Lebensrecht

Das Recht auf Leben aus der EKD-Perspektive

Seit einigen Jahren wird bekanntlich über eine mögliche Neufassung der Regelung zum Schwangerschaftsabbruch diskutiert. Im Fokus stehen die Fristen und Voraussetzungen, die strafrechtliche Regelung und die Pflicht zur Konfliktberatung. Die neue EKD-Schrift Stellungnahme des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) fasst evangelisch-ethische Überlegungen dazu zusammen, und will einen Kompromiss formulieren. Dass das nicht gelungen ist, zeit schon dieser Abschnitt:

Im Zentrum der theologisch-ethischen Argumentation steht die Überzeugung, dass der Schwangerschaftskonflikt aus der Kollision zweier unvereinbarer Ansprüche entsteht, in denen Christinnen und Christen jeweils ein göttliches Gebot sehen können: Dem Anspruch des ungeborenen Lebens, zur Welt gebracht zu werden, stehen die Ansprüche und Verpflichtungen gegenüber, die die Lebensführung an die betroffene Frau stellt: berufliche Verpflichtungen, soziale und psychische Notlagen, familiäre Pflichten oder die Sorge, den Ansprüchen eines zukünftigen Kindes nicht gerecht werden zu können. Aus dieser Kollision entsteht für die Schwangere ein unauflösbarer Konflikt, da sie sich nicht in der Lage sieht, beiden Ansprüchen und Verpflichtungen zugleich zu folgen. Die evangelische Kirche anerkennt diesen Konflikt als unauflösbar und lehnt eine einseitige Privilegierung einer der beiden Ansprüche ab. Ausgehend von der Schöpfungslehre hebt die evangelische Kirche die besondere Rolle der Schwangeren bei der Weitergabe des Lebens hervor: Gottes Ruf ins Leben kann nur mit der Hilfe einer Frau Realität werden. Diese Mitwirkung am Schöpfungsauftrag bringt es mit sich, dass die Frau die Entscheidung für oder gegen ein Kind letztlich nur alleine in verantworteter Freiheit treffen kann und treffen muss.

Das Lebensrecht einen Ungeborenen wird hier auf die gleich Stufe gestellt wie z.B. berufliche Verpflichtungen. Solche Vergleiche sind unfassbar zynisch. David Wengenroth kommentiert für IDEA treffend: 

Die EKD-Stellungnahme scheitert schon daran, diesen Konflikt überhaupt auch nur angemessen zu beschreiben. So heißt es in dem Text, der Schwangerschaftskonflikt entstehe aus einer „Kollision zweier unvereinbarer Ansprüche, in denen Christinnen und Christen jeweils ein göttliches Gebot sehen können: Dem Anspruch des ungeborenen Lebens, zur Welt gebracht zu werden, stehen die Ansprüche und Verpflichtungen gegenüber, die die Lebensführung an die betroffene Frau stellt: berufliche Verpflichtungen, soziale und psychische Notlagen, familiäre Pflichten oder die Sorge, den Ansprüchen eines zukünftigen Kindes nicht gerecht werden zu können.“

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Kann man also unter anderem in „beruflichen Verpflichtungen“ ein „göttliches Gebot sehen“, das die Tötung eines ungeborenen Menschen rechtfertigt? Das ist entweder erschreckend zynisch gedacht – oder erschreckend ungeschickt formuliert. In beiden Fällen verfestigt es das Bild einer Kirche, die in zentralen ethischen Fragen nicht mehr sprachfähig ist.

Kultur des Lebens (1): Melissa Ohden trifft ihre Mutter

Christen wird gern nachgesagt, sie seien nachtragend, unversöhnlich und verbreiteten Hass. Melissa Ohden ist ein lebender Gegenbeweis. Als sie 14 Jahre alt war, erfuhr sie, dass sie eine Abtreibung überlebt hatte. Was passierte, als sie viele Jahre später ihre Mutter traf, erzählt sie in diesem Interview. Sehr bewegend!

 

Papst Franziskus beruft Abtreibungsbefürworter

Falls die Meldung stimmt, wäre das ein herber Rückschlag für die Befürworter des Lebensrechts und eine „Überschreitung“ innerhalb des Vatikans. Die Nachrichtenagentur kath.net meldet, dass Papst Franziskus den Anglikaner Nigel Biggar an die Päpstliche Akademie für das Leben berufen habe. Biggar vertritt die Auffassung, Abtreibung bis in die 18 Woche könne legalisiert werden. Er sagte in einem Gespräch mit Peter Singer:

I would be inclined to draw the line for abortion at 18 weeks after conception, which is roughly about the earliest time when there is some evidence of brain activity, and therefore of consciousness. In terms of maintaining a strong social commitment to preserving human life in hindered forms, and in terms of not becoming too casual about killing human life, we need to draw the line much more conservatively.

Kath.net meldet:

Mit dem anglikanischen Geistlichen Nigel Biggar hat Papst Franziskus einen Wissenschaftler an die Päpstliche Akademie für das Leben berufen, der die Ansicht vertritt, Abtreibung solle bis 18 Wochen nach der Empfängnis legal sein.

Biggar ist Professor für Moral- und Pastoraltheologie an der Universität Oxford und leitet deren Zentrum für Theologie, Ethik und das öffentliche Leben. Er ist außerdem Kanoniker an der Christ Church Cathedral.

In einem Dialogforum mit dem australischen Ethiker Peter Singer sagte Biggar im Jahr 2011, ein ungeborenes Baby sei nicht dasselbe wie ein Erwachsener oder ein voll entwickelter Mensch. Es sei daher auch anders zu behandeln. Er würde die Grenze für Abtreibungen bei 18 Wochen nach der Empfängnis ansetzen. Dies sei der „früheste Zeitpunkt, zu dem Gehirntätigkeit und damit Bewusstsein nachgewiesen“ werden könne, sagte Biggar.

Ein Jahr später sagte er bei einer Rede an der Mayo Klinik in Minnesota, Abtreibung sei nicht in jedem Fall Mord.

Mehr: www.kath.net.

Kultur des Todes (4): Schmuck aus Embryonen

Mehrere Nachrichtenagenturen melden, dass eine Australische Firma Schmuck aus „überschüssigen“ Embryonen herstellt. Bei Katholisches.info ist zu lesen:

Die „Entmenschlichung durch Egoismus und Geldgier“ nennt Infovaticana die Geschäftsidee eines australischen Unternehmens. Baby Bee Hummingbirds stellt aus menschlichen Embryonen Schmuck her. Ob Armbänder, Ringe oder Halsketten, alle Schmuckstücke haben gemeinsam, daß ihr „Kernmaterial“ von Embryonen stammt, die nie geboren werden.

Die australische Webseite Kidspot berichtet über Belinda und Shaun Stafford. Das Paar hat drei Kinder, die durch künstliche Befruchtung gezeugt wurden. Sie haben beschlossen, die überzähligen Embryonen in Schmuck verwandeln zu lassen. Bei künstliche Befruchtung fallen, zur Steigerung der Erfolgsaussichten, in den meisten Staaten mehr Embryonen an, als der Frau eingepflanzt werden.

Damit wirft diese künstliche Technik zahlreiche neue ethische Fragen auf. Darunter die Frage, was mit den „überschüssigen“ Embryonen geschehen soll, wenn der „Bedarf“ an Schwangerschaften gedeckt ist. Das Unternehmen springt in die Bresche und bietet für die ethische Not eine zweifelhafte Lösung an – und für sich eine lukrative Einnahmequelle.

Die australische Firma verwendet Muttermilch, Plazenta, Nabelschnur oder Haare als Utensilien, aus denen Schmuck für die Kundinnen hergestellt und ihnen als „Erinnerungsstücke fürs Leben“ verkauft werden.

Der Zynismus scheint gar nicht bewußt zu werden. Kinder, die gezeugt, aber nie geboren werden, denen das Leben also willkürlich „geschenkt“, dann aber genommen wird, sollen Bestandteil von Schmuck werden, die Erinnerungsstücke „fürs Leben“ sind. Damit wird die völlige „Verfügbarkeit“ des Lebens zelebriert.

Belinda und Shaun ließen von Baby Bee Hummingbirds aus den „überflüssigen“ Embryonen, ihren Kindern, eine Halskette und Ringe fertigen.

Siehe auch den englischsprachigen Artikel bei desiringGod: www.desiringgod.org.

Ev. Kirche gegen „Marsch für das Leben“

Wer meint, die Evangelische Kirche in Deutschland sei für alles offen, ist nicht ganz dicht. Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz distanziert sich nicht nur vom „Marsch für das Leben“, sondern problematisiert einen derartigen öffentlichen Einsatz für das Lebensrecht an sich: „Wir sehen es als höchst problematisch an, die ausgesprochen sensiblen und komplexen Themen menschlicher Existenz – wie zum Beispiel einen Schwangerschaftsabbruch oder die Präimplantationsdiagnostik –  zum Gegenstand einer Aktion mit dem Namen „Marsch für das Leben“ zu machen“, meint die Vorsitzende des Domkirchenkollegiums, Dr. Irmgard Schwaetzer. Schon 2014 riet die Kirchenleitung Gemeinden von einer Beteiligung am „Marsch für das Leben“ ab, da der Veranstalter des Schweigemarsches seine Positionen in einer „aggressiven Art und Weise“ vertrete.

Wer einmal an dieser Demo teilgenommen hat, dürfte wissen, von welchen Gruppierungen die Aggressionen ausgehen. Auch in diesem Jahr wird wieder kräftig Stimmung gemacht und eine Blockade des friedlichen Schweigemarsches angekündigt:

Für den 17. September 2016 mobilisiert der Bundesverband Lebensrecht (BVL) zu einem „Marsch für das Leben“ in Berlin. Der “Marsch”, der bereits seit 2002 in Berlin stattfindet, ist einer der wichtigsten öffentlichen Auftritte der selbsternannten „LebensschützerInnen“ (1), bei dem sie sich für ein generelles Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen einsetzen sowie ein christlich-fundamentalistisches Weltbild zelebrieren. Letzteres beruht auf der patriarchal-bürgerlichen Kleinfamilie, Zweigeschlechtlichkeit, einer strengen Sexualmoral und der Ablehnung von Trans*identitäten, Inter*geschlechtlichkeit und Homosexualität.

Beim dem „Marsch für das Leben“ handelt es sich um einen Schweigemarsch, bei dem die Teilnehmenden um abgetriebene Embryonen trauern, die sie als getötete Kinder verklären.Derzeit schließen sich konservative, christlich-fundamentalistische, reaktionäre, rechte und faschistische Kräfte vermehrt zusammen. Dabei dient auch der Antifeminismus als ein verbindendes Thema, über das breite Bündnisse geschlossen werden können. Dementsprechend finden sich unter den TeilnehmerInnen der jährlich stattfindenden “Schweigemärsche” PolitikerInnen der CDU/CSU und AfD, VerschwörungstheoretikerInnen, “LebensschützerInnen” und AkteurInnen der neuen und extremen Rechten. Im letzten Jahr folgten dem Aufruf des BVL ca. 5000 Menschen.

Auch vor dem Hintergrund der Wahlen für das Berliner Abgeordnetenhaus am 18. September wollen wir in diesem Jahr die Abtreibungs-GegnerInnen nicht ungestört ihre antifeministischen und reaktionären Positionen verbreiten lassen! Wir werden am 17. September für körperliche Selbstbestimmung und eine solidarische Gesellschaft demonstrieren und anschließend den „Marsch für das Leben“ blockieren!

Hartmut Steeb hat hervorragend gekontert:

„Entsetzt“ über die kirchlichen Äußerungen zeigte sich der Vorsitzende des Treffens Christlicher Lebensrecht-Gruppen, Hartmut Steeb (Stuttgart). Die Kirche liefere nicht „ein biblisches Argument, warum der Marsch für das Leben falsch sein soll“, sagte er der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Das menschliche Leben stehe von Anfang an unter dem Schutz Gottes. Deshalb könne eine Kirche, die sich diesem Auftrag verpflichtet sehe, nicht für eine ergebnisoffene Schwangerschaftskonfliktberatung eintreten, sondern nur für ein klares Ja zum Kind. Steeb wies ferner den Vorwurf zurück, dass der Bundesverband Lebensrecht seine Positionen aggressiv vertrete. Aggressionen gingen vielmehr von Gegendemonstranten aus, die den Marsch für das Leben jedes Jahr massiv störten, etwa durch Blockadeaktionen.

U. Eibach: Menschenwürde und Lebensschutz

Prof. Ulrich Eibach (Bonn) zeigt in einem kurzen Beitrag, dass der Begriff „Menschenwürde“ zunehmend von seinem Ursprung abgekoppelt wird. Die moderne Lesart der Menschenwürde als empirisch feststellbare Qualität begünstigt die Rechtfertigung der Tötung menschlichen Lebens am seinem Anfang und an seinem Ende. Eibach:

Dieses Verständnis von der Würde des Menschen, das die Väter des GG’es leitete, ist maßgeblich durch die jüdisch-christliche Lehre von der Gottebenbildlichkeit aller Menschen bestimmt. Die Würde, Mensch und zugleich Person zu sein, gründet danach nicht in empirisch feststellbaren Qualitäten, sondern darin, dass Gott den Menschen zu seinem Ebenbild bestimmt hat. Kein Mensch wird dieser Bestimmung im irdischen Leben voll gerecht. Die Gottebenbildlichkeit wird letztlich erst im Reich Gottes, im Sein bei Gott vollendet. Diese letztlich zukünftige Würde ist jedoch dem irdischen Leben von Gott her bereits unverlierbar zugesprochen. Person ist der Mensch allein durch das, was Gott an ihm und für ihn tut. Der Mensch konstituiert weder sein Leben noch seine Würde selbst, sondern er empfängt sie von Gott her. Die MW ist also eine „transzendente Größe“, die von Gott her dem „Lebensträger“ (= Leiblichkeit) zugleich mit dem Gegebensein von Leben, also dem gesamten menschlichen Leben unverlierbar vom Beginn bis zum Tod zugeordnet ist und bleibt, daher nicht in Verlust geraten kann, wie versehrt auch immer Körper, Seele und Geist sein mögen. Es gibt also kein „würdeloses“ und „lebensunwertes“, bloß biologisch menschliches Leben. Im Unterschied zur Person können wir das, wozu der Mensch durch andere Menschen (Erziehung) und sich selbst wird, als Persönlichkeit bezeichnen. Sie ist in der Tat eine empirische Größe, die durch Krankheit abgebaut und zerstört werden kann. Identifiziert man die Person mit der Persönlichkeit, so wird zugleich das Leben mit der Krankheit bzw. der Behinderung gleichgesetzt, der Mensch wird dann durch sie definiert, er ist Behinderter, Pflegefall usw. Man schließt dann zuletzt aus der Zerrüttung der Persönlichkeit, dass es sich um „minderwertiges“, wenn nicht gar „menschenunwürdiges“, „würdeloses“, bloß „vegetatives“ Leben handele, das man um seiner selbst wie auch um der Last willen, die es für andere darstellt, besser von seinem Dasein „erlösen“ solle.

Die idealistische und auch die empiristische Philosophie stellen die Autonomie in den Mittelpunkt ihres Menschenbildes, sie betrachten das Angewiesensein auf andere Menschen als eine minderwertige Form des Menschseins. Nach christlicher Sicht ist Leben immer verdanktes, sich anderen verdankendes Leben. Der Mensch ist, um überhaupt leben zu können – nicht nur im Kindesalter, sondern bleibend das ganze Leben hindurch -, auf Beziehungen zu anderen Menschen angewiesen, nicht nur als Säugling und als behinderter und alter, sondern auch als gesunder und sich „autonom“ wähnender Mensch. Er lebt in und aus diesen Beziehungen und nicht aus sich selber, er verdankt ihnen und damit in erster Linie anderen und nicht sich selbst sein Leben. Daher ist das „Mit-Sein“ (Miteinandersein) Bedingung der Möglichkeit des Selbstseins, hat seinsmäßigen Vorrang vor dem Selbstsein. Diesem Angewiesensein entspricht das Für-Sein der Anderen, ohne das Leben nicht sein, wenigstens aber nicht wirklich gelingen kann. Dies ist auch bei mündigen Menschen der Fall. Es tritt jedoch bei schwer kranken, behinderten und pflegebedürftigen Menschen am deutlichsten hervor, weil bei ihnen das „Aus-sich-selbst-leben-können“ am wenigsten möglich ist.

