Die einzige gründliche Auseinandersetzung mit den Ideen von Cusanus (1401–1464, auch Nikoluas von Kues genannt) aus reformatorischer Sicht wurde im Jahr 1538 publiziert. Es handelt sich dabei um eine Untersuchung von Johannes Kymeus (1498–1552). Unter anderem hat er sich in Des Bast Hercules wider die Deudschen mit der Rechtfertigungslehre des Nikolaus von Kues auseinandergesetzt.
Ich zitiere dazu Walter Andreas Euler (Studien zur Biographie und Theologie des Nikolaus von Kues, 2022, S. 168–167):
[#ad]Das vierte Kapitel der Schrift von Kymeus befasst sich mit einem zentralen Anliegen der reformatorischen Bewegung, der Lehre von der Rechtfertigung des Menschen allein aus Glauben, ohne die Werke des Gesetzes (man könnte auch sagen: ohne die frommen bzw. guten Werke). In der lutherischen Tradition bezeichnet man diese Doktrin als den articulus stantis et cadentis ecclesiae, d.h. den Artikel, mit dem die Kirche steht und fällt.
Die katholische Auffassung, welche besagt, dass der Mensch durch Glaube und Werke, nicht durch den Glauben allein zum Heil komme, hat Luther stets als die größte Verirrung und Abweichung von der Hl. Schrift betrachtet, weil dadurch die Intention des Evangeliums, das unbedingte Vertrauen auf Gott und seine Heilstat in Jesus Christus zu verkünden, in das glatte Gegenteil verkehrt werde, nämlich in ein Vertrauen auf die eigene Leistung, welches sich eben im Gedanken der Heilsnotwendigkeit der Werke ausdrücke.
Kymeus’ These in der Überschrift des vierten Kapitels lautet: „Das inn sachen, vnser Justification belangen, der Cardinal Cusanus dem Babst zu wider vnd an vielen örten vnserm Evangelio gemes geschrieben hat“. Kymeus rekurriert im Folgenden zunächst ausführlich auf die Schrift De pace fidei, Cusanus‘ 1453 verfasste Vision von der Einheit aller Religionen, aus der Kymeus fast das gesamte 16. Kapitel wörtlich übersetzt hat.
In diesem Kapitel wird der Glaube als Weg zum Heil bezeichnet und diese These in einem Gespräch zwischen einem Tataren und dem Apostel Paulus erläuter „Erkläre bitte“, so fragt der Tatar, „wie der Glaube Heil bringt“. Darauf antworte: Paulus: „Wenn Gott etwas aus reiner Großzügigkeit und Gnade verspricht, muss man dann nicht dem, der mächtig ist, alles zu geben, und der wahrhaftig ist, glauben?“ Darauf der Tatar: „Ganz gewiss. Niemand, der ihm glaubt, kann in die irre gehen.“ Und wer ihm nicht glaubt, würde unwürdig sein, irgendein Gnadengs schenk zu erhalten. Der Glaube rechtfertigt also den Menschen vor allen Taten und Verdiensten, weil durch den Glauben der Mensch Gott als seinen Schöpfe und Herrn anerkennt und sich selbst als abhängiges Geschöpf begreift. In diesen Zusammenhang verweist Nikolaus auf Abraham, den er den Vater des Glaub aller Glaubenden, der Christen, Juden und Muslime nennt und auf die bekann von Paulus im Galater- und Römerbrief zitierte Stelle: Abraham glaubte und dieser Glaube wurde ihm als Gerechtigkeit angerechnet“ (Gen 15,6; Gal: Röm 4,3.9.22). Abrahams Glaube erfüllte sich in Christus, seinem ihm Gott verheißenen Nachkommen, in dem alle Völker des göttlichen Segens teilhaftig werden.
Kymeus’ Kommentar zum 16. Kapitel von De pace fidei lautet: „Hie sihet man, wie das dieser Lerer aus S. Pauli schrifften mitten inn der nacht das helle liecht des erkentnis Christi erlangt hat, da er so klerlich bezeugt, man solt den rechten ewigen segen inn keinem Gesetz nach Ceremonien suchen, der allein inn Christo, dem samen Abrahe, stehet vnd durch den Glauben erlangt wird.“
Im Anschluss daran zitiert bzw. paraphrasiert er noch weitere Stellen zur Glaubensgerechtigkeit bei Cusanus in dessen Predigten, in De docta ignorantia und in Cribratio Alkorani. Im Wesentlichen ist die Argumentation von Kymeus überzeugend. Auch wenn Cusanus natürlich nicht die Terminologie Luthers verwendet und ihm dessen ständige Betonung des Gegensatzes von Glaubens- und Werkgerechtigkeit fremd ist, so stellt er doch unermüdlich heraus, dass der Mensch das Heil nur durch Glauben, durch Vertrauen in Gottes Barmherzigkeit und Gnade, die sich uns in Jesus Christus gezeigt habe, erlangen könne. In diesem Zusammenhang ist noch ein weiterer Punkt aus dem letzten Kapitel der Schrift De pace fidei wichtig, auf den Kymeus hinweist und den er, in geraffter und leicht veränderter Form, mit lebhafter Zustimmung zitiert: „Wenn man nicht eins werden kan, sol man eine jede Nation bey seiner Secten vnd Ceremonien bleiben lassen, sofern solche dem Glauben vnd Friede nicht zuwider ist. Vnd würde villeicht aus solcher manigfalt der Christen andacht grösser, da ein jde Nation würde mit ernst vnd vleis (d.h. Fleiß) darnach stehen, das ire sitten besser vnd vbertrefflicher weren denn der andern völcker sietten.“
Cusanus hat mit dieser Aussage gewissermaßen zwei wichtige Sätze aus der Confessio Augustana von 1530, Art. 7 vorweggenommen: „Und zur wahren Einheit der Kirche ist es genug, dass man übereinstimme ir der Lehre des Evangeliums und in der Verwaltung der Sakramente. Es ist nicht notwendig, dass die menschlichen Traditionen und die Riten und die Zeremonien, welche von Menschen eingeführt wurden, sich überall gleichen.“
Auf diese Übereinstimmung zwischen Cusanus‘ Schrift vom Frieden im Glauber und dem Augsburgischen Bekenntnis hat der hessische Reformator nicht hingewiesen.