Ethik

Beiträge aus dem Bereich Ethik.

Das Fundament der westlichen Zivilisation bröckelt

Ich gehöre wahrscheinlich zu den wenigen Leuten, die noch der Meinung sind, dass Gott sich in seiner Schöpfung so deutlich vor Augen gestellt hat, dass man ihn erkennen kann, und dass wir Menschen keine Entschuldigung dafür haben, ihm nicht zu danken. Insofern kann ich dem Schweizer Schriftsteller Giuseppe Gracia nicht darin folgen, Gott von dem Verdacht freizusprechen, dass es ihn nicht gibt.

Aber ich weiß, was er mit seinem Plädoyer „Die absolute Menschenwürde war einst garantiert. Heute ist sie verhandelbar“ zeigen möchte und wunderbar zeigt. Er will Europa daran erinnern, was wir verlieren, wenn wir uns gänzlich vom christlichen Erbe verabschieden. Wir verlieren zum Beispiel viel im Raum des Rechts und der ethischen Entscheidung. Die Würde des Menschen pulverisiert. Ein Präferenz-Utilitarismus, wie ihn Peter Singer vertritt, zieht dafür in das westliche Denken und Entscheiden ein:

Singer lehnt die moralisch höhere Gewichtung menschlichen Lebens gegenüber dem tierischen Leben ab. Er postuliert ein Drei-Stufen-Modell des moralischen Status. Auf der tiefsten Stufe stehen Wesen ohne Bewusstsein, auf der zweiten Stufe bewusst empfindende Lebewesen (Tiere oder Neugeborene) und auf der dritten Stufe entwickelte Personen: Damit gemeint sind Lebewesen mit Selbstbewusstsein und Zukunftsbezug, aber nicht nur Menschen, sondern auch Affen oder Delfine.

Solche Lebewesen geniessen nach Singer den höchsten moralischen Schutz, während die Tötung von Wesen ohne Bewusstsein oder Zukunftsbezug ist für den Ethiker weniger problematisch. Gemäss Singer dürfen auch schwerbehinderte Neugeborene unter Umständen getötet werden. Eine Position, die 2015 breite Kritik auslöste, nicht nur von Behindertenverbänden, sondern auch von Politikern, Ethikern und Theologen.

Der Präferenz-Utilitarismus läuft auf eine ethische Kosten-Nutzen-Rechnung hinaus, mit welcher der Wert eines Lebens bestimmt wird, gemessen am Interesse aller. Das Ziel ist eine ausgewogene Gesamtbilanz. Das steht im Gegensatz zur klassischen Idee einer Würde des Menschen, die voraussetzungslos und in jeder Lebensphase gilt.

Und so stehen wir vor der Wahl: 

Deswegen hat Guardini vor 75 Jahren prophezeit: Statt der absoluten Menschenwürdegarantie wird es in Zukunft „Wertedebatten“ geben, bis man schliesslich alle Werte zu Sentimentalitäten erklären wird, um sie ganz aufzugeben.

Das führt zur Frage, wie eine rechnende Hightech-Zivilisation menschlich bleiben kann. Entweder wird der Wert des Lebens von Experten einer nutzenorientierten Ethik oder Rechtsprechung festgelegt. Oder aber der Mensch glaubt auch in Zukunft an eine absolute Würde, die von Gott kommt, so dass niemand das Recht hat, sie zum Gegenstand einer Güterabwägung zu machen.

Politiker, Medienschaffende und Bischöfe, die sich gegen die Berufung von Brosius-Gersdorf ans Bundesverfassungsgericht ausgesprochen haben, sind gut beraten, sich der ganzen Dimension des Falles zu stellen und einen möglichst breiten Diskurs zu fördern. Einen Diskurs, der klarmacht: Es geht nicht um linke oder rechte Richter, um ideologische oder verfassungsrechtliche Differenzen, sondern um den vorpolitischen Raum der Grundüberzeugungen, um das Fundament der westlichen Zivilisation. Dieses steht auf dem Spiel, wenn in Europa Millionen von Menschen glauben, eine Zukunft ohne Christentum werde mehr Freiheit und Toleranz bringen – ohne sich darüber im Klaren zu sein, wohin die Abwesenheit einer göttlichen Menschenwürdegarantie führt.

Bürgerlich-konservative Kreise mögen so tun, als sei es möglich, ohne Rekurs auf Gott an säkularisierten Christlichkeiten festzuhalten, durch das mediale Beschwören entsprechender „Werte“ oder die Berufung auf ein C im Parteiprogramm, das seine religiöse Substanz verloren hat. In Wahrheit besitzt Gott für die Mehrheitsgesellschaft keine lebenspraktische Relevanz mehr. Man lebt, als würde sich der Mensch selber machen und als müsse man es nicht länger hinnehmen, über das subjektive Empfinden und Wollen hinaus eine ewige Wahrheit zu akzeptieren. Relativismus und Utilitarismus sind dann die passenden Philosophien.

Hier: www.nzz.ch.

Monitor: Sieg der Glaubenskrieger?

Mit der Sendung „Gotteskrieger: AfD und radikale Christen“ erreicht das ARD-Magazin MONITOR einen neuen Tiefpunkt im gebührenfinanzierten Nicht-Journalismus. Es geht gar nicht mehr um eine inhaltliche Klärung von Fragen zum Lebensrecht, sondern darum, gegen Menschen zu hetzen, die sich für den Lebensschutz Ungeborener einsetzen. Natürlich werden Lebensschützer dabei pauschal mit christlichen Nationalisten in den USA in Verbindung gebracht. Es geht ihnen gar nicht so sehr um den Schutz der Menschenwürde, sondern um den politischen Umsturz – wird unterstellt.

Franziska Harter von der TAGESPOST hat die Sendung treffend kommentiert

Einen Nachweis für die angebliche Diffamierung und Hetze sucht man in der gesamten Sendung freilich umsonst. Ebenso fehlt jeglicher Hauch einer Bereitschaft zu einer ernsthaften Auseinandersetzung mit den Argumenten der Lebensschützer. Wozu auch, wenn es doch so viel einfacher ist, genau das zu tun, was die Produzenten der Sendung den Gegnern von Brosius-Gersdorf vorwerfen, nämlich faktenfrei Meinung zu machen. Deswegen kommt in der gesamten Sendung auch niemand aus dem Kreis der herbeifantasierten rechts-religiösen Verschwörung zu Wort. Stattdessen suggeriert Monitor durch Bildauswahl und Hintergrundmusik nur allzu platt, dass gläubige Menschen zu mehr als hysterisch-irrationalen Ausfällen und dem Schwenken von Jesus-Fahnen nicht fähig sind. Journalismus, der diesen Namen verdient, sieht anders aus. Aber gebührenfinanzierte Sender stehen ja nicht unter Konkurrenzdruck, da braucht man an journalistische Qualität wohl keine hohen Ansprüche stellen.

Christen wird ja gern Lobbyarbeit vorgeworfen. Was macht eigentlich MONITOR?

Das Magazin präsentiert sich als Sprachrohr von Neil Datta, dessen Kampf gegen den Lebensschutz von der International Planned Parenthood Federation, der Open Society, dem UN-Bevölkerungsfonds und der EU-Kommission finanziert wird. Neil Datta ist Sekretär des Europäischen Parlamentarischen Forums für sexuelle und reproduktive Rechte (EPF). Dieses in Brüssel ansässige Netzwerk von Europaparlamentariern setzt sich für die Verteidigung der sexuellen und reproduktiven Menschenrechte in Europa und der ganzen Welt ein. Ziel ist es, ein europaweites Menschenrecht auf Abtreibung zu schaffen (vgl. hier). 

Datta ist also ein lupenreiner Lobbyist. Das darf er in einer freien Welt auch sein. Er arbeitet allerdings nicht mit fairen Mitteln. Er geht so weit, dass er Lebenschützern vorwirft, zu lügen und mit Faschisten zusammenzuarbeiten. Datta begrüßt es, dass Lebensrechtler als „Hassgruppen“ eingestuft und vor Gerichte gezerrt werden. Das klingt dann so

Aber im Unterschied zu progressiven Organisationen versuchen sie ihre Absichten zu verbergen, indem sie offen darüber lügen, was sie tun und wer sie sind. Sie präsentieren sich der Öffentlichkeit als Menschen mit guten Absichten, aber hinter verschlossenen Türen kooperieren sie mit der extremen Rechten und den Faschisten, mit denen sie die gleichen Ziele teilen. Sie würden das niemals zugeben, aber jetzt, da dies an die Öffentlichkeit gelangt, sind sie gezwungen, mit den Folgen all dessen zu leben.

Gut, dass man sich in einer freien Gesellschaft mit friedlichen Mitteln gegen solchen ideologischen Aktivismus zur Wehr setzen darf!

Die beunruhigende Nähe Jugerndlicher zum Chatbot

Jugendliche vertrauen ChatGPT nahezu blind, was zu allerlei Problemen. Sandra Kegel schreibt dazu:

KI-Modelle wie ChatGPT oder Character.AI kann man auch als Speichellecker bezeichnen. Weil sie so programmiert sind, dass sie ihre Nutzer nicht etwa hinterfragen, sondern ihnen genau das sagen, was diese hören wollen. Das bleibt nicht folgenlos. So stand 2023 ein Engländer vor Gericht, der Elizabeth II. in Schloss Windsor ermorden wollte. Laut Staatsanwaltschaft wurde er von einer KI namens „Sarai“ dazu angestiftet.

Im selben Jahr nahm sich ein Belgier das Leben, nachdem er mit einem Chatbot namens „Eliza“ wochenlang korrespondiert hatte. Die Chatprotokolle wurden von der Witwe veröffentlicht. Demnach befeuerte der Bot die Ängste des Mannes und bot an, zusammen mit ihm zu sterben. Im Oktober vergangenen Jahres verklagte eine Mutter in Florida Character.AI wegen Totschlags. Sie behauptet, der Algorithmus habe ihren vierzehnjährigen Sohn in eine derart missbräuchliche Beziehung verstrickt, dass dies seinen Suizid ausgelöst habe.

Vor diesem Hintergrund ist eine Studie bemerkenswert, die sich mit dem blinden Vertrauen von Kindern und Jugendlichen in KI-Modelle wie ChatGPT beschäftigt. Der Algorithmus „erklärt“ Dreizehnjährigen auf Anfrage demnach nicht nur, wie sie sich betrinken und high werden können, sondern gibt auch Anleitungen, wie man Essstörungen verbergen kann, und verfasst auf Wunsch „Abschiedsbriefe“, die ein suizidgefährdeter Jugendlicher seinen Eltern hinterlassen möchte.

Inzwischen nutzen 800 Millionen Menschen allein ChatGPT, gut zehn Prozent der Weltbevölkerung. In Deutschland sind es knapp zwei Drittel aller Kinder und Jugendlichen. Zwar ist es das Privileg der Jugend, sich neuesten Entwicklungen weniger misstrauisch zuzuwenden als Ältere, schon allein, weil sie mit Technologie aufgewachsen sind. Die mangelnde Distanz führt jedoch zu einer riskanten Nähe und beunruhigenden Vertrautheit, die Kinder und Jugendliche heute wie selbstverständlich sagen lässt, sie hätten sich mit ChatGPT „unterhalten“.

Mehr: www.faz.net.

Das christliche Menschenbild bildet den ethischen Kern

Auch Thomas Söding, katholischer Neutestamentler, hat auf den Beitrag von Friedrich Wilhelm Graf reagiert und eine Form des Naturrechtsdenkens gegen ihn verteidigt (FAZ, 11.08.2025, Nr. 184, S. 11). Er schließt sich der Sichtweise von Ernst-Wolfgang Böckenförde an: „Der Rechtsstaat verleiht die Menschenwürde nicht, sondern garantiert sie. Er hat keine Definitionshoheit über sie, sondern muss sich auf Normen und Werte, auf Überzeugungen und Argumente beziehen, die seine Gesetze begründen und deren Befolgung mit Leben erfüllen.“ 

Auch darin stimme ich ihm zu:

Das „christliche Menschenbild“ ist der ethische Nukleus. Die biblische Anthropologie spannt von der Erschaffung über die Versuchung bis zur Vollendung des Menschen, vom Sündenfall bis zur Vergebung, von den Klageschreien bis zu den Seligpreisungen einen universalen Spannungsbogen, der jeden Rassismus, jeden Nationalismus, jeden Darwinismus in die Schranken weist. Es ist eine uralte Tradition, das Menschsein nicht an Eigenschaften festzumachen, nicht an Intelligenz, Status, Geschlecht oder Religion, sondern am Menschsein selbst, theologisch: an der Bejahung durch Gott, der Leben schenkt und erhält.

Diese Glaubensüberzeugung muss in den Kirchen – durch Theologie – immer wieder bedacht und vermittelt werden; die Gesellschaft hat darauf einen Anspruch, die Politik profitiert davon. Wenn dies geschieht, sind die Kirchen ein konstruktiver Faktor im Aufbau des politischen Gemeinwesens. Deshalb liegt es im Eigeninteresse des demokratischen Rechtsstaates, Religionsfreiheit zu garantieren – nicht nur den Kirchen. Die Option für die Armen, die Solidarität mit den Leidenden, die Hoffnung für die Toten sind nicht exklusiv, aber positiv christliche Orientierung, die sozialethische Kraft entwickelt und dadurch auch das Recht beeinflusst, vom Recht auf Leben bis zur Sozialpflichtigkeit des Eigentums.

In derselben Konsequenz kann es aber auch Abgeordneten nicht verwehrt werden, sich bei parlamentarischen Abstimmungen in Gewissensfragen auf das zu beziehen, was ihnen ihr Glaube sagt. Der Schutz des ungeborenen Lebens war, ist und bleibt der empfindlichste Punkt, an dem der Staat seine Aufgabe zu erfüllen hat, die Menschenwürde zu schützen und Rechtsfrieden zu garantieren.

Das Grundgesetz ist nicht gottgegeben, sondern „im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“ vom Souverän erlassen, dem „Deutschen Volk“. Diese Verantwortung zu deuten, ist die Aufgabe der Rechtswissenschaften, ihr zu entsprechen, die der Legislative wie der Exekutive, sie zu sichern, die der Rechtsprechung. Die Aufgabe der Theologie ist es nicht, sich aus dem öffentlichen Diskurs der Politik und der Jurisprudenz zurückzuziehen, sondern nachzuweisen, dass und wie die Kirchen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit fördern, die Menschenwürde verteidigen, die Menschenrechte begründen, der Gerechtigkeit dienen und gleichzeitig helfen, die Versuchung der Überhöhung politischer Macht zu bestehen.

Nochmal: Der Mensch und das Naturrecht

Der Moraltheologe Peter Schallenberg hat erfreulicherweise den hier im Blog schon thematisierten Artikel „Das Grundgesetz ist nicht von Gott gesetzt“ von Friedrich Wilhelm Graf (ebenfalls in der FAZ) inhaltlich widerlegt. Er nutzt dafür interessanterweise eine existenzialistische Argumentationsfigur (aus dem Da-Sein entfaltet sich das So-Sein) und ein Kant-Argument (der Wert eines Menschen kennt keinen Preis). Inhaltlich stimme ich zu: die Menschenwürde ist unbedingt. Es ist kein naturalistischer Fehlschluss zu meinen, „es sei oberste Aufgabe der Verfassung, das unbedingte Lebensrecht jedes Menschen vom frühestmöglichen Zeitpunkt der Individuation bis zum spätestmöglichen medizinischen Ende zu garantieren. Es ist vielmehr modernes Naturrecht als Personrecht.“

Hier ein Auszug aus „Der Mensch als unverzichtbares Wesen der Gesellschaft“ (FAZ, 07.08.2025, Nr. 181, S. 9):

Die bisherige Rechtsprechung relativiert nicht die Menschenwürde des ungeborenen Menschen gegenüber der Mutter, sondern verzichtet lediglich auf die Strafverfolgung im Fall der Rechtswidrigkeit – ein ungewöhnlicher, aber nicht undenkbarer Vorgang. Das Strafrecht sieht sich außerstande, eine rechtswidrige Tat zu ahnden, nicht mehr und nicht weniger. Daraus lässt sich aber keine Abstufung des Lebensrechtes oder eine Relativierung der Menschenwürde ableiten. Das ist nämlich auch der Sinn des Artikels 1 GG: Die Würde des Menschen ist selbstverständlich nicht nur unantastbar für den Staat, sie ist auch unantastbar für den Mitmenschen und für den Menschen selbst (weswegen Selbsttötung eben nicht eigentlich eine Freiheitstat, sondern ein Abbruch der Freiheit zum Leben ist).

Das alles ist nicht zuerst christlich (und schon gar nicht katholisches Exoticum wie eine Fronleichnamsprozession) und erst recht nicht „rechts“ im Unterschied zu „links“. Qualität folgt vielmehr der Quantität, Da-Sein entfaltet sich zum So-Sein. Jeder Mensch hat das unbedingte Recht auf Überleben, am frühesten Anfang des Lebens als soeben befruchtete Eizelle, als Embryo und als menschliche Person. Und am spätestmöglichen Ende des Lebens, möglicherweise dement und inkontinent und schwerst pflegebedürftig: aber vollkommen unbezweifelbar als liebenswürdige Person. Was christlich Gottebenbildlichkeit heißt, nennen die Philosophie und das Naturrecht Menschenwürde: unbezweifelbar und unbedingt. Dies ist kein naturalistisch-biologistischer Fehlschluss, wie die Befürworter einer liberalen Regelung des Abtreibungsrechts behaupten, sondern Ausdruck der Grundüberzeugung unseres Grundgesetzes, dass von Natur aus – daher Naturrecht – jeder Mensch leben will und leben soll. Darin liegt seine unantastbare Menschenwürde als Person.

Und diese Menschenwürde, verstanden als Ausnahme und Herausnahme in einer Welt der Dinge und der Gebrauchsgegenstände, ist eben nicht, wie Frauke Brosius-Gersdorf meint, zu trennen vom Lebensrecht. Spitzfindig meint sie, dem frühen Embryo komme wohl Lebensrecht, aber nicht Menschenwürde zu, da sonst jede Form der Abtreibung unerlaubt sei. Ungewollt trifft sie in der Tat den kantianischen Nagel auf den Kopf: In der Tat ist nach Immanuel Kant jede direkte Tötung eines Menschen immer und überall unerlaubt, weil ihr eine Bewertung und damit eine Verzwecklichung der Menschenwürde vorangeht. Diese strikten Ansichten zum Lebensschutz haben auch unser Grundgesetz mit den unveräußerlichen Grundrechten wesentlich geprägt. Und hier ist eben keine „Politik des Kompromisses“ möglich, wie Graf im Anschluss an Hans Kelsen nahelegt. Vielmehr meint ein modernes und doch striktes Naturrecht: Jeder Mensch ist von Natur aus aus der Welt der Gegenstände und Zwecke ausgesondert, und daher also ist nach dem Naturrecht, unabhängig von Glauben und Konfession, jede direkte Tötung eines unschuldigen Menschen immer und überall unerlaubt.

Die einzige Ausnahme ist der Fall der Notwehr bei schuldigem Angreifer, was offenkundig für das unschuldige ungeborene Kind nicht zutrifft, dessen einzige „Schuld“ es sein könnte, ungewollt und ungeplant oder schwer behindert zu sein.

Die aktuelle Debatte um das „Naturrecht“

Nach Auffassung des sogenannten Rechtspositivismus gilt als Recht allein das, was der Gesetzgeber als solches verabschiedet hat. Eine Beurteilung des Rechts an moralischen Maßstäben verbietet sich in rechtspositivistischen Gesellschaften, weil es keine einheitlichen Moralvorstellungen gibt. Kurz: Jegliches Recht ist von Menschen gemacht.

In Abgrenzung zu diesem Rechtspositivismus vertritt das Naturrecht, dass Recht und Moral nicht so einfach voneinander getrennt werden können. Etwas ist Recht oder Unrecht, weil es uns mit der Natur gegeben ist. Die Natur lehrt demnach gewisse Dinge. Zum Beispiel lehrt sie uns (oder – reformatorischer gesprochen: Gott lehrt durch seine Schöpfung), dass Menschen sterblich sind. Oder Eltern die Kinder wegzunehmen, ohne das es dafür schwerwiegende Gründe gibt, ist Unrecht – egal was das positive Recht dazu sagt. Alle vom Menschen gemachten Gesetze müssen an der Moral gemessen werden. Nur Gesetze, die diesen moralischen Ansprüchen genügen, können den Anspruch erheben, befolgt zu werden. So waren viele Gesetze der Nationalsozialisten – etwa die Rassengesetze – objektives Unrecht.

Der Philosoph Robert Spaemann (1927–2018) hat einmal gesagt („Warum gibt es kein Recht ohne Naturrecht?“, in: Hanns-Gregor Nissing (Hg.), Naturrecht und Kirche im säkularen Staat, 2016, S. 27–34, hier S. 27, ich habe das alles schon mal hier dargelegt):

Nach den grauenhaften Tyranneien des 20. Jahrhunderts ist der Rechtspositivismus eigentlich kaum zu retten. Er ist eine Schönwettertheorie. Er entzieht der Verurteilung von Staatsverbrechen jede objektive Grundlage. Wenn der Wille des Gesetzgebers an keinen ihm vorgegeben Maßstab des Richtigen und des Falschen, des Guten und des Schlechten gebunden ist, und wenn die Verkündigung im Gesetzblatt eines Staates die höchste Legitimation der Gesetze ist, dann kann es keine Rechtfertigung geben, die den Bürger auf irgend eine Weise im Gewissen binden kann.

Trotz dieses offensichtlichen Problems (und der dramatischen Entwicklungen im Dritten Reich) hat sich in Deutschland der Rechtspositivismus durchgesetzt. Professor Dr. Klaus Ferdinand Gärditz (Friedrich-Wilhelms Universität Bonn) erklärte zum Beispiel kürzlich in „Für den Stammtisch ungeeignet“ (FAZ, 31.07.2025, Nr. 175, S. 6) anlässlich der Auseinandersetzung um Frauke Brosius-Gersdorf:

Die große Leistung positiver Grundrechte besteht nicht darin, angeborene Rechte zu garantieren. Anachronistisches Naturrechtsdenken spielt im gegenwärtigen Staatsrecht aus gutem Grund keine Rolle mehr. Grundrechte ordnen nicht die Welt manichäisch in Gutes und Schlechtes. Sie verteilen vielmehr Argumentationslasten und rationalisieren den politischen Umgang mit allgegenwärtigen Freiheitskonflikten. Grundrechtsdogmatisch gibt es zunächst einmal nichts per se Verbotenes. Was nicht durch verfassungskonforme Regelung verboten ist, bleibt erlaubt. Grundrechte zwingen daher den Staat zur qualifizierten Rechtfertigung, wenn er in Schutzbereiche eingreifen will. Rechtfertigung verlangt wiederum Differenzierung.

Der Theologe Friedrich Wilhelm Graf hat wenige Tage später in „Das Grundgesetz ist nicht von Gott gesetzt“ dem Naturrechtsdenken ebenfalls eine Abfuhr erteilt (FAZ, 04.08.2025, Nr. 178, S. 9): 

Gerade in deutschen Debatten war „Naturrecht“ immer ein konfessionell heftig umstrittener Begriff. Für katholische Moraltheologen spielte er seit dem Neothomismus des späten neunzehnten Jahrhunderts eine zentrale Rolle, wohingegen ihn prominente protestantische Theologen vehement ablehnten. Denn „Natur“ ist mit Blick auf den möglichen normativen Bedeutungsgehalt ein höchst vieldeutiges, vages Konzept. Die Vorstellung, dass aus wie auch immer näher bestimmtem naturalem Sein Sollensforderungen abgeleitet werden können, führt in Debatten über den „naturalistischen Fehlschluss“ (G. E. Moore), in dem das komplexe, opake Verhältnis von Fakten und Normen einseitig durch Vorordnung von Faktizität zu bestimmen versucht wird. Zu den kritisierten Positionen von Frauke Brosius-Gersdorf gehört ihr Rückgriff auf diese Figur logischer Kritik unausweisbarer Vorannahmen bei der Bestimmung des Beginns des Menschenwürdeschutzes.

Graf ergänzt: „Besonders üble Folgen hatten Naturrechtsmuster in der Sexualethik, wurden hier etwa außerehelicher Geschlechtsverkehr oder gleichgeschlechtliche Liebe als ‚widernatürlich‘ und deshalb sittlich verwerflich denunziert.“

Graf hat die Probleme einer rein positivistischen Rechtsauffassung nicht einmal erörtert. Davon abgesehen hat er völlig übersehen, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages das geschütze Recht haben, auf ihr Gewissen zu hören. Politikern, die der Berufung Frauke Brosius-Gersdorf aus Gewissensgründen nicht zustimmen konnten, vorzuwerfen, moralisch überheblich zu agieren, ist geradezu absurd. Stefan Rehder schreibt dazu:

In seinem mit „Das Grundgesetz ist nicht von Gott gesetzt“ überschriebenen Beitrag (FAZ v. 4. August 2025) fährt der emeritierte evangelische Theologieprofessor Friedrich Wilhelm Graf scheinbar schwere Geschütze zur Verteidigung der Potsdamer Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf auf, deren Eignung für einen Richterposten beim Bundesverfassungsgericht von vielen bestritten und von noch mehr anderen in Zweifel gezogen wird.

Eingebettet in einen den Odor professoraler Gelehrsamkeit verströmenden, bei näherer Betrachtung jedoch reichlich hemdsärmeligen und willkürlich zusammengestückelten Abriss des deutschen Naturrechts-Diskurses, reitet Graf eine scharfe Attacke auf die CDU-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker. Der Katholikin wirft der Protestant vor, die eigene Partei beschädigt zu haben, was für einen Politiker der Höchststrafe gleichkommt. Damit nicht genug: Graf fragt auch noch, ob Winkelmeier-Becker „einen neuen Kulturkampf zwischen Protestanten und Katholiken provozieren und damit den Koalitionsfrieden gefährden“ wolle. Das ist starker Tobak. Schon deshalb, weil sich Grafs Beitrag selbst als Einladungsschreiben zu einem solchen Kulturkampf lesen lässt.

Tatsächlich überraschen muss jedoch anderes. Und das betrifft Grafs für einen Ethiker erstaunlich unzureichende Einlassungen zum Wahlverfahren, zur demokratischen Legitimation und zur Freiheit des Gewissens. Gemäß Artikel 38, Absatz 1, Satz 2 des Grundgesetzes sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Dass Gott nicht das Grundgesetz geschaffen hat, bedeutet nicht, dass ein Theologe dieses ignorieren darf. Aber genau das tut Graf, wenn er behauptet, die CDU-Abgeordnete Winkelmeier-Becker hätte „demokratische Institutionen wie den Wahlausschuss“ „delegitimiert“ und oberlehrerhaft hinzufügt: „Klar vereinbarte Abmachungen aufzukündigen entspricht jedenfalls nicht den Verlässlichkeitsregeln, deren Einhaltung geboten ist, wenn man in einer Regierungskoalition den pragmatischen Konsens der ethisch verschieden Denkenden zu organisieren hat.“

Das Naturgesetz reicht nicht aus

Andrew T. Walker hat in seinem Artikel „Das Naturgesetz reicht nicht aus. Das Naturgesetz ist alles, was wir haben“ die reformierte Sichtweise ganz gut auf den Punkt gebracht: 

Die reformierte Tradition steht seit langem in einem kreativen Spannungsverhältnis zum Konzept des Naturrechts. Einerseits bekräftigte Johannes Calvin die doppelte Erkenntnis Gottes – sowohl die allgemeine Offenbarung durch die Natur als auch die besondere Offenbarung durch die Heilige Schrift –, blieb dabei jedoch zutiefst realistisch hinsichtlich der noetischen Auswirkungen der Sünde und der Sündhaftigkeit des Menschen. Auf diesem Realismus aufbauend kritisierten Denker wie Cornelius Van Til und Abraham Kuyper die Idee der moralischen Neutralität und stellten in Frage, ob sündige Menschen wirklich eine gemeinsame rationale Grundlage für Ethik haben können. Trotz dieser Skepsis gaben Calvin und die übrigen Vertreter der reformierten Tradition bis hin zu den reformierten Scholastikern das Naturrecht nicht auf. In seiner Institutio und seinen Bibelkommentaren bekräftigte er die Rolle der bürgerlichen Moral und das bleibende Zeugnis des Gewissens und zeigte, dass das Naturrecht, obwohl beeinträchtigt, in Gottes vorsehender Ordnung der Gesellschaft weiterhin funktioniert. Das Naturrecht ist eine bürgerliche Moral, die Gott in das Gewissen und Herz des Menschen eingepflanzt hat und die ein Mindestmaß an Stabilität ermöglicht.

Trotz seiner Grenzen müssen wir uns weiterhin auf das Naturrecht berufen, da es eine Form der allgemeinen Gnade bleibt. Obwohl es durch die Sünde getrübt ist, ist das Naturrecht in der Imago Dei verwurzelt und taucht weiterhin im Gewissen und in den kulturellen Normen der Menschen auf. Selbst in einer gefallenen Welt reagieren Menschen oft auf moralische Ansprüche, die in der Schöpfungsordnung begründet sind. Dies zeigt sich auf zehntausend subtile Arten – in der Fürsorge einer Mutter für ihr Kind, in der Verpflichtung der Kinder gegenüber ihren alternden Eltern, in dem schreienden Verlangen nach Gerechtigkeit. Der Apostel Paulus zeigt dies in der Heiligen Schrift, indem er sich in seinem Brief an die Römer und in seiner Rede auf dem Areopag auf das Naturrecht beruft. Darüber hinaus benötigt jede funktionierende Gesellschaft eine gemeinsame moralische Grammatik, um den sozialen Zusammenhalt aufrechtzuerhalten. Ohne eine Ethik des kleinsten gemeinsamen Nenners wie das Naturrecht bleiben der Gesellschaft nur Machtkämpfe oder Tribalismus, um moralische Meinungsverschiedenheiten zu entscheiden.

Abtreibungslobby übt Druck auf Lebensschützer aus

In einem von der internationalen Abtreibungslobby finanzierten Bericht werden christliche Lebensschützer als religiöse Extremisten brandmarkt. Die Folgen einer solchen Taktik für die Meinungsfreiheit und das Demokratieverständnis in Europa wären fatal.

Franziska Harter berichtet über den sogennanten „Datta-Bericht“: 

Datta verzeichnet nach eigenen Angaben 270 „rechtsfeindliche und religiös extremistische Akteure in Europa“ und zeichnet „ihren zunehmenden Zugang zu politischer Macht, ihre Professionalisierung, ihre internationale Vernetzung und – in einigen Fällen – ihre Vereinnahmung ganzer Institutionen, politischer Parteien und Staaten“ nach. Deren Ziel? Ein „antifeministischer, gegen die Gleichstellung der Geschlechter gerichteter Pushback“, der Jahrzehnte sozialen Fortschritts zurückdrängen wolle, es vor allem auf die Rücknahme der „sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte“ abgesehen habe und dazu starke Summen aus dem außereuropäischen Raum und zunehmend auch aus Quellen öffentlicher europäischer Finanzierung empfange. 

Was der Datta-Bericht elegant auslässt: Das EPF ist selbst eine Lobby-Organisation, die sich seit Jahren dafür einsetzt, ein europaweites Recht auf Abtreibung zu schaffen und die unter anderem von der „International Planned Parenthood Federation“, der „Open Society Foundation“ und der Europäischen Kommission finanziert wird. Kurz gefasst heißt das: Ein gut vernetzter internationaler Lobbyist, Neil Datta, wirft seinem politischen Gegner vor, ein internationales Netzwerk von Lobbyisten zu bilden. Das könnte man mit einem Schmunzeln als ganz normales Business unter Lobbyisten einordnen. Aber die Sache ist ernster, denn der EPF-Bericht zeichnet das Bild einer dunklen Bedrohung der freien europäischen Gesellschaft durch extremistische Christen. Ein Bild, das sich bei näherem Hinsehen freilich in seine Einzelteile auflöst. Trotzdem oder gerade deswegen lohnt es sich, es unter die Lupe zu nehmen, denn Neil Datta arbeitet mit rhetorischen Kniffen, kontextlosen Infos, Fehlinformationen bis hin zu bewusster Suggestion – Tricks, mit denen konservative und christliche Akteure in Europa immer häufiger in Misskredit gebracht werden sollen.

Dazu gehört an erster Stelle, dass eine Auseinandersetzung auf argumentativer Ebene völlig unterbleibt. Das moniert auch die österreichische Nationalratsabgeordnete Gudrun Kugler, die zu den in Dattas Report namentlich genannten Personen gehört. „Dieser Text ist kein Bericht oder Sachtext, sondern ein politisch aufgeladenes Dossier, das kritische oder konservative Positionen systematisch delegitimieren will. Meinungen werden kaum bis gar nicht porträtiert, stattdessen Andersdenkende mit abwertenden Begriffen wie ,extremistisch‘, ,anti-rights‘, ,hate‘, ,wolves‘, ,infiltrating‘ oder ,sectarian‘ etikettiert. Das ist keine demokratische Auseinandersetzung, sondern Ausgrenzung“, erklärt Kugler im Interview mit dieser Zeitung. Genauso widersprüchlich sei, dass der Bericht ausgerechnet unter dem Banner „liberaler Demokratie“ versuche, bestimmten Weltanschauungen pauschal die Legitimität abzusprechen. „Demokratie lebt vom Wettbewerb der Ideen – auch unbequemer. Wer konservative, christlich motivierte Positionen als extremistisch abtut, verengt den öffentlichen Raum“, ist Kugler überzeugt.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Warum die Menschenwürde bereits vor der Geburt gilt

Frauke Brosius-Gersdorf stellt den Schutz der Menschenwürde Ungeborener infrage. Damit liegt sie fundamental falsch. Einen abgestuften Lebensschutz darf es aufgrund der Garantie der Menschenwürde nicht geben. Warum das so ist, hat Christian Hillgruber in dem FAZ-EINSPRUCH-Artikel „Warum die Menschenwürde bereits vor der Geburt gilt“ exzellelent dargelegt. Er erklärt auch, dass die Würde des Menschen in Art. 1 Abs. 1 GG so explizit herausgestrichen wird, weil in der NS-Zeit furchtbare Erfahrungen mit einer abgestuften Menschenwürde gemacht worden sind. 

Zitat: 

Eine Sichtweise, der zufolge Würde nicht allen Menschen zugesprochen werden kann, sondern die Anwendbarkeit der Würdegarantie auf freiheits- und damit selbstverantwortungsfähige Personen beschränkt bleibt, widerspricht offensichtlich dem Schutzzweck der Vorschrift, die in Reaktion auf die Erfahrungen der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft gerade einen rechtlichen Schutz davor bereitstellen wollte, dass einzelne Menschen oder eine Gruppe von Menschen mit Rücksicht auf wirkliche oder vermeintliche Defizite („Untermenschen“) noch einmal aus der Rechtsgemeinschaft herausdefiniert werden können.

Die Menschenwürdegarantie gebietet gerade, dass auch über das Schicksal derer, die aufgrund ihres Entwicklungsstandes, ihres Gesundheitszustandes oder sonstiger äußerer Umstände nicht, noch nicht oder nicht mehr in der Lage sind, die ihnen als Menschen zukommenden Grundrechte selbst geltend zu machen – die Ungeborenen, die Geisteskranken, die im Wachkoma liegenden, die Sterbenden –, weder vom Staat noch von anderen Menschen willkürlich, also ohne Rücksicht auf ihren rechtlichen Status als Person bestimmt werden darf.

Gegen alle Versuche, den personellen Schutzumfang der Menschenwürdegarantie neu zu bestimmen, regt sich ungeachtet „dogmatischer Unterkellerung, […] verfassungstheoretischer Konstruktion und […] philosophischer Überdachung“ der „Argwohn, dass die wissenschaftlichen Anstrengungen einem vorgefassten Ergebnis dienen und es letztlich nur darum geht, den Menschenwürde- und Lebensschutz des nascituris (vielleicht auch den des moriturus) aus dem Weg zu räumen, als atavistisches Hindernis für Fortschrittsehrgeiz, Wohlleben und Erwerbsdrang der Generation, die heute das Sagen hat“ (so der Staatsrechtler Josef Isensee).

Dieser Verdacht drängt sich umso mehr auf, als diese Reduktion des persönlichen Schutzbereichs der Fundamentalgarantie des Grundgesetzes so ganz und gar nicht zu dem ansonsten zu konstatierenden, allgemeinen Trend der Ausdehnung des Grundrechtsschutzes passen will. Der unbequem unmissverständliche erste Satz des Grundgesetzes, demzufolge der Staat, aber auch jeder Einzelne, jeden Menschen als Rechtssubjekt achten und behandeln muss, soll offenbar so gestutzt und zugeschnitten werden, dass er „gestuften Lösungen entsprechend den verschiedenen pränatalen Entwicklungsstadien“ (Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, S. 179) nicht mehr länger im Wege steht.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

Familie ist wichtiger als Bildung und Wohlstand

Der Psychologe Rob Henderson studierte in Yale Psychologie und promovierte 2022 in Cambridge zum Thema des Zusammenhangs zwischen psychischen und sozialen Bedrohungen und moralischen Urteilen. Besonders interessant ist seine Perspektive auf die Bedeutung der Familie für die soziale Mobilität, die er trotz seiner eigenen Erfahrung ohne eine liebevolle Familie vertritt.

Zitat:

Was uns Henderson vorlegt, ist jedoch keine Neuauflage des amerikanischen Traums. Eher handelt es sich um eine der Erfahrung entsprungene Kritik am linksliberalen Amerika und an seiner Moral. Der erste Abschnitt seines Buches setzt den Leser ins Bild: „Als jemand, der nie wirklich eine hatte, bin ich vielleicht die am wenigsten qualifizierte Person, um die Bedeutung der Familie zu verteidigen. Aber als jemand, der mehr Bildung genossen hat, als ich je erwartet hätte, bin ich vielleicht besser qualifiziert zu sagen, dass wir der Bildung zu viel Bedeutung beimessen.“ Und er fügt an: „Ich bin dankbar für die wundersame Entwicklung meines Lebens, aber ich musste den Aufstieg am eigenen Leib erfahren und den Gipfel der Bildung erreichen, um ihre Grenzen zu verstehen. Ich habe verstanden, dass eine warmherzige und liebevolle Familie unendlich viel mehr wert ist als das Geld oder die Leistungen, von denen ich hoffte, dass sie mich dafür entschädigen würden.“

Henderson kennt die Forschung zur sozialen Mobilität. Er weiss, dass die Familie diesbezüglich prägender wirkt als soziale Klassenzugehörigkeit: Wo die Familie intakt ist, stehen die Aufstiegschancen auch bei Angehörigen bildungsferner Schichten gut.Der Absprung aus seiner zerrütteten Existenz gelingt ihm, als er mit achtzehn in die amerikanische Luftwaffe eintritt. Im Militär findet er Mentoren, die seine Leistungsbereitschaft mit Vertrauen belohnen. Vor allem lehrt ihn der Dienst bei der Luftwaffe jene Disziplin, die es ihm erst ermöglicht, sein Potenzial zu entfalten: „Das Militär lehrte mich, dass Menschen keine Motivation brauchen: Sie brauchen Selbstdisziplin. Motivation ist lediglich ein Gefühl. Selbst-Disziplin dagegen bedeutet: ‚Ich werde das jetzt tun, unabhängig davon, wie ich mich fühle.‘“

Mehr: www.nzz.ch.

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