Vergangene Woche haben 26 Organisationen einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorgelegt und das Gespräch mit Abgeordneten im Bundestag gesucht. Stefan Rehder berichtet über die Vorschläge:
Eske Wollrad ist evangelische Theologin. Die 62-Jährige arbeitet als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und forscht zu Rassismus, den Critical Whiteness Studies, Weißsein und Postkolonialismus. Liane Wörner ist Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung, Medizinstrafrecht und Rechtstheorie an der Universität Konstanz. In der von der Ampelregierung eingesetzten „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin leitete sie die Arbeitsgruppe 1. Wörner zählt auch zu den Autorinnen des sogenannten „zivilgesellschaftlichen Gesetzesentwurfs zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“, der vergangene Woche von „Pro Familia“ und 25 weiteren Organisationen in Berlin vorgestellt wurde.
Der hat es in sich und will vorgeburtliche Kindstötungen „auf Verlangen schwangerer Personen“ bis zum Ende der 22. Schwangerschaftswoche nicht bloß unter bestimmten Bedingungen „straffrei“, sondern auch „rechtmäßig“ stellen. „Zu diesem Zeitpunkt ist das ungeborene Kind etwa 23 bis 28 Zentimeter groß und wiegt zwischen 370 und 450 Gramm. Finger und Zehen werden bereits von Nägeln bedeckt. Das Kind im Mutterleib kann bereits die Augenbrauen verziehen oder Purzelbäume schlagen“, weiß die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski. Würde der Gesetzesentwurf Gesetz, könne dies und anderes mehr „einer Schwangeren, die eine Abtreibung verlangt, aber niemand mehr mitteilen“. Denn der Gesetzesentwurf sehe zudem vor, „dass die Pflicht zur Beratung entfällt“, so Kaminski. Mehr noch: „Die Kosten für die dann ,rechtmäßige‘ vorgeburtliche Kindstötung“ sollten „von den gesetzlichen Krankenkassen getragen und damit der Solidargemeinschaft der Versicherten aufgebürdet werden“. Und als wäre das noch nicht genug: Kliniken sollen sich nicht mehr weigern dürfen, Abtreibungen durchzuführen.
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So wird der Rechtsstaat zum Unrechtsstaat.
Eine Klinik darf sich aber weiterhin weigern, Augenoperationen durchzuführen, wenn sie zum Beispiel eine Klinik für Zahnchirurgie ist, oder?
Abtreibungen müssen die dort angestellten Zahnärzte gemäß Gesetz aber künftig trotzdem durchführen?