Mehr bei iDAF: www.i-daf.org.

„Pille danach“

Hier ein informativer und aufschlussreicher Vortrag über die Wirkungsweise der „Pille danach“ von Dr. med. Michael Kiworr. Vielen Dank an die Mitarbeiter von „Aktion Lebensrecht für Alle“ e.V. (ALfA), ganz besonders danke ich Claudia Kaminski für ihr Engagement.

Ethik an der Uni

Studenten möchten immer häufiger über ethische Themen diskutieren. Erste Hochschulen reagieren auf diesen Wunsch. Doch vor allem in den Wirtschaftswissenschaften bleibt noch viel zu tun.

Birgitta vom Lehn schreibt:

»Macht euch die Erde untertan«: Der Moses-Spruch aus dem Alten Testament sei lange falsch verstanden worden, moniert Sebastian Kistler. Nicht erst seit der Atomkatastrophe von Fukushima sei den meisten Menschen klar, dass es unethisch sei, die Natur schonungslos auszubeuten – gerade auch aus christlicher Sicht. Kistler ist Philosoph und katholischer Theologe und berät Studenten, die sich für den neuen Masterstudiengang Umweltethik an der Universität Augsburg einschreiben wollen. Seit vergangenem Herbst bietet ihn die katholische Fakultät an. Angemeldet haben sich bislang aber nur drei Studenten. »Es muss sich wohl erst herumsprechen, dass es ihn gibt«, meint Kistler.

Der interdisziplinäre Studiengang richtet sich an Theologen, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler. »Klimawandel und Armutsbekämpfung sind die dringendsten Fragen überhaupt«, findet Kistler. Und: »Ethisch argumentieren muss man lernen.« Deshalb verschaffen die einzelnen Module nicht nur Einblick in die Ethikgeschichte, sondern auch in technische und rechtliche Fragen. Sie sollen die Kandidaten debattenfest machen.

Alle Menschen denken und argumentieren ethisch. Die Frage: Was für eine Ethik leitet die Leute?, ist eine andere. Umgekehrt gilt, dass nicht jeder Ethiker eine gute Ethik vertritt. Der in dem Artikel zitierte Peter Singer ist meines Erachtens jemand, auf den genau das zutrifft (vgl. z.B. dieses Interview).

Insgesamt finde ich es ermutigend, dass Studenten und Lehrkräfte bemerken, dass wir Geisteswissenschaften und ethische Begründungen brauchen. Zugleich kann ich nur hoffen, dass Vertreter einer »kopernikanischen Wende« in der Ethik, wie z.B. Peter Singer, nicht allein das »Feld bestellen«. Falls die Menschen, die Ehrfurcht vor dem Leben haben, dieses Gebiet vollständig räumen, werden sich allerdings utilitaristische Ansätze durchsetzen (vgl. die Debatte hier).

Hier: www.faz.net.

Fachtagung: Abschied vom Embryonenschutz?

Bislang galt das deutsche Recht zum Schutz des menschlichen Embryos als restriktiv. Es musste sich an den hohen Ansprüchen des Grundgesetzes messen lassen: dem Recht auf Leben und der Unantastbarkeit der Menschenwürde von der Zeugung an. Die maßgeblichen Grundlagen hierzu sind im Embryonenschutzgesetz (ESchG) niedergeschrieben.

Seit dem 6. Juli 2010 ist durch ein BGH-Urteil die PID in Deutschland faktisch zugelassen. Dies ist in der Öffentlichkeit bisher kaum bekannt. Doch das Thema ist gerade für Christen sehr brisant und aktuell, und es wird nicht nur in den Reproduktionskliniken sondern auch im Bundestag schon bald eine lebhafte Auseinandersetzung um den Status des Embryos geben.

Am 6. Oktober findet in Mainz eine Tagung statt, auf der die wichtigsten aktuellen Fakten zum Lebenschutz zusammengetragen werden. Die Referenten dieser christlich ausgerichteten Fachtagung sind sehr kompetent.

Hier die Einladung: PID-Tagung_Mainz.pdf.

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