Olav Hackstein lehrt Historische und Indo germanische Sprachwissenschaft an der Ludwig- Maximilians-Universität München und verteidigt die historisch gewachsene Grammatik mit guten Argumenten gegen eine verordnete gendergerechte Sprache (FAZ, 18.10.2021, Nr. 242, S. 6):
Grammatik kann gerade deswegen weder rückständig sein noch diskriminierende Ziele verfolgen, da ihr einziger Da seinszweck darin besteht, eine erfolgreiche und ökonomische Kommunikation zu gewähren. Es gilt, zwischen dem er erbten, über den Spracherwerb erlernten sprachlichen System einerseits und der Sprachverwendung andererseits zu un terscheiden.
Das System, die Grammatik, besitzt a priori keine Intention zu diskriminieren. Die Sprachverwendung hingegen kann durchaus diskriminieren, zum Beispiel durch sprachliche Ausgrenzung oder diskriminierende Herabsetzung bis zu demagogischer und Hasssprache.
Wenn die Grammatik nun nachweislich rein kommunikationsunterstützend und somit unschuldig ist, ergibt sich folgende Frage. Haben staatliche Institutionen wie Ministerien, Behörden, Universitäten oder Stadtverwaltungen die Aufgabe oder das Recht, Grammatik zu verändern? Die Antwort lautet nein.
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