Politik

Verdachts- und Akkusationskultur

Nicht nur klassisch linke Parteien machen sich stark für Einschränkungen der Meindungsfreiheit, auch Vertreter bürgerlicher Parteien wünschen Beschränkungen der Wissenschaftsfreiheit herbei oder schlagen sogar entsprechende Gesetzesänderungen vor. Die der nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerin Ina Brandes (CDU) hat mit ihrem Entwurf für ein „Hochschulstärkungsgesetz“ bei vielen Juristen und Hochschullehrern Entsetzen ausgelöst.

Einzelheiten hat Prof. Julian Krüper hier zusammengetragen. Reiner Burger von der FAZ hat das Wichtigste in dem Artikel „Warnung vor ‚Paralleljustiz‘“ aufgelistet: 

Im Zentrum der Empörung steht das mit den Paragraphen 84 bis 97 der Novelle geplante „Hochschulsicherheitsrecht“. Im Brandbrief wird es als „in besonders dramatischer Weise misslungen“ und grundgesetzwidrig beschrieben. Das „Sicherheitsrecht“ sieht vor, dass Hochschulen schon bei frühen „zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten“ für einen möglichen „Redlichkeitsverstoß“ oder „Sicherheitsverstoß“ Eingriffs- und Sanktionsrechte haben: Campus- und Kontaktverbote, Besoldungskürzungen, Laufbahnrückstufungen, Entzug der Lehr- und Prüfungsbefugnis, Exmatrikulation. Was Brandes mit ihrer im Oktober vom schwarz-grünen Kabinett beschlossenen Novelle vorgelegt habe, suche bisher in Deutschland seinesgleichen, urteilt der Bochumer Verfassungsrechtslehrer Julian Krüper. Brandes, in deren besondere politische Obhut die Freiheit von Forschung, Lehre und Studium gegeben sei, gebe Vollgas. „Leider in die falsche Richtung“.

Krüper wirft der Ministerin vor, unter dem trügerischen Label eines Sicherheitsrechts eine „Verdachts- und Akkusationskultur“ nach dem zentralen Ansatz des Antidiskriminierungsdiskurses („Diskriminiert ist, wer sich diskriminiert fühlt“) an den nordrhein-westfälischen Hochschulen etablieren zu wollen. Das werde weitreichende Folgen haben, warnt der Verfassungsrechtler anhand eines konkreten Beispiels aus seiner Fakultät: In einer Lehrveranstaltung zum Antidiskriminierungsrecht wurde die Frage aufgeworfen, ob Adipositas als Behinderung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beziehungsweise der korrespondierenden EU-Richtlinie zu verstehen sei. Allein die bloße Thematisierung der Sache veranlasste einen Teilnehmer, wegen angeblicher Diskriminierung („Fat shaming“) Beschwerde zu erheben. „Soll das künftig ernstlich sanktioniert werden?“, fragt Krüper. „Das Gesetz lässt es als Möglichkeit jedenfalls zu und wird, das ist zu befürchten, in der ein oder anderen ambitionierten Hochschulverwaltung vielleicht auch genau so verstanden.“

Mehr: zeitung.faz.net.

Die „sittliche Reife“ und das Lebensrecht

Ausgerechnet Olaf Scholz meint, in der Frage „sittlicher Reife“ Noten verteilen zu können. Wer mit größter Lockerheit den Schutz des Lebensrechtes der Ungeborenen in Frage stellt und noch kurz vor Toresschluss eine Parlamentsentscheidung durchsetzen möchte, sollte sich hüten, auf dem moralisch hohen Ross zu reiten, meint Sebastian Sasse. Sehe ich auch so: 

Scholz verfährt nach einer Taktik, die die Linke in den letzten 50 Jahren so sehr verinnerlicht hat, dass sie wahrscheinlich mittlerweile selbst für Wahrheit hält, was tatsächlich ein Kampagnentrick ist: Wir sind die Guten, denn wir sind auf der Seite des Fortschritts, haben also die Vernunft auf unserer Seite. Dieses Mantra, durch willige Medien parallel in den letzten fünf Jahrzehnten in die Öffentlichkeit posaunt, war die geistige Basis, auf der sich die linke Deutungshoheit aufgebaut hat. Die ist nun zwar mit dem Zusammenbruch der Ampel endgültig Geschichte, aber die Arroganz – siehe Scholz – bleibt. Das Gefühl, moralische Avantgarde zu sein, ist der Klebekitt, der dieses Lager von links-liberal bis links-außen zusammenhält. Man braucht nur so etwas wie eine negative Projektionsfläche. Dazu dient auch der Vorstoß in Sachen 218. Das Narrativ dazu: „Die bösen, alten, reaktionären Männer beharren auf dem Alten, aber mit uns marschiert die neue Zeit, wir bringen das Patriarchat ins Wanken.“ 

Mehr: www.die-tagespost.de.

Gelenkte Wissenschaft

Wissenschaftlicher Aktivismus versetzt die Universitäten immer mehr unter Druck. Es gibt einen Aktivismus von unten, zum Beispiel den propalästinensischen. Und es gibt einen Aktivismus von oben, etwa den, der vom vom Bundesforschungsministerium ausgeht. Die FAZ berichtet (11.12.2024, Nr. 289, S. N4): 

Von unten – das ist ein propalästinensischer Aktivismus, der mit seiner Überzeugung, im Besitz „normativer Fakten“ zu sein, längst den Weg von „Faktengewalt“ zu faktischer Gewalt eingeschlagen hat. Und der Aktivismus von oben – das war das Bundesforschungsministerium, das intern eine rechtliche Prüfung veranlassen wollte, ob man die akademischen Unterzeichner eines öffentlichen Briefes, der sich als Verteidigung der akademischen Meinungsfreiheit verstand, durch Entzug von Fördermitteln maßregeln könne.

Genährt wurde die Erwartung, die Tagung könne zur Erhellung dieses nach wie vor nicht vollends aufgeklärten Übergriffes beitragen, von der Einladung Sabine Dörings, die von ihrer Ministerin im Zuge der Affäre aus ihrem Amt als Staatssekretärin entlassen worden war. Dass diese Erwartung enttäuscht wurde, lag nicht nur an der dienstrechtlichen Verpflichtung der Staatssekretärin a.D., über die Ereignisse vom Sommer Stillschweigen zu bewahren. Es lag auch daran, dass hier eine spürbar befreite Wissenschaftlerin auftrat, die – endlich – wieder als Philosophin sprechen konnte. Als solche konnte sie völlig ohne Selbstironie davor warnen, dass die Wissenschaftsfreiheit vom Aktivismus von oben in der Tat gefährdet sei. Eine gelenkte Wissenschaft bleibe auch dann eine Dystopie, meinte sie, wenn diese Lenkungsversuche aus höchst ethischen Motiven erfolgten.

Mehr: zeitung.faz.net.

Parlamentsdebatte zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen

Gestern Abend habe ich für 15 Minuten in die Parlamentsdebatte zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche und mithin zur Reform des umstrittenen Paragrafen 218 reingeschaut. Ich muss sagen, es war schwer zu ertragen, was dort vor allem Politiker von der SPD, von den Grünen und den Linken vorgetragen haben. Hier mal eine Ausschnitt aus der Rede von Ulle Schaus (Bündnis 90/ Die Grünen):

Wir legen heute mit 328 Abgeordneten aus Koalition und Opposition einen Gesetzentwurf zu einem Gesetz vor, das Frauen seit 153 Jahren kriminalisiert. § 218 StGB symbolisiert seit 1871, dass eine Frau nicht das Recht hat, selbst über ihre Schwangerschaft und somit ihr Leben und ihren Körper zu bestimmen. Der § 218 im Strafgesetzbuch ist zutiefst patriarchal. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der Linken und des Abg. Stefan Seidler [fraktionslos]) Meine Damen und Herren, die Welt hat sich verändert. Dass Frauen frei und gleichberechtigt leben können, wünschen wir uns alle, und zwar in allen Lebenslagen. Der § 218 StGB verhindert dies. Abtreibungen sind noch immer ein Tabu. Frauen, die abtreiben, erleben immer noch Stigmatisierung. Mir hat die katholische Bischofskonferenz auf meine Frage: „Warum muss der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch stehen, warum dort?“ geantwortet: Damit eine Frau sich schuldig fühlt. – Schuldgefühle für Frauen? Damit muss endgültig Schluss sein.

Und Heidi Reichinnek (Die Linke) sehnt sich zurück nach den Verhältnissen, wie wir sie in der DDR hatten:

In der DDR waren Schwangerschaftsabbrüche nämlich nicht kriminalisiert. Deswegen haben auch Millionen ostdeutscher Frauen bei dem von Ihnen hochgelobten Kompromiss ihre Freiheitsrechte verloren, über ihren eigenen Körper entscheiden zu dürfen. Das ist die Wahrheit.

Ich verweise hier noch einmal auf den sachlichen und kompetenten Beitrag „Ein Körper, zwei Personen“, der sämtliche in der Debatte vorgetragenen Argumente für eine grundsätzliche Freigabe von Schwangerschaftsabbrüchen widerlegt. Kurz: „Der Fetus kann selbst Patient sein“, insofern ist das Geschwätz von der Hoheit über den eigenen Körper eben wirklich nur Geschwätz.

Es fällt mir immer schwerer, Politikern zu vertrauen, für die die Würde der Schwächsten buchstäblich nichts bedeutet.

Noch eine Nebenbemerkung: Ich habe in den letzten Tagen aufgrund abtreibungskritischer Statements auf der Plattform „X“ ca. 30 Follower verloren. Wer meint, bei „X“ gäbe es nur noch rechtskonservative Trottel, ist einem Mythos aufgesessen.

Hier das Protokoll zur Debatte: dserver.bundestag.de/btp/20/20203.pdf.

Joe Biden verleiht die „Presidential Medal of Freedom“ an Cecile Richards

Der noch amtierende US-Präsident Joe Biden, Mitglied der Katholischen Kirche, hat die ehemalige Vorsitzende der Abtreibungsorganisation „Planned Parenthood“, Cecile Richards, mit der „Presidential Medal of Freedom“ ausgezeichnet. Diese ist neben der „Congressional Gold Medal“ die höchste zivile Auszeichnung der USA. 

Die TAGESPOST berichtet: 

Über den Kurzmitteilungsdienst „X“ begründete Biden die Verleihung an die Abtreibungsaktivistin Richards: „Mit ihrem unerschütterlichem Mut leitet sie uns furchtlos dabei an, das Amerika zu sein, das wir zu sein behaupten – eine Nation der Freiheit.“ Mit ihrem Einsatz „zum Schutz der Würde von Arbeitern, zur Verteidigung und Stärkung der reproduktiven Rechte und der Gleichstellung von Frauen und zur Mobilisierung der Amerikaner, damit sie ihre Macht zu wählen ausüben, hinterlässt sie ein inspirierendes Erbe“.

Während Richards‘ mehr als zwölfjähriger Amtszeit an der Spitze von „Planned Parenthood“ stieg die Zahl der Abtreibungen um mehr als zehn Prozent. Wie der „National Catholic Register“ vermeldet, wurden in dieser Zeit jährlich mehr als 320.000 Abtreibungen durchgeführt.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Gesunder Menschenverstand bei Transgender-Themen

Die eher links orientierte NEW YORK TIMES erwähnt in einem überraschend ausgewogenen Artikel von Pamela Paul zum Thema „Transgender“ die zunehmende Skepis in vielen europäischen Ländern bezüglich Geschlechtsangleichung:

In den letzten Jahren wurden die Konzepte der Geschlechtsidentität und der Möglichkeit, im falschen Körper geboren zu sein, bereits in der Grundschule eingeführt. Eine Umfrage der Washington Post ergab jedoch, dass 77 Prozent der Amerikaner nicht wollen, dass Lehrer diese Ideen im Kindergarten bis zur dritten Klasse besprechen, und mehr als die Hälfte sind dagegen, dass über Transidentität sogar in der Mittelschule gesprochen wird.

Das Parteiprogramm der Demokraten enthält ein Versprechen, sich für eine geschlechtsangleichende Betreuung von Minderjährigen einzusetzen. Für Menschen, die sich mit dem Thema nicht auskennen, mag dies wie eine Therapie klingen, damit sich Kinder in ihrem Körper wohlfühlen; in der Praxis bedeutet dies in der Regel, dass Kindern erlaubt wird, einen neuen Namen und neue Pronomen anzunehmen, und in vielen Fällen wird ihnen ermöglicht, ihren Körper so zu verändern, dass er dem des anderen Geschlechts ähnelt. Dieser Prozess kann pubertätshemmende Medikamente, geschlechtsübergreifende Hormone und in einigen Fällen auch Operationen umfassen. Mehr als 14.000 amerikanische Kinder wurden zwischen 2019 und 2023 geschlechtsspezifischen medizinischen Eingriffen unterzogen.

Während sich ein Großteil Europas vom Modell der Geschlechtsangleichung zurückgezogen hat, gibt es Hinweise darauf, dass die Befürworter dieses Ansatzes in den Vereinigten Staaten die Wissenschaft von der Politik beeinflussen lassen.

Mehr: www.nytimes.com.

VD: WH

Gesetzentwurf zum Schwangerschaftsabbruch

Eine Abgeordnetengruppe zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten drei Monaten versucht, den Paragrafen 218 im Schnellverfahren zum Ende der Wahlperiode abzuschaffen. DIE WELT berichtet dazu:

Mit dem Vorstoß solle versucht werden, „den Paragrafen 218 jetzt noch im Schnellverfahren zum Ende der Wahlperiode abzuschaffen“, sagte Merz. „Das ist skandalös, was der Bundeskanzler da macht.“ Es handele sich um ein Thema, „das wie kein zweites das Land polarisiert, das wie kein zweites geeignet ist, einen völlig unnötigen weiteren gesellschaftspolitischen Großkonflikt in Deutschland auszulösen“.

Schwangerschaftsabbrüche sind derzeit laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuches rechtswidrig. Tatsächlich bleiben sie in den ersten zwölf Wochen aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ohne Strafe bleibt ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Über die Abschaffung des Paragrafen 218 wird seit Jahren gestritten.

Nach dem Vorschlag der Abgeordneten sollen Abtreibungen bis zur 12. Woche rechtmäßig werden. Die Pflicht zur Beratung bliebe bestehen, allerdings ohne die derzeit geltende Wartepflicht von drei Tagen zwischen Beratung und Abtreibung. Wenn eine Abtreibung ohne Beratungsbescheinigung vorgenommen wird, soll sich künftig nur der Arzt strafbar machen. Die Frau bliebe straffrei.

Mehr: www.welt.de.

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Selbstbestimmungsgesetz: „Durchgepeitschtes Ideologieprojekt“

Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, hat das am 1. November in Kraft tretende Selbstbestimmungsgesetz scharf kritisiert. Es ermöglicht künftig einmal im Jahr die Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens durch Erklärung gegenüber dem Standesamt.

IDEA schreibt

Mit dem Gesetz habe die Bundesregierung „ein weiteres Ideologieprojekt rücksichtslos durchgepeitscht“, erklärte Bär gegenüber der „Rheinischen Post“. Insbesondere mit Blick auf den Kinder- und Jugendschutz sei das unverantwortlich. Hintergrund: Das Gesetz ermöglicht die Änderung des Geschlechtseintrages auch für Minderjährige. Für unter 14-Jährige kann nur der gesetzliche Vertreter die Erklärung abgeben, über 14-Jährige können dies mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters selbst tun. Sollte dieser nicht zustimmen, kann das Familiengericht die Zustimmung ersetzen, „wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht“, so das Gesetz.

Nach Ansicht von Kritikern können Kinder und Jugendliche die Tragweite der Entscheidung für einen Geschlechtswechsel nicht überblicken.

Bär sagte weiter, die Ampelkoalition habe „versäumt, einen verlässlichen Rechtsrahmen für die wenigen Tausend Menschen zu schaffen, die mit ihrer sexuellen Identität ringen und mit staatlichen Vorgaben in Konflikt stehen“. Stattdessen sei sie „mit diesem hanebüchenen Gesetz vollkommen über das Ziel hinausgeschossen“.

Spannend ist auch (gerade für Pastoren),  was Jugendliche über das Gesetz denken. Die AUGSBURGER ALLGEMEINE berichtet

Das Meinungsforschungsinstitut YouGov befragte vom 25. bis 27. Oktober mehr als 2.000 volljährige Menschen online. Dabei war der Zuspruch unter den Frauen mit 51 Prozent größer, wie das Institut mitteilte. Unter den Männern sprachen sich demnach 43 Prozent für das Gesetz aus.

Darüber hinaus ging aus der Umfrage hervor, dass jüngere Menschen das Selbstbestimmungsgesetz häufiger befürworten als ältere. So seien es bei den 18- bis 24-Jährigen 56 Prozent und bei den 25- bis 34-Jährigen 63 Prozent gewesen. Den geringsten Zuspruch gab es mit 39 Prozent aus der Gruppe der 45- bis 54-Jährigen.

