pflicht“ des Staates, „alle Strategien auszuschließen, bei denen er Gefahr läuft, die wahrscheinliche Gefährdung von Leben und körperlicher Unversehrtheit einer vorhersehbaren Anzahl unschuldiger Bürger in Kauf zu nehmen“ und – wie es in einem geradezu grotesken Zusatz heißt – „also selber zu verursachen“, führt ohne Umwege zur Idee eines Staates, der zur Kontrolle und Beschränkung sämtlicher Lebensbereiche verdammt ist: „Überwachen und Strafen“, wie Habermas’ leider viel zu früh verstorbener Kollege Michel Foucault das 1975 genannt hat.

So soll die Anti-Infektions-Politik des Jürgen Habermas „konkurrierende Rechtsansprüche“ gar nicht mehr berücksichtigen. Die Unversehrtheit des Körpers darf dann nicht mehr gegen andere Grundrechte wie die freie Entfaltung der Persönlichkeit abgewogen werden, obwohl beide im selben Artikel 2 des Grundgesetzes festgeschrieben sind – mit der Person an erster und dem Leben an zweiter Stelle. Lediglich die Todesfolge lässt Habermas als Grund gelten, um eine wirksame Gesundheitsschutzmaßnahme zu verwerfen.

Mehr, allerdings hinter eine Bezahlschranke: www.welt.de.

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Clemens Altenberg
3 years ago

„„Überwachen und Strafen“, wie Habermas’ leider viel zu früh verstorbener Kollege Michel Foucault das 1975 genannt hat.“

Herr Rosenfelder erwähnt natürlich nicht, aus welchem selbstverschuldeten Grund Foucault viel zu früh verstorben ist… Er hatte sich in eine totale Aversion gegen alle wissenschaftlich begründeten Gesundheitsmaßnahmen hineingesteigert, hielt Aids für eine Erfindung eines bösen Biopolitik-Machtkomplotts, und wollte Aids selbst dann nicht wahrhaben, als er schon an Symptomen litt und nicht mehr lange zu leben hatte. Er frequentierte weiter Schwulenbars und hat wohl so manche angesteckt. Kritisch sah er es, dass Homosexuelle sich beraten ließen wie man sich schützt, meinte sie wären in die Falle einer hinterlisitgen Wissenschaft getappt.
Dieser Prototyp eines Virusgefahr-Leugners starb dann an dem, was er für ein soziales Konstrukt hielt. Postmoderne Ablehnung aller wissenschaftlichen Warnungen, die einem nicht in den Kram passen, ist wohl kaum die beste Antwort auf gefährliche Viren.

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