Bloggen

In eigener Sache: Technische Probleme gelöst

Am 5. September habe ich darüber informiert, dass es auf dem TheoBlog.de erhebliche technische Schwierigkeiten gab. Teilweise war die Internetseite nicht mehr erreichbar. Und wenn sie erreichbar war, traten unter bestimmten Umständen kritische Fehler auf.

Erfreulicherweise konnten die technischen Probleme inzwischen weitestgehend gelöst werden. Was die Ursachen anbetrifft, sind mehrere Dinge zusammengekommen. Ich möchte hier nicht ins Detail gehen, da es für die meisten Leser uninteressant sein dürfte (Stichworte: PHP-Version, Template, Plugins, Update). Jedenfalls läuft das Blog wieder und ich werde auch in Zukunft hier Beiträge veröffentlichen, auch wenn das Erscheinungsbild nun ein anderes ist (aus Gründen der Kompatibilität).

Ein große Dankeschön an alle, die mich in dieser Sache beraten und bei der Umsetzung von Lösungen unterstützt haben! Wirklich schön, das es Freunde und Bekannte gibt, die in solchen Situationen ein offenes Ohr haben, mitdenken und mithandeln.

Ich nutze die Gelegenheit, um mal darauf hinzuweisen, dass Bloggen auch jenseits der technischen und datenschutzrechtlichen Herausforderungen kompliziert geworden ist. Anhand eines aktuellen Beispiels möchte ich das demonstrieren:

Gestern ging bei mir das Schreiben einer Hamburger Kanzlei ein. Mir wird vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben. Was genau ist passiert?

Ich habe in dem Beitrag „Marie-Luise Vollbrecht vertritt einen inhumanen Biologismus“ das Foto eines Twitterbeitrag von Volker Beck eingebaut. Volker Beck hat seinerseits auf einen Artikel der Berliner Zeitschrift verwiesen. In dem Tweetbeitrag wird nicht nur der Titel des Zeitungsartikels zitiert, sondern auch das Bild eines leeren Hörsaals der Humboldt-Universität Berlin. Für dieses Bild hält die Presseagentur dpa die Rechte. Die Urheberrechtsverletzung soll darin bestehen, dass ich durch die Wiedergabe eines Twitter-Beitrags ein Foto genutzt habe, für das ausschließlich die dpa das Nutzungsrecht besitzt. Das Vergehen besteht demnach darin, dass ich einen Beitrag repostet habe, bei dem eine Urheberrechtsverletzung in Betracht kommt, da die Bildquelle dort nicht genannt wird.

Zitat aus dem Schreiben:

Unserer Mandantin steht u.a. ein Schadensersatzanspruch zu, welcher hiermit geltend gemacht wird. Sie verwenden auf Ihrer Website theoblog.de seit dem 05.07.2022 unter den weiter unten aufgeführten URLs ein Lichtbild, an dem unsere Mandantschaft das ausschließliche Nutzungsrecht i.S.d. Urheberrechtsgesetzes hat. Eine Zustimmung zur Nutzung hat Ihnen unsere Mandantschaft nicht erteilt. Für die unberechtigte Nutzung schulden Sie unserer Mandantschaft Schadensersatz. Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 97 Abs. 2 UrhG. Auf Basis einer Lizenzanalogie kann dasjenige verlangt werden, was zwischen Ihnen und unserer Mandantschaft bei Kenntnis aller Umstände für eine rechtmäßige Nutzung als Lizenzgebühr vereinbart worden wäre. Grundlage der Berechnung des Schadensersatzes ist die Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).

Für den Schadensersatz, die Dokumenationskosten, Zinsen und die Rechtsanwaltsvergütung wird ein Bertrag von 422,62 Euro eingefordert. Das ist natürlich ärgerlich. Aber mal von der Frage abgesehen, ob hier tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, ist der Schaden für eine offene Kommunikation meiner Meinung nach enorm. Wenn das so weiter geht, traut man sich überhaupt nicht mehr, auf einen Artikel mit einem Bild zu verlinken. Und tatsächlich verzichte ich immer häufer darauf, Fotos einzubeziehen. Selbstverständlich erkenne ich die Rechte von Autoren an und möchte sie achten. Schöpferische Arbeiten sind definitiv schützenswert. Aber in Grenzen muss es möglich sein, Beiträge zu ziteren, die Bilder enthalten. Sonst schweigen wir uns irgendwann an.

Das war’s mit der Plauderei aus der Blogger-Werkstatt. Danke fürs Zuhören!

Liebe Grüße, Ron

Interview mit Tim Challies

Im Zusammenhang mit meinen Überlegungen bzgl. TheoBlog.de hat mich ein Leser auf ein Interview verwiesen, welches Tim Challies kürzlich gegeben haben. Ich habe mir Teile des Interviews angehört und sehr davon profitiert. Von Minute 29 bis 57 geht es um das Bloggen, Soziale Medien, Podcasting und den neuen Substack-Trend. Die Einsichten können für Leute, die bloggen oder in den Sozialen Medien aktiv sind, sehr hilfreich sein. Auch sonst werden Themen angesprochen, die Leser interessieren dürften (z.B. der Umgang mit digitalen Büchern ab 1:37). 

Hier das vollständige Gespräch: 

VD: DV

Gesunde Streitkultur

Tim Keller gibt drei hilfreiche Tipps für die Streitkultur in der Blogsphäre:

1. Carson’s Rule: You don’t have to follow Matthew 18 before publishing polemics.

2. Murray’s Rule: You must take full responsibility for even unwitting misrepresentation of someone’s views.

3. Alexander’s Rule: Never attribute an opinion to your opponent that he himself does not own.

Mehr: Feedly.com.

Nach oben scrollen
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner