Trefflicher als Ferdinand Hahn kann man es nicht formulieren (Theologie des Neuen Testaments, 3.1.1.1–3.1.1.3):
Lange Zeit besaß in der exegetischen Forschung die repräsentativ von Rudolf Bultmann vertretene Auffassung Geltung, wonach es im Judentum der Zeit Jesu, entscheidend geprägt durch die Pharisäer, ein Gesetzesverständnis gab, das ausschließlich am Tun des Menschen orientiert war, der sich durch sein gesetzestreues Verhalten Lohn und Heil erwerben wollte. Dabei wurde häufig von einem gegenüber dem Alten Testament depravierten Gesetzesverständnis gesprochen.
Gegen diese Auffassung hat vor allem E.P. Sanders Einspruch erhoben und darauf hingewiesen, daß in der jüdischen Literatur der vorchristlichen und christlichen Zeit das Gesetzesverständnis nicht abgelöst war von der vorausgegangenen gnädigen Zuwendung Gottes und der Zugehörigkeit zum Bund (»Bundesnomismus«). Das Tun der Menschen diente daher nicht dem Erwerb, sondern der Bewahrung des Heils. Im Zusammenhang damit hat James D.G. Dunn auf die Bedeutung von Beschneidung und Gesetzesobservanz als »identity marker« für jüdisches Selbstverständnis hingewiesen.
So wichtig diese Beobachtungen sind, es kann trotz der grundlegenden Bedeutung der Zugehörigkeit zum Bund nicht übersehen werden, daß es seit der prophetischen Tradition das Problem des Bundesbruches gab und daß darüber hinaus das endzeitliche Gottesgericht ein zunehmendes Gewicht erhielt. Die Folge war ein durchaus ambivalentes Verhalten zum Gesetz, das zwar nach wie vor entscheidendes Kennzeichen der Zugehörigkeit zu dem von Gott erwählten Volk war, zugleich aber im Blick auf das ausstehende Endgericht Ungewißheit und eigenes Streben nach Gerechtigkeit einschloß. Ein solches Verständnis ist jedenfalls bei Paulus vorausgesetzt.