Das Erste Londoner Bekenntnis von 1644

Das Erste Londoner Bekenntnis („First London Confession“) von 1644 ist im deutschsprachigen Raum fast in Vergessenheit geraten. Kürzlich wurde eine deutsche Übersetzung vorgelegt. Dazu heißt es: 

Das Erste Londoner Bekenntnis existiert historisch in drei in London ab 1644 herausgegebenen Textfassungen (deren letzte weiter nachgedruckt wurde), die hier vorgelegte Übersetzung folgt der aus diesen historischen Fassungen erarbeiteten englischsprachigen Comprehensive Edition (umfassenden oder integrierten Fassung), der im Wesentlichen das Anliegen zugrundeliegt, aus den geschichtlichen Textgestalten diejenige Variante (bei zumeist nur geringen Abweichungen der Formulierung) wiederzugeben, die biblische Aussagen auf die beste und klarste Weise wiedergibt.

Zur theologischen Ausrichtung schreiben die Übersetzer:

Das Erste Londoner Glaubensbekenntnis (1LCF, First London Confession of Faith) gehört – sowohl in seinen drei historischen Textformen als auch in der Bestandteile dieser Ausgaben integrierenden Comprehensive Edition – zu den reformierten Bekenntnissen. Dies wird nicht zuletzt daran erkennbar, welchen Stellenwert es der Gnadenlehre beimisst. Es bezeugt in Artikel 3, dass Gott in seiner Allmacht alles zu seiner Verherrlichung bewirkt. Das beinhaltet vor allen Dingen, dass er einige Menschen zur Errettung in und durch Jesus Christus erwählt hat. Die Errettung von Menschen beruht demnach vollständig auf der göttlichen Gnade. Die Gnadenlehre fügt sich dabei ein in eine Sicht auf Gott, bei der er allein im Mittelpunkt von allem steht. Alles, was Gott bewirkt, tut er zur Verherrlichung seines Namens und zum Wohl seiner Erwählten. Beides wird in Artikel 5 zusammengehalten. Das Wohl der Erwählten besteht nicht zuletzt darin, dass Gott sie allein aus Gnade errettet. Er befreit sie dazu, ihn mit der allergrößten Freude anzubeten und zu preisen (Artikel 6).

In Artikel 8 bekennt sich das 1LCF zur Heiligen Schrift als einziger Richtschnur für Glauben und Gehorsam. Dabei stellt es heraus, welche überragende Bedeutung innerhalb der Heiligen Schrift das Evangelium hat. Die Ablehnung des Evangeliums wird am Ende der Hauptgrund für die Verdammnis der Ungläubigen sein (Artikel 7). Der Glaube wird von Gott durch die Predigt des Evangeliums bewirkt (Artikel 24). Gott stellt durch die Verwendung dieses Mittels sicher, dass der Glaube an Jesus Christus kein menschliches Verdienst ist, sondern Gottes freie Gabe. Bemerkenswert ist die Aussage in Artikel 25, wonach die Verkündigung des Gesetzes nicht nötig ist, um einen Sünder auf die Annahme des Evangeliums vorzubereiten. Christus wird ihm allein durch das Evangelium wirksam als Retter vor Augen gestellt.

Das Herzstück des 1LCF ist die Christologie mit der daraus abgeleiteten Soteriologie (Artikel 9 bis 32): Jesus Christus wird bekannt als der Mittler des neuen Bundes zwischen Gott und den Menschen, der ein ewiger Bund ist (Artikel 10). Er ist in vollkommener Weise für die Gemeinde Gottes der Prophet, der Priester und der König. Als höchster Prophet offenbart Christus seinem Volk die Wahrheit des Evangeliums (Artikel 15). Christus musste wahrer Gott sein, um selber Gottes Wahrheit und Willen vollkommen zu erfassen. Und er musste wahrer Mensch werden, um diese göttliche Wahrheit Menschen zu offenbaren (Artikel 16). Als Priester hat Christus einen wirksamen Sühnetod erlitten, der zur Errettung aller Erwählten führt (Artikel 17 und 21). Als auferstandener Herr ist Christus der König, der seine Gemeinde regiert (Artikel 19). Was er als ihr Prophet und ihr Priester bewirkt hat, wendet er als ihr König ihr zu Gute an. Das hat zur Folge, dass alle Erwählten im Glauben ausharren und zur endgültigen Errettung bewahrt werden.

Der Glaube wird von seiner göttlichen und seiner menschlichen Seite beleuchtet: Er ist eine Gabe Gottes an die Erwählten; und er ist vom Menschen aus gesehen ein herzliches Vertrauen in die Wahrheit, die Gott in Christus offenbart hat (Artikel 22). Wer echten Glauben hat, hält an der Erkenntnis von Christus, vor allem was seine Person und seine Ämter betreffen, fest. Alle, die durch Gottes Gnade diesen Glauben empfangen haben, können nicht endgültig abfallen, sondern Gott bewahrt sie in diesem Glauben, sodass sie am Ende das ewige Leben erlangen (Artikel 23 und 26).

Mehr hier: london1644.info.

Evangelikale versus progressive Theologie

Markus Till fast in einer zweiteiligen Reihe Auszüge aus den Vorträgen zusammen, die er am 4. März 2023 im Rahmen des Studientags „Quo Vadis evangelikale Bewegung?” am Martin Bucer Seminars in München gehalten hat. Im schon publizierten ersten Teil schreibt er zu Was ist „Was ist Progressive Theologie?“: 

Das Bild von einem Umzug erklärt auch gut, wofür der oft verwendete Begriff der „Progressiven Theologie“ stehen kann. Progressive Theologie bedeutet letztlich: Eine Theologie, die sich ständig weiterentwickelt und nicht bei bestimmten Dogmen stehen bleibt. Überzeugungen werden immer wieder überprüft. Dabei ist man bereit, auch grundlegende theologische Weichen umzustellen.

Man beruft sich dabei auf biblische Beispiele für progressive Veränderungen und sagt: Auch Jesus hat den Glauben weiterentwickelt, indem er zum Beispiel mosaische Reinheitsgebote aufgehoben habe. Petrus musste vom Heiligen Geist überzeugt werden, seine Berührungsängste mit Heiden aufzugeben. Und später habe das Apostelkonzil grundlegend neue Weichen gestellt, indem es gesagt hat: Die Heiden müssen sich nicht beschneiden lassen und sich nicht an die jüdischen Gepflogenheiten halten. Diese in der Bibel sichtbare Entwicklung in theologischen Fragen habe nach der Entstehung der Kirche nicht aufgehört. Sie geht bis heute weiter.

Evangelikale gehen hingegen von einer Abgeschlossenheit der Schrift aus. Sie sind überzeugt: Es kann nach der Festlegung des Umfangs der kanonischen Schriften keine grundlegend neuen Offenbarungen mehr geben. Die Bibel bleibt vielmehr dauerhaft der gültige Maßstab für alle Fragen des Glaubens und der Lehre. Deshalb ist es kein Wunder, dass es zunehmende Differenzen zwischen evangelikaler und postevangelikaler/progressiver Theologie gibt. Diese Differenzen sind im Grunde auch gar nicht neu. So schreibt z.B. der postevangelikale Blogger Christoph Schmieding unter der Überschrift “Was ist eigentlich postevangelikal?”:

„Letztlich bewegen postevangelikale Christen dieselben Fragen, die auch die aufkeimende liberale Theologie zu ihrer Zeit diskutiert hat. Es geht um die tradierte Vorstellung von Endgericht und ihrer Topik von Himmel und Hölle. … Es geht um die Frage der Ökumene, und ob man heute einen Exklusiv-Gedanken die eigene Religion betreffend noch formulieren kann oder überhaupt will. Es geht um Fragen der Lebensführung, wie etwa auch der Sexualmoral, und inwieweit Religion und biblische Vorstellungen hier heute noch als moralische Referenz angeführt werden können. Ja, nicht zuletzt steht auch eine kritische Auseinandersetzung mit der Bibel und das zunehmende Bejahen einer historisch-kritischen Perspektive auf die religiösen Texte im Mittelpunkt des Diskurses.“

Mehr: blog.aigg.de.

Sieben Mythen über das Single-Sein

Leider hat sich in vielen Gemeinden die Überzeugung eingenistet, dass mit Alleinstehenden, die schon über 30 Jahre alt sind, etwas nicht stimmt. Obwohl die Bibel eine hohe Sicht von Familie hat, ist es etwas komplizierter. Wir sollten mehr über das Thema reden. Anna Sophia Lang stell für E21 das  Buch Sieben Mythen über das Single-Sein vor und schreibt:

Cover sieben Mythen jpgObwohl die Zahl an Singles in Deutschland und auch unter Christen kontinuierlich ansteigt, spielen Singles in Gemeinden nach wie vor eine untergeordnete Rolle. In seinen Ausführungen hierzu spricht Allberry die Tatsache an, dass alleinstehende Pastoren nur schwer eine Stelle finden. „Sobald ich sage, dass ich alleinstehend bin und nie verheiratet war, höre ich nie wieder von ihnen“, zitiert Allberry einen befreundeten Pastor. Er merkt an, dass diesem Umstand wohl weniger gottgemäße Erwägungen zugrunde liegen als viel mehr der Verdacht, dass mit einem unverheirateten Pastor etwas nicht stimmt. Dass Single-Sein ein Hindernis für den Dienst sein soll, widerlegt der Autor anhand einschlägiger Bibelstellen, in denen Paulus etwa eheliche Treue im Falle des Verheiratet-Seins betont, ein Verheiratet-Sein an sich aber nicht für den Dienst voraussetzt. Ansonsten müssten, so Allberry, auch Pastoren ohne Kinder – oder gar solche mit weniger als zwei Kindern – vom Dienst ausgeschlossen werden.

Es tut also Not, dass sich ein Pastor traut, das missliebige Thema der Singles aufzugreifen und den Gemeinden vorzulegen. Allberry tut das nicht aus sicherer Distanz, sondern als direkt Betroffener. Auch wenn sich die heutige Gemeinde mit Singles vielleicht noch schwertut, tut Gott sich nicht schwer mit ihnen. Wenngleich Paulus mit seinem Zustand als Single durchaus gerungen haben mag, hat Gott ihn doch zu einem außerordentlichen Dienst befähigt und ihm die Kraft gegeben, denselben zum Gewinn für Menschen rund um den Erdball auszuüben.

Mehr hier: www.evangelium21.net.

Kultur des Todes (19): Legalisierung von Abtreibungen

In Frankreich soll das Recht auf Abtreibung in die Verfassung aufgenommen werden (vgl. hier und hier). Auch in Deutschland dreht sich das Klima immer mehr in Richtung: Abtreibung ist eine legale Sache. Demnächst beginnt eine Regierungs-Kommission zur Änderung der gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch mit ihrer Arbeit. Zu dieser Kommission gehören auch Mitglieder des Deutschen Juristinnenbundes (DJB) an. Der hat nun ein provokantes Papier zum Schwangerschaftsabbruch veröffentlicht. Der DJB fordert:

  • die Abschaffung des § 218 StGB und eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des StGB, die sich am reproduktiven Selbstbestimmungsrecht und der körperlichen Integrität schwangerer Personen orientiert;
  • Verbesserung der Versorgungslage;
  • Schwangerschaftsabbrüche als Leistung der Krankenversicherung;
  • Schwangerschaftsabbruch als Teil der medizinischen Aus- und Weiterbildung;
  • die Abschaffung der Pflichtberatung vor einem Schwangerschaftsabbruch;
  • eine bundeseinheitliche Regelung zum Schutz schwangerer Personen vor „Gehsteigbelästigungen“.

DIE WELT schreibt dazu:

Nach Meinung des DJB dagegen sollen Abtreibungen immer zulässig sein, wenn der Fötus nicht „eigenständig lebensfähig ist“. Das sei bis zur 22. bis 25. Schwangerschaftswoche der Fall. Derzeit bestehe für Schwangere ein nicht zu rechtfertigender Zeitdruck. Zugleich wird ausgeführt, dass Spätabtreibungen nicht zu befürchten seien, wie die Praxis in Ländern, die deutlich spätere Abtreibungen ohne medizinische Indikation zulassen, zeige. „Dass schwangere Personen sich ‚grundlos‘ – d. h. außerhalb der derzeit geltenden Indikationslösung – für einen sog. Spätabbruch entscheiden würden, ist weder empirisch belegt noch naheliegend“, so der DJB. Warum die Frist dann verlängert werden soll, bleibt offen.

Offen ist auch, was aus der Unzulässigkeit folgt. Strafbar soll nur eine Abtreibung ohne oder gegen den Willen einer schwangeren Frau – in den Worten des DJB: einer „schwangeren Person“ – sein. Ärzte würden nur berufsrechtlich sanktioniert. Die „schwangere Person“ soll „in allen Fällen straf- und sanktionsfrei bleiben“. Eine Tötung wäre erst nach Beginn des Geburtsvorgangs strafbar.

Mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist das nicht vereinbar. Das hat dargelegt, dass dem Ungeborenen Menschenwürde zukommt. Das Kind im Mutterleib wird „nicht erst zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt“. Der Staat muss Maßnahmen ergreifen, um den Fötus wirksam zu schützen. Diese Pflicht lässt es nicht zu, „auf den Einsatz auch des Strafrechts und die davon ausgehende Schutzwirkung für das menschliche Leben frei zu verzichten“.

4177UQbbK9L SX327 BO1 204 203 200 Zu dem Thema: Ist der Fötus eine schutzwürdige Person?, empfehle ich das gerade erschienene Buch von Johannes Gonser: Abtreibung – ein Menschenrecht?: Argumentationshilfen zur Debatte um den Schwangerschaftsabbruch (SCM, 2023, 128 Seiten, 15.00 Euro). Der Autor setzt sich in dieser Abhandlung mit verbreiteten Argumenten gegen das Personsein von Ungeborenen sachlich und kompetent auseinander und liefert starke Gründe für das Personsein von Föten und damit für das uneingeschränkte Lebensrecht ungeborener Menschen.

Studientage „Apologetik“

Bildschirm­foto 2023 03 14 um 15 53 05

An dem Wochenende vom 12.05.–14.05.2023 veranstaltet das MBS-Studienzentrum München Studientage zur „Apologetik“, der „Verteidigungswissenschaft“ des christlichen Glaubens. Wir verbringen die Tage in einem Jugendhaus des Chiemgauer Voralpenlandes mit Selbstversorgung. Bisher waren diese Tage sehr gemeinschaftsfördernd und inspirierend. Die Kosten für das Wochenende liegen pro Person bei 100 Euro. Über die Einzelheiten werden die Teilnehmer in einem Teilnehmerbrief informiert. Mehr Informationen gibt es im Flyer: Apologetik Mai-2023-a.pdf.

Gasthörer sind übrigens herzlich eingeladen. Die Veranstaltung bietet auch eine gute Gelegenheit, das Studienzentrum in München näher kennenzulernen. Wer Interesse hat, kann sich über das Kontaktformular bei mir melden. Eine Kurzvorstellung wäre hilfreich.

Aber Sex ist schön!

Können sich junge, hedonistische Menschen an ein Sexverbot halten, wenn ihnen bei Missachtung eine Geldstrafe droht? So fragt ein Erfolgsformat auf Netflix. Das Trash-Fernsehen hat die Scham abgeschafft und will gleichzeitig moralisch sein, mein Birgit Schmid in ihrer erhellenden Kritik an beliebten Reality-Formaten:

Glaubt man den Konzeptentwicklern, so steht hinter «Too Hot to Handle» tatsächlich eine pädagogische Absicht. Die britische Produzentin Laura Gibson sagt, die «brutale Dating-Kultur im Zeitalter von Tinder» habe sie inspiriert. Beziehungen enden, bevor sie richtig angefangen haben, weil nun der Sex nach dem ersten Date darüber entscheidet, ob es weitergeht. Das führt, in den Worten der Soziologin Eva Illouz, zu einer «Kultur der Lieblosigkeit».

Die attraktiven Bewohner des Tropenresorts sind die Verkörperung dieser These – jedenfalls zu Beginn. So sagt Tobias, ein IT-Consultant, er habe immer zuerst Sex, bevor er eine Beziehung mit einer Frau eingehe: «Ich will doch wissen, was die draufhat.» Er könne ohne Sex keine emotionale Beziehung aufbauen, behauptet er.

Vor zwei Jahrzehnten hätten solche Aussagen noch zu der heiss diskutierten Frage geführt, wie viel Exhibitionismus erlaubt sei und was der Triumph des Trivialen bedeute. Medienprofessoren und Psychiater erklärten damals, dass in Reality-Formaten das Private politisch werde oder man den Trash schaue, um sich besser als die Vorgeführten zu fühlen. Heute fragt auch keiner mehr danach, was an Reality-Shows real und was inszeniert sei. Die sozialen Netzwerke sind voll solcher Selbstinszenierungen, jeder präsentiert ein schöneres, erfolgreicheres, perfektes Ich. Auch «Too Hot to Handle» folgt einem Drehbuch, doch die Haltungen der Zeit, die die Serie abbildet, bleiben trotzdem wahr.

Mehr hier: www.nzz.ch.

Ostern – eine großartige Gelegenheit

Velimir Milenkovic hat das kürzlich hier vorgestellte Buch Ostern unglaublich? besprochen. Er schreibt: 

Die Geschichte über den Tod und die Auferstehung von Jesus wirft bei vielen Hörern gleich mehrere Fragen auf: apologetische und theologische. Die britische Apologetin Rebecca McLaughlin hat ein kurzes Buch über vier der wichtigsten Fragen an die Auferstehung geschrieben. Es heißt Ostern – unglaublich? und ist gerade auf Deutsch erschienen (cvmd und CV Dillenburg, 2023).

Die Autorin hat bereits mit Kreuzverhör und Weihnachten – unglaublich? evangelistische Bestseller vorgelegt. Im neuen »Osterbuch« bleibt sie ihrem bewährten Konzept treu: relevante Fragen über den christlichen Glauben ehrlich, sensibel, bestens informiert und biblisch fundiert zu beantworten. Die »vier Fragen, die jeder an die Auferstehungsgeschichte stellen sollte« (so der Untertitel) lauten:

  1. Ist das Leben Jesu historisch belegbar?
  2. Ist der Tod Jesu ethisch begründbar?
  3. Ist die Auferstehung Jesu historisch glaubwürdig?
  4. Ist das Angebot Jesu attraktiv?

Die beiden Fragen zur Historizität (von Jesu Tod und Auferstehung) gehören zum Bereich der klassischen Apologetik. Hinter der Frage, ob der Tod von Jesus ethisch gerechtfertigt sei, steckt eine brandaktuelle (und -gefährliche) Debatte, die viele Evangelikale verunsichert: Verlangt Gott wirklich nach einem blutigen Opfer für die Sünden der Welt? Rebecca McLaughlin verteidigt in ihrem Buch die biblisch-konservative Lehre des rechtfertigenden Sühnetodes. Das Kapitel zur vierten Frage verdeutlicht das »helle Licht des Evangeliums« und lädt seine Leser zum Glauben an Jesus ein.

Mehr hier: www.gesunde-gemeinden.de.

Aus der Steuer-ID wird allumfassende Personenkennziffer

Ohne gesellschaftlichen Diskurs und trotz massiver datenschutzrechtlicher Bedenken soll die Steuer-ID mit privaten Kontoverbindungsdaten zusammengeführt werden, zum Beispiel, um Klimageld zahlen zu können. Wird uns nicht seit Jahren erzählt, dass die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten enorm wichtig sind?

Der Datenschützer Oliver Stutz schreibt:

Um dies zu ermöglichen, werden die Banken verpflichtet (!), ein Verfahren zu entwickeln, mit dem sie die Kontodaten ihrer Kunden (also die IBAN-Nummer und den Bank-Code BIC) an das Bundes­zentral­amt für Steuern übermitteln. Die bisher ohnehin nur noch sehr lose Zweckbindung wird hierdurch nun völlig aufgehoben: Auf die zur umfassenden Personenkennziffer gewandelte Steuer-ID werden ab 2024 geschätzt mindestens fünfzig Behörden zugreifen können. Bereichsspezifische Nutzung Anno 2007: Ade!

Jeder, dem das (wie mir) mindestens prüfungswürdig erscheint, fragt sich ggf. als Erstes, ob nicht der Bundes­datenschutzbeauftragte, der in solche Verfahren ja einbezogen wird, hierzu Einwände hatte? Prof. Kelber dazu: „Die Bundes­regierung hat mit ihrem Entwurf datenschutzrechtlich nicht den optimalen Weg gewählt.“ Ja, äh, kann man so sagen. Aber… ist das wirklich alles an Kritik? Nicht den optimalen Weg?

Mehr: www.datenschutz-notizen.de.

Bill Edgar über Schaeffer, Clowny, Van Til und Keller

Bill Edgar begann seine akademische Karriere als Professor für Apologetik am Westminster Theological Seminary in Philadelphia (USA) im Jahr 1989 und ging 2022 in den Ruhestand. Collin Hansen hat ihn interviewt und wir hören, wir er bei Francis Schaeffer in L’abri zum Glauben kam und wie er die Apologetik und Persönlichkeit von Cornelius Van Til beschreibt. Und wir hören viele andere interessante Dinge.

Wie die Wissenschaft Vertrauen verspielt

Wenn die Wissenschaft im postmodernen Modus sich machtpolitischen Interessen verschreibt, geht – zurecht – das Vertrauen in die Brüche (vgl. hier). Jean François Lyotard hat das Phänomen in Das postmoderne Wissen so beschrieben (2. korrigierte Aufl., 1999, S. 135):

Die Erbringung des Beweises, im Prinzip nur Teil einer Argumentation, die selbst bestimmt ist, die Zustimmung der Empfänger der wissenschaftlichen Nachricht zu erreichen, gerät so unter die Kontrolle eines anderen Sprachspiels, wo der Einsatz nicht die Wahrheit, sondern die Performativität ist, das heißt das bessere Verhältnis von Input/Output. Der Staat und/oder das Unternehmen geben die Erzählung der idealistischen oder humanistischen Legitimierung auf, um den neuen Einsatz zu rechtfertigen: Im Diskurs der stillen Teilhaber von heute ist der einzig kreditwürdige Einsatz die Macht (puissance). Man kauft keine Gelehrten, Techniker und Apparate, um die Wahrheit zu erfahren, sondern um die Macht zu erweitern.

Ulf Poschardt beschreibt, was passiert, wenn eine laute Minderheit der Forscher-Community die Grenze zum politischen Aktivismus überschreitet – ob es nun um Verkehr, Migration oder Klima geht.

Derweil greift in der Wissenschaft die aktivistische Poetik weiter um sich. Seien es Armutsforscher, Verkehrswissenschaftler oder Migrationsforscher: Die Neigung, den eigenen Erkenntnisdrang frei von politischen Überlegungen zu reflektieren, nimmt auf breiter Front ab.

Die aktivistischen Wissenschaftler haben in der Öffentlichkeit die Wissenschaft in Verruf gebracht. Aber eben nicht die unzähligen fleißigen, unbestechlichen, unangepassten, präzisen, neugierigen, nicht zu instrumentalisierenden Wissenschaftler, sondern allein die laute Minderheit, die sich die Trends eines vermeintlich unproblematischen Technik-Positivismus zu eigen gemacht hat. Die Wissenschaft hat ein Glaubwürdigkeitsproblem. Freundlicher formuliert könnte man sagen: Der Zweifel an ihrer Unbestechlichkeit ist zurück, weil das blinde Vertrauen in sie immer schon falsch war.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

Das Ende der Christen in der islamischen Welt

Vielen Christen in der islamischen Welt droht Diskriminierung und Verfolgung. Dabei existieren ihre Gemeinden dort häufig schon länger als der Islam. Alfred Schlicht schreibt für DIE WELT

Einen scharfen Kontrast hierzu bietet die ernüchternde Realität, der Christen in der islamischen Welt ausgesetzt sind. Nach dem Weltverfolgungsindex – der zwar einerseits kritisiert, andererseits aber auch weithin anerkannt wird – sind unter den 15 Staaten, in denen die Lage für Christen am schlimmsten ist, nur drei nichtmuslimische. Von den zehn Staaten, in denen Christen am stärksten diskriminiert werden, ist nur eines ein nichtmuslimisches Land, nämlich Nordkorea.

Immer wieder schreckt die Weltöffentlichkeit auf, wenn besonders grausame und brutale Taten gegen Christen in der islamischen Welt verübt werden. Am Palmsonntag 2017 starben in Ägypten 40 Kopten bei Anschlagen auf Kirchen, ein Anschlag auf eine christliche Kirche am Pfingstsonntag im nigerianischen Owo kostete etwa 100 Menschenleben. Ein Experte sagte im Interview mit der Deutschen Welle im Januar 2023: „Es gibt in Nigeria Regionen, bei denen ist der Weg in die Kirche zum Gottesdienst wie ein One-Way-Ticket“ – so hoch sei die Gefahr tödlicher Gewalt.

Die Zunahme von Gewalt gegen Christen sei zwar, so das überkonfessionelle christliche Hilfswerk „Open Doors’“, ein globaler Trend, doch stehen immer wieder muslimische Länder im Fokus. Massive Gewalt gegen Christen ist dabei keine ganz neue Erscheinung, sondern hat eine unselige Tradition, wobei selbst Ereignisse mit Tausenden Opfern bei uns in Vergessenheit geraten oder erst gar nicht die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit erregt haben.

Mehr (allerdings hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

Kuyper: Wider die Staatsomnipotenz

Das, was Professor Emil Knodt Anfang des 20. Jahrhunderts über die Souveränitätslehre von Abraham Kuyper sagte (siehe zur „Souveränität im eigenen Kreis“ hier), ist heute wieder aktuell und bedeutsam (Emil Knodt, Die Bedeutung Calvins  und des Calvinismus  für die protestantische Welt  im Lichte der neueren und neuesten Forschung, 1910, S. 14):

Ganz vorzüglich sind die Ausführungen über Volkssouveränität, Staatssouveränität und calvinistische Gottessouveränität, durch welche das konstitutionelle Staatsrecht regeneriert wird. Gegen die Staatsomnipotenz, die auch die Lebenskreise der Wissenschaft, Kunst, Schule, Familie und Gemeinde zu absorbieren droht, wendet sich Kuyper mit scharfen Worten und weist nach, wie in diesen Kreisen Freiheit herrschen muß, und das diesen Kreisen ein­ erschaffene Lebensgesetz zu respektieren ist, wie es der Calvinismus anstrebe. „Gott herrscht in diesen Sphären ebenso freimächtig, wie er im Staat durch die Obrigkeit die Herrschaft führt. Ge­bunden durch ihr eignes Mandat, darf also die Obrigkeit das göttliche Mandat, worunter diese Sphären stehen, nicht ignorieren, noch abändern, noch verkürzen … Weder das wissenschaftliche Leben, noch das Kunstleben, noch der Landbau, noch die Industrie, noch der Handel, noch die Schiffahrt, noch das Hausgesinde, noch das Familienleben, noch das Gemeindeleben darf gezwungen werden, sich der Gnade der Obrigkeit zu fügen.

Der Staat darf keine Wucherpflanze sein, die alles Leben aufsaugt. Auf eigner Wurzel hat er inmitten der andern Stämme seinen Platz in dem Wald einzunehmen und somit alles Leben, das selbständig aufschießt, in seiner heiligen Autonomie zu erhalten.“ „Wie auch die Form sich änderte, bleibt es der calvinistische Gedanke, dem Volke in allen seinen Rängen und Ständen, in allen seinen Kreisen und Sphären, in allen seinen Korporationen und selb­ständigen Instituten in gesund demokratischem Sinn gesetzlich geregelten Einfluß auf die Gesetzgebung zu geben.“ (S. 88 ff.)

Depression oder Faulheit?

Jay Adams (vgl. hier) gehörte zu den Pionieren der sogenannten „Biblischen Seelsorge“. Wir haben ihm viele hilfreiche Anregungen zu verdanken und können verzeihen, wenn er als Missionar der „nouthetischen Seelsorge“ manchmal provoziert hat oder über das Ziel hinausgeschossen ist. Gelegentlich fällt mir das freilich schwer. Gestern las ich in einer relativ frischen Publikation folgenden Absatz (Jay E. Adams, Critical Stages of Biblical Counseling, 2020, Kindle Version, Pos. 772–773, meine Übers.):

Ein ähnlicher Weg aus einer Depression (die schnell und nachhaltig sein kann) besteht darin, sich einzubringen und die aufgegebenen Aufgaben wieder zu übernehmen. Das wird den gewünschten Stimmungsumschwung herbeiführen. Aber der Ratsuchende sollte nicht nur versuchen, sich besser zu fühlen. Vielmehr sollte er in erster Linie den Wunsch haben, seine Verantwortung zur Ehre Gottes wahrzunehmen. Ein depressiver Mensch (dessen Schlagwort „kann nicht” ist) ist im Reich Gottes nutzlos. Er hat „aufgegeben”. Er muss die Worte aus 1. Korinther 15,58 hören. Gott zu dienen ist nie vergeblich; wir können immer erreichen, was er von uns verlangt, wenn wir uns seiner Weisheit und Kraft bedienen. Der Gläubige hat einen Platz in der Gemeinde Christi. Er wird gebraucht. Er darf sich nicht vor seiner Verantwortung dort (Galater 6,5) oder gegenüber seiner Familie und seinem Arbeitgeber drücken. Das muss er ja auch nicht. Aufgeben ist nichts, was man jemals tun muss. Lassen Sie Ihren depressiven Ratsuchenden wissen, dass sich sein Zustand noch in dieser Woche ändern kann, wenn er bereit ist, dies zu tun. Finden Sie heraus, was er in den verschiedenen Bereichen seines Lebens versäumt hat, und stellen Sie einen Plan auf, wie er zumindest einige dieser Bereiche sofort in Angriff nehmen kann. Je kleiner der Stapel an Arbeit wird, desto besser wird seine Laune!

Adams verwechselt hier Faulheit mit einer Depression. Dem Faulen sagen wir (Spr 6,6–9):

Geh hin zur Ameise, du Fauler, sieh ihre Wege an und werde weise! Wenn sie auch keinen Fürsten noch Hauptmann noch Herrn hat, so bereitet sie doch ihr Brot im Sommer und sammelt ihre Speise in der Ernte. Wie lange liegst du, Fauler! Wann willst du aufstehen von deinem Schlaf?

Einem Menschen, der mit einer mittelschweren oder schweren Depression zu kämpfen hat, wird so ein Appell selten helfen; noch wird er die Kraft haben, einfach loszulegen. Vorauszusetzen, dass er einfach nur faul ist, also kann, aber nicht will, mag hin und wieder sogar die Stimmung der Verzweiflung steigern. Denn eigentlich möchte ein Depressiver aufstehen, kann es aber nicht.

Da ist aber noch etwas: „Ein depressiver Mensch … ist im Reich Gottes nutzlos.“

Darf man das so sagen? Würde Adams auch sagen: „Ein behinderter Mensch, der täglich auf die Fürsorge anderer angewiesen ist, ist nutzlos im Reich Gottes“? Ich hoffe nicht! Gott gebraucht Menschen, die keine gute Performance aufweisen. Ein Depressiver hat einen Platz in der Gemeinde Christi. Im Reich Gottes ist es eben nicht so, dass wir mal eben einen Schalter umlegen und schon ändert sich der Zustand. Manche müssen lange auf Besserung warten. Diese Zeiten des Wartens können können sogar geistlich wertvoll sein. Wir wissen aus der Kirchengeschichte, dass viele Diener Gottes mit depressiven Stimmungen und Episoden zu kämpfen hatten, darunter Luther oder Spurgeon (vgl. hier).

Der Beter in Psalm 43 hat eine vorbildliche Einstellung. Er befahl seine eigene Seele mit ihrer tiefen Unruhe und Verzweiflung angesichts von erfahrenem Unrecht und Verrat dem lebendigen Gott an: „Was betrübst du dich, meine Seele, und bist so unruhig in mir? Harre auf Gott, denn ich werde ihm noch danken, dass er meine Rettung und mein Gott ist!“ (Ps 43,5). Er gab also nicht auf, sondern schüttete sein Herz vor Gott aus. Auch für diesen Beter hatten seine Gefühle nicht das letzte Wort. Er befahl sie seinem Herrn an und konnte geduldig und hoffnungsvoll warten – bis Gott Rettung bringt.

Ostern unglaublich?

Bald feiern wir wieder Ostern. Die Kreuzigung und Auferstehung Jesu von den Toten ist das wichtigste und älteste Fest im Kirchenjahr. Viele Menschen haben heute allerdings keine Ahnung, was wir in der Osterzeit eigentlich feiern. Und unter denen, die Ostern noch einordnen können, finden sich viele, die das Fest für eine reine Tradition oder das Gefeierte für einen Mythos halten. Wenn wir jedoch lesen, was Paulus im 1. Korinterbrief 15,3–7 schreibt, dann klingt das überhaupt nicht nach Mythos:

Denn als Erstes habe ich euch weitergegeben, was ich auch empfangen habe: Dass Christus gestorben ist für unsre Sünden nach der Schrift; und dass er begraben worden ist; und dass er auferweckt worden ist am dritten Tage nach der Schrift; und dass er gesehen worden ist von Kephas, danach von den Zwölfen. Danach ist er gesehen worden von mehr als fünfhundert Brüdern auf einmal, von denen die meisten noch heute leben, einige aber sind entschlafen. Danach ist er gesehen worden von Jakobus, danach von allen Aposteln.

Einige Verse später schreibt der Apostel: „Ist aber Christus nicht auferweckt worden, so ist unsre Predigt vergeblich, so ist auch euer Glaube vergeblich“ (1Kor 15,14).

Rebecca McLaughlin hat ein kleines Buch geschrieben, indem sie die Ostereignisse untersucht und Gründe dafür vorbringt, dass Jesus wirklich von den Toten auferstanden ist. Das prägnante Buch eignet sich hervorragend dafür, an skeptische Freunde verschenkt zu werden.

„Die wahre Quelle allen Rechtes“

Nach Auffassung des sogenannten Rechtspositivismus gilt als Recht allein das, was der Gesetzgeber als solches verabschiedet hat. Eine Beurteilung des Rechts an moralischen Maßstäben verbietet sich in rechtspositivistischen Gesellschaften, weil es keine einheitlichen Moralvorstellungen gibt. Jegliches Recht ist von Menschen gemacht. Falls diese meinen, wir brauchen ein neues Ehe- und Familienverständnis, dann wird eben ein „Ehe für alle“-Gesetz beschlossen.

In Abgrenzung zu diesem Rechtspositivismus vertritt das Naturrecht, dass Recht und Moral nicht so einfach voneinander getrennt werden kann. Etwas ist Recht oder Unrecht, weil es uns mit der Natur gegeben ist. Eltern die Kinder wegzunehmen, ohne das es dafür schwerwiegende Gründe gibt, ist demnach Unrecht – egal was das positive Recht dazu sagt. Alle vom Menschen gemachten Gesetze müssen an der Moral gemessen werden. Nur Gesetze, die diesen moralischen Ansprüchen des Naturrechts genügen, können den Anspruch erheben, befolgt zu werden. So waren viele Gesetze der Nationalsozialisten – etwa die Rassengesetze – objektives Unrecht.

Die „modernen Gesellschaften“ haben sich weitgehend von einem höheren Gesetz oder einer höheren Ordnung verabschiedet. Der Mensch tritt als alleiniger Gesetzgeber auf. Das macht es Despoten leicht, ihre eigenen Interessen auch rechtlich durchzusetzen. Sie haben in den Augen der Positivisten schlichtweg andere Werte. Mangels eines übergeordneten Maßstabs ist es im strengen Sinne unmöglich, zu behaupten, irgendein Wertsystem sei besser als ein anderes.

Der Philosoph Robert Spaemann (1927–2018), selbst ein entschiedener Verfechter des Naturrechts, hat einmal anhand eines persönlichen Erlebnisses demonstriert, dass der Rechtspositivismus eine „Schönwettertheorie“ ist. Spaemann schreibt in „Warum gibt es kein Recht ohne Naturrecht?“ (in: Hanns-Gregor Nissing (Hg.), Naturrecht und Kirche im säkularen Staat, 2016, S. 27–34, hier S. 27):

Nach dem Krieg hörte ich in Münster auf dem Domplatz eine Predigt des Kardi- nals von Galen vor dem zerstörten Dom. Der Domplatz war schwarz vor Menschen, und der damalige Bischof, Clemens August, sagte: „Eurer Liebe verdanke ich mein Leben.“ Dann fügte er mit donnernder Stimme hinzu: „Was wir jetzt erlebt haben, die Tyrannei, die Unterdrückung, die Zerstörung, das alles war die Strafe Gottes für das, was die Deutschen 1919 an den Anfang ihrer Verfassung gestellt haben: ‚Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.’ Jetzt haben wir die Staatsgewalt kennen gelernt, die vom Volke ausgeht. Es wird Zeit, dass wir uns besinnen auf die wahre Quelle allen Rechtes.“

Nach den grauenhaften Tyranneien des 20. Jahrhunderts ist der Rechtspositivismus eigentlich kaum zu retten. Er ist eine Schönwettertheorie. Er entzieht der Verurteilung von Staatsverbrechen jede objektive Grundlage. Wenn der Wille des Gesetzgebers an keinen ihm vorgegeben Maßstab des Richtigen und des Falschen, des Guten und des Schlechten gebunden ist, und wenn die Verkündigung im Gesetzblatt eines Staates die höchste Legitimation der Gesetze ist, dann kann es keine Rechtfertigung geben, die den Bürger auf irgend eine Weise im Gewissen binden kann.

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner