Abstammungs- und Sexualstrafrecht werden reformiert

Die Abkehr vom christlichen Familienideal wurde mit der sogenannten „Ehe für alle“ mit großer Zustimmung besiegelt. Nun müssen andere Gesetze an diese neue Wirklichkeit angepasst werden. Wie kompliziert das ist, kann man einem Interview mit Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) entnehmen, das sie kürzlich dem Domradio gegeben hat (vgl. den Gesetzentwurf von 2019). Vor allem Kinderrechte sollen gestärkt werden. Dass damit den Eltern, die eigentlich für die Erziehung zuständig sind, Rechte genommen werden, wird nicht so laut gesagt (vgl. dazu hier). Die Ministerin fordert die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Im Abstammungsrecht wird zudem dafür gesorgt werden, dass bald ein Kind zwei Mütter haben darf. Wer das kritisch sieht, wird sich in Zukunft mit dem Vorwurf des Biologismus konfrontiert sehen.

Für die ganz große Familienrechtsreform reicht die Zeit tatsächlich nicht. Ich möchte aber das regeln, was besonders dringlich ist, um Rechtssicherheit zu schaffen. Dabei geht es mir besonders um die Interessen des Kindes und das Kindeswohl. Es soll möglichst in gesicherten Verhältnissen aufwachsen. Deshalb soll etwa bei lesbischen Paaren künftig neben der Geburtsmutter eine weitere Frau Mutter sein können, ohne dass hierzu ein aufwendiges Adoptionsverfahren geführt werden muss. Es bleibt aber dabei, dass ein Kind immer nur zwei Eltern haben kann.

Mehr: www.domradio.de.

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2 Kommentare
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Jutta
3 Jahre zuvor

Egal wo ich es hinstelle …. die nächsten Perversionen sind schon in Vorbereitung.

https://www.n-tv.de/leben/Wie-werde-ich-ein-Regenbogenvater-article22278787.html

Jutta
3 Jahre zuvor

Reform des Abstammungsrecht in Arbeit
Nach Auskunft des Bundes­justiz­ministeriums ist eine umfassende Reform des Abstammungs­rechts in Arbeit. In einigen Bereichen seien Gleich­stellung, Vereinfachung und Entlastung aber so dringend erforderlich, dass sie schon vorab geregelt werden sollen, sagte ein Ministeriums­sprecher gegenüber der Presse. So befinde sich ein im Sommer an die anderen Ressorts übersandter Gesetz­entwurf derzeit in der Abstimmung innerhalb der Bundes­regierung. Im Zentrum dieser Teilreform stehe die Einführung einer gleich­rangigen Mutter­stellung zweier Frauen kraft Ehe und kraft Anerkennung, sagte der Sprecher.

https://www.anwaltsregister.de/Anwaltstipps/Mutter_Mutter_Kind_Gleiche_Rechte_fuer_Regenbogenfamilien.d8002.html

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