„Pille danach“ – Apotheker gibt Approbation zurück

Ein Berliner Apotheker hat die Apothekerkammer gebeten, seine 1984 erteilte Approbation als Apotheker zurückzunehmen, weil er sich gezwungen sieht, seinen Beruf nach einem Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg aus Gewissengründen aufzugeben. 

DIE TAGESPOST schreibt: 

Das Gericht befand, die „Pille danach“ sei ein zugelassenes Arzneimittel, für das Pharmazeuten kein „Prüfrecht“ besäßen. Die individuelle Gewissensfreiheit sei dem Versorgungsauftrag untergeordnet. Ein Apotheker, der die Abgabe bestimmter Präparate nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne, müsse seinen Beruf aufgeben.

Kersten hatte seine Apotheke bereits 2018 geschlossen, war aber weiterhin Mitglied der Apothekerkammer. „Es ist bedauernswert, dass Apothekern das Recht auf Gewissensfreiheit abgesprochen wird, wenn sie eine lebensachtende Haltung einnehmen. Die sogenannte ‚Pille danach‘ zu verkaufen, kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, weil sie möglicherweise ein Menschenleben beenden könnte. Daher sehe ich mich gezwungen meine Approbation als Apotheker aufzugeben“, so Kersen.

Zum Hintergrund: Die rezeptfrei erhältliche „Pille danach“ wird als sogenanntes „Notfallverhütungsmittel“ eingestuft, dessen Hauptwirkung den Eisprung verhindert. Bei bereits erfolgtem Eisprung entfaltet es jedoch eine frühabtreibende Wirkung und hindert die befruchtete Eizelle daran, sich erfolgreich in die Gebärmutter einzunisten.

Mehr: www.die-tagespost.de.

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2 Kommentare
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Jan Malcolm
3 Stunden zuvor

Bei bereits erfolgtem Eisprung entfaltet es jedoch eine frühabtreibende Wirkung und hindert die befruchtete Eizelle daran, sich erfolgreich in die Gebärmutter einzunisten.

Das macht übrigens jede Antibabypille, weshalb sie der Mehrheit der Christen weltweit nach deren offizieller kirchlicher Lehre auch nicht erlaubt ist.

Der schmale Pfad ist sehr schmal.

Ben
3 Minuten zuvor

Ja, Jan, und nur wenige sind es, die ihn finden. Aber gib die Suche nicht auf. Jesus ist gekommen, um Sünder zur Buße zu rufen.

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