 

 

 

Kein Mensch lernt digital

Wie problematisch die Digitalisierung des Schulunterrichts ist, wird inzwischen vielerorts erkannt. Nur in Deutschland noch nicht. Allen gut begründeten Warnungen zum Trotz, meint Professsor Werner Thiede: 

International haben Forschungen und Erhebungen die unerwartete Einsicht gefördert, wie problematisch es doch ist, Minderjährige an digitale Geräte heranzuführen – und wie positiv sich Smartphone-Verbote an Schulen aufs soziale Wohlbefinden und die schulischen Leistungen auswirken. So zeichnet sich in Großbritannien ein Ende der Digital-Euphorie ab: Der Bildungsausschuss des House of Commons fordert ein Smartphone-Verbot in Schulen und „klare gesetzliche Regelungen zum Schutz der unter 16-Jährigen“. Auch in Schweden und Dänemark sieht man im Hinblick auf digitale Klassenzimmer ein: „Wir haben zu viel digital gemacht!“ Smartphone-Verbote gibt es jetzt unter anderem in Italien, Holland und einigen US-Staaten; Lettland marschiert neuerdings in dieselbe Richtung. In Frankreich hat dieses Frühjahr eine Studie für die Regierung gefordert, Kinder sollten ihr erstes Smartphone keinesfalls vor dem Teenager-Alter bekommen. Und auch Australien gedenkt aktuell die Nutzung von Online-Netzwerken wie Facebook und TikTok für Kinder und Jugendliche zu untersagen. Aber Deutschland scheint auf dem besten Weg, den neuen Trend zu verpassen.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Postmoderne Machtambitionen

Leander Scholz geht davon aus, dass die Postmoderne, die einst auf Pluralität setzte, an ihr Ende gekommen ist. Aus ihr sei eine ambitionierte Identitätspolitik hervorgegangen, die aus jedem Sprechakt ein Bekenntnis zur Gruppenidentität mache. Die Differenz sei zur Identität umgeschlagen.

Zitat: 

Mit dem enormen Erfolg des postmodernen Programms änderte sich jedoch auch sein politischer Einsatz. Wurde bis dahin von den postmodernen Denkern jede Verfestigung und Verstetigung von Macht als ein grundsätzliches Problem angesehen, das durch den Plural der Postmoderne gelöst werden sollte, fand die Ausübung politischer Macht nun ausgerechnet im Namen dieses Plurals statt. Die Losung der Vielfalt hatte die Seiten gewechselt. Von den Gegenkulturen ausgehend, war sie inzwischen zum Mainstream geworden. Zahlreiche Institutionen und Unternehmen bekannten sich zur gesellschaftlichen Vielfalt und ergriffen entsprechende Maßnahmen. Die Vielfalt der Geschlechter, der Familien und der Kulturen wurde begrüßt und gefördert. Schließlich wurde der Plural der Postmoderne zur regierungsamtlichen Position. Ein größerer Triumph lässt sich kaum vorstellen. Aber das bedeutete auch, dass das postmoderne Programm bürokratisiert werden musste. Es musste definiert werden, was Vielfalt ist und welche Vielfalt gewünscht wird und welche nicht.

Seitdem wird klassifiziert und identifiziert wie nie zuvor. Es wird über Hautfarben gestritten, über sexuelle, kulturelle und ethnische Zugehörigkeiten, wer zur Mehrheit und wer zur Minderheit zählt, wer reden darf oder lieber schweigen sollte. Längst steht das postmoderne Programm nicht mehr auf der Seite der Nonkonformisten und Individualisten, sondern produziert immer neue Gruppenidentitäten. Aus der postmodernen Annahme, dass nur die Opfer zur Wahrheit fähig sind, da alle anderen durch die Macht korrumpiert werden, ist ein Konkurrenzkampf um die Benachteiligung und ihre Wahrnehmung geworden.

Entscheidend ist weniger, was gesagt wird, sondern vielmehr, von wem es gesagt wird. War die postmoderne Linke einst angetreten, um dem Konformismus der Kadersozialisten zu entkommen, hat sie sich inzwischen selbst im Mikromanagement der Differenzen verfangen. Das Gegenteil ihres Ziels ist eingetreten. Der gesellschaftliche Zwang zur Ausbildung von Gruppenidentitäten ist nicht schwächer, sondern stärker geworden.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

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