Russland: Strafverfolgungen wegen Missionstätigkeit

Die Strafverfolgungen aufgrund der gesetzlichen Einschränkung von Missionstätigkeit gehen weiter und haben im Februar 2017 erstmals zur Ausweisung eines Ausländers, des indischen Staatsbürgers Victor-Immanuel Mani geführt. Er wurde durch seine erzwungene Ausreise aus Russland von seiner russischen Frau und seinem zwölf Monate alten Kind getrennt. Der protestantische Pastor wurde nach Artikel 5.26, Teil 5 des Verwaltungsgesetzbuchs („Missionstätigkeit durch Ausländer“) deportiert. Mani wurde auch zu einer Geldstrafe von 30.000 Rubel für das „Vergehen“ der Ankündigung religiöser Versammlungen in den sozialen Medien und Weitergabe religiöser Literatur an ein Nichtmitglied seiner Kirche verurteilt. Seine Berufung gegen die Entscheidung wurde verworfen. Er beabsichtigt, diese vor einer höheren Instanz anzufechten, wobei seine Anwälte argumentieren, dass die Anordnung der Abschiebung einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von 2013 widerspricht, wonach die Ausweisung aus dem Heimatland von Familienmitgliedern das Recht auf Respekt vor dem Familienleben verletzen kann.

In mindestens drei Fällen haben Richter die Vernichtung beschlagnahmter religiöser Literatur angeordnet, darunter Bibeln, die Bhagavad Gita und sonstige Texte. Dies geschah, obwohl die Gerichte nicht berechtigt sind, die Vernichtung von Literatur anzuordnen, die nicht zuvor rechtsgültig als extremistisch oder pornografisch eingestuft wurde. Überdies wurden hohe Geldstrafen gegen religiöse Organisationen verhängt, weil sie es verabsäumt hatten, ihren vollständigen offiziellen Namen auf Publikationen, Websites oder an ihren Gebäuden anzubringen.

Die evangelikale christliche Kirche von Nizhny Tagil hat Berufung gegen eine Bestrafung aufgrund dieser Bestimmung eingelegt und ist besonders besorgt über die Anordnung der Vernichtung beschlagnahmter Bibeln.

Am 20. Januar 2017 wurde die Berufung des unabhängigen Baptistenpredigers Donald Ossewaarde gegen eine Geldstrafe von 40.000 Rubel verworfen. Die Strafe war im August 2016 wegen des Abhaltens von Gottesdiensten in seiner Wohnung in Oryol und deren Ankündigung auf den schwarzen Brettern der nahegelegenen Wohnblocks verhängt worden. Am 29. Dezember haben Ossewaardes Anwälte auch eine Berufung beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Diese richtet sich gegen die Änderungen des Religionsgesetzes und des Verwaltungsgesetzbuchs vom Juli 2016. Es ist dies der erste Versuch, diese Gesetzesänderungen als nicht verfassungskonform anzufechten.  Seit Einführung der neuen Bestimmungen sind insgesamt 53 Fälle von Strafverfolgung bekannt geworden, davon 41 gegen Einzelpersonen, 12 gegen Organisationen. Betroffen waren bisher unabhängige Protestanten (18 Fälle), Zeugen Jehovas (13), Anhänger der Hare Krishna Bewegung (7), Baptisten (5), Siebenten Tags Adventisten (4), Buddhisten (2) die Neuapostolische Kirche (1), die Ukrainische Reformierte Orthodoxe Kirche (1) und die Heilsarmee (1), sowie ein Dorfältester, der es einer unabhängigen protestantischen Gemeinschaft gestattet hatte, ein Transparent bei einem Dorffest anzubringen.

Mehr als sieben Monate nach der Einführung der neuen Einschränkungen im Juli 2016 herrscht nach wie vor Verwirrung über deren Umsetzung. Uneinheitlichkeit und Verwirrung prägen auch die Entscheidungen über die Einleitung von Strafverfahren.

Quelle: Forum 18, Oslo, Deutsche Fassung: Arbeitskreis Religionsfreiheit (AKREF) der ÖEA

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Joel213
7 Jahre zuvor

Danke Ron für die Info, denn die Situation zur Religionsfreiheit in Russland ist in Deutschland nicht so bekannt.

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