Famile

„Co-Parenting“, die neue Familienbande

Ein Vater, eine Mutter und gemeinsame Kinder – so sahen Familien lange Zeit aus. Heute werden oft bewusst andere Konstellationen ausprobiert. Im Trend liegt das „Co-Parenting“:

Neu ist ein Begriff, der ganze Internetseiten füllt: Co-Parenting. Manche nutzen ihn, wenn Mann und Frau sich zusammentun, um ein Kind zu bekommen, ohne dass sie sich lieben oder Sex miteinander haben wollen. Andere meinen damit, dass mehr Menschen für die Kinder verantwortlich sind als nur die beiden leiblichen Eltern. Es ist ein Oberbegriff für alle möglichen Arten, Kinder zu haben – jenseits der Kleinfamilie, jenseits von Vater, Mutter, Kind.

In der Wissenschaft wurde Co-Parenting in den Vereinigten Staaten schon in den späten sechziger Jahren verwendet, um die Unabhängigkeit der Elternschaft von der Ehe zu beschreiben. Wikipedia versteht darunter heute eine postmoderne Art, Kinder zu bekommen. Die Postmoderne war auch immer das Versprechen auf die Befreiung von allen Begrenzungen, gesellschaftlich und biologisch. Dass die Menschen den Begriff nun wählen für das, was sie ohnehin schon machen, und das mal Patchwork hieß, mal Regenbogenfamilie, zeigt die neue Lust auf diese Formen. Co-Parenting steht für ein neues Selbstverständnis: Die alternativen Familienmodelle gelten nicht mehr als Notlösung, sondern als selbstbestimmte, aus Überzeugung gewählte und gewünschte Lebensmodelle. Auch die Politik passt sich an: In den Niederlanden, wo sich Menschen mit Kinderwunsch seit ein paar Jahren auf Co-Parenting-Seiten im Internet treffen, sollen bald bis zu vier Menschen für ein Kind juristisch verantwortlich sein können, auch vier Männer etwa.

Mehr: www.faz.net.

Eltern mal zwei

Als erstes Land der Welt öffneten die Niederlande 2001 die Ehe für Lesben und Schwule. Da immer mehr Homosexuelle Familien gründen, diskutiert das Land nun über das modernste Familienrecht der Welt.

Ende 2016 präsentierte eine Expertenkommission ein Gesetzesprojekt, das die Legalisierung der Mehrelternschaft vorsieht. Die Begründung: Immer mehr niederländische Kinder wüchsen mit nur einem Elternteil, in Regenbogenfamilien mit homosexuellen Eltern oder in Patchworkfamilien auf, in denen sich mehrere Erwachsene um die Erziehung kümmerten. Die Mehrelternschaft soll aber nur unter Auflagen erlaubt werden: Vor der Zeugung des Kindes müssten die angehenden Eltern einem Familiengericht einen Vertrag zur Genehmigung vorlegen. Darin müssten sie im Detail darlegen, wie sie die Erziehungsaufgaben und die finanzielle Lastenteilung organisieren wollen, wo das Kind wohnen und welchen Nachnamen es tragen soll.

Mehr: www.nzz.ch.

VD: PP

Blitzkriege gegen Ehe und Familie

In Deutschland wurde die so genannte „Ehe für alle“ ohne gesellschaftlichen Diskurs innerhalb einer Woche legalisiert. Laut dem iDAF-Institut war das kein Zufall, sondern ein taktisches Manöver, um den zu erwartenden Widerstand aus der Bevölkerung zu umgehen, den es in anderen europäischen Ländern gegeben hat:

Die Propheten der Homo-Ehe in allen Parteien haben bei europäischen Partnern abgeschaut, wie es möglichst nicht laufen soll und was vermieden werden muss, um die Homo-Ehe auch gegen den Widerstand der Bevölkerung durchzudrücken. In den vergangenen Jahren wurde die Homo-Ehe in Frankreich, Irland, Spanien, Italien nämlich nur nach massiven Protesten auf der Strasse und einer tiefgründigen gesellschaftlichen Diskussion eingeführt. Politiker mussten sich erklären. Transparenz in der Prozedur wurde eingefordert. Die katholischen Bischofskonferenzen sprachen machtlose Hirtenworte, legten sich aber bekenntnisstark mit den ihnen eigentlich nahestehenden christdemokratischen Parteien an. Sie blieben glaubwürdig, auch im Sinne „des Glaubens würdig“. Bürger mobilisierten sich gegen ihre gewählten Funktionsträger. Das jeweilige Volk dachte konservativ, die linken Regierungen setzten wie in Paris Tränengas und Wasserwerfer gegen Kinderwagen ein, der UNO-Menschenrechtsausschuss beschäftigte sich in Genf damit. In Slowenien und Kroatien mussten entsprechende Gesetze wieder annulliert werden. In der sozialdemokratisch regierten Slowakei stimmte die Regierung einer Verfassungsänderung zu, um die Ehe nur als Verbindung von Mann und Frau zu definieren.

Mehr: www.i-daf.org.

Blitzaktion „Ehe bleibt Ehe!“

Da sich die Ereignisse überschlagen und in völlig unwürdiger Weise noch in dieser Woche der in der Verfassung benutzte Ehebegriff umdefiniert werden soll, weise ich auf eine Aktion des Bündnisses „Demo für alle“ hin.

In einer Mitteilung vom 28. Juni 2017 heißt es:

Nach der überraschenden Kehrtwende von Angela Merkel in der Auseinandersetzung um die sogenannte „Ehe für Alle“ ruft das Aktionsbündnis DEMO FÜR ALLE zur Blitzaktion „Ehe bleibt Ehe!“ auf. Insbesondere die CDU/CSU-Abgeordneten sollen mit Anrufen und Mails aufgefordert werden, der Ehe-„Öffnung“ entschieden entgegen zu treten und klarzustellen: Ehe bleibt Ehe und zwar zwischen Mann und Frau.

Dazu die Koordinatorin der DEMO FÜR ALLE, Hedwig von Beverfoerde: „Wir lassen die Zivil-Ehe nicht kampflos kapern und umdefinieren! Diesmal haben wir ein scharfes Schwert: unsere Erst- und Zweitstimme bei der Bundestagswahl im September. Rufen wir heute noch unsere eigenen Bundestags-Abgeordneten an, und machen wir ihnen klar, daß wir unsere Wahl im September von ihrem Abstimmungsverhalten in der Ehe-Frage abhängig machen werden. Nichts ist wirkungsvoller!“

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 17.07.2002 gilt bis heute: „Die Ehe [kann] nur mit einem Partner des jeweils anderen Geschlechts geschlossen werden, da ihr als Wesensmerkmal die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner innewohnt.“ (…) „Zum Gehalt der Ehe … gehört, dass sie die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist.“ Die Öffnung der Ehe wäre also ein Verfassungsbruch!

Wenn die Ehe geöffnet würde, gäbe es keinen Grund mehr, das Ehe-Institut nicht auch noch auf weitere Arten des Zusammenlebens auszuweiten. Mit dem vollen Adoptionsrecht würde das natürliche Recht des Kindes auf Vater und Mutter geschleift und in ein ‚Recht auf ein Kind‘ verkehrt. Damit wäre der Weg frei zur Legalisierung der menschenunwürdigen Leihmutterschaft, ebenso wir für Polygamie und Kinder“ehe“.

Hinweisen möchte ich außerdem auf eine Mitteilung der DEA: www.idea.de.

Je mehr Mutter, desto besser

Wie viel Zeit sollen Eltern mit ihren Kindern verbringen? Eine aktuelle Studie zeigt, dass viel auch viel hilft – zumindest bei Müttern. DIE WELT schreibt:

Je mehr Zeit eine Mutter mit ihrem Kind im Alter zwischen drei und sieben Jahren verbringt, desto stärker werden die kognitiven und sozialen Fähigkeiten des Kindes ausgeprägt. Das ist das Ergebnis einer Studie von Forschern der University of Essex und des University College London, die jetzt im „Economic Journal“ veröffentlicht wurde. Zu den kognitiven Fähigkeiten zählen Denken, Wahrnehmung, das Problemlösen, Sprache und Gedächtnis. Darüber hinaus hat die Untersuchung festgestellt, dass erstgeborene Kinder stärker von der Zeit profitieren, die ihre Mutter mit ihnen verbringt als Geschwister, die später geboren werden.

Mehr: www.welt.de.

„Ich sehnte mich nach einer normalen Familie“

Wie immer wieder zu lesen ist, hat die Wissenschaft bewiesen, dass Kinder keine leiblichen Eltern brauchen und sie bei schwulen oder lesbischen „Eltern“ auch gut aufgehoben sind. Wichtig seien allein die „behüteten Verhältnisse“ (vgl. hier).

Brandi Walton aus Südkarolina (USA) ist als Kind in einem lesbischen Haushalt aufgewachsen. In einem persönlichen „Schreiben“ erzählt sie, wie schwer es für sie war, im Haushalt gemeinsam mit zwei Frauen aufzuwachsen.

In einem Zuhause ohne Anwesenheit eines Mannes groß zu werden, hat mir persönlich geschadet. Alles, was ich von der Zeit an, als ich ein kleines Mädchen war, wollte, war eine normale Familie. Als ich Abitur gemacht habe, waren meine Gedanken nicht ganz da, wo sie hingehörten. Während meine Freunde vom College begeistert waren, war ein Teil von mir gar nicht anwesend, und ich wusste, dass ich mich vollständig fühlte, bis ich es finde. Anders als die anderen um mich herum, hatte ich den Wunsch, meine eigene Familie zu gründen und Stabilität zu gewinnen. Das führte zu zwei äußerst ungesunden Beziehungen.

Die Studien, die behaupten, uns ginge es genauso gut oder besser als unsere Kollegen, die bei richtigen Eltern aufwuchsen, sind in den meisten Fällen schwerlich wissenschaftlich und repräsentieren nicht alle von uns.

Hier ihre ganze Geschichte: thefederalist.com.

Juristen wollen Rechte sozialer Eltern stärken

In dem Beitrag Die Neuordnung der Elternschaft habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass auf dem 71. Deutschen Juristentag in Essen über die Elternschaft gestritten wird. Inzwischen ist die Tagung vorüber und die FAZ informiert über die Beschlüsse zum Familienrecht (FAZ vom 16.09.2016, Nr. 217, S. 4).

Es gibt eine schlechte und eine gute Nachricht:

Im Familienrecht will der DJT vor allem die Rechte von sozialen – also nicht genetischen – Eltern stärken. So soll etwa bei einer Zeugung durch Samenspende schon die Einwilligung des Mannes in die künstliche Befruchtung dazu führen, dass er abstammungsrechtlich als Vater gilt. Gleiches soll für private Samenspenden geregelt werden, wenn Mutter und Vater vor der Zeugung erklärt haben, dass dem genetischen Vater keine Elternposition zukommen soll. Eine deutliche Mehrheit erhielt die Forderung, eingetragenen Lebenspartnern die gemeinschaftliche Adoption von Kindern zu erlauben. Kinder sollen nach dem Willen der familienrechtlichen Abteilung des DJT in Zukunft von Geburt an zwei Mütter haben können. Es sei „die Möglichkeit vorzusehen, dass die lesbische Partnerin der Geburtsmutter bereits bei der Geburt die rechtliche Elternschaft erlangt“, heißt es in einem Beschluss. Zudem sollen auch die übrigen Regeln zur künstlichen Befruchtung auf lesbische Paare anwendbar sein.

Nicht durchsetzen konnte sich der Antrag, auch die Elternschaft von mehr als zwei Personen rechtlich anzuerkennen. Relevant ist das vor allem in Fällen schwuler und lesbischer Paare, die sich zur Zeugung von Kindern zusammen tun. Verfassungsrechtlich wäre dies aber problematisch, da das Bundesverfassungsgericht bisher zu dem Grundsatz steht, dass ein Kind nicht mehr als zwei Eltern haben solle.

Die Neuordnung der Elternschaft

Das Familienbild verändert sich dramatisch. Volker Beck und  Katja Dörfer haben erst kürzlich gefordert, Kindern bis zu vier soziale Eltern zu gönnen. (Die Zahl Vier dürfte dabei eine willkürliche Setzung sein. Warum nicht sechs Eltern?)

Die SZ stimmt uns nun schon mal auf Debatten ein, die kommende Woche in Essen auf dem 71. Deutschen Juristentag geführt werden.

Die Paragrafen des altehrwürdigen Bürgerlichen Gesetzbuches sind nicht gemacht für Bioväter und Doppelmütter. Weil aber die Frage, was Familie ist und wer dazu gehört, dringend geregelt werden muss – nicht nur, aber vor allem zum Wohle der Kinder -, hat der kommende Woche in Essen beginnende 71. Deutsche Juristentag das neue Familienrecht zu einem seiner zentralen Themen gemacht. Tobias Helms, Rechtsprofessor an der Uni Marburg, hat ein formidables Gutachten geschrieben, das zum Grundstein einer neuen Ordnung werden könnte.

Am augenfälligsten ist der Regelungsbedarf bei lesbischen Frauen, die sich durch eine Samenspende ihren Kinderwunsch erfüllen. Um rechtlich als Co-Mütter anerkannt zu werden, bleibt nur – trotz Lebenspartnerschaft – der umständliche Weg über die Stiefkindadoption. Das ist inkonsequent, weil die Familiengründung via Samenspende inzwischen zunehmend akzeptiert wird, auch in den Kliniken. Zudem sind Doppelmütter keine schlechteren Eltern, sagt die Wissenschaft. Entscheidend sind „die behütenden Verhältnisse“, ob nun in Ehe oder Partnerschaft, befand 2013 das Bundesverfassungsgericht. Helms schlägt daher eine vereinfachte Co-Mutterschaft vor, wie sie in Österreich, England oder den Niederlanden inzwischen möglich ist.

Es ist schon irgendwie komisch, dass die Anwälte der Biobauern die Bioeltern abschaffen wollen. Und wenn ich schon lese: „die Wissenschaft sagt“! Tragisch. Was wird man wohl rückblickend in 150 Jahren über die „Endnaturalisierung“ der Elternschaft denken?

Akzeptanz von Polygamie?

Laut TAZ fordert Hamza Piccardo, der Gründer der Union der islamischen Gemeinden in Italien, die zivilrechtliche Anerkennung der Vielehe (Polygamie). Als Begründung führt er die gleichgeschlechtliche Ehe an: „Wenn es hier um Zivilrechte geht, dann ist Polygamie ein Zivilrecht. Muslime sind mit homosexuellen Lebenspartnerschaften nicht einverstanden und trotzdem müssen sie ein System akzeptieren, das sie erlaubt.“ 

Empörung gibt es in sämtlichen Lagern. Aber wie wird die Argumentation von Hamza Piccardo zurückgewiesen?

Was sind die Argumente gegen eine konsensuelle, also eine einvernehmliche Polygamie? Und könnte Polygamie tatsächlich ein Bürgerrecht werden?

Die Legalisierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften öffnet zwar die bisherige zivilrechtliche Definition der Ehe. Aber sie öffnet diese Definition nur in einer Hinsicht – in Hinsicht auf das Geschlecht. Deren weitere Bestimmungen behält sie aber bei. Diese lauten: Eine Ehe muss unzertrennlich und dauerhaft, partnerschaftlich und gleichberechtigt, treu und vertrauend sein.

Wenn dies die wesentlichen zivilrechtlichen Kriterien der Ehe sind, dann bedeutet die Öffnung der Definition: Auch gleichgeschlechtliche Paare können diese Bestimmungen erfüllen. Polygamie aber kann genau dies nicht. Sie ist weder partnerschaftlich noch gleichberechtigt noch treu.

Das werden aber viele anders sehen, etwa diejenigen, die in polyamoren Beziehungen leben (vgl. hier).

Hier die Kolumne der TAZ: www.taz.de.

Über die neuen Familienformen

Familie ist heute mehr als Vater, Mutter, Kind. So gibt es neben Patchwork- und Regenbogenfamilien Frauen, die ein Kind gebären, ohne leibliche Mutter zu sein. Noch ist nicht alles möglich, aber bald. Dann braucht es zum Elternwerden keinen Sex mehr. Freia Peters schreibt für DIE WELT:

Die Entwicklung auf dem Feld der neuen, alternativen oder nicht konventionellen Familienformen, wie die Forschung es nennt, ist rasant. Familie ist längst mehr als Vater, Mutter, Kind. Es gibt Stieffamilien, Adoptivfamilien, Pflegefamilien, Patchworkfamilien, Regenbogenfamilien, Kinder, die durch künstliche Befruchtung gezeugt wurden, etwa vier Millionen weltweit. Nicht jedes von ihnen lebt bei seinen leiblichen Eltern.

Es gibt das Modell des Co-Parenting, in dem sich Erwachsene zusammentun, die gemeinsam ein Kind bekommen und erziehen, obwohl sie keine Liebesbeziehung verbindet – unter ihnen Homo- und Heterosexuelle. Es gibt „Living-apart-together-Beziehungen“, von Eltern, die in getrennten Wohnungen leben.

Und in Deutschland gibt es eben seit Kurzem auch Frauen, die ein Kind geboren haben, obwohl sie nicht die leibliche Mutter sind: wenn ihr Baby durch eine Embryonenspende oder mit einer Eizellspende aus dem Ausland gezeugt wurde. Die Entkopplung von Zeugung und Empfängnis ist Realität geworden. Früher schliefen eine Frau und ein Mann miteinander, und manchmal entstand dabei ein Kind. Heute braucht man Sexualität nicht mehr.

Mehr: www.welt.de.

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