Kritische Blicke auf die »Neue Paulusperspektive«

Die Diskussion um die Stellung des Gesetzes und die Bedeutung der neutestamentlichen Rechtfertigungslehre hat in den letzten 30 Jahren durch die sogenannte »Neue Paulusperspektive« (NPP) ein anderes Gesicht bekommen. Die Entlutherisierung der Rechtfertigungslehre und die Kritik am Heilsindividualismus gaben der transformatorischen Theologie erheblichen Rückenwind. Gemäß der NPP ist es Paulus nämlich gar nicht so sehr um die Frage gegangen, wie der Mensch mit Gott versöhnt werden kann. Paulus zielte vielmehr auf die ethnisch-soziale Abgrenzung der Juden ab und wollte die Heilsbotschaft von nationalistischen Bestrebungen befreien. Das Heil gilt allen Völkern. Insofern ist das Evangelium eine Botschaft, die ethnische Schranken überwinden hilft und dafür motiviert, ungerechte soziale Strukturen in der Welt aufzubrechen.

Nachdem sich etliche angelsächsische Exegeten dem »neuen Paradigma« zunächst euphorisch angeschlossen hatten, formierte sich bald heftige Kritik, die auf die Einseitigkeiten der NPP aufmerksam machte. Theologen wie Seyoon Kim, Stephen Westerholm, Mark Seifrid, G. P. Waters (studierte bei Sanders) oder Simon Gathercole (studierte bei Dunn) haben beispielsweise steile Thesen der NPP entkräftet und so auch den unfreiwilligen Namensgeber der NPP, James Dunn, dazu bewegt, einzulenken. Dunn gibt inzwischen freimütig zu, dass die Mission des Paulus nicht einseitig auf soziologische und politische Ambitionen reduziert und der Rechtfertigungslehre ihre soteriologische Dimension nicht genommen werden darf.

In Deutschland hatte es die NPP zunächst schwer. Exegetische Größen wie Martin Hengel oder Peter Stuhlmacher haben schon früh Zweifel angemeldet. Friedrich Avemarie konnte zeigen, dass die frührabbinischen Texte nicht so leicht auf eine einheitliche Linie zu bringen sind, wie E.P. Sanders das behauptet hatte. Freilich lies sich die Kritik aus Deutschland (besonders die aus Tübingen) auch auf den Einfluss Luthers zurückführen und natürlich gibt es inzwischen in Deutschland renommierte Vertreter der NPP. Insgesamt setzt aber meines Erachtens eine Phase der Konsolidierung ein, die einerseits neue Einsichten der NPP angemessen würdigt und andererseits darauf verweist, dass sich alles in allem nicht so viel geändert hat und sich Luthers Rechtfertigungslehre nicht nur am mittelalterlichen Katholizismus abarbeitete, sondern ihre wesentlichen ›Entdeckungen‹ tatsächlich Paulus verdankt.

Einige jüngere Arbeiten aus dem deutschen Raum möchte ich hier kurz vorstellen:

Michael Wolter hat in seinem gerade erschienen Paulusbuch (Michael Wolter: Paulus: Ein Grundriss seiner Theologie, Neukirchen-Vluyn: Neukirchener Verlagsgesellschaft, 2011) bei seinen Erörterungen zur paulinischen Rechtfertigungslehre die Einsichten der NPP einfließen lassen (siehe besonders S. 340–409). Die Gemeinsamkeit der neuen Paulusperspektiven liegt für Wolter in der neuen Verortung der Rechtfertigungslehre (S. 341):

Inzwischen hat sich unter dieser Bezeichnung eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Interpretationen ausdifferenziert, deren Gemeinsamkeit aber darin besteht, dass sie die paulinische Rechtfertigungslehre nicht (wie das z.B. bei Luther, Bultmann und Käsemann der Fall ist) in der Anthropologie, sondern in der Ekklesiologie ansiedeln. Sie schreiben ihr – vereinfachend gesagt – im Wesentlichen die Funktion zu, die theologischen Implikationen und Konsequenzen der paulinischen Christusverkündigung unter den Völkern zu reflektieren. Charakteristisch für sie ist dabei die Abgrenzung von der lutherischen Paulusrezeption, wie sie im 20. Jahrhundert vor allem in den Interpretationen der paulinischen Rechtfertigungslehre durch Rudolf Bultmann, Ernst Käsemann und deren Schüler vertreten wurde. Die ›New Perspective‹ verlangt, das Rechtfertigungsverständnis Martin Luthers von der paulinischen Rechtfertigungstheologie strikt zu unterscheiden, weil ihrer Meinung nach das paulinische Rechtfertigungskonzept verfälscht wird, wenn man es in den Kategorien der reformatorischen Theologie interpretiert.

Die Resultate der neuen Perspektiven haben bei Wolters eigenen Untersuchungen zur Rechtfertigungslehre freilich ihre Spuren hinterlassen. Doch sperrt er sich gegen vereinfachende Schablonen, wie z. B. – um nur einen Punkt herauszugreifen – bei der Interpretation von »Werke des Gesetzes«. Wolter schreibt (S. 352):

Die Frage, ob der Ausdruck »Werke des Gesetzes« Handlungen meint, die in Erfüllung der Tora getan werden, oder Vorschriften, die in der Tora stehen, weil sie getan werden sollen (unabhängig davon, ob dies auch tatsächlich geschieht), ist ganz bestimmt nicht so zu beantworten, dass irgendeine dieser beiden Interpretationen »durchweg« gelten und der Ausdruck darum an allen Stellen ein und dieselbe Bedeutung haben müsse. Solch einseitige Urteile – in welche Richtung sie auch gehen mögen – lassen einen Sachverhalt unbeachtet, der eigentlich selbstverständlich sein sollte: dass Begriffe mal mit ihrer ›eigentlichen‹ Bedeutung und mal metonymisch gebraucht werden können.

Am Ende seiner Ausführung resümiert Wolter (S. 411):

Aufs Ganze gesehen sind die theologischen Unterschiede zwischen der paulinischen Rechtfertigungslehre und ihrer Rezeption durch Martin Luther nicht zu übersehen. Ihre Ursache haben sie zweifellos in den veränderten christentumsgeschichtlichen Kontexten. Daraus kann man zwei hermeneutische Schlussfolgerungen ableiten: Die Interpretation der paulinischen Rechtfertigungslehre darf man in der Tat nicht am theologischen Paradigma ihrer Rezeption durch Martin Luther ausrichten. Das wäre anachronistisch. Aus der umgekehrten Richtung betrachtet, wird man aber auch der Theologie Martin Luthers nicht gerecht, wenn man ihr eine Verfälschung der paulinischen Rechtfertigungslehre vorwirft. Luther geht mit ihr vielmehr so um, dass er sie in einen veränderten historischen und kulturellen Kontext hinein fortschreibt und dabei wesentliche Bestandteile ihres Begründungszusammenhangs bewahrt.

Eine gute Zusammenfassung zur NPP stammt von dem Neutestamentler Jörg Frey. Sein Beitrag »Das Judentum des Paulus« (erschienen in: Oda Wischmeyer (Hg.): Paulus: Leben – Umwelt – Werke – Briefe, Tübingen u. Basel: A. Francke Verlag, 2006, S. 5–43) enthält den Abschnitt »Zur ›neuen Paulusperspektive‹« (S. 35–42). Frey stellt komprimiert wichtige Thesen der NPP sowie die vielstimmige Kritik vor (Common Judaism, Bundesnomismus und soteriologische Bedeutung der Toraerfüllung, Werke des Gesetzes als bloße boundary markers, Gegenstand des Rühmens, Verlust der eschatologoschen Dimenson, Differenz zwischen der Anthropologie des Paulus und der des zeitgenössischen Judentums). Das Fazit lautet bei Frey (S. 41–42):

Es ist zweifellos ein Verdienst der ›New Perspective‹, dass sie das überkommene Zerrbild vom Judentum als einer Religion der ›Werkgerechtigkeit‹ wirksam bestritten und die unreflektierte Rede vom ›Gesetz als Heilsweg‹ nachhaltig in Zweifel gezogen hat. Gegen die Wirkungsgeschichte paulinischer Theologie ist aus den jüdischen Quellen zu erkennen, dass die Tora für Juden Freude, nicht Last, Berufung, nicht Sklaverei bedeutet. Aufgrund neuerer Forschungen sollte es definitiv unmöglich sein, das Judentum der Zeit Jesu als »Religion völligster Selbsterlösung« [Anmerkung: so noch Billerbeck] zu bezeichnen und ihm »Werkgerechtigkeit« und Ritualismus vorzuwerfen. Solche Urteile sind eher neuprotestantisch als lutherisch und widersprechen der jüdischen Selbstwahrnehmung. Ein Gewinn ist auch, dass nun die Gefahr der Eintragung späterer Fragen in die Paulusinterpretation bewusster wahrgenommen wird. Vor jeder Verallgemeinerung paulinischer Aussagen für eine überzeitliche Lehre muss zunächst der historische Ort und der rhetorische Kontext der Texte ernst genommen werden. Die soziologischen Kategorien dürfen freilich, wie auch Dunn zugesteht, nicht an die Stelle der theologischen Reflexion treten. Der Theologe Paulus lässt sich nicht auf missionspragmatische oder ›kirchenpolitische‹ Intentionen reduzieren. Sein Denken ist auf dem Hintergrund seiner Biographie und Christuserkenntnis sowohl anthropologisch als auch hamartologisch tiefergehend, als dies die Vertreter der ›New Perspective‹ zugestehen wollten.

Der FTH Dozent Berthold Schwarz nimmt die Ergebnisse der NPP ebenfalls differenziert war. In seinem Beitrag »Das Missverständnis der sogenannten ›Neuen Paulusperspektive‹« (Teil 1 erschienen in: Bibel und Gemeinde 4/2010, S. 61–70 und Teil 2 in: Bibel und Gemeinde 1/2011, S. 39–48) mahnt Schwarz zur weiteren fairen und gewissenhaften Diskussion (Teil 2, S. 48). Die große Schwäche der NPP liegt für ihn in der verkürzten Deutung der Rechtfertigungslehre (Teil 2, 47):

Die Vertreter der Neuen Perspektive übersehen (leider) in ihrem berechtigten Bemühen, das herauszuarbeiten, was im 1. Jahrhundert mit den Aussagen des Paulus im Kontext des damaligen Judentums gemeint gewesen sein kann, dass die Rechtfertigung (wenigstens auch) etwas mit der individuellen Stellung des Einzelnen vor Gott zu tun hat. Wright spricht davon als einer »second-order doctrine«, während die Reformatoren in soteriologischer Akzentuierung darin die Lehre sehen, mit der alles im Christentum steht und fällt (… ein Urteil, das in gesamtbiblischer Perspektive ebenfalls die Tendenz zur Übertreibung in sich trägt). Es geht – wie bereits erwähnt wurde – für die Neue Paulusperspektive bei der Rechtfertigung um eine nationale, körperschaftliche Angelegenheit des Eingegliedertseindürfens in den (bestehenden) nationalen Bund mit Gott, der nun auch für Heiden eröffnet sei, ermöglicht durch die Weltherrschaft des erhöhten Christus. So einseitig oder auch unvollständig einige reformatorische Ansichten und Lehren im Urteil der Aussagen des gesamten Neuen Testaments gewesen sein mögen, die Antworten der Neuen Perspektive in der Paulusinterpretation liefern letztlich mehr Probleme und Fragezeichen, als dass sie wirklich Lösungen für exegetische oder theologische Probleme anbieten.

Einen bemerkenswerten Aufsatz hat der Systematiker Wilfried Härle im Jahr 2006 veröffentlicht (»Paulus und Luther: Ein kritischer Blick auf die ›New Perspective‹«, ZThK, Bd. 103 (2006), S. 326–393). Der Schwerpunkt dieser Untersuchung liegt nicht auf der Frage, »ob Paulus das Judentum seiner Zeit richtig verstanden und beschrieben hat, sondern auf der Frage, welche theologischen Auffassungen Luther (zusammen mit den übrigen Reformatoren) aus Paulus gewonnen hat und ob sie von E. P. Sanders und anderen Vertretern der New-Perspective richtig verstanden und wiedergegeben werden« (S. 362). Härle rekonstruiert, von welchen Prämissen aus E. P. Sanders zu seiner These von der Unvereinbarkeit zwischen Paulus und Luther gekommen ist und prüft das vorausgesetzte Bild der paulinischen und lutherischen Theologie. Schließlich stellt Härle das Verhältnis zwischen den paulinischen und lutherischen Aussagen über Sünde und Heil des Menschen dar, so wie er es versteht. Härle weist m. E. überzeugend nach, dass Sanders Luther in mehreren Punkten nicht verstanden hat. Sanders unterstellt – kurz gesagt – Luther einen viel zu flachen Sündenbegriff. Im christlichen Leben geht es nicht um formale Gebotserfüllung, sondern darum, Gott von ganzem Herzen zu lieben (381):

Solange ein Mensch den Willen Gottes zu erfüllen versucht aus Furcht vor der Strafe Gottes oder aus Hoffnung auf den Lohn Gottes, kann er zwar jede Handlung vollziehen, die vom Gesetz geboten ist, aber er liebt dabei nicht Gott, sondern immer nur sich selbst. Das Motiv, der Strafe, dem Zorn, dem Gericht Gottes zu entgehen, hat seinen einzigen Grund in dem Willen oder Hoffen des Menschen, sich selbst vor der Strafe Gottes in Sicherheit zu bringen und das Heil zu gewinnen. Und der ›gerechte Gott‹ (im Sinne der iustitia activa) ist dabei dasjenige Gegenüber, von dem die Bedrohung ausgeht.

Sanders hat diese Tiefendimension des Sündenbegriffs bei Luther übersehen (S. 382):

Bei allem Respekt: Diese Einsichten Luthers haben sich E. P. Sanders auch nicht von ferne erschlossen. Er sieht in Luther einen Menschen, der Schuld- und Gewissensprobleme hat und sich darum durch den Gedanken einer zugerechneten, fiktiven Gerechtigkeit eine Lösung zurechtlegt, an die er glauben kann, die ihm hilft, mit seinen Schuld- und Gewissensproblemen zu leben, und die ihn doch nicht nötigt, sein Leben radikal zu ändern und am Willen Gottes auszurichten. Das alles hat mit Luther – klar und deutlich gesagt – nichts zu tun.

So schließt Härle:

Die Sünde als die verkehrte, nicht vom Vertrauen bestimmte Gottesbeziehung, nimmt das Gesetz zum Anlaß, sei es im speziellen Fall, um die Begierde zu wecken, sei es generell, um den Menschen zum Selbstruhm und Anspruchsdenken vor Gott zu verführen. Auf dieser – bei Sanders gar nicht betretenen – Ebene knüpft Luther unmittelbar an Paulus an und entdeckt insbesondere in der spätmittelalterlichen Theologie der römisch-katholischen Kirche reichlich Ansätze für eine Verleugnung der Glaubensgerechtigkeit zugunsten der Werkgerechtigkeit. Das ist natürlich – verglichen mit der paulinischen Situation – eine ganz andere Frontstellung, weil Luther sich ja mit seiner christlichen Kirche und ihrer Lehre kritisch auseinandersetzt, nicht mit dem Judentum oder Heidentum, das erst für den Glauben an Jesus Christus gewonnen werden soll. Aber wenn man diese Unterschiede in Rechnung stellt und im Blick behält, kann man wohl sagen, daß Luther auch und gerade an dieser Stelle vom Apostel Paulus entscheidende Einsichten übernommen hat, die für Kirche und Theologie damals und heute zu wichtig sind, als daß sie vergessen oder verleugnet werden dürften.

Schlussendlich möchte ich auf die Theologie des Neuen Testaments von Ferdinand Hahn verweisen. Im ersten Band dieses herausragenden Werkes kommt Hahn im Rahmen seiner Untersuchungen zur Bedeutung und Funktion des Gesetzes kurz auf Sanders, Dunn und Räisänen zu sprechen (Ferdinand Hahn, Theologie des Neuen Testaments: Die Vielfalt des Neuen Testaments, Bd. 1, 3. Aufl., Tübingen: Mohr Siebeck, S. 232–233). Nachdem Hahn dargestellt hat, dass gemäß Sanders das Tun der Menschen nicht dem Erwerb des Heils, sondern der Bewahrung des Heils diente und gemäß Dunn Beschneidung und Gesetzesobservanz indentity marker für das jüdische Selbstverständnis sind, konstatiert er (S. 232):

So wichtig diese Beobachtungen sind, es kann trotz der grundlegenden Bedeutung der Zugehörigkeit zum Bund nicht übersehen werden, daß es seit der prophetischen Tradition das Problem des Bundesbruches gab und daß darüber hinaus das endzeitliche Gottesgericht ein zunehmendes Gewicht erhielt. Die Folge war ein durchaus ambivalentes Verhalten zum Gesetz, das zwar nach wie vor entscheidendes Kennzeichen der Zugehörigkeit zu dem von Gott erwählten Volk war, zugleich aber im Blick auf das ausstehende Landgericht Ungewißheit und eigenes Streben nach Gerechtigkeit einschloß. Ein solches Verständnis ist jedenfalls bei Paulus vorausgesetzt.

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Neuere Blicke auf die NPP.pdf.

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8 Kommentare
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13 Jahre zuvor

Vielen Dank! Trotz meiner Auseinandersetzung mit Wright und Piper bin ich selbst noch nicht ganz zu einem Fazit gekommen, was ich nun von der NPP halten soll. Aber es scheint sich ein Konsens herauszukristallisieren, den ich selbst auch teilen würde: Der NPP verdanken wir einen neuen Blick auf das historische Judentum der Zeit Jesu (wenn Sanders auch in gewissen Punkten relativiert wurde, ist es ihm doch zu verdanken, dass in der Reaktion auf ihn noch genauer hingeschaut wurde) und darauf aufbauend _exegetische_ Einsichten in das, was Paulus konkret vor Augen hatte, als er seine Briefe schrieb. Andererseits lässt sich _theologisch_ dennoch eine Linie von Paulus zu Luther ziehen, wenn Paulus selbst vielleicht tatsächlich nicht ganz so weit gedacht hat und stärker auf die nationale Frage geblickt hat, die ihn in seiner Missionssituation geplagt hat. Ich glaube dennoch, dass er das größere, dahinterstehende soteriologische Problem sehr wohl gespürt hat und es ihm deshalb so wichtig war, dieses _spezifische_ Problem zu lösen,… Weiterlesen »

Johannes Strehle
13 Jahre zuvor

Ron,
danke für die Vorstellung!

Roderich
13 Jahre zuvor

@kapeka:

… wenn Paulus selbst vielleicth nicht ganz so weit gedacht hat…

Hm, das beschreibt den Text der Paulusbriefe mehr als menschliches Denkprodukt des Paulus; das war es sicher auch, aber ich wuerde es primaer als vom Heiligen Geist gewirkte Offenbarung verstehen. Ich denke, Paulus hatte schon das Verstaendnis dieser Dinge, ueber die er schrieb.

13 Jahre zuvor

Natürlich, aber dennoch hat Paulus in eine konkrete Situation hinein geschrieben und der Geist hat ihn beim Schreiben für diese konkrete Situation geleitet. Inspiration besagt, dass das, was geschrieben ist, so wie es geschrieben wurde, vom Geist geleitet wurde.
Das kann aber auch bedeuten, dass Paulus nicht die ganze denkbare Spannbreite dessen bewusst gewesen ist, wohin seine Ausführungen extrapoliert werden können.

Er hatte also Verständnis über die Dinge, die er _schrieb_, aber vielleicht nicht komplett den Blick über das, was für mögliche theologische Ableitungen aufgrund seiner Schriften denkbar und folgerichtig wären.

13 Jahre zuvor

@kapeka:

wenn man den Römerbrief als Hauptquelle für die paulinische Rechtfertigungslehre nimmt, so kann man auf keinen Fall von einer „konkreten Situation“ sprechen, da der Apostel zur Zeit der Abfassung diese Gemeinde noch gar nicht live kannte. Außerdem ist dieser Brief an die Gemeinde Roms eben genau kein Brief als Antwort auf eine konkrete Situation, sondern vielmehr die Abfassung einer Art „ersten Systematischen Theologie“, also einer Abhandlung über die wichtigsten Gebiete dessen, was die Bibel lehrt: Anthropologie, Hamartiologie, Soteriologie, Pneumatologie, Ekklesiologie, Ethik, etc. Und drittens hat der Heilige Geist, der Selbst auch ganz und gar Gott ist, immer auch den Überblick und die Weisheit / Erkenntnis auch über die sich noch zu ereignenden Geschehnisse. Deshalb ist das reformatorische Verständnis der Rechtfertigung durchaus am ehesten mit demjenigen des Heiligen Geistes in Einklang.

: Vielen Dank für die gute Zusammenfassung!

13 Jahre zuvor

@Jonas:
„wenn man den Römerbrief als Hauptquelle für die paulinische Rechtfertigungslehre nimmt, so kann man auf keinen Fall von einer ‚konkreten Situation‘ sprechen“

Mal davon abgesehen, dass der doch recht kontextgebundene Galaterbrief hierbei auch noch ein Wörtchen mitzureden hat, erstaunt angesichts Deiner Einschätzung des Römerbriefs, wie unnötig viel sämtliche Kommentare in ihrer Einleitung dem Punkt „Zweck/Anlass“ widmen. 😉

13 Jahre zuvor

@Christoph: Nennen wir „Zweck/Anlass“ des Briefes mal „die systematische Darlegung des Evangeliums / der Rechtfertigungslehre im Hinblick auf eine geplante zukünftige Tätigkeit der Evangelisation in Rom“. Damit hat der Brief durchaus einen Zweck und Anlass (was ich keinesfalls bestreite), aber er ist nicht als Antwort auf innergemeindliche Probleme in Rom (wie zB der Galater- oder die Korintherbriefe, etc.). So wollte ich eigentlich in meinem Post oben „keine konkrete Situation“ verstanden haben. Anscheinend hat dies zu Missverständnissen geführt. Das war nicht beabsichtigt, sorry! Natürlich kann man aus diversen weiteren Briefen des Corpus Paulinum vereinzelte weitere Details zur Rechtfertigung erfahren, die jedoch interessanterweise a. an keiner Stelle dem Römerbrief widersprechen sondern ihn vielmehr ergänzen und b. deutet gerade auch in den späteren Briefen (insbes. Pastoralbriefe) einiges darauf hin, dass die eigentliche Lehre des Paulus in erster Linie genau aus dem bestand, was er im Römerbrief in systematischer Form dargelegt hatte.
LG
Jonas

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