Recht auf freie Meinungsäußerung in Großbritannien bedroht

In einem Gesetz von 2008, in dem strafrechtliche Bestimmungen und neue Bestimmungen über Einwanderung festgelegt wurden (»Criminal Justice and Immigration Act«), wurde »Aufstacheln zu Hass aus Gründen der sexuellen Orientierung« als neuer strafrechtlicher Tatbestand definiert. Auf Druck aus dem Oberhaus des Parlaments wurde jedoch eine Zusatzbestimmung erlassen, dass niemand gerichtlich belangt werden darf, weil er die Meinung äußert, dass homosexuelle Handlungen falsch sind oder weil er homosexuell veranlagten Menschen empfiehlt, ledig zu bleiben. Die Klausel lautete:

Die Diskussion über Sexualverhalten oder -praktiken, die Kritik an diesen, oder die Aufforderung an Personen, sich eines bestimmten Sexualverhaltens oder bestimmter Praktiken zu enthalten oder diese zu verändern, dürfen nicht an sich als drohend oder auf das Aufstacheln zum Hass ausgerichtet gewertet werden.

Diese Klausel zum Schutz der Meinungsfreiheit soll jetzt aufgehoben werden. Der entsprechende Gesetzesentwurf hat bereits am 18. Mai 2009 das Oberhaus in zweiter Lesung passiert. Dies geschieht in einem Klima der Besorgnis über die Aushöhlung der Meinungsfreiheit in Großbritannien. Eine breite Koalition von anglikanischen Bischöfen, konservativen und Labour Abgeordneten des Oberhauses haben sich zusammen geschlossen, um diesen Gesetzesentwurf zu blockieren und umfassende Meinungsfreiheit zu erhalten.

Dazu wird Andrea Williams, Direktorin von »Christian Concern for Our Nation« (www.ccfon.org) in der renommierten Tageszeitung Guardian zitiert:

Kein vernünftiger Mensch unterstützt das Aufstacheln zu Hass irgendwelcher Art. Doch im Großbritannien des 21. Jahrhundert müssen wir einen Weg finden, friedlich nebeneinander zu leben und eine freie und auch heftige Debatte über jeden Aspekt des Lebens zuzulassen, einschließlich angemessener und zumutbarer Kritik an und Diskussionen über alle Formen sexuellen Verhaltens. Die Regierung versucht, diese vernünftige Bestimmung auf Betreiben der Homosexuellen-Lobby zu streichen, die nicht zulassen will, dass ihre sexuellen Praktiken in Frage gestellt werden. Wir sehen einen Fall nach dem anderen, wo Christen wegen ihrer biblische Ansichten über sexuelle Verhaltensweisen diskriminiert werden. Es ist Zeit, etwas zu unternehmen, bevor unsere Gesetze jede Kritik an praktizierter Homosexualität zum Schweigen bringen.

Der Bischof von Southwell und Nottingham, George Cassidy sagte: »Wir sind besorgt, dass durch die Anwendung des neuen Gesetztes die legitime Diskussion und Meinungsäußerung über Sexualethik und -verhalten eingeschränkt wird«.

Bereits unter der bestehenden Gesetzesregelung wurde einigen Christen der Tatbestand der Diskriminierung vorgeworfen:

  • 2003 ermittelte die Polizei der Grafschaft Cheshire gegen den Bischof von Chester Dr. Peter Forster, wegen »Hassverbrechen« (»Hate Crime«) nachdem er gegenüber einer Lokalzeitung erklärt hatte, dass einige Homosexuelle ihre sexuelle Orientierung mit Hilfe von Therapie verändert hatte. Die königliche Anklagebehörde ließ die Anklage fallen, weil der Bischof »keine derzeit geltenden Gesetze verletzt« hatte.
  • 2005 wurde die Autorin Lynette Barrows von der Londoner Polizei wegen Homophobie verwarnt, nachdem sie in einem BBC Radioprogramm erklärt hatte, dass homosexuelle Paare keine idealen Adoptiveltern sind.
  • 2006 wurde eine polizeiliche Untersuchung gegen Sir Iqbal Sacranie, damals Generalsekretär des Rats der Muslime Großbritanniens, geführt, weil er in einer Rundfunksendung erklärt hatte, dass praktizierte Homosexualität aus gesundheitlichen und moralischen Gründen inakzeptabel sei.
  • Kürzlich wurde der Krankenpfleger Anand Rao von Nationalen Gesundheitsdienst in Leicester entlassen, weil er während eines Rollenspiels im Rahmen der beruflichen Fortbildung einen Kirchgang als Möglichkeit des Abbaus von Stress empfohlen hatte. Der Veranstalter des Kurses sandte einen Bericht an den Arbeitgeber, in dem »Besorgnis über das professionelle Verhalten« des Pflegers geäußert wurde. Der Arbeitgeber sprach die Entlassung aus.

Sollte die Zusatzklausel wegfallen, ist mit einer besorgniserregenden Verschärfung der Situation zu rechen.

Quelle: Guardien, Blog von Mats Tunehag. Übersetzung: ÖEA.

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