Ich finde es furchtbar, wenn Menschen Hass verbreiten. Gleichzeitig bin ich ein leidenschaftlicher Verteidiger der Meinungsfreiheit, auch der Meinungsfreiheit des Andersdenkenden. Da gibt es natürlich oft Interessenskonflikte und Grauzonen. Hass wird man aber nicht los, indem man ihn verbietet. Er lebt weiter und sucht sich neue Räume. Fällt die Debatte über Wahrheitsansprüche unter den Tisch, stärkt das den Hass und potenziert oft Gewalt. Deshalb muss man sich mit den Argumenten und Ängsten, die hinter dem Hass stecken, auseinandersetzen.
Initiativen zur Hassverfolgung, die nun in einigen Bundesländern zur Anwendung kommen, sehe ich sehr skeptisch. Denn sie können dafür missbraucht werden, bestimmte Meinungen, die nicht dem Mainstream entsprechen, als Mikroaggressionen oder gar Hetze einzustufen und strafrechtlich verfolgen zu lassen. Einige Bundesländer wollen anonyme Anzeigen gegen Hate Speech (dt. Hassreden) enorm erleichtern oder haben das bereits getan. Die SZ, die diese Entwicklung unterstützt, schreibt:
Der Schlüssel zum Erfolg, das zeigen alle Initiativen, liegt in einer radikal vereinfachten, internetbasierten Strafanzeige. Das bayerische Justizministerium hat einen Meldeweg via die Plattform „Bayerncloud“ geschaffen. Die Ansprechpartner in den zahlreichen teilnehmenden Medienhäusern verfügen über einen Zugangslink und ein Passwort, so können sie ein Formular hochladen und einen Screenshot des mutmaßlich strafbaren Posts beifügen. Das landet dann direkt bei einem der zwei zuständigen Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft München I. Das gibt es erst seit wenigen Wochen, das erste Verfahren wegen Volksverhetzung läuft – freilich gegen unbekannt. Angestoßen wurde es von der Zuschauerredaktion der ARD.
Nun ist es natürlich einerseits ein Vorteil, wenn die Entscheidung, was Hassrede ist und was nicht, nicht Medienhäusern, sondern Gerichten überlassen wird. Andererseits ist davon auszugehen, dass der Gesetzeskanon noch erweitert wird und Meinungen, die einer bestimmten Gruppe unliebsam sind, unter Strafe gestellt werden.
Das lässt sich mit einer Debatte illustrieren, die wir derzeit in der Schweiz erleben. Dort soll die Anti-Rassismus-Strafnorm auf Homo- und Bisexuelle ausgeweitet werden. Kurz: Wer sich kritisch zur Bisexualität äußert, muss mit einem Rassismusvorwurf rechnen (obwohl Bisexualität nun wirklich nichts mit Rassismus zu tun hat). Initiativen wie oben würden es kinderleicht machen, jemanden anonym anzuzeigen, der zwar Bisexualität toleriert, aber nicht affirmiert und das öffentlich so sagt. Auf diese Weise könnten Leute, die sich etwa kritisch mit der „Ehe für alle“ auseinandersetzen, zum Schweigen gebracht werden.
Denken wir einmal an die Zeit zurück, in der es noch keine „Ehe für alle“ gab (es ist ja nicht so lang her). Wurde damals den Kämpfern für die Öffnung der Ehe das Wort verboten? Wurde jemand angezeigt, nur weil er die traditionelle Familie für idiotisch und prüde hielt? Nein. Die Befürworter der Familie haben ihre Position immer wieder verteidigt, oft auch gegen aggressive Druckmittel. Sollten wir es begrüßen, dass die Befürworter der „Ehe für alle“ sich nun gegen Kritik immunisieren, indem sie ihre Gegner als Rassisten einstufen und das Denunziantentum fördern? Hoffentlich nicht!