Iwand (Dogmatik-Vorlesungen 1957-1960), 2013, S. 132–133):
Wir müssen uns für gut halten, müssen von der eigenen Gerechtigkeit leben, müssen den Menschen an sich für gerecht und wahrhaftig halten, mag es auch im einzelnen Verstöße gegen diese Idee des Menschen geben. Wir sind nun einmal blind, und was wir aus uns selbst heraus wissen von Sünde und Bosheit, unser moralisches Wissen um unsere Endlichkeit und Schwäche, um unsere sittliche Verkommenheit und grässliche Pervertiertheit gleicht dem Gefühl eines Trinkers, der mal im Rausch seiner Selbstverachtung Luft macht; es hat aber mit dem Glauben und dem Bekenntnis so wenig zu tun wie der moralische Kater mit einer ernsthaften und entschlossenen Umkehr und Abwendung vom Laster. Es ist klassisch zu nennen, wie Luther hier das Bekenntnis der Sünde als ein „cedere et credere“ [Raum geben und glauben] formuliert. Er meint, dass jener Rechtfertigung des Gottlosen von Gott her aus reiner Gnade eine Rechtfertigung Gottes im Menschen aus reinem Glauben entspricht. Gott bekommt nun auch Recht in mir, ich mache mir sein Urteil über mich zu eigen, ich „gebe ihm Raum“ und „glaube“ ihm. Dass Gott Recht bekommt in einem Menschen – das ist der große, weltbewegende, alle Engel im Himmel jauchzen machende Akt, den die Schrift Glauben nennt. Der Mensch hört auf, sein eigener Arzt zu sein; die ewige Wahrheit, das was Gott in Ewigkeit vom Menschen, von uns weiß und denkt, was er für uns tut und veranstaltet, das erfüllt jetzt, im Glauben, einen Menschen.