Gesetzestexte und Geschäftsordnungen des Bundes sehen die sprachliche Gleichstellung von Männern und Frauen vor. „Dem generischen Maskulinum, der Herrschaft des Männlichen durch die Sprache wird der Kampf angesagt: Frauen sollen gleichermaßen von Gesetzen angesprochen werden und nicht lediglich implizit wie bei Verwendung des generischen Maskulinums.“ Judith Froese kommentiert für die FAZ die sprachliche Inklusion mit folgenden klugen Rückfragen (FAZ vom 8.12.2016, Nr. 287, S. 8):
Doch was ist nun das Ende vom Lied? Jeder Gruppe ihre eigene Sprache? Eine „Übersetzung“ des Gesetzestextes nur für Frauen? Die nächste nur für Menschen „zwischen den Geschlechtern“? Und zusätzlich eine für Menschen mit Lernschwierigkeiten? Das würde keine Abhilfe schaffen, sondern Exklusion befördern. Ein Rückbesinnen auf diskriminierungsfreie gesetzliche Inhalte statt sprachlicher Correctness wäre daher angezeigt.
Mehr: www.faz.net.
Was hier auf der Ebene der Sprache angemahnt wird, trifft in anderer Weise auch auf die schulische Bildung und das „neue Lernen“ zu. Ein Beitrag der das treffend herausarbeitet, findet sich hier: http://www.swr.de/swr2/programm/sendungen/wissen/lernen-ohne-lehrer/-/id=660374/did=18204782/nid=660374/6j6y29/index.html