Habeas Corpus gilt auch für die Organspende

Wilfried Härle äußerte sich am 6. Februar kritisch zur angestrebten Widerspruchslösung bei der Organspende (FAZ vom 06.02.25, Nr. 31, S. 6):

Mit der Widerspruchsregelung wird eines der frühesten anerkannten Menschenrechte – nach dem Recht der Religionsfreiheit – in subtiler Weise aufgeweicht, ja ausgehebelt: das Menschenrecht, das in der Habeas-Corpus-Akte von 1679 allen Bürgern Englands vom König verbrieft wurde und das seitdem als ein Grundpfeiler jedes Rechtsstaates gilt. Dieses Menschenrecht besagt, dass die Regierung eines Landes keinen Rechtsanspruch auf die leibliche Existenz ihrer Bürger hat, es sei denn, sie hätten dieses Recht durch einen schweren, richterlich festgestellten Verstoß gegen die gesetzliche Ordnung verwirkt. Aber unter der Bedingung der Widerspruchsregelung gehört mein Körper zunächst nicht mir, sondern meinem Staat oder meiner Gesellschaft, und wenn ich mich dem verweigern will, muss ich das ausdrücklich dokumentieren. Die Besitzverhältnisse im Blick auf den menschlichen Leib werden damit umgekehrt.

Sollte die Widerspruchsregelung im Blick auf die Organentnahme auch bei uns in einem erneuten Anlauf doch Rechtskraft erhalten, so würde ich am selben Tag meinen Spenderausweis vernichten und meinen Widerspruch gegen die Organ„spende“ erklären, weil sie dann keine Spende mehr wäre. Das glaube ich meinen Kindern und Enkeln, ja meinem Land schuldig zu sein.

Mehr: zeitung.faz.net.

Ähnliche Beiträge:

